Die Familie als Fundamental-Einheit
Ebenso, wie
sich die Sonne und die Planeten des Sonnensystems in zwei Umlaufbahnen
bewegen - einmal um die eigene Achse und einmal um die Sonne, wobei die
Bewegung um sich selbst, im Vergleich zu jener kollektiven, innerhalb der
Karawane der Sterne der Milchstraße, die fundamental ist - versteht
der Islam die Familie als die Grundeinheit der Gesellschaft, weshalb der
verehrte Prophet des Islam, der Prophet Muhammad (s.)sagt:
"Kein Fundament
Findet die Zustimmung Gottes in höherem Masse als das der Ehe und
Familie!"
In diesem
Zusammenhang heißt es einführend im Grundgesetz der Islamischen
Republik Iran: Die Familie ist die Grundeinheit der Gesellschaft und maßgeblicher
Faktor zur menschlichen Entwicklung und Vervollkommnung.
Wesentliches
Kriterium zur Gründung einer Familie, welche die Primärvoraussetzung
ist zur Reifung und Vervollkommnung des Menschen, ist die Harmonie (der
beiden Ehepartner) hinsichtlich ihrer Ansichten und Wünsche.
Aus diesem
Grunde gehört das Bereitstellen der Möglichkeiten zur Erreichung
dieses Zieles zu den Verpflichtungen des islamischen Staates. In einem
weiteren Rechtssatz des Grundgesetzes der Islamischen Republik Iran ist
zu lesen:
Da die Familie
die Grundeinheit der islamischen Gesellschaft darstellt, muß allen
damit in Zusammenhang stehenden Gesetzen, Verfügungen und Entwürfen
zur:
"Und unter
seinen Zeichen ist dieses, daß er Gattinnen schuf für Euch aus
Euch selber, auf daß ihr Ruhe an ihrer Seite findet. Und er hat Liebe
zwischen Euch gesetzt und Barmherzigkeit! Hierin sind wahrlich Zeichen
für ein Volk, das nachdenkt!"
(Heiliger
Qur’an, Sure 30, Vers 21)
Aus der Sicht
des Heiligen Qur'an stellt die Familie ein gesellschaftliches, psychisches,
instinktives, organisatorisches, wirtschaftliches sowie im Sinne der Erziehung
und Ethik stehendes Erfordernis dar. Sie entspricht dem Bedürfnis
nach Barmherzigkeit, Hingabe und Güte und ruht gemäß folgenden
Versen des Heiligen Qur’an auf einem Fundament, welches gebildet wird durch
die Grundlagen
- Gleiche
Herkunft:
"Und unter
seinen Zeichen ist dieses, daß er Gattinnen für Euch schuf aus
Euch selber..."
(Heiliger
Qur’an, Sure 30, Vers 21)
- Ruhe:
"...auf
daß Ihr Ruhe findet an ihrer Seite."
(Heiliger
Qur'an, Sure 30, Vers 21)
- Liebe:
"...und
er hat Liebe zwischen Euch gesetzt..."
(Heiliger
Qur'an, Sure 30, Vers 21)
- Barmherzigkeit:
"...und
Barmherzigkeit..."
(Heiliger Qur'an, Sure 30, Vers 21)
- gutes
Verhalten:
"...und
geht gütig mit ihnen um..."
(Heiliger
Qur'an, Sure 4, Vers 59)
- Gerechtigkeit:
"...doch
haltet sie nicht zu ihrem Schaden zurück, um ungerecht zu handeln.
Wer das tut, wahrlich, der sündigt gegen seine eigene Seele."
(Heiliger
Qur'an, Sure 2, Vers 231)
Das göttliche
Versprechen:
".... und
sie (die Frauen) ein festes Versprechen von Euch abgenommen haben..."
(Heiliger
Qur'an, Sure 4, Vers 20)
- Gottesfürchtige
Tugendhaftigkeit:
"Wir haben
Euch von Mann und Weib erschaffen ... und der Würdigste von Euch ist
der Gottesehrfürchtigste!"
(Heiliger
Qur'an, Sure 49, Vers 13)
"Und unter
seinen Zeichen ist dieses, daß Er Gattinnen schuf für Euch aus
Euch selber, auf daß ihr Ruhe in ihnen fändet. Er hat Liebe
und Barmherzigkeit zwischen Euch gesetzt. Darin sind wahrlich Zeichen für
ein Volk, das nachdenkt."
(Heiliger Qur’an, 30:22)
"und diejenigen,
welche sprechen: ‘Unser Herr, gewähre uns an unseren Frauen und Kindern
Augentrost und mache uns zu einem Vorbild für die Rechtschaffenen.'"
(Heiliger Qur’an 25:75)
Allamah Tabatabai
schreibt in seiner Interpretation der Sure 'Nisa' (Die Frauen - 4.Sure):
'Gott, der Erhabene, schuf die Frau und versah sie mit all dem, was dem
Manne Ruhe schenkt und errichtete zwischen ihnen Zuneigung und Liebe, so
daß sie die Männer durch ihre Schönheit, Liebe, Freundlichkeit,
Güte und Zärtlichkeit an sich ziehen’.41
Folglich sind
die Frauen als primäre Grundlage und Hauptfaktor der menschlichen
Gemeinschaft zu verstehen, weshalb der Islam die Familiengemeinschaft,
die Ehe, zur Grundlage und Basis der Gesellschaft bestimmte und sagt:
"0, Ihr
Menschen! Wir schufen Euch aus Mann und Frau und fügten Euch zu Völkern
und Stämmen, auf daß Ihr einander kennenlernen möget."
(und nicht,
daß sich die einen von Euch besser als die anderen dünken und
sich einzelne, einer Gruppe oder einem Volk gegenüber überheblich
verhalten).
'Wahrlich,
der Würdigste von Euch bei Allah ist der Gottesehrfürchtigste'.
Dieser Vers
weist zunächst auf die kleine Grundgemeinschaft, auf Mann und Frau,
den Ausgangspunkt der Menschheit hin, danach auf die Gründung größerer
Gemeinschaften, die Sippen, Stämme, Völker.
Zudem wird
aus diesem Vers des Heiligen Qur’an ersichtlich, daß der Islam einer
physischen, materiellen Überlegenheit, die lediglich dem materiellen
Leben nützt, keinerlei besonderen Wert beimißt, sondern ausschließlich
einer Überlegenheit hinsichtlich vorzüglicher Eigenschaften,
der Würde und inneren Größe eines Menschen, sei es Mann
oder Frau, Stamm oder Volk, im Sinne gottesfürchtiger Tugendhaftigkeit,
Bedeutung schenkt.
Dieses steht
im Gegensatz zu dem, was in den kapitalistischen Staaten sichtbar wird,
in welchen der Sexualtrieb, das instinktive, sexuelle Verlangen des Menschen,
als Grund der Eheschließung und Familiengründung verstanden
wird, und in denen mit zunehmender Tendenz das Auseinanderfallen familiärer
Bindungen, das Ansteigen der Sittenlosigkeit und Verderbtheit sowie die
immer stärker werdende Neigung zu 'freier Ehe' und ‘triebhafter Freiheit’
zu beobachten sind.
Ebenso steht
dieses im Gegensatz zu den kommunistischen Ländern, in denen die Familie
lediglich als ‘wirtschaftliche Notwendigkeit' (aus der Sicht der Frau)
verstanden wird, weshalb es heißt, daß die Frau sich seinerzeit
lediglich im Interesse ihrer wirtschaftlichen Sicherheit dem Manne und
der Gründung einer Familie zugewendet habe, da sie, auf Grund ihrer
Schwäche, nicht allein in der Lage war, zu fischen, zu jagen, sich
gegen die Natur zu behaupten und ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Doch heute,
da sie die Möglichkeit dazu habe selbst für ihre Bedürfnisse
aufkommen zu können, sei die Notwendigkeit zur Eheschließung
und Familiengründung nicht mehr gegeben, weshalb nun Mann und Frau,
ohne familiäre Beziehungen eingehen zu müssen, gleich anderen
Geschöpfen aus dem Tierreich ihren Sexualtrieb befriedigen könnten.
Marx und Engels,
die Führer des Kommunismus, sagten: "So sehr die Zerstörung der
Familie auch auf Ablehnung, sogar die der Radikalsten, stoßen mag,
müssen wir dennoch nach dem Fundament, welches ihr zugrunde liegt,
fragen. Die Familie ist auf der Grundlage des Kapitalismus, auf privaten
Vorteilen, aufgebaut und ist nur in der Bourgeoisie anzutreffen. Mit dem
Zerfall des Kapitalismus wird auch die Basis der Familie zerstört
werden. Wir werden dieses heiligste Bündnis, diese heiligste Verbindung,
zerstören und die Familienerziehung durch die Gesellschaftserziehung
ersetzen.42
Da die kommunistischen
Führer in der Nachfolge Marx’ die Existenzgrundlage der menschlichen
Gesellschaft ausschließlich in der Produktion lebensnotwendiger Mittel
verstehen und dem Geheimnis der Erschaffung von Frau und Mann, den geistigen,
seelischen und immateriellen Belangen sowie der Lebens- und Familienpraxis
keinerlei Beachtung schenken, versuchen sie, an Hand einer Reihe Phantastereien
entwicklungsgeschichtliche Phasen für die Frau und die Familie zu
erbringen, um zu beweisen, daß der Ursprung der Einzelehe, der Ungleichheit
zwischen Mann und Frau und der Prostitution in folgendem beruhen:
Diese Worte
stellen nichts weiter als ein Hirngespinst dar, da die Frauen in der Vergangenheit
wie auch heute in der Produktion tätig waren und sind, sei es in der
Landwirtschaft, bei der Viehzucht, in den Fabriken oder Werkstätten.
Und dennoch hegen sie den Wunsch nach Ehe, Gatten und Familie, da das menschliche
Bedürfnis nicht allein dem Besitz und der Wirtschaft gilt.
Ebenso bezeichnet
Engels in seinem Buch 'Ursprung der Familie' das Privateigentum als Ursache
des häuslich Werdens und der Bevormundung der Frauen, eine Theorie,
die ebenfalls zu den Akten gelegt werden kann, denn, wie Karen Sacks in
ihrem Buch 'Die Frauen als Produktionsinstitution ' schreibt: "Es ist nicht
vorstellbar, daß in dem Eigentum des Mannes der Grund seiner Überlegenheit
zu sehen ist, da erstens nicht alle Männer im Besitze von Produktionsgütern
sind und zweitens in sehr vielen Klassengesellschaften, selbst in jener,
die imposantes Beispiel für die Hegemonie des Mannes ist, die Frauen
wie die Männer im Besitze von Produktionsgütern sind und ihnen
ihr Besitz zu einem hohen Grade im Hause Macht gegenüber dem Manne
verleiht. Infolgedessen ist anzunehmen, daß die Unterdrückung
der Frau nicht im Zusammenhang mit dem Familienbesitz stehend begründbar
ist, sondern durch einen anderen, externen, außerhalb der Familie
befindlichen Faktor verursacht wird."
Friedrich
Engels kommt in Berücksichtigung all seiner Überlegungen zu dem
Ergebnis, daß die erste Voraussetzung zur Befreiung der Frau deren
vollständige Eingliederung in die öffentliche Industrie darstelle,
welches erfordere, daß die Individualität der privaten Familie
in ihrer Eigenschaft als wirtschaftliche Einheit in der Gesellschaft vernichtet
wird. Abgesehen von aller Kritik gegenüber derartigen Begründungen
und Schlußfolgerungen sei hier festgestellt:
Folglich ist
die Frau auch auf diese Weise sowohl an Aufgaben der Produktion als auch
der Gesellschaft beteiligt. Angesichts dessen, daß die Auflösung
der Familie wie des Eigentums keinesfalls Rettung und Glück der Familie
wie der Gesellschaft mit sich bringt, ist der sichere Weg, der zu ihrem
Wohlergehen führt jener, den der Islam anbietet, denn:
"Wähnt
der Mensch etwa, er solle ganz ungebunden bleiben? War er nicht ein Tropfen
fließenden Samens, der verspritzt ward? Dann wurde er ein Blutklumpen,
dann bildete und vervollkommnete Er ihn.
So schuf
Er aus ihm ein Paar, den Mann und das Weib"
(Heiliger Qur’an 75:37)
"(Es gibt)
vier Dinge, die jedem vernünftigen und bewußten Menschen zu
eigen sein sollten! Als der Prophet gefragt wurde, welches diese vier Dinge
sind, sagte er: ‘Das Zuhören zu Wissen, dieses zu bewahren, weiter
zu geben und zu praktizieren’"
"Dient
Allah und setzt Ihm nichts zur Seite! Und erweist Güte den Eltern,
den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, dem Nachbarn, der ein
Nahestehender und dem Nachbarn an Eurer Seite, den Gefährten an Eurer
Seite und dem Wanderer, und denen die eure Rechte besitzt. Wahrlich Allah
liebt nicht die Stolzen, die Prahler."
(Heiliger
Qur’an 4:37)
http://www.reliweb.de/Religionen/islvor.htm
Man kann die Frau aus drei Blickwinkeln betrachten, damit die islamischen Ansichten bezüglich der Frau geklärt werden. Der erste Standpunkt - die rolle der Frau als ein Mensch auf dem Wege der spirituellen und seelischen Vervollkommnung. Aus dieser Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen Mann und Frau. Es gab große und bedeutende Frauen, so wie es auch große und bedeutende Männer gab. Im Qur'an spricht der Erhabenen Gott, wenn Er den Gläubigen ein Beispiel bringen will, von einer Frau, nämlich der Frau des Pharao - eine hervorragende Erscheinung, deren gleichen unter den damaligen Menschen nicht oder selten zu finden war.
Der zweite Blickwinkel betrifft die gesellschaftlichen, politischen, wissenschaftlichen und ökonomischen Aktivitäten. Aus der Sicht des Islam ist die Arena der gesellschaftlichen, politischen, wissenschaftlichen und ökonomischen Anstrengungen und Aktivitäten für Frauen ganz offen.
Sollte jemand aufgrund der islamischen Kenntnisse der Frau von der wissenschaftlichen Arbeit und den ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen abhalten, so hat er etwas gegen das Gottesgesetz gehandelt. Für die Aktivitäten, soweit es die körperliche Kraft und die Bedürfnisse und Erfordernisse erlauben, gibt es kein Hindernis. So viel sie können, können sie gesellschaftlichen, politischen, wissenschaftlichen und ökonomischen Aktivitäten unternehmen. Im islamischen recht gibt es da kein Hindernis.
Da die Frau in Bezug ihres Körperbaues zierlicher als der Mann ist, gibt es natürlich auch Erfordernisse. Es ist ein Unrecht, daß man die Frau zu schwerer Arbeit zwingt. Der Islam empfiehlt dies nicht. Aber er hindert auch nicht an der wissenschaftlichen Arbeit und an den ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen. Es gibt zwar eine Überlieferung von dem geehrten Propheten des Islam, welche besagt: "Die Frau ist eine Blume und keine Heldenfigur. Und Heldenfigur heißt Diener, dem man Ansehen verliehen hat."
Diese Überlieferung spricht die Männer an, d.h. die Frau in Eurem Haus ist wie eine zarte Blume, so daß man mit ihr sehr feinfühlig und wohlüberlegt umgehen muß. Sie ist nicht Eure Dienerin und Euer Dienstmädchen, so daß Ihr denkt, Ihr müßt ihr alle schwere Arbeit auferlegen. Das ist sehr wichtig.
Daß wir uns auf islamische Ansichten berufen und die Frau von den ökonomischen und gesellschaftlichen Aktivitäten abhalten wollen, ist falsch. Der Islam hat so etwas nicht gesagt.
Aber andererseits, daß man die Frau zu schweren und harten ökonomischen, gesellschaftlichen oder politischen Anstrengungen zwingt, ist auch nicht vom Islam empfohlen worden. Die Ansicht des Islam ist eine ausgeglichene Ansicht, d.h. sollte die Frau Gelegenheit und freie Zeit haben und die Betreuung der Kinder sie nicht hindern, und sie Interesse und die körperliche Kraft und den Willen zu der Teilnahme an den gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Aktivitäten besitzen, so gibt es kein Hindernis. Aber daß man sie dazu zwingt und sagt, du mußt einen Beruf ausüben und täglich so viel arbeiten, damit du ein Einkommen hast und von den Unkosten der Familie einen teil übernimmst, dies hat der Islam auch nicht von der Frau verlangt. Das betrachtet er auch als einen Zwang gegenüber der Frau.
Aus dem zweiten Blickwinkel, welcher die wissenschaftlichen, ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen und derartigen Aktivitäten betrifft, ist zusammengefaßt, wie schon gesagt, die Ansicht des Islam dargestellt, daß die Frau zu nichts gezwungen werden soll, aber daß man ihr auch nicht den Weg versperrt. Wenn die Frauen den Wunsch haben, an den gesellschaftlichen und politischen Aktivitäten teilzunehmen, so gibt es kein Hindernis. Selbstverständlich ist auch eine wissenschaftliche Arbeit sehr gut und wird bevorzugt.
Ich empfehle den Familien, ihren Töchtern das Lernen zu erlauben. Nicht das ein Vater oder eine Mutter aufgrund religiösem Fanatismus glaubt, sie sollen den Mädchen das Erzielen einer hohen Bildung verwehren. Nein, die Religion hat nicht so etwas gesagt. Die Religion macht keinen Unterschied zwischen Mädchen und Jungen in Bezug auf das Erlangen von Wissen. Wenn euer Junge eine hohe Bildung erlangt, so muß auch eure Tochter eine hohe Bildung erlangen. Laßt unsere jungen Mädchen studieren, Wissenschaft erlangen, Kenntnis finden, ihre Stellung erkennen und ihren eigenen Wert, um zu sehen, wie nichtig und haltlos alle Propaganda der despotischen Weltmächte über die Frau ist. Nur dank der Bildung kann dieser Punkt verstanden werden. ...
Der dritte Blickwinkel ist die Betrachtung der Frau als ein Mitglied der Familie. Dies ist am allerwichtigsten. Meine Lieben! Im Islam ist dem Mann nicht erlaubt, der Frau etwas aufzuerlegen und ihr aufzuzwängen. Dem Mann ist ein begrenztes Recht zuteil geworden, was auch aus einer Weisheit und einem guten Zweck hervor, dem jedem, dem es gesagt und erklärt wird, zustimmt. Demgegenüber sind aus vernünftigen Gründen der Frau auch Rechte zugeteilt worden. Mann und Frau haben jeder für sich eine bestimmte Natur, ein bestimmtes Benehmen, eine bestimmte Identität und ein bestimmtes Interesse.
Wenn diese bestimmten Eigenschaften des Mannes und die der Frau richtig genutzt wurden - so können Mann und Frau eine vollkommene, harmonische und erfolgreiche Partnerschaft begründen. Sollte der Mann übertreiben, geht das Gleichgewicht verloren. Sollte die Frau übertreiben, geht ebenfalls das Gleichgewicht verloren.
In der Familie hat der Islam die zwei Geschlechter als die zwei Hälften einer Tür, als zwei Augen in dem Gesicht eines Menschen, als zwei Wächterschützen an der Front des Lebenskampfes und als zwei Geschäftspartner in einem Geschäft betrachtet. Jeder mit seiner eigenen Natur und seinen eigenen Eigenschaften, den eigenen Körper und der eigenen Seele, der eigenen Gedanken und Interessen und Gefühle. Die Frau hat ihre eigene und der Mann seine eigenen. Wenn diese beiden Geschlechter in den Grenzen des Rahmens, den der Islam beschreibt, zusammenleben, wird die Familie eine ewige, gesegnete, nutzvolle Familie voller Liebe sein.
...Ich empfehle, daß meine lieben Schwestern und Töchter diese Erkenntnisse erweitern. Bücher lesen, Studieren, Aufmerksamkeit, Forschung, Bildung, Erkenntnis über die Probleme von heute und die Verrichtung religiöser Dinge gehören zu den entschiedenen und selbstverständlichen Pflichten, für die sich heute unsere Frauen genauso wie die Männer verantwortlich fühlen müssen. Ihr seid es, die gute Kinder erziehen. Ihr seid es, die eure Männer dazu ermuntert, gute Werke zu tun. Viele der Frauen verhelfen ihren Männern zum Paradies und sie retten sie aus den weltlichen und jenseitigen Problemen. Einen solchen Wert hat die Arbeit, das Bemühen und die Erkenntnis sowie die Stellungnahme der Frau.
http://home.t-online.de/home/dialog.forum/zufrauma.htm
ZU
FRAU - MANN - FAMILIE IM ISLAM
»Die
gläubigen Männer und Frauen sind eines des anderen Freund,
sie
halten an zum Guten und raten ab vom Schlechten.....«
Sure 9, 71
Es
liegt eine Betonung auf der Gleichwertigkeit und der Unterschiedlichkeit.
Mann und Frau sind ebenbürdig, zwei Pole und zusammen ein Ganzes.
Muhammed
a.s.s. sagt:
»Zweifellos
sind die Frauen ihresgleichen wie die Männer und auf gleicher Ebene.«
»Frauen,
Männer und alle Menschen sind so gleich wie die Zähne eines Kammes.«
»Gott
befiehlt die Frauen mit Güte, Wohlwollen und mit Maß zu behandeln,
denn sie sind eure Mütter, eure Töchter, eure Tanten.«
Es ist gleich mit wieviel Güte ihr ihnen entgegenkommt, sie verdienen
es. Die Frau ist weder Gefangene noch Befehlshaber des Mannes. Sie ist
nur seine Partnerin und Frau. Mann und Frau sind nicht identisch. Zwischen
ihnen gibt es Wesensunterschiede. Jeder Mensch ist ein Individuum und unterscheidet
sich vom anderen. Die Frauen besitzen Vorzüge gegenüber den Männern
und die Männer besitzen Vorzüge gegenüber den Frauen aufgrund
ihrer natürlich-biologischen Wesensunterschiede.
Im
Islam gilt hierbei das Prinzip der Ergänzung.
»Die
Frauen sind euch ein Gewand und ihr seid ihnen ein Gewand.«
Sure 2, 187
http://www.muslima-aktiv.de/frauhaushalt.htm
Sehr
geehrte Geschwister im Islam,
Es
ist uns keine einzige Rechtsschule im Islam bekannt, bei der die Ehefrau
zur Hausarbeit verpflichtet werden kann! Und gemäß allen uns
bekannten Rechtschulen ist die Hausarbeit (das heißt die vollständige
Versorgung der Frau, der Familie, der Kinder, des Hauses sogar die Sicherstellung
der Milch für das eigene Kind) eine PFLICHT für den Mann!! Zugegeben,
das mag aus der Sicht des Mannes etwas "ungünstig" erscheinen, aber
so ist das weise und gütige islamische Recht, so wie wir es kennen.
Es ist doch selbstverständlich, dass eine Ehefrau viele dieser Arbeiten
gerne übernehmen wird, aber ihr steht eine LOHN dafür zu. Der
Mann, der das Geld für alles erwirtschaftet, ist verpflichtet, seiner
Frau eine Lohn dafür zu zahlen (sei es viel oder wenig, je nach Vermögen),
über das die Frau frei verfügen kann. Es ist doch nicht einzusehen,
dass der Mann, der 8 Stunden am Tag arbeiten und ein freies Wochenende
hat, am Ende des Monat einige Markt für sich "selbst" zur Verfügung
hat, aber die Frau, die 20 Stunden am Tag arbeitet und kein Wochenende
hat von den "Gnaden" des Mannes abhängig ist. Das wäre Unterdrückung
und der Islam läst keine Unterdrückung zu. Der Mann ist verpflichtet
sie zu "entlohnen" und selbstverständlich nach vermögen im Haushalt
zu helfen.
Dadurch ist die Hausarbeit im Islam auch gesellschaftlich und wirtschaftlich
aufgewertet! Der Grund, warum jede kleine Sekretärin in Deutschland
sich "wertvoller" fühlt als eine Hausfrau und Mutter hängt auch
damit zusammen, dass sie einen "eigenen" Lohn erhält. Der Islam aber
hat ein System, in dem die "Heim"-Arbeit mit einem hohen Wert ausgestattet
ist. Kann der Mann diesen Lohn nicht zahlen, so bleibt er diesen Lohn bis
zum Jüngsten Tag schuldig! Gott bewahre uns Männer vor dieser
großen Last.
In
der Regel wird kaum eine ihren Mann liebende Ehefrau diese Situation "ausnutzen",
da sie ja dadurch auch die Liebe verlieren könnte, aber gleichzeitig
kann so kein Mann seine Frau unterdrücken, denn es steht ihm nicht
zu, dass sie seine Hemden bügelt, seine Kleider näht, seine Wäsche
wäscht, ihm beköstigt usw. usw.... Zugegeben, wir Männer
hören das ungern, aber der Prophet (s.) und seine nächsten Gefährten
haben ihre Kleider auch selbst genäht und jeder Muslim-Mann sollte
in der Lage sein einen Faden in eine Nadel einzufädeln! Welcher Muslim-Mann
besteht heute noch darauf, dass seine Söhne das lernen? Welche muslimischen
Söhne würden es schaffen ein paar Nudeln zu kochen, ohne die
Küche zu verwüsten und die Nudeln anbrennen zu lassen?
Eines
der Gründe für den Niedergang vieler muslimischer Gesellschaften
liegt darin, dass den Frauen nicht die hohe Würde und Stellung gegeben
wurde, die ihnen im Islam gebührt! Welche Mutter würde schon
gerne ihr eigenes Kind zum Stillen jemand anderem geben. Aber wenn der
Mann weiß, dass er sogar dafür seiner Frau nicht nur Liebe,
Achtung, Respekt usw. schuldet, sondern auch Geld, dann würde sich
möglicherweise so mancher Mann besinnen und in so manchen Fällen
anders verhalten.
Es
ist auch ein Drama unserer Zeit, dass die muslimischen Männer ihre
Rechte sehr gut kennen (z.B. bezüglich Sexualität, Ausgeherlaubnis
erteilen, letzt Entscheidung fällen Aufenthaltsort bestimmen, usw.)
aber vergessen, dass es zu jedem Recht im Islam eine dazu im Gleichgewicht
stehende Pflicht gibt.
Die
Grossen zeigen es uns. Sie stehen auf im Zimmer, wenn ihre Frau das Zimmer
betritt, um sie zu ehren und zu grüßen, sie küssen ihre
Töchter vor aller Augen mit großer Liebe, sie gewähren
ihren Frauen die islamische Versorgung und die finanzielle Freiheit (und
arbeiten dafür auch etwas mehr, ggf. Überstunden), damit die
Frauen niemals das Gefühl bekommt, ihre Hausarbeit sei etwas Minderwertiges.
Und mit dieser Liebe, Achtung und Respekt "leiten" sie die Familie gemeinsam
zu Paradies. Das ist mit "Führungsrolle" des Mannes gemeint und nicht
eine Art Paschatum.
Zu
diesem Thema kann man noch sehr viel schreiben, aber es würde den
Rahmen des Forums sprengen. Nur noch so viel. Wir sehen, dass in den Gebieten,
in denen die muslimischen Frauen am meisten geehrt und gewürdigt werden
(z.B. Iran und Libanon), die erfolgreichsten muslimischen Männer unserer
Zeit gedeihen können.
Möge
Allah es uns lehren, unsere Frauen so zu achten und zu ehren, wie es uns
die Sunna des Propheten (s.) aufzeigt.
i.A.
des Muslim-Markt-Teams Dr. Yavuz Özoguz (ein Mann)
http://www.muslimische-jugend.de/WissenBiblio/Bibliothek/25FFrau/25ffrau2.html#13Frage
25
Fragen zur
Frau im Islam
Teil
I (Fragen 1 - 12) E
I N L E I T U N G In
der allgemeinen Diskussion über den Islam ist immer wieder festzustellen,
daß ein Großteil des Interesses dem Themenbereich "Frau im
Islam" gilt. Die muslimische Frau mit Kopftuch oder gar Schleier, wie man
sie hierzulande auf den Straßen, im Fernsehen oder auch in Zeitschriften
als Blickfang für die Leser sieht, birgt für viele Menschen etwas
Fremdes, Unbekanntes, Unnahbares. Aber noch mehr damit verbunden werden
heutzutage auch Begriffe wie "Fundamentalismus", "Rückständigkeit"
und "Unterdrückung". Daß eine Frau mit Kopftuch oft belächelt,
bemitleidet oder gar auf der Straße von Fremden angesprochen wird,
kommt immer noch oft genug vor und ist eine traurige Tatsache, die hauptsächlich
auf die negative und einseitige Berichterstattung der Medien sowie auf
lange bestehende Vorurteile und Mißverständnisse zurückzuführen
ist. Deshalb ist es wichtig klarzustellen, daß unter dem Kopftuch
durchaus selbstbewußte, denkende Frauen stecken, die ein Recht darauf
haben, ernstgenommen zu werden. Und dies umso mehr, wenn man bedenkt, daß
in den letzten Jahren immer mehr deutsche Frauen zum Islam übergetreten
sind. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig und
oft auch sehr persönlich. Doch was bewegt eine "moderne, europäische
Frau" dazu, sich einen Lebensweg zu wählen, der ihr angeblich Unterdrückung
und Demütigung beschert?
Cordoba-Verlag 1.
Sind Mann und Frau im Islam gleichberechtigt? Im
Islam geht es darum, unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der
Geschlechter Gerechtigkeit zwischen beiden herzustellen. Daher hat Gott
Mann und Frau bestimmte Rechte und Pflichten zugewiesen, die ihrer jeweiligen
Natur gerecht werden. Wenn sie sich jedoch von ihrer Natur entfernen, kommt
dies einer Gleichmachung nahe. Vor Gott sind beide gleich. Aber in ihrer
Beziehung zueinander sind die jeweiligen Rechte des einzelnen unterschiedlich,
wie ja auch Mann und Frau von Natur aus unterschiedlich sind. Grundsätzlich
kann man sagen, daß sich die Rechte des einen aus den Pflichten des
anderen ergeben und umgekehrt.
2.
Wie sieht die Aufgabenverteilung von Mann und Frau in der Familie aus? Dem
Mann obliegt es, die Familie zu versorgen (Koran 4:34). Er ist vor Gott
verantwortlich für das Wohlergehen seiner Familie. Eine Familie braucht
Führung, so wie es auch in jedem Team jemanden geben muß, der
letztendlich Entscheidungen fällt. Ein Ausspruch des Propheten (s)
macht dies deutlich: "Die Vollkommenen im Glauben sind von den Gläubigen
die Besten an Charakter und Benehmen, und die besten von euch sind die,
die ihre Frauen am besten behandeln."
3.
Welche Rolle kommt einer muslimischen Frau als Mutter zu? Im
Islam hat die Mutter eine besondere Stellung. Vor allem in den ersten Jahren
ist die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind. Durch das auch
im Koran empfohlene Stillen (2:233) entsteht eine enge Beziehung. Der Koran
erwähnt an einigen Stellen das Verhältnis zwischen Eltern und
Kindern und hebt die besondere Mühe der Mutter hervor, z.B. bei Schwangerschaft,
Geburt und Stillen (31:14). Der Islam geht sogar so weit, daß die
(geschiedene) Mutter für das Stillen der Kinder von ihrem Ehemann
eine finanzielle Entschädigung verlangen kann (Koran 65:6). Welche
große Bedeutung der Frau als Mutter zukommt, zeigt auch ein Ausspruch
des Propheten Muhammad (s). Auf die Frage, wer es am meisten verdiene,
gut behandelt zu werden, antwortete er dreimal "deine Mutter" und erst
danach "dein Vater, dann deine nächsten Verwandten." 4.
Gelten die religiösen Pflichten des Islam auch für die Frau? Die
religiösen Pflichten, die beide Geschlechter vor Gott zu erfüllen
haben - wie Gebet, Fasten, Armenabgabe oder Pilgerfahrt -, obliegen Frau
und Mann gleichermaßen. Die Frau erfährt jedoch einige Erleichterungen
in der Ausübung des Gebets und des Fastens. So ist sie z.B. während
der Regelblutung und im Wochenbett vom Gebet und Fasten befreit. Das auf
diese Weise versäumte Fasten muß sie zu einem späteren
Zeitpunkt nachholen, die Gebete jedoch nicht. 5.
Kann eine muslimische Frau ihren Ehemann selbst auswählen? Der
Islam gibt der Frau bei der Eheschließung das Recht, selbst entscheiden
zu können, wann und wen sie heiratet. Ohne die Einwilligung der Frau
darf eine Ehe nicht geschlossen werden, und der Ehevertrag ist ungültig.
Es ist eine weise Praxis unter Muslimen, die Familie in diese wichtige
Entscheidung miteinzubeziehen. Sie gibt dem zukünftigen Ehepaar den
nötigen Rückhalt und setzt sich in schwierigen Situationen für
das Fortbestehen der Ehe ein. Anzumerken ist, daß die Frau das Recht
auf Beibehaltung des Mädchennamens nach der Heirat hat. 6.
Welche Bedeutung hat die Brautgabe im Islam? Die
Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen,
mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater
der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen
ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen.
Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen
Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen
und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte
die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen.
Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe
zurückzufordern (Koran 2:229). 7.
Darf eine muslimische Frau einen Nicht-muslim heiraten? Ehe
und Familie sind im Islam besonders geschützt, weil sie als kleinste
Einheiten der Gesellschaft das Fortbestehen der Gemeinschaft sichern. Eine
funktionierende Ehe bedarf einer Lebensgrundlage und Lebenseinstellung,
die beiden Partnern gemeinsam ist. Deshalb ist eine Ehe zwischen muslimischen
Partnern in jedem Fall vorzuziehen. Aus einer Beziehung zwischen andersgläubigen
Partnern mit unterschiedlichen Weltanschauungen können Schwierigkeiten
erwachsen. Z.B. ist eine Einigung in Fragen einer religiösen Kindererziehung
schwieriger zu finden. Auch kann ein nichtmuslimischer Ehemann seine Frau
z.B. bei der Religionsausübung einschränken. Daher darf eine
muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten.
(Koran 2:221) 8.
Wie ist die Erlaubnis zur Mehrehe im Islam zu verstehen? Im
Islam gibt es die Erlaubnis der Heirat von vier Frauen,die jedoch an bestimmte
Bedingungen geknüpft ist. Dies verdeutlicht einKoranvers: "...,
so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und
wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, so heiratet eine (...). So
könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden" (4:3). Die Forderung
nach Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Frauen ist also eine mit
der Mehrehe eng verknüpfte Bedingung. Die praktische Umsetzung dieser
Forderung von seiten des Mannes wird sich wohl als äußerst schwierig
erweisen (Koran 4:129). Dies hängt jedoch auch weitgehend von der
Persönlichkeit des Mannes und der Frau(en) ab. Durch die Mehrehe kann
vor allem verwitweten oder geschiedenen Frauen eine Versorgung ermöglicht
werden. Außerdem ist die Mehrehe, in der jede Frau die ihr zustehenden
gleichen Rechte genießt, eine bessere Alternative zur Beziehung eines
Mannes zu einer Geliebten, die keinerlei Rechte besitzt. Der Regelfall
unter den Muslimen ist die Einehe, die eine menschliche Herausforderung
für beide Ehepartner darstellt. Auch der Prophet, der den Muslimen
als Vorbild dient, war mit seiner ersten Ehefrau 25 Jahre bis zu ihrem
Tod allein verheiratet; und unter den Frauen, die er danach heiratete,
war nur eine Jungfrau, die übrigen waren entweder verwitwet oder geschieden. 9.
Warum kann eine muslimische Frau nicht mehrere Männer heiraten? Der
Islam ist die Religion der natürlichen Veranlagung des Menschen. Die
Heirat von Frauen mit mehreren Männern ist allgemein eine nur selten
vorkommende Praxis. Daher kann man davon ausgehen, daß es auch nicht
der Natur der Frau entspricht, gleichzeitig mit mehreren Männern verheiratet
zu sein. So spricht sich auch der Islam dagegen aus. Ein wichtiger Grund
liegt darin, daß der Mann verpflichtet ist, für seine Kinder
zu sorgen (s. Frage 2). Bei mehreren Männern besteht die Gefahr, daß
die Vaterschaft nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Dies kann dazu
führen, daß sie sich entweder um die Kinder streiten oder aus
der Verantwortung ziehen. Außerdem ist es nicht praktikabel, daß
mehrere Männer als Familienoberhaupt fungieren. 10.
Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen? Dies
ist ein mit Vorurteilen belastetes Thema, das sehr schwierig zu erklären
ist Die enstprechende Koranstelle hierzu lautet: "Und jene (Frauen),
deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im
Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie
keine Ausrede." (4:34). Eine erste Erklärung kann der Offenbarungsgrund
für diesen Vers sein: Eine Frau kam zum Propheten Muhammad (s) und
bat ihn um Erlaubnis ihren Ehemann zurückschlagen zu dürfen,weil
dieser sie geschlagen hatte. Der Prophet erlaubte es ihr als Vergeltungsmaßnahme.
Nach diesem Ereignis wurde der obige Koranvers herabgesandt, worauf der
Prophet (s) gesagt hat: "Ich wollte das eine, aber Gott wollte das andere
- was Gott will, muß das Beste sein". Hinter dieser Entscheidung
Gottes mag eine Weisheit stecken, die zunächst selbst der Propheten
Muhammad (s) nicht erkannt hatte. Der Koranvers macht deutlich, daß
im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe der
Ehemann diese drei Schritten auf jeden Fall einhalten muß: Ermahnung,
Trennung im Ehebett und Schlagen. Damit ist vor allem das Schlagen im Affekt
verboten, was wohl in fast allen Fällen vorkommt. Zudem hat das Schlagen,
wie es der Koran beschreibt, nach den Gelehrten eher einen symbolischen
Charakter. Der Prophet Muhammad (s) drückte in Bezug auf das Schlagen
der Frau sehr deutlich sein Mißfallen aus: "Ist es für einen
von euch wirklich möglich, seine Frau zu schlagen, als wäre sie
eine Magd, und dann am Abend zu ihr zu gehen?" Er selbst hat
auch nie eine Frau geschlagen.
11.
Kann eine muslimische Frau sich scheiden lassen? Die
Scheidung ist das Verabscheuenswerteste unter den von Gott erlaubten Dingen
und nur als letzter Ausweg zu betrachten. Eine Scheidung zu verhindern
und eine Versöhnung der Ehepartner herbeizuführen, steht immer
im Vordergrund. Deshalb wird im Falle eines Ehestreites aus der Familie
des Mannes sowie aus der Familie der Frau jeweils ein Vermittler bestimmt,
die versuchen sollten, zwischen den Ehepartnern zu schlichten (Koran 4:35).
Grundsätzlich sieht der Islam die Möglichkeit der Scheidung für
Mann und Frau vor. Im Koran wird ausführlichst dargelegt, wie die
Scheidung im einzelnen erfolgt und wie die Zahlung des Unterhalts geregelt
ist (2:226ff; 65:1ff). Die Scheidungsprozedur kann sowohl durch den Mann
als auch durch die Frau eingeleitet werden. Die nachfolgenden Mechanismen,
die schließlich zur Scheidung führen, sind jedoch unterschiedlich.
Bis zur endgültigen Scheidung leben die Ehepartner im gemeinsamen
Haushalt zusammen. Diese Zeit soll dafür genutzt werden, zu einer
Versöhnung zu finden und eine eventuelle Schwangerschaft bei der Frau
festzustellen. Kommt es auch nach Ablauf dieses Zeitraumes zu keiner Einigung
der Ehepartner, wird die Scheidung rechtskräftig. 12.
Was geschieht im Falle einer Scheidung mit den Kindern? Diesbezüglich
trifft der Koran nur Regelungen für Säuglinge. Diese sollen höchstens
zwei Jahre lang von der Mutter gestillt werden. Für die anderen Kinder
gilt nach der traditionellen Rechtswissenschaft: Die Mutter hat die Sorge
bei Mädchen bis zur Pubertät oder bis zur Heirat, bei Jungen
bis zum Alter von sieben Jahren oder bis zur Pubertät. Die gesetzliche
Vertretung liegt jedoch beim Vater. Üblicherweise geht die Frau nach
der Scheidung ohne die Kinder in ihr Elternhaus zurück. Damit wird
ihr eine Wiederverheiratung leichter gemacht. |
25
Fragen zur
Frau im Islam
Teil
II (Fragen 13 - 25) 13.
Warum tragen muslimische Frauen ein Kopftuch? Das
Kopftuch der muslimischen Frau ist Teil ihrer gesamten Kleidung, die bestimmten
Vorschriften unterliegt. Kleidungsvorschriften gibt es im Islam sowohl
für den Mann als auch für die Frau. und dienen dazu, die Würde
und Achtung vor ihnen zu schützen. Muslime sollten grundsätzlich
Kleidung tragen, die den Körper in der Weise bedeckt, daß die
Figur nicht sichtbar wird, um das Interesse des anderen Geschlechts nicht
auf sich zu lenken. Deshalb sollte die Kleidung weder zu eng anliegen noch
durchscheinend sein. Da die Haare bzw. Frisur der Frau eine sehr wichtige
Rolle für ihr Aussehen spielen und auch eine gewisse Anziehung ausüben
können, gilt für Frauen zusätzlich, daß sie ein Kopftuch
tragen. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24:31 sowie
ein Ausspruch des Propheten Muhammad (s), nach dem von einer Frau nichts
außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll.
14.
Hat eine muslimische Frau das Recht auf Bildung und Berufsausübung? Die
Pflicht zur Bildung, d.h. das Streben nach Wissen gilt sowohl für
den muslimischen Mann als auch die muslimische Frau. Ein Ausspruch des
Propheten (s) lautet: "Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für
jeden Muslim, Mann oder Frau." In der frühislamischen Zeit arbeiteten
Frauen auf den verschiedensten Gebieten, manche zogen sogar mit in den
Krieg, um dort die Verwundeten zu versorgen. Die erste Ehefrau des Propheten
(s), Khadidscha, war eine angesehene Geschäftsfrau in Mekka, die Handelskarawanen
unterhielt. Die Frau kann über ihr selbst verdientes Geld eigenständig
und frei verfügen und ist nicht verpflichtet, davon etwas zum Familienunterhalt
beizusteuern. Denn gemäß der Aufgabenverteilung in der Familie
ist der Mann alleine verpflichtet, für die Familie zu sorgen (s. Frage
2). Die Tatsache, daß vielen muslimischen Mädchen eine weiterführende
Ausbildung verwehrt wird, ist nicht auf den Islam zurückzuführen,
sondern auf Traditionen. 15.
Ist die Frau im Islam erbberechtigt? Im
Koran heißt es: " Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft
ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil
von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, ob es wenig
oder viel sei. " (4:7) Grundlage für die unterschiedliche Behandlung
der Frau in Erbangelegenheiten bildet der Koranvers 4:11: "Auf eines
männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleichviel wie auf
zwei weiblichen Geschlechts." Daß die Frau "nur" die Hälfte
des Anteils des Mannes bekommt, läßt sich damit erklären,
daß der Mann allein dazu verpflichtet ist, für den Unterhalt
der Familie aufzukommen (Koran 4:34); die Frau hingegen kann über
ihren Erbanteil frei verfügen, ohne daß der Mann oder andere
Familienangehörige einen Anspruch darauf erheben können (s. auch
Frage 2 und 14). 16.
Welche Gültigkeit hat die Zeugenaussage der Frau im islamischen Recht? Grundlage
für den Sachverhalt der Zeugenaussage bildet der Koranvers 2:282:
"Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn
es keine zwei Männer gibt, dann sollen es bezeugen ein Mann und zwei
Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn
sich die eine der beiden irrt, die andere von ihnen daran erinnert.
" Das Hinzuziehen einer weiteren Frau dient als Schutz vor einer falschen
Zeugenaussage, die im Islam hart bestraft wird, sowie als zusätzliche
Sicherheit. Außerdem fällt der oben zitierte Vers in die Thematik
von Darlehensverträgen und sollte auch nur in solchen Fällen
Anwendung finden. Daß viele Gelehrte dies auch auf andere Bereiche
übertrugen, ist unter den Muslimen strittig. Denn es gibt durchaus
auch Fälle, in denen der Sachverstand der Frau gefragt ist (wie z.B.
beim Geburtsrecht). Aber auch in einem so wichtigen Bereich wie der Religionswissenschaft
genügte die Zeugenaussage einer Frau für die Übernahme vieler
Aussprüche des Propheten (s). Aischa, eine Frau des Propheten (s),
beispielsweise ist die wichtigste Überlieferin von Prophetenaussprüchen
überhaupt. 17.
Darf eine muslimische Frau in die Moschee gehen? Grundsätzlich
steht die Moschee als Ort der Versammlung und des Gebets jedem Muslim offen,
ob Mann oder Frau. Es gibt deutliche Aussprüche des Propheten, nach
denen ein Mann seine Frau nicht daran hindern soll, in die Moschee zu gehen.
Daß in einigen islamischen Ländern die Frauen sehr selten oder
gar nicht in die Moschee gehen, ist eher auf die dortigen Traditionen und
Sitten zurückzuführen als auf den Islam. 18.
Welche Bedeutung hat Geschlechtertrennung im Islam? Im
Koran wird die Geschlechtertrennung an zwei Stellen erwähnt (33:32f
und 53), wobei jeweils von den Frauen des Propheten Muhammad (s) die Rede
ist, die indes als sogenannte "Mütter der Gläubigen" eine Sonderstellung
einnehmen. Über die Anwendung dieser Verse in der heutigen Praxis
bestehen unterschiedliche Meinungen. Die einen bezeichnen die Geschlechtertrennung
als Einrichtung zum Schutz der Familie und vor allem der Ehe. Andere dagegen
meinen, daß sich die oben zitierten Verse nur auf die Frauen des
Propheten beziehen und es möglich ist, daß Männer und Frauen
auch zusammenarbeiten. Man setzt aber dafür eine gewisse Bildung und
das Gefühl für Anstand auf beiden Seiten voraus, damit die Einhaltung
der Regeln des Islam gewährleistet ist. Was das Alleinsein einer Frau
mit einem nicht verwandten Mann angeht, so halten sich jedoch die meisten
Gelehrten an den Ausspruch des Propheten Muham-mad: " Wer an Allah und
an den Jüngsten Tag glaubt, darf nicht mit einer Frau allein sein,
ohne daß ein mahram (männlicher naher Verwandter, den zu heiraten
der Frau untersagt ist) von ihr dabei ist, denn sonst wird der Satan der
Dritte sein." 19.
Warum beten die Frauen hinter den Reihen der Männer? Bei
einem Gebet, welches in der Gemeinschaft, also z.B. in der Moschee, verrichtet
wird, beten die Frauen gewöhnlich entweder hinter den Männern
oder auf einer Frauenempore getrennt von den Männern. Beim Gebet als
einer gottesdienstlichen Handlung soll sich der Betende voll darauf konzentrieren
können. Würden Männer und Frauen gemischt beten, ist diese
Voraussetzung nicht mehr erfüllt, da die Ablenkung beiderseits zu
groß ist (s. auch Frage 18). [zurück] 20.
Darf ein muslimisches Mädchen eine intime Beziehung zu einem Jungen
haben? Der
Islam lehnt jede Art von außerehelicher intimer Beziehung zwischen
den Geschlechtern grundsätzlich ab. Dies gilt sowohl für Mädchen
als auch für Jungen. Allein die Ehe bietet den Rahmen für eine
intime Beziehung zwischen Mann und Frau. Gegen eine Art Kameradschaft zwischen
Mädchen und Jungen unter der Voraussetzung, daß beide die islamischen
Regeln beachten, spricht jedoch nichts. 21.
Dürfen muslimische Mädchen am Turn- und Schwimmunterricht teilnehmen? Im
Islam ist sportliche Betätigung jeder Art erlaubt und erwünscht.
Dabei sollten aber die Grundregeln des Islam, im Falle des Turn- und Schwimmunterrichts
vor allem die Bekleidungsvorschriften nicht verletzt werden. Deshalb ist
es im Islam nicht erlaubt, daß Mädchen - und übrigens auch
Jungen - ab der Pubertät an einem gemischten Sportunterricht teilnehmen.
Viele muslimische Mädchen lassen sich aus diesem Grund vom Turn- und
Schwimmunterricht in der Schule befreien. Dasselbe sollte natürlich
auch für Jungen gelten. Die hier lebenden Muslime sind allgemein bestrebt,
Möglichkeiten für sportliche Betätigungen zu schaffen, bei
denen Männer und Frauen getrennt sind. 22.
Kann sich eine muslimische Frau von einem männlichen Arzt behandeln
lassen? Grundsätzlich
sollte sich eine muslimische Frau zur Wahrung ihrer Würde und Scham
von einer Ärztin behandeln lassen. Dies ist hierzulande ohne
weiteres möglich, da man sich den behandelnden Arzt/Ärztin selbst
aussuchen kann. Die Muslima wird aber eine muslimische Ärztin bzw.
einen muslimischen Arzt auf jeden Fall vorziehen. In Notfällen jedoch
wie z.B. bei einem Unfall, bei einer Entbindung etc., in denen nur ein
männlicher Arzt im Dienst ist, geht die Gesundheit der Frau vor. 23.
Kann eine muslimische Frau Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung
ergreifen? Es
gibt im Islam kein Verbot der Verhütung, sofern dadurch die Gesundheit
nicht geschädigt und eine Schwangerschaft nicht für immer unmöglich
gemacht wird. Zur Zeit des Propheten Muhammad (s) wurde der sogenannte
"coitus interruptus" praktiziert, und der Prophet hat dies gebilligt. Außerdem
wird im Koran empfohlen, daß die Mutter ihr Kind zwei volle Jahre
stillen soll (2:233); dies ist auch ein gewisser Schutz vor Schwangerschaft.
Heutzutage gibt es allerdings modernere Methoden der Schwangerschaftsverhütung.
Für welche Art der Schwangerschaftsverhütung sich ein muslimisches
Ehepaar entscheidet oder ob es überhaupt Verhütungsmittel verwenden
will, können die Ehepartner unter Berücksichtigung der familiären
und gesundheitlichen Situation entscheiden. Die Tatsache, daß muslimische
Ehepaare oft mehrere Kinder haben, ist nicht auf eine mangelnde Verhütungspraxis
zurückzuführen, sondern auf ihre positive Einstellung zu Kindern. 24.
Ist Abtreibung im Islam erlaubt? Der
Koran verbietet eindeutig das Töten von Kindern, unabhängig davon,
ob sie bereits geboren wurden oder noch nicht: "Und tötet eure
Kinder nicht aus Furcht vor Armut; Wir sorgen für sie und für
euch. Wahrlich, sie zu töten, ist ein großer Fehler."(17:31)
Die Mehrheit der muslimischen Gelehrten erlaubt die Abtreibung nur in den
Fällen, wo das Leben der Mutter gefährdet ist. 25.
Was sagt der Islam zur Adoption? Adoption,
wie sie im westlichen Rechtssystem verstanden wird, kennt der Islam nicht.
Ein Ehepaar hat aber durchaus die Möglichkeit, ein Kind zur Pflege
aufzunehmen. Dieses Pflegekind behält aber seinen ursprünglichen
Namen und übernimmt nicht den Familiennamen der Pflegeeltern, so daß
seine Herkunft immer bekannt bleibt. Außerdem hat es nicht die gleichen
Rechte wie ein leibliches Kind derselben Eltern wie z.B. in Erbangelegenheiten
(Koran 33:4). |
http://www.geocities.com/Wellesley/1916/anja4.html
Auftritt
einer deutschen Muslima beim ZDF (Anjas Buch)
Der
Mensch ist ein Gemeinschaftswesen, und die kleinste natürliche Zelle
der Gemeinschaft, aus der sich gleichzeitig alle anderen Formen entwickeln,
ist die Familie. Hier wachsen junge Menschen heran und erwerben ihre innere
Einstellung zum Leben und die Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen
im Umgang mit anderen Menschen, die sie zum Gesellschaftsleben befähigen.
Harmonie oder Disharmonie im Familienleben wirkt sich nicht nur auf die
psychische Gesundheit des Individuums aus, sondern auch auf Stabilität
und Dynamik der Gesellschaft. Im Islam wird deshalb der Pflege von Ehe
und Familie besondere Beachtung geschenkt. Das islamische Familienrecht
hat die Zielsetzung, ein Familienleben in Frieden und Harmonie zu gewährleisten,
die Verwirklichung von Liebe und Barmherzigkeit zu ermöglichen und
dabei die Rechte von Frauen und Kindern zu schützen.
E
h e
Grundlage
einer islamischen Eheschließung ist die Bereitschaft eines Mannes
und einer Frau, in Verantwortung füreinander zusammenleben. Beide
Partner müssen die körperliche und geistige Reife zu solch einem
Schritt besitzen. Bei Mädchen, die zum ersten Mal heiraten, ist das
Einverständnis des Vaters oder Vormunds notwendig, damit ihr Recht
und ihr Wohl gewahrt wird. Vom Propheten selbst sind zahlreiche Beispiele
überliefert, wo er in dieser Hinsicht besonders für das Selbstbestimmungsrecht
der jungen Frau eintritt und jeden Mißbrauch und Zwang scharf verurteilt.
Die Eheschließung selbst geschieht durch das Angebot der Braut (oder
ihres Vertreters), die Ehe mit dem betreffenden Partner einzugehen und
durch die Annahmeerklärung des Bräutigams (oder seines Vertreters).
Dies soll vor Zeugen geschehen. Die islamischen Rechtschulen schreiben
die Zeugenschaft entweder vor, oder raten diese zumindest an. Zuvor wurden
in einem Ehevertrag die Rahmenbedingungen festgelegt, in denen das junge
Paar seine gemeinsame Zukunft gestalten will. Dazu können z.B. der
gemeinsame Wohnsitz, die Fortsetzung einer Berufsausbildung oder ähnliches
gehören - in der Praxis sind Einzelheiten oft von der jeweiligen Rechtstradition
oder der Nationalen Gesetzgebung abhängig. Ein wesentlicher Punkt
ist jedoch immer die Brautgabe (arabisch `mahr`), eine vom Bräutigam
an die Braut zu zahlende Summe, die ihr allein zur Verfügung steht
und eine gewisse finanzielle Eigenständigkeit zusichert (vgl. Sura
4:5). So kann ein bestimmter Betrag festgelegt werden, der nach Wunsch
der Frau zu jeder Zeit eingefroren werden kann bzw. der Frau bei einer
vom Mann ausgehenden Scheidung ausgezahlt wird. Der muslimischen Gemeinschaft
wird nahegelegt, jedem Menschen ein normales Ehe- und Familienleben zu
ermöglichen und bei Bedarf auch finanziell auch dazu beizutragen.
Nicht erlaubt ist selbstverständlich die Eheschließung mit nahen
Verwandten (Einzelheiten siehe Sura 4:24). Eine Besonderheit des Islam
ist dabei, daß dies nicht nur für Blutsverwandschaft gilt, sondern
auch für Milchverwandschaft, d.h. ein Kind, das von einer Amme gestillt
wird, hat gegenüber ihrem eigenen Kind denselben Status wie ein Bruder
oder eine Schwester.
Empfohlen
wird, einen möglichst ebenbürtigen Ehepartner zu suchen, so daß
zu große Unterschiede z.B. im Bildungsniveau oder Lebensstandard
nicht zur Problemquelle für das Paar werden. Der Prophet betonte besonders,
bei der Wahl des Ehepartners auf Gottesfurcht, Verantwortungsbewußtsein
und guten Charakter zu achten. Das islamische Recht erlaubt daher grundsätzlich
keine Mischehen mit Anhängern anderer Religionen und Ideologien (Sura
2:222). Zu viel Disharmonie ist bei einer solchen Verbindung zu befürchten.
Eine Ausnahme bildet laut Qur`an (Sura 5:6) die Eheschließung muslimischer
Männer mit Frauen, die einer anderen Schriftreligion angehören.
Dabei müssen der Mann und seine Angehörigen die religiöse
Identität der Frau respektieren. Diese Erlaubnis ist jedoch unter
den Bedingungen der modernen säkularisierten Gesellschaft umstritten.
Viele Gelehrte erkennen heute die Probleme, die sich bei einer solchen
Ehe ergeben können, und raten davon ab, oft mit einem Hinweis darauf,
daß die Bedingungen für die im Qur`an ausgesprochene Erlaubnis
in der gegenwärtigen Gesellschaft nicht mehr vorliegen.
Eine
Zeitlich begrenzte Form der Ehe wird von schiitischen Gelehrten anerkannt.
Sie wird praktiziert, wenn der Mann aus Finanziellen oder anderen Gründen
noch nicht die Verantwortung für eine Familie übernehmen kann.
Als vollgültige Eheform soll sie außerehelichen Beziehungen
vorbeugen und eine gewisse Rechtssicherheit für Frau und Kinder schaffen.
Im Sinne einer Probeehe kann sie gerade für junge Leute das gegenseitige
Verständnis fördern und somit eine dauerhafte Ehe vorbereiten.
Unter
bestimmten Voraussetzungen erlaubt das islamische Recht einem Mann, mehr
als eine Frau zu heiraten: "Und wenn ihr fürchtet, ihr würdet
nicht gerecht gegen die Waisen handeln, dann heiratet Frauen, die euch
gut erscheinen, zwei, drei oder vier. Wenn ihr jedoch fürchtet, ihr
könnt nicht gerecht handeln, dann heiratet nur eine." (Sura 4:4)
Während
in vorislamischer Zeit die Mehrehe uneingeschränkt möglich war
und meist als Statussymbol Privilegierter galt, beschränkt das islamische
Gesetz die Anzahl der möglichen Ehefrauen endgültig auf vier
und verbindet damit die Bedingung, die Frauen (und ihre Kinder) gerecht
zu behandeln. Diese Forderung wird aber selbst im Qur´an als schwer
erfüllbar bezeichnet, so daß ausdrücklich die Einehe empfohlen
und als Normalform einer Ehelichen Verbindung angesehen wird. Allerdings
berücksichtigt der Islam jede denkbare soziale Situation wobei die
Mehrehe als Lösungsmöglichkeit für bestimmte gesellschaftliche
oder familiäre Ausnahmefälle gesehen wird, wenn z.B. die Versorgung
von Witwen und Waisen bei Frauenüberschuß oder die eheliche
Gemeinschaft bei einer unheilbaren Krankheit bzw. einer Unfruchtbarkeit
der Frau nicht mehr gewährleistet ist. In der Zeit nach der Schlacht
von Uhud, in der auch die Offenbarung des oben genannten Verses fällt,
übernahmen Zahlreiche muslimische Männer in Medina einschließlich
des Propheten selbst auf diese Weise die Verantwortung für die Witwen
und Waisen der Gefallenen. Die Mehrehe, die in der Regel das Einverständnis
der ersten Frau voraussetzt, wird heute nur noch sehr selten praktiziert.
F
a m i l i e
Ehe
und Familie sind Grundsteine eines Gefüges, das gegenseitige Rechte
und Pflichten beinhaltet und dem Einzelnen Sicherheit und Geborgenheit
bietet. In der Ehe ergänzen Mann und Frau einander und sind füreinander
unentbehrlich : "Sie sind euch ein Gewand, und sie sind euch ein Gewand."
(Sura 2:188). Unterschiedliche Fähigkeiten und Anlagen sollen nicht
zu Diskriminierung und Unterdrückung führen, sondern zu konstruktiver
Zusammenarbeit genutzt werden. Besonders betont wird die Verantwortung
der Männer ihrer Familie gegenüber: "Die Männer sind
verantwortlich gegenüber den Frauen, insofern als Allah die einen
gegenüber den anderen (d.h. die Männer gegenüber den
Frauen und die Frauen gegenüber den Männern mit jeweils spezifischen
Eigenschaften) ausgezeichnet hat, und insofern als sie von ihrem Vermögen
einsetzen." (Sura 4:35). Nicht ein Konkurrenzverhalten ist also das
islamische ideal, sondern eine Sinnvolle Arbeitsteilung, die kulturell
oder gesellschaftlich bedingt sehr unterschiedlich aussehen kann, aber
immer das Verantwortungsbewußtsein dem Schöpfer gegenüber
zur Grundlage hat, das sich in gegenseitigem Respekt und Vertrauen niederschlägt.
Dazu gehört auch die Eheliche Treue. Ehebruch ist für Mann und
Frau ein gleich schweres, strafbares Vergehen (Sura 24:3) und Keuschheit
für beide ein erstrebenswertes Ideal (Sura 33:36).
Mann
und Frau sind gemeinsam für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich.
Dabei hat naturgemäß die Mutter als erste Bezugsperson die größten
Einflußmöglichkeiten, denn sie prägt durch ihr Verhalten
ihr Kind schon in den ersten Lebensmonaten, wenn nicht bereits vor der
Geburt. Aus diesem Grunde sagte der Prophet : "Das Paradies liegt unter
den Füßen der Mütter". In der islamischen Geschichte
waren sehr oft die Mütter die motivierende Kraft im Leben großer
Gelehrter und Heiliger Menschen, und die Frauen des Propheten waren als
"Mütter der Gläubigen" die Erzieherinnen der islamischen Gemeinschaft.
Die
Väter werden oft diejenigen sein, die die Mittel für die Erziehung
und Ausbildung ihrer Kinder bereitstellen. Ihnen legt der Prophet nahe,
für eine gute Erziehung Sorge zu tragen. Umgekehrt sind Kinder ebenso
für das Wohl ihrer Eltern verantwortlich. Sie sind nicht nur zum materiellen
Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet, sondern auch zu Liebe und Respekt
ihnen gegenüber (Sura 17:24-25). Auch hier steht die Mutter im Vordergrund
(Sura 31;15-16). Die Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf andere
Verwandte, wenn diese in Not geraten, sowie auf die Nachbarn (Sura 4:379).
In jedem Falle ist nicht von materieller Hilfe allein die Rede, sondern
von echter, aufrichtiger Zuwendung. Soweit die Hauptlast der finanziellen
Verpflichtungen (Brautgabe, Unterhalt für die Familie, Erziehung der
Kinder) bei den männlichen Familienangehörigen liegt, ist es
nur echt und billig, wenn diese beispielsweise bei der Erbteilung berücksichtigt
wird, indem in der Regel männliche Verwandte einen doppelt so großen
Anteil erhalten wie weibliche. Das islamische Recht zielt darauf ab, hier
jede Ungerechtigkeit zu vermeiden
S
c h e i d u n g
Der
Prophet sagte : "Von allen Dingen, die Allah erlaubt hat, ist Ehescheidung
das, was er am meisten verabscheut." Bei Streitigkeiten in der Ehe
sind im Qur`an verschiedene Möglichkeiten gegeben, eine Versöhnung
herbeizuführen. So kann z.B. der Versuch gemacht werden, durch je
eine Vertrauensperson aus seiner und ihrer Familie eine Schlichtung zu
bewirken (Sura 4:36) oder einen annehmbaren Kompromiß zu schließen.
Es wäre jedoch nicht sinnvoll, ein Paar zur Fortsetzung einer untragbar
gewordenen Ehe zu zwingen. Für diesen Fall sieht das islamische Recht
die Scheidung vor und regelt Einzelfragen, um Ungerechtigkeit und Willkür
zu verhindern.
Der
Scheidung auf Initiative des Mannes folgt eine Wartezeit, in der eine Versöhnung
das Eintreten der Rechtswirksamkeit verhindern kann. Beim dritten Mal ist
eine solche Scheidung jedoch endgültig (Sura 2:227-233). Die unwiderruflilch
geschiedene Frau erhält vom Mann eine Abfindung (s.o.) und die Unterhaltskosten
während der Wartezeit. In Bezug auf eine zukünftige Eheschließung
hat die Frau volles Selbstbestimmungsrecht. Bei der Scheidung auf Initiative
der Frau gibt sie als Abfindung die Brautgabe oder einen vereinbarten Teil
ihres Vermögens zurück (Sura 2:230). Eine Ehe kann auch im gegenseitigen
Einverständnis aufgelöst werden, wenn die Partner darüber
einig sind, daß sie nicht zusammenpassen. In vielen Fällen wird
jedoch keine Einstimmigkeit herrschen, so daß ein Gericht den Fall
untersuchen und eine endgültige Entscheidung treffen muß.
Durch
gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung haben sich innerhalb der islamischen
Gemeinschaft verschiedene Rechtstraditionen gebildet, die in Einzelfragen
manchmal geringfügig voneinander abweichen. Gelegentlich sind auch
lokale Vorstellungen, Sitten und Gebräuche Faktoren, die gewisse Akzente
setzen - nicht immer in völliger Übereinstimmung mit dem Ideal
von Qur`an und Sunna. Letzteres gilt verstärkt auch für die nationale
Gesetzgebung vieler sogenannter islamischer Länder, die in einigen
Fällen sogar direkt dem Geist des islamischen Gesetzes widerspricht.
Gerade bei Einzelproblemen ist es nicht einfach, dabei genau zu differenzieren.
Das
islamische Zentrum Hamburg ist gern bereit, zur Klärung solcher Fragen
beizutragen.
Hamburg, im Mai 1987 / Ramadhan 1407