http://www.islamischer-weg.de/frauimschutzedesislam/die_familie_als_fundamental.htm

Die Familie als Fundamental-Einheit

Ebenso, wie sich die Sonne und die Planeten des Sonnensystems in zwei Umlaufbahnen bewegen - einmal um die eigene Achse und einmal um die Sonne, wobei die Bewegung um sich selbst, im Vergleich zu jener kollektiven, innerhalb der Karawane der Sterne der Milchstraße, die fundamental ist - versteht der Islam die Familie als die Grundeinheit der Gesellschaft, weshalb der verehrte Prophet des Islam, der Prophet Muhammad (s.)sagt:

"Kein Fundament Findet die Zustimmung Gottes in höherem Masse als das der Ehe und Familie!"

In diesem Zusammenhang heißt es einführend im Grundgesetz der Islamischen Republik Iran: Die Familie ist die Grundeinheit der Gesellschaft und maßgeblicher Faktor zur menschlichen Entwicklung und Vervollkommnung.

Wesentliches Kriterium zur Gründung einer Familie, welche die Primärvoraussetzung ist zur Reifung und Vervollkommnung des Menschen, ist die Harmonie (der beiden Ehepartner) hinsichtlich ihrer Ansichten und Wünsche.

Aus diesem Grunde gehört das Bereitstellen der Möglichkeiten zur Erreichung dieses Zieles zu den Verpflichtungen des islamischen Staates. In einem weiteren Rechtssatz des Grundgesetzes der Islamischen Republik Iran ist zu lesen:

Da die Familie die Grundeinheit der islamischen Gesellschaft darstellt, muß allen damit in Zusammenhang stehenden Gesetzen, Verfügungen und Entwürfen zur:

  1. Erleichterung der Familiengründung, 
  2. Wahrung und dem Schütze der Heiligkeit (Unantastbarkeit) der Familie, 
  3. Stabilität der familiären Bindungen das islamische Recht als Basis dienen. 
Grundlagen der Familie aus der Sicht des Islam

"Und unter seinen Zeichen ist dieses, daß er Gattinnen schuf für Euch aus Euch selber, auf daß ihr Ruhe an ihrer Seite findet. Und er hat Liebe zwischen Euch gesetzt und Barmherzigkeit! Hierin sind wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt!"
(Heiliger Qur’an, Sure 30, Vers 21) 

Aus der Sicht des Heiligen Qur'an stellt die Familie ein gesellschaftliches, psychisches, instinktives, organisatorisches, wirtschaftliches sowie im Sinne der Erziehung und Ethik stehendes Erfordernis dar. Sie entspricht dem Bedürfnis nach Barmherzigkeit, Hingabe und Güte und ruht gemäß folgenden Versen des Heiligen Qur’an auf einem Fundament, welches gebildet wird durch die Grundlagen 

- Gleiche Herkunft:

"Und unter seinen Zeichen ist dieses, daß er Gattinnen für Euch schuf aus Euch selber..."
(Heiliger Qur’an, Sure 30, Vers 21)

- Ruhe:

"...auf daß Ihr Ruhe findet an ihrer Seite."
(Heiliger Qur'an, Sure 30, Vers 21)

- Liebe:

"...und er hat Liebe zwischen Euch gesetzt..."
(Heiliger Qur'an, Sure 30, Vers 21)

- Barmherzigkeit: 

"...und Barmherzigkeit..."
(Heiliger Qur'an, Sure 30, Vers 21) 

- gutes Verhalten: 

"...und geht gütig mit ihnen um..."
(Heiliger Qur'an, Sure 4, Vers 59)

- Gerechtigkeit: 

"...doch haltet sie nicht zu ihrem Schaden zurück, um ungerecht zu handeln. Wer das tut, wahrlich, der sündigt gegen seine eigene Seele."
(Heiliger Qur'an, Sure 2, Vers 231) 

Das göttliche Versprechen:

".... und sie (die Frauen) ein festes Versprechen von Euch abgenommen haben..."
(Heiliger Qur'an, Sure 4, Vers 20)

- Gottesfürchtige Tugendhaftigkeit:

"Wir haben Euch von Mann und Weib erschaffen ... und der Würdigste von Euch ist der Gottesehrfürchtigste!"
(Heiliger Qur'an, Sure 49, Vers 13)

"Und unter seinen Zeichen ist dieses, daß Er Gattinnen schuf für Euch aus Euch selber, auf daß ihr Ruhe in ihnen fändet. Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen Euch gesetzt. Darin sind wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt."
(Heiliger Qur’an, 30:22)

"und diejenigen, welche sprechen: ‘Unser Herr, gewähre uns an unseren Frauen und Kindern Augentrost und mache uns zu einem Vorbild für die Rechtschaffenen.'"
(Heiliger Qur’an 25:75)

Allamah Tabatabai schreibt in seiner Interpretation der Sure 'Nisa' (Die Frauen - 4.Sure): 'Gott, der Erhabene, schuf die Frau und versah sie mit all dem, was dem Manne Ruhe schenkt und errichtete zwischen ihnen Zuneigung und Liebe, so daß sie die Männer durch ihre Schönheit, Liebe, Freundlichkeit, Güte und Zärtlichkeit an sich ziehen’.41

Folglich sind die Frauen als primäre Grundlage und Hauptfaktor der menschlichen Gemeinschaft zu verstehen, weshalb der Islam die Familiengemeinschaft, die Ehe, zur Grundlage und Basis der Gesellschaft bestimmte und sagt:

"0, Ihr Menschen! Wir schufen Euch aus Mann und Frau und fügten Euch zu Völkern und Stämmen, auf daß Ihr einander kennenlernen möget."

(und nicht, daß sich die einen von Euch besser als die anderen dünken und sich einzelne, einer Gruppe oder einem Volk gegenüber überheblich verhalten).

'Wahrlich, der Würdigste von Euch bei Allah ist der Gottesehrfürchtigste'. 

Dieser Vers weist zunächst auf die kleine Grundgemeinschaft, auf Mann und Frau, den Ausgangspunkt der Menschheit hin, danach auf die Gründung größerer Gemeinschaften, die Sippen, Stämme, Völker.

Zudem wird aus diesem Vers des Heiligen Qur’an ersichtlich, daß der Islam einer physischen, materiellen Überlegenheit, die lediglich dem materiellen Leben nützt, keinerlei besonderen Wert beimißt, sondern ausschließlich einer Überlegenheit hinsichtlich vorzüglicher Eigenschaften, der Würde und inneren Größe eines Menschen, sei es Mann oder Frau, Stamm oder Volk, im Sinne gottesfürchtiger Tugendhaftigkeit, Bedeutung schenkt.

Dieses steht im Gegensatz zu dem, was in den kapitalistischen Staaten sichtbar wird, in welchen der Sexualtrieb, das instinktive, sexuelle Verlangen des Menschen, als Grund der Eheschließung und Familiengründung verstanden wird, und in denen mit zunehmender Tendenz das Auseinanderfallen familiärer Bindungen, das Ansteigen der Sittenlosigkeit und Verderbtheit sowie die immer stärker werdende Neigung zu 'freier Ehe' und ‘triebhafter Freiheit’ zu beobachten sind.

Ebenso steht dieses im Gegensatz zu den kommunistischen Ländern, in denen die Familie lediglich als ‘wirtschaftliche Notwendigkeit' (aus der Sicht der Frau) verstanden wird, weshalb es heißt, daß die Frau sich seinerzeit lediglich im Interesse ihrer wirtschaftlichen Sicherheit dem Manne und der Gründung einer Familie zugewendet habe, da sie, auf Grund ihrer Schwäche, nicht allein in der Lage war, zu fischen, zu jagen, sich gegen die Natur zu behaupten und ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Doch heute, da sie die Möglichkeit dazu habe selbst für ihre Bedürfnisse aufkommen zu können, sei die Notwendigkeit zur Eheschließung und Familiengründung nicht mehr gegeben, weshalb nun Mann und Frau, ohne familiäre Beziehungen eingehen zu müssen, gleich anderen Geschöpfen aus dem Tierreich ihren Sexualtrieb befriedigen könnten.

Marx und Engels, die Führer des Kommunismus, sagten: "So sehr die Zerstörung der Familie auch auf Ablehnung, sogar die der Radikalsten, stoßen mag, müssen wir dennoch nach dem Fundament, welches ihr zugrunde liegt, fragen. Die Familie ist auf der Grundlage des Kapitalismus, auf privaten Vorteilen, aufgebaut und ist nur in der Bourgeoisie anzutreffen. Mit dem Zerfall des Kapitalismus wird auch die Basis der Familie zerstört werden. Wir werden dieses heiligste Bündnis, diese heiligste Verbindung, zerstören und die Familienerziehung durch die Gesellschaftserziehung ersetzen.42

Da die kommunistischen Führer in der Nachfolge Marx’ die Existenzgrundlage der menschlichen Gesellschaft ausschließlich in der Produktion lebensnotwendiger Mittel verstehen und dem Geheimnis der Erschaffung von Frau und Mann, den geistigen, seelischen und immateriellen Belangen sowie der Lebens- und Familienpraxis keinerlei Beachtung schenken, versuchen sie, an Hand einer Reihe Phantastereien entwicklungsgeschichtliche Phasen für die Frau und die Familie zu erbringen, um zu beweisen, daß der Ursprung der Einzelehe, der Ungleichheit zwischen Mann und Frau und der Prostitution in folgendem beruhen:

  1. im Privatbesitz und Kapital der Männer und 
  2. im Ausschluß der Frauen von der Produktion, welches in der Ausbeutung der Frauen durch die Männer resultierte. 
Engels schreibt in seinem Buch ’Ursprung der Familie',43 :"Da stets die Männer für die Produktion der lebensnotwendigen Mittel sorgen und die Frauen für deren Herstellung zu schwach sind, wandten diese sich den Männern und der Ehe zu und gerieten somit in die Ausbeutung durch die Männer." 

Diese Worte stellen nichts weiter als ein Hirngespinst dar, da die Frauen in der Vergangenheit wie auch heute in der Produktion tätig waren und sind, sei es in der Landwirtschaft, bei der Viehzucht, in den Fabriken oder Werkstätten. Und dennoch hegen sie den Wunsch nach Ehe, Gatten und Familie, da das menschliche Bedürfnis nicht allein dem Besitz und der Wirtschaft gilt.

Ebenso bezeichnet Engels in seinem Buch 'Ursprung der Familie' das Privateigentum als Ursache des häuslich Werdens und der Bevormundung der Frauen, eine Theorie, die ebenfalls zu den Akten gelegt werden kann, denn, wie Karen Sacks in ihrem Buch 'Die Frauen als Produktionsinstitution ' schreibt: "Es ist nicht vorstellbar, daß in dem Eigentum des Mannes der Grund seiner Überlegenheit zu sehen ist, da erstens nicht alle Männer im Besitze von Produktionsgütern sind und zweitens in sehr vielen Klassengesellschaften, selbst in jener, die imposantes Beispiel für die Hegemonie des Mannes ist, die Frauen wie die Männer im Besitze von Produktionsgütern sind und ihnen ihr Besitz zu einem hohen Grade im Hause Macht gegenüber dem Manne verleiht. Infolgedessen ist anzunehmen, daß die Unterdrückung der Frau nicht im Zusammenhang mit dem Familienbesitz stehend begründbar ist, sondern durch einen anderen, externen, außerhalb der Familie befindlichen Faktor verursacht wird."

Friedrich Engels kommt in Berücksichtigung all seiner Überlegungen zu dem Ergebnis, daß die erste Voraussetzung zur Befreiung der Frau deren vollständige Eingliederung in die öffentliche Industrie darstelle, welches erfordere, daß die Individualität der privaten Familie in ihrer Eigenschaft als wirtschaftliche Einheit in der Gesellschaft vernichtet wird. Abgesehen von aller Kritik gegenüber derartigen Begründungen und Schlußfolgerungen sei hier festgestellt:

  1. Unter dem Aspekt der Schöpfung betrachtet bewegt sich der Mensch, ebenso wie der Planet Erde, in zwei Bahnen, in der eigenen, individuellen und der allgemeinen, gesellschaftlichen, weshalb die Umwandlung der 'privaten' Familie in eine 'öffentliche' der Gesellschaft im gleichen Masse irrational und im Widerspruch zur Schöpfung stehend ist, wie es die Veränderung der Eigenumlaufbahn der Erde um ihre eigene Achse in eine große Laufbahn, im Kollektiv aller Sterne des Sonnensystems um die Sonne sein würde. 
  2. Naturbedingt bedeutet die Zerstörung der Familie sowohl ein Vergehen gegen die Schöpfungsordnung als auch gegen die geistigen, psychischen und physischen Bedürfnisse des Menschen. 
  3. Strukturell gesehen steht die Basis der Kultur und Zivilisation eines jeden Landes, einer jeden Gesellschaft in engem Bezug zur Stabilität des Familiengefüges innerhalb der betreffenden Bevölkerung. 
  4. Aus sozialer Sicht kann die Frau durch ihre Tätigkeit im Haushalt, als Gattin und als charakterformende Erzieherin ihrer Kinder der Gesellschaft einen größeren Dienst erweisen als durch alle anderen Beschäftigungen außer Haus. 
Impuls ihres Einsatzes in der eigenen Familie sind Liebe und Zuneigung zu ihrem Gatten und ihren Kindern, wohingegen die treibende Kraft für ihre Tätigkeiten außer Haus in der Regel das Gehalt ist, welches angesichts der sich einstellenden Erschöpfung und Überbeanspruchung unbedeutend ist. Indem dem Manne Frau und Familie vorenthalten wird, geht ihm ein wesentlicher Teil seiner Arbeits- und Produktionsfreudigkeit verloren, da diese es sind, die ihm die Müdigkeit des Tages nehmen, ihm Heiterkeit schenken und sein Arbeits- und Produktionsinteresse intensivieren.

Folglich ist die Frau auch auf diese Weise sowohl an Aufgaben der Produktion als auch der Gesellschaft beteiligt. Angesichts dessen, daß die Auflösung der Familie wie des Eigentums keinesfalls Rettung und Glück der Familie wie der Gesellschaft mit sich bringt, ist der sichere Weg, der zu ihrem Wohlergehen führt jener, den der Islam anbietet, denn:

  1. Er schenkt dem Wesen, der Natur, der Psyche und Neigung der Frau absolute Beachtung. 
  2. Obgleich er der Familie Priorität und dem häuslich-familiären Aufgabenbereich der Frau als Gattin und Mutter hohe Bedeutung beimißt, stellt er ihr eine die Gesellschaft oder die Produktion betreffende Beschäftigung außer Haus frei. 
  3. Der Islam versteht die Frau nicht nur als Eigentümerin ihres Besitzes, sondern plädiert für ihre ökonomische Selbständigkeit. 
  4. Das Wirtschaftssystem des Islam beruht auf der Ablehnung jeglicher Art Ausbeutung und Entrechtung und verwehrt Mittel und Wege, welche zur Anhäufung von Reichtum führen. 
  5. Ebenso, wie diesem Buche zu entnehmen ist, widersetzt sich der Islam jeglicher den Frauen durch die Männer zugefügten Unterdrückung, Ungerechtigkeit und ungleichen Bewertung, ohne jedoch die Basis der Familie zu zerstören und Komplikationen, Verzicht und Verderbnis zu verursachen. 
  6. Abgesehen von der 'Morgengabe', zu deren Leistung der Islam den Mann als Erkenntlichkeitsbeweis gegenüber der Frau verpflichtet und ihm sämtliche Ausgaben und Kosten für Nahrung, Kleidung und Haushaltsgegenstände, welche die Frau benötigt, auferlegt hat, berechtigt er die Frau sogar, von ihrem Gatten ein Entgelt für das Stillen ihrer Kinder zu verlangen. 
  7. Wichtiger jedoch ist die Realität, daß der Islam Wurzel und Ursprung der Ungerechtigkeit und Ausbeutung, die in der Selbstsucht und Eigenliebe beruhen, beseitigt und durch Selbstdisziplin, Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe - im Sinne der Gottesverehrung und -anbetung ersetzt sowie der Ehe und Familie ein Fundament der Liebe, Zuneigung, Ruhe und Herzlichkeit zugrunde legt. 
  8. Nicht durch das Schließen des Scheidungsweges, sondern durch Errichten von Liebe, tiefer Zuneigung sowie durch das göttliche Versprechen kräftigt und festigt der Islam die 'Grundmauern' der Ehe und Familie, auf daß diese gegen Erschütterung gefeit seien, ein Grund dafür, daß die Scheidungsquote in islamischen Ländern, trotz all der Orientierung am Westen, weitaus niedriger liegt als in den kapitalistischen und kommunistischen Staaten. 

"Wähnt der Mensch etwa, er solle ganz ungebunden bleiben? War er nicht ein Tropfen fließenden Samens, der verspritzt ward? Dann wurde er ein Blutklumpen, dann bildete und vervollkommnete Er ihn.

So schuf Er aus ihm ein Paar, den Mann und das Weib"
(Heiliger Qur’an 75:37)

"(Es gibt) vier Dinge, die jedem vernünftigen und bewußten Menschen zu eigen sein sollten! Als der Prophet gefragt wurde, welches diese vier Dinge sind, sagte er: ‘Das Zuhören zu Wissen, dieses zu bewahren, weiter zu geben und zu praktizieren’"

"Dient Allah und setzt Ihm nichts zur Seite! Und erweist Güte den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, dem Nachbarn, der ein Nahestehender und dem Nachbarn an Eurer Seite, den Gefährten an Eurer Seite und dem Wanderer, und denen die eure Rechte besitzt. Wahrlich Allah liebt nicht die Stolzen, die Prahler."
(Heiliger Qur’an 4:37)
 




http://www.reliweb.de/Religionen/islvor.htm

Die Stellung der Frau im Islam

(nach oben)

Man kann die Frau aus drei Blickwinkeln betrachten, damit die islamischen Ansichten bezüglich der Frau geklärt werden. Der erste Standpunkt - die rolle der Frau als ein Mensch auf dem Wege der spirituellen und seelischen Vervollkommnung. Aus dieser Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen Mann und Frau. Es gab große und bedeutende Frauen, so wie es auch große und bedeutende Männer gab. Im Qur'an spricht der Erhabenen Gott, wenn Er den Gläubigen ein Beispiel bringen will, von einer Frau, nämlich der Frau des Pharao - eine hervorragende Erscheinung, deren gleichen unter den damaligen Menschen nicht oder selten zu finden war. 

Der zweite Blickwinkel betrifft die gesellschaftlichen, politischen, wissenschaftlichen und ökonomischen Aktivitäten. Aus der Sicht des Islam ist die Arena der gesellschaftlichen, politischen, wissenschaftlichen und ökonomischen Anstrengungen und Aktivitäten für Frauen ganz offen. 

Sollte jemand aufgrund der islamischen Kenntnisse der Frau von der wissenschaftlichen Arbeit und den ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen abhalten, so hat er etwas gegen das Gottesgesetz gehandelt. Für die Aktivitäten, soweit es die körperliche Kraft und die Bedürfnisse und Erfordernisse erlauben, gibt es kein Hindernis. So viel sie können, können sie gesellschaftlichen, politischen, wissenschaftlichen und ökonomischen Aktivitäten unternehmen. Im islamischen recht gibt es da kein Hindernis. 

Da die Frau in Bezug ihres Körperbaues zierlicher als der Mann ist, gibt es natürlich auch Erfordernisse. Es ist ein Unrecht, daß man die Frau zu schwerer Arbeit zwingt. Der Islam empfiehlt dies nicht. Aber er hindert auch nicht an der wissenschaftlichen Arbeit und an den ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen. Es gibt zwar eine Überlieferung von dem geehrten Propheten des Islam, welche besagt: "Die Frau ist eine Blume und keine Heldenfigur. Und Heldenfigur heißt Diener, dem man Ansehen verliehen hat." 

Diese Überlieferung spricht die Männer an, d.h. die Frau in Eurem Haus ist wie eine zarte Blume, so daß man mit ihr sehr feinfühlig und wohlüberlegt umgehen muß. Sie ist nicht Eure Dienerin und Euer Dienstmädchen, so daß Ihr denkt, Ihr müßt ihr alle schwere Arbeit auferlegen. Das ist sehr wichtig. 

Daß wir uns auf islamische Ansichten berufen und die Frau von den ökonomischen und gesellschaftlichen Aktivitäten abhalten wollen, ist falsch. Der Islam hat so etwas nicht gesagt. 

Aber andererseits, daß man die Frau zu schweren und harten ökonomischen, gesellschaftlichen oder politischen Anstrengungen zwingt, ist auch nicht vom Islam empfohlen worden. Die Ansicht des Islam ist eine ausgeglichene Ansicht, d.h. sollte die Frau Gelegenheit und freie Zeit haben und die Betreuung der Kinder sie nicht hindern, und sie Interesse und die körperliche Kraft und den Willen zu der Teilnahme an den gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Aktivitäten besitzen, so gibt es kein Hindernis. Aber daß man sie dazu zwingt und sagt, du mußt einen Beruf ausüben und täglich so viel arbeiten, damit du ein Einkommen hast und von den Unkosten der Familie einen teil übernimmst, dies hat der Islam auch nicht von der Frau verlangt. Das betrachtet er auch als einen Zwang gegenüber der Frau. 

Aus dem zweiten Blickwinkel, welcher die wissenschaftlichen, ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen und derartigen Aktivitäten betrifft, ist zusammengefaßt, wie schon gesagt, die Ansicht des Islam dargestellt, daß die Frau zu nichts gezwungen werden soll, aber daß man ihr auch nicht den Weg versperrt. Wenn die Frauen den Wunsch haben, an den gesellschaftlichen und politischen Aktivitäten teilzunehmen, so gibt es kein Hindernis. Selbstverständlich ist auch eine wissenschaftliche Arbeit sehr gut und wird bevorzugt. 

Ich empfehle den Familien, ihren Töchtern das Lernen zu erlauben. Nicht das ein Vater oder eine Mutter aufgrund religiösem Fanatismus glaubt, sie sollen den Mädchen das Erzielen einer hohen Bildung verwehren. Nein, die Religion hat nicht so etwas gesagt. Die Religion macht keinen Unterschied zwischen Mädchen und Jungen in Bezug auf das Erlangen von Wissen. Wenn euer Junge eine hohe Bildung erlangt, so muß auch eure Tochter eine hohe Bildung erlangen. Laßt unsere jungen Mädchen studieren, Wissenschaft erlangen, Kenntnis finden, ihre Stellung erkennen und ihren eigenen Wert, um zu sehen, wie nichtig und haltlos alle Propaganda der despotischen Weltmächte über die Frau ist. Nur dank der Bildung kann dieser Punkt verstanden werden. ... 

Der dritte Blickwinkel ist die Betrachtung der Frau als ein Mitglied der Familie. Dies ist am allerwichtigsten. Meine Lieben! Im Islam ist dem Mann nicht erlaubt, der Frau etwas aufzuerlegen und ihr aufzuzwängen. Dem Mann ist ein begrenztes Recht zuteil geworden, was auch aus einer Weisheit und einem guten Zweck hervor, dem jedem, dem es gesagt und erklärt wird, zustimmt. Demgegenüber sind aus vernünftigen Gründen der Frau auch Rechte zugeteilt worden. Mann und Frau haben jeder für sich eine bestimmte Natur, ein bestimmtes Benehmen, eine bestimmte Identität und ein bestimmtes Interesse. 

Wenn diese bestimmten Eigenschaften des Mannes und die der Frau richtig genutzt wurden - so können Mann und Frau eine vollkommene, harmonische und erfolgreiche Partnerschaft begründen. Sollte der Mann übertreiben, geht das Gleichgewicht verloren. Sollte die Frau übertreiben, geht ebenfalls das Gleichgewicht verloren. 

In der Familie hat der Islam die zwei Geschlechter als die zwei Hälften einer Tür, als zwei Augen in dem Gesicht eines Menschen, als zwei Wächterschützen an der Front des Lebenskampfes und als zwei Geschäftspartner in einem Geschäft betrachtet. Jeder mit seiner eigenen Natur und seinen eigenen Eigenschaften, den eigenen Körper und der eigenen Seele, der eigenen Gedanken und Interessen und Gefühle. Die Frau hat ihre eigene und der Mann seine eigenen. Wenn diese beiden Geschlechter in den Grenzen des Rahmens, den der Islam beschreibt, zusammenleben, wird die Familie eine ewige, gesegnete, nutzvolle Familie voller Liebe sein. 

...Ich empfehle, daß meine lieben Schwestern und Töchter diese Erkenntnisse erweitern. Bücher lesen, Studieren, Aufmerksamkeit, Forschung, Bildung, Erkenntnis über die Probleme von heute und die Verrichtung religiöser Dinge gehören zu den entschiedenen und selbstverständlichen Pflichten, für die sich heute unsere Frauen genauso wie die Männer verantwortlich fühlen müssen. Ihr seid es, die gute Kinder erziehen. Ihr seid es, die eure Männer dazu ermuntert, gute Werke zu tun. Viele der Frauen verhelfen ihren Männern zum Paradies und sie retten sie aus den weltlichen und jenseitigen Problemen. Einen solchen Wert hat die Arbeit, das Bemühen und die Erkenntnis sowie die Stellungnahme der Frau. 

(nach oben)


http://home.t-online.de/home/dialog.forum/zufrauma.htm

ZU FRAU - MANN - FAMILIE IM ISLAM

»Die gläubigen Männer und Frauen sind eines des anderen Freund, 

sie halten an zum Guten und raten ab vom Schlechten.....« Sure 9, 71

Es liegt eine Betonung auf der Gleichwertigkeit und der Unterschiedlichkeit. Mann und Frau sind ebenbürdig, zwei Pole und zusammen ein Ganzes. 

Muhammed a.s.s. sagt: 

»Zweifellos sind die Frauen ihresgleichen wie die Männer und auf gleicher Ebene.« 

»Frauen, Männer und alle Menschen sind so gleich wie die Zähne eines Kammes.« 

»Gott befiehlt die Frauen mit Güte, Wohlwollen und mit Maß zu behandeln, denn sie sind eure Mütter, eure Töchter, eure Tanten.« Es ist gleich mit wieviel Güte ihr ihnen entgegenkommt, sie verdienen es. Die Frau ist weder Gefangene noch Befehlshaber des Mannes. Sie ist nur seine Partnerin und Frau. Mann und Frau sind nicht identisch. Zwischen ihnen gibt es Wesensunterschiede. Jeder Mensch ist ein Individuum und unterscheidet sich vom anderen. Die Frauen besitzen Vorzüge gegenüber den Männern und die Männer besitzen Vorzüge gegenüber den Frauen aufgrund ihrer natürlich-biologischen Wesensunterschiede. 

Im Islam gilt hierbei das Prinzip der Ergänzung. 

»Die Frauen sind euch ein Gewand und ihr seid ihnen ein Gewand.« Sure 2, 187 



http://www.muslima-aktiv.de/frauhaushalt.htm

Sehr geehrte Geschwister im Islam,

Es ist uns keine einzige Rechtsschule im Islam bekannt, bei der die Ehefrau zur Hausarbeit verpflichtet werden kann! Und gemäß allen uns bekannten Rechtschulen ist die Hausarbeit (das heißt die vollständige Versorgung der Frau, der Familie, der Kinder, des Hauses sogar die Sicherstellung der Milch für das eigene Kind) eine PFLICHT für den Mann!! Zugegeben, das mag aus der Sicht des Mannes etwas "ungünstig" erscheinen, aber so ist das weise und gütige islamische Recht, so wie wir es kennen. Es ist doch selbstverständlich, dass eine Ehefrau viele dieser Arbeiten gerne übernehmen wird, aber ihr steht eine LOHN dafür zu. Der Mann, der das Geld für alles erwirtschaftet, ist verpflichtet, seiner Frau eine Lohn dafür zu zahlen (sei es viel oder wenig, je nach Vermögen), über das die Frau frei verfügen kann. Es ist doch nicht einzusehen, dass der Mann, der 8 Stunden am Tag arbeiten und ein freies Wochenende hat, am Ende des Monat einige Markt für sich "selbst" zur Verfügung hat, aber die Frau, die 20 Stunden am Tag arbeitet und kein Wochenende hat von den "Gnaden" des Mannes abhängig ist. Das wäre Unterdrückung und der Islam läst keine Unterdrückung zu. Der Mann ist verpflichtet sie zu "entlohnen" und selbstverständlich nach vermögen im Haushalt zu helfen.
Dadurch ist die Hausarbeit im Islam auch gesellschaftlich und wirtschaftlich aufgewertet! Der Grund, warum jede kleine Sekretärin in Deutschland sich "wertvoller" fühlt als eine Hausfrau und Mutter hängt auch damit zusammen, dass sie einen "eigenen" Lohn erhält. Der Islam aber hat ein System, in dem die "Heim"-Arbeit mit einem hohen Wert ausgestattet ist. Kann der Mann diesen Lohn nicht zahlen, so bleibt er diesen Lohn bis zum Jüngsten Tag schuldig! Gott bewahre uns Männer vor dieser großen Last.

In der Regel wird kaum eine ihren Mann liebende Ehefrau diese Situation "ausnutzen", da sie ja dadurch auch die Liebe verlieren könnte, aber gleichzeitig kann so kein Mann seine Frau unterdrücken, denn es steht ihm nicht zu, dass sie seine Hemden bügelt, seine Kleider näht, seine Wäsche wäscht, ihm beköstigt usw. usw.... Zugegeben, wir Männer hören das ungern, aber der Prophet (s.) und seine nächsten Gefährten haben ihre Kleider auch selbst genäht und jeder Muslim-Mann sollte in der Lage sein einen Faden in eine Nadel einzufädeln! Welcher Muslim-Mann besteht heute noch darauf, dass seine Söhne das lernen? Welche muslimischen Söhne würden es schaffen ein paar Nudeln zu kochen, ohne die Küche zu verwüsten und die Nudeln anbrennen zu lassen?

Eines der Gründe für den Niedergang vieler muslimischer Gesellschaften liegt darin, dass den Frauen nicht die hohe Würde und Stellung gegeben wurde, die ihnen im Islam gebührt! Welche Mutter würde schon gerne ihr eigenes Kind zum Stillen jemand anderem geben. Aber wenn der Mann weiß, dass er sogar dafür seiner Frau nicht nur Liebe, Achtung, Respekt usw. schuldet, sondern auch Geld, dann würde sich möglicherweise so mancher Mann besinnen und in so manchen Fällen anders verhalten.

Es ist auch ein Drama unserer Zeit, dass die muslimischen Männer ihre Rechte sehr gut kennen (z.B. bezüglich Sexualität, Ausgeherlaubnis erteilen, letzt Entscheidung fällen Aufenthaltsort bestimmen, usw.) aber vergessen, dass es zu jedem Recht im Islam eine dazu im Gleichgewicht stehende Pflicht gibt.
Die Grossen zeigen es uns. Sie stehen auf im Zimmer, wenn ihre Frau das Zimmer betritt, um sie zu ehren und zu grüßen, sie küssen ihre Töchter vor aller Augen mit großer Liebe, sie gewähren ihren Frauen die islamische Versorgung und die finanzielle Freiheit (und arbeiten dafür auch etwas mehr, ggf. Überstunden), damit die Frauen niemals das Gefühl bekommt, ihre Hausarbeit sei etwas Minderwertiges. Und mit dieser Liebe, Achtung und Respekt "leiten" sie die Familie gemeinsam zu Paradies. Das ist mit "Führungsrolle" des Mannes gemeint und nicht eine Art Paschatum.

Zu diesem Thema kann man noch sehr viel schreiben, aber es würde den Rahmen des Forums sprengen. Nur noch so viel. Wir sehen, dass in den Gebieten, in denen die muslimischen Frauen am meisten geehrt und gewürdigt werden (z.B. Iran und Libanon), die erfolgreichsten muslimischen Männer unserer Zeit gedeihen können.

Möge Allah es uns lehren, unsere Frauen so zu achten und zu ehren, wie es uns die Sunna des Propheten (s.) aufzeigt.

i.A. des Muslim-Markt-Teams Dr. Yavuz Özoguz (ein Mann)

http://www.muslimische-jugend.de/WissenBiblio/Bibliothek/25FFrau/25ffrau2.html#13Frage

25 Fragen zur Frau im Islam


 
Teil I (Fragen 1 - 12)

E I N L E I T U N G

In der allgemeinen Diskussion über den Islam ist immer wieder festzustellen, daß ein Großteil des Interesses dem Themenbereich "Frau im Islam" gilt. Die muslimische Frau mit Kopftuch oder gar Schleier, wie man sie hierzulande auf den Straßen, im Fernsehen oder auch in Zeitschriften als Blickfang für die Leser sieht, birgt für viele Menschen etwas Fremdes, Unbekanntes, Unnahbares. Aber noch mehr damit verbunden werden heutzutage auch Begriffe wie "Fundamentalismus", "Rückständigkeit" und "Unterdrückung". Daß eine Frau mit Kopftuch oft belächelt, bemitleidet oder gar auf der Straße von Fremden angesprochen wird, kommt immer noch oft genug vor und ist eine traurige Tatsache, die hauptsächlich auf die negative und einseitige Berichterstattung der Medien sowie auf lange bestehende Vorurteile und Mißverständnisse zurückzuführen ist. Deshalb ist es wichtig klarzustellen, daß unter dem Kopftuch durchaus selbstbewußte, denkende Frauen stecken, die ein Recht darauf haben, ernstgenommen zu werden. Und dies umso mehr, wenn man bedenkt, daß in den letzten Jahren immer mehr deutsche Frauen zum Islam übergetreten sind. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig und oft auch sehr persönlich. Doch was bewegt eine "moderne, europäische Frau" dazu, sich einen Lebensweg zu wählen, der ihr angeblich Unterdrückung und Demütigung beschert?
Dies sollen die folgenden Fragen klären. Sie informieren sachgerecht und kurz über das Thema "Frau im Islam" und sind eine Ergänzung zu der im Jahr 1994 zum ersten Mal erschienenen Broschüre "25 Fragen zum Islam", in der allgemeine Fragen zum Islam behandelt werden.
Zur intensiven Beschäftigung mit dem Thema "Frau im Islam" verweisen wir auf die Literaturliste am Ende dieser Broschüre. 
Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge unserer Leser sind wir jederzeit offen und dankbar.

Cordoba-Verlag

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1. Sind Mann und Frau im Islam gleichberechtigt?

Im Islam geht es darum, unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Geschlechter Gerechtigkeit zwischen beiden herzustellen. Daher hat Gott Mann und Frau bestimmte Rechte und Pflichten zugewiesen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden. Wenn sie sich jedoch von ihrer Natur entfernen, kommt dies einer Gleichmachung nahe. Vor Gott sind beide gleich. Aber in ihrer Beziehung zueinander sind die jeweiligen Rechte des einzelnen unterschiedlich, wie ja auch Mann und Frau von Natur aus unterschiedlich sind. Grundsätzlich kann man sagen, daß sich die Rechte des einen aus den Pflichten des anderen ergeben und umgekehrt.
Mann und Frau sind vor Gott einander ebenbürtig und gleichwertig. Im Koran wird an vielen Stellen betont, daß die Belohnung bzw. Bestrafung im Jenseits nicht vom Geschlecht abhängig ist. So heißt es z.B. in Sure 3, Vers 195: "Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verlorengehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen." Auch gilt z.B. die Pflicht, Wissen zu erlangen, für beide Geschlechter gleichermaßen. Innerhalb der Ehe sind Frau und Mann bezüglich ihrer Rechte und Pflichten in den Bereichen gleichgestellt, in denen sie von Natur aus gleich sind, Unterschiede gibt es da, wo Verschiedenheiten vorhanden sind. Bei den religiösen Pflichten beispielsweise gibt es für die Frau einige Erleichterungen, die mit ihrer Natur zusammenhängen (s. Frage 4). Und auch bezüglich des Erbrechts wird auf die Pflicht des Mannes als Versorger der Familie Rücksicht genommen (s. Frage 15).

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2.  Wie sieht die Aufgabenverteilung von Mann und Frau in der Familie aus?

Dem Mann obliegt es, die Familie zu versorgen (Koran 4:34). Er ist vor Gott verantwortlich für das Wohlergehen seiner Familie. Eine Familie braucht Führung, so wie es auch in jedem Team jemanden geben muß, der letztendlich Entscheidungen fällt. Ein Ausspruch des Propheten (s) macht dies deutlich: "Die Vollkommenen im Glauben sind von den Gläubigen die Besten an Charakter und Benehmen, und die besten von euch sind die, die ihre Frauen am besten behandeln."
Der Frau obliegt es, ihren Mann zu beraten und zu unterstützen, um gemeinsame Entscheidungen zu fällen. Die Frau ist die Person, welche die Kinder empfängt, in sich trägt, gebiert, stillt und erzieht; sie trägt die Hauptverantwortung für das Wohl der Kinder. Dies ist ihre wichtigste Aufgabe. Allerdings bedeutet das keineswegs, daß die Erziehung der Kinder ausschließlich der Frau überlassen bleiben soll, genausowenig wie sie ihren Mann in seiner Aufgabe als Familienoberhaupt auf sich alleine gestellt lassen darf.

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3.  Welche Rolle kommt einer muslimischen Frau als Mutter zu?

Im Islam hat die Mutter eine besondere Stellung. Vor allem in den ersten Jahren ist die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind. Durch das auch im Koran empfohlene Stillen (2:233) entsteht eine enge Beziehung. Der Koran erwähnt an einigen Stellen das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern und hebt die besondere Mühe der Mutter hervor, z.B. bei Schwangerschaft, Geburt und Stillen (31:14). Der Islam geht sogar so weit, daß die (geschiedene) Mutter für das Stillen der Kinder von ihrem Ehemann eine finanzielle Entschädigung verlangen kann (Koran 65:6). Welche große Bedeutung der Frau als Mutter zukommt, zeigt auch ein Ausspruch des Propheten Muhammad (s). Auf die Frage, wer es am meisten verdiene, gut behandelt zu werden, antwortete er dreimal "deine Mutter" und erst danach "dein Vater, dann deine nächsten Verwandten."

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4.  Gelten die religiösen Pflichten des Islam auch für die Frau?

Die religiösen Pflichten, die beide Geschlechter vor Gott zu erfüllen haben - wie Gebet, Fasten, Armenabgabe oder Pilgerfahrt -, obliegen Frau und Mann gleichermaßen. Die Frau erfährt jedoch einige Erleichterungen in der Ausübung des Gebets und des Fastens. So ist sie z.B. während der Regelblutung und im Wochenbett vom Gebet und Fasten befreit. Das auf diese Weise versäumte Fasten muß sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, die Gebete jedoch nicht.

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5.  Kann eine muslimische Frau ihren Ehemann selbst auswählen?

Der Islam gibt der Frau bei der Eheschließung das Recht, selbst entscheiden zu können, wann und wen sie heiratet. Ohne die Einwilligung der Frau darf eine Ehe nicht geschlossen werden, und der Ehevertrag ist ungültig. Es ist eine weise Praxis unter Muslimen, die Familie in diese wichtige Entscheidung miteinzubeziehen. Sie gibt dem zukünftigen Ehepaar den nötigen Rückhalt und setzt sich in schwierigen Situationen für das Fortbestehen der Ehe ein. Anzumerken ist, daß die Frau das Recht auf Beibehaltung des Mädchennamens nach der Heirat hat.

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6.  Welche Bedeutung hat die Brautgabe im Islam?

Die Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).

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7.  Darf eine muslimische Frau einen Nicht-muslim heiraten?

Ehe und Familie sind im Islam besonders geschützt, weil sie als kleinste Einheiten der Gesellschaft das Fortbestehen der Gemeinschaft sichern. Eine funktionierende Ehe bedarf einer Lebensgrundlage und Lebenseinstellung, die beiden Partnern gemeinsam ist. Deshalb ist eine Ehe zwischen muslimischen Partnern in jedem Fall vorzuziehen. Aus einer Beziehung zwischen andersgläubigen Partnern mit unterschiedlichen Weltanschauungen können Schwierigkeiten erwachsen. Z.B. ist eine Einigung in Fragen einer religiösen Kindererziehung schwieriger zu finden. Auch kann ein nichtmuslimischer Ehemann seine Frau z.B. bei der Religionsausübung einschränken. Daher darf eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten. (Koran 2:221)

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8.  Wie ist die Erlaubnis zur Mehrehe im Islam zu verstehen?

Im Islam gibt es die Erlaubnis der Heirat von vier Frauen,die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dies verdeutlicht einKoranvers: "..., so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, so heiratet eine (...). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden" (4:3). Die Forderung nach Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Frauen ist also eine mit der Mehrehe eng verknüpfte Bedingung. Die praktische Umsetzung dieser Forderung von seiten des Mannes wird sich wohl als äußerst schwierig erweisen (Koran 4:129). Dies hängt jedoch auch weitgehend von der Persönlichkeit des Mannes und der Frau(en) ab. Durch die Mehrehe kann vor allem verwitweten oder geschiedenen Frauen eine Versorgung ermöglicht werden. Außerdem ist die Mehrehe, in der jede Frau die ihr zustehenden gleichen Rechte genießt, eine bessere Alternative zur Beziehung eines Mannes zu einer Geliebten, die keinerlei Rechte besitzt. Der Regelfall unter den Muslimen ist die Einehe, die eine menschliche Herausforderung für beide Ehepartner darstellt. Auch der Prophet, der den Muslimen als Vorbild dient, war mit seiner ersten Ehefrau 25 Jahre bis zu ihrem Tod allein verheiratet; und unter den Frauen, die er danach heiratete, war nur eine Jungfrau, die übrigen waren entweder verwitwet oder geschieden.

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9.  Warum kann eine muslimische Frau nicht mehrere Männer heiraten?

Der Islam ist die Religion der natürlichen Veranlagung des Menschen. Die Heirat von Frauen mit mehreren Männern ist allgemein eine nur selten vorkommende Praxis. Daher kann man davon ausgehen, daß es auch nicht der Natur der Frau entspricht, gleichzeitig mit mehreren Männern verheiratet zu sein. So spricht sich auch der Islam dagegen aus. Ein wichtiger Grund liegt darin, daß der Mann verpflichtet ist, für seine Kinder zu sorgen (s. Frage 2). Bei mehreren Männern besteht die Gefahr, daß die Vaterschaft nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Dies kann dazu führen, daß sie sich entweder um die Kinder streiten oder aus der Verantwortung ziehen. Außerdem ist es nicht praktikabel, daß mehrere Männer als Familienoberhaupt fungieren.

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10.  Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen?

Dies ist ein mit Vorurteilen belastetes Thema, das sehr schwierig zu erklären ist  Die enstprechende Koranstelle hierzu lautet: "Und jene (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede." (4:34). Eine erste Erklärung kann der Offenbarungsgrund für diesen Vers sein: Eine Frau kam zum Propheten Muhammad (s) und bat ihn um Erlaubnis ihren Ehemann zurückschlagen zu dürfen,weil dieser sie geschlagen hatte. Der Prophet erlaubte es ihr als Vergeltungsmaßnahme. Nach diesem Ereignis wurde der obige Koranvers herabgesandt, worauf der Prophet (s) gesagt hat: "Ich wollte das eine, aber Gott wollte das andere - was Gott will, muß das Beste sein". Hinter  dieser Entscheidung Gottes mag eine Weisheit  stecken, die zunächst selbst der Propheten Muhammad (s) nicht erkannt hatte. Der Koranvers macht deutlich, daß im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe der Ehemann diese drei Schritten auf jeden Fall einhalten muß: Ermahnung, Trennung im Ehebett und Schlagen. Damit ist vor allem das Schlagen im Affekt verboten, was wohl in fast allen Fällen vorkommt. Zudem hat das Schlagen, wie es der Koran beschreibt,  nach den Gelehrten eher einen symbolischen Charakter. Der Prophet Muhammad (s) drückte in Bezug auf das Schlagen der Frau sehr deutlich sein Mißfallen aus: "Ist es für einen von euch wirklich möglich, seine Frau zu schlagen, als wäre sie eine Magd, und dann am Abend zu ihr zu gehen?"  Er selbst hat auch nie eine Frau geschlagen.
Die muslimische Frau hat andere Möglichkeiten, in Konfliktsituationen gegen ihren Mann vorzugehen. Dazu kann sie andere Familienmitglieder einschalten.

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11. Kann eine muslimische Frau sich scheiden lassen?

Die Scheidung ist das Verabscheuenswerteste unter den von Gott erlaubten Dingen und nur als letzter Ausweg zu betrachten. Eine Scheidung zu verhindern und eine Versöhnung der Ehepartner herbeizuführen, steht immer im Vordergrund. Deshalb wird im Falle eines Ehestreites aus der Familie des Mannes sowie aus der Familie der Frau jeweils ein Vermittler bestimmt, die versuchen sollten, zwischen den Ehepartnern zu schlichten (Koran 4:35). Grundsätzlich sieht der Islam die Möglichkeit der Scheidung für Mann und Frau vor. Im Koran wird ausführlichst dargelegt, wie die Scheidung im einzelnen erfolgt und wie die Zahlung des Unterhalts geregelt ist (2:226ff; 65:1ff). Die Scheidungsprozedur kann sowohl durch den Mann als auch durch die Frau eingeleitet werden. Die nachfolgenden Mechanismen, die schließlich zur Scheidung führen, sind jedoch unterschiedlich. Bis zur endgültigen Scheidung leben die Ehepartner im gemeinsamen Haushalt zusammen. Diese Zeit soll dafür genutzt werden, zu einer Versöhnung zu finden und eine eventuelle Schwangerschaft bei der Frau festzustellen. Kommt es auch nach Ablauf dieses Zeitraumes zu keiner Einigung der Ehepartner, wird die Scheidung rechtskräftig.

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12.  Was geschieht im Falle einer Scheidung mit den Kindern?

Diesbezüglich trifft der Koran nur Regelungen für Säuglinge. Diese sollen höchstens zwei Jahre lang von der Mutter gestillt werden. Für die anderen Kinder gilt nach der traditionellen Rechtswissenschaft: Die Mutter hat die Sorge bei Mädchen bis zur Pubertät oder bis zur Heirat, bei Jungen bis zum Alter von sieben Jahren oder bis zur Pubertät. Die gesetzliche Vertretung liegt jedoch beim Vater. Üblicherweise geht die Frau nach der Scheidung ohne die Kinder in ihr Elternhaus zurück. Damit wird ihr eine Wiederverheiratung leichter gemacht.

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Dieser Schriftzug ist Arabisch und bedeutet auf Deutsch: Im Nahmen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Wird von Muslimen am Beginn einer Tat gesprochen.

25 Fragen zur Frau im Islam


 
Teil II (Fragen 13 - 25)

13. Warum tragen muslimische Frauen ein Kopftuch? 

Das Kopftuch der muslimischen Frau ist Teil ihrer gesamten Kleidung, die bestimmten Vorschriften unterliegt. Kleidungsvorschriften gibt es im Islam sowohl für den Mann als auch für die Frau. und dienen dazu, die Würde und Achtung vor ihnen zu schützen. Muslime sollten grundsätzlich Kleidung tragen, die den Körper in der Weise bedeckt, daß die Figur nicht sichtbar wird, um das Interesse des anderen Geschlechts nicht auf sich zu lenken. Deshalb sollte die Kleidung weder zu eng anliegen noch durchscheinend sein. Da die Haare bzw. Frisur der Frau eine sehr wichtige Rolle für ihr Aussehen spielen und auch eine gewisse Anziehung ausüben können, gilt für Frauen zusätzlich, daß sie ein Kopftuch tragen. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24:31 sowie ein Ausspruch des Propheten Muhammad (s), nach dem von einer Frau nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll.
Die obigen Bekleidungsvorschriften gelten in Anwesenheit fremder Männer, d.h. Männer, mit denen die Frau theoretisch eine Ehe eingehen könnte. Innerhalb der Familie, einem Teil der Verwandtschaft und unter Frauen kann die muslimische Frau sich auch ohne Kopftuch zeigen. Die betreffenden Personen werden in der obigen Koranstelle einzeln aufgezählt.
Muslimische Mädchen kleiden sich, wenn die Körperformen sichtbar werden (etwa mit Beginn der Pubertät), in der oben beschriebenen Art und Weise.

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14. Hat eine muslimische Frau das Recht auf Bildung und Berufsausübung?

Die Pflicht zur Bildung, d.h. das Streben nach Wissen gilt sowohl für den muslimischen Mann als auch die muslimische Frau. Ein Ausspruch des Propheten (s) lautet: "Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann oder Frau." In der frühislamischen Zeit arbeiteten Frauen auf den verschiedensten Gebieten, manche zogen sogar mit in den Krieg, um dort die Verwundeten zu versorgen. Die erste Ehefrau des Propheten (s), Khadidscha, war eine angesehene Geschäftsfrau in Mekka, die Handelskarawanen unterhielt. Die Frau kann über ihr selbst verdientes Geld eigenständig und frei verfügen und ist nicht verpflichtet, davon etwas zum Familienunterhalt beizusteuern. Denn gemäß der Aufgabenverteilung in der Familie ist der Mann alleine verpflichtet, für die Familie zu sorgen (s. Frage 2). Die Tatsache, daß vielen muslimischen Mädchen eine weiterführende Ausbildung verwehrt wird, ist nicht auf den Islam zurückzuführen, sondern auf Traditionen. 

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15. Ist die Frau im Islam erbberechtigt? 

Im Koran heißt es: " Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, ob es wenig oder viel sei. " (4:7) Grundlage für die unterschiedliche Behandlung der Frau in Erbangelegenheiten bildet der Koranvers 4:11: "Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Daß die Frau "nur" die Hälfte des Anteils des Mannes bekommt, läßt sich damit erklären, daß der Mann allein dazu verpflichtet ist, für den Unterhalt der Familie aufzukommen (Koran 4:34); die Frau hingegen kann über ihren Erbanteil frei verfügen, ohne daß der Mann oder andere Familienangehörige einen Anspruch darauf erheben können (s. auch Frage 2 und 14).

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16. Welche Gültigkeit hat die Zeugenaussage der Frau im islamischen Recht? 

Grundlage für den Sachverhalt der Zeugenaussage bildet der Koranvers 2:282: "Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann sollen es bezeugen ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich die eine der beiden irrt, die andere von ihnen daran erinnert. " Das Hinzuziehen einer weiteren Frau dient als Schutz vor einer falschen Zeugenaussage, die im Islam hart bestraft wird, sowie als zusätzliche Sicherheit. Außerdem fällt der oben zitierte Vers in die Thematik von Darlehensverträgen und sollte auch nur in solchen Fällen Anwendung finden. Daß viele Gelehrte dies auch auf andere Bereiche übertrugen, ist unter den Muslimen strittig. Denn es gibt durchaus auch Fälle, in denen der Sachverstand der Frau gefragt ist (wie z.B. beim Geburtsrecht). Aber auch in einem so wichtigen Bereich wie der Religionswissenschaft genügte die Zeugenaussage einer Frau für die Übernahme vieler Aussprüche des Propheten (s). Aischa, eine Frau des Propheten (s), beispielsweise ist die wichtigste Überlieferin von Prophetenaussprüchen überhaupt.

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17. Darf eine muslimische Frau in die Moschee gehen? 

Grundsätzlich steht die Moschee als Ort der Versammlung und des Gebets jedem Muslim offen, ob Mann oder Frau. Es gibt deutliche Aussprüche des Propheten, nach denen ein Mann seine Frau nicht daran hindern soll, in die Moschee zu gehen. Daß in einigen islamischen Ländern die Frauen sehr selten oder gar nicht in die Moschee gehen, ist eher auf die dortigen Traditionen und Sitten zurückzuführen als auf den Islam. 

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18. Welche Bedeutung hat Geschlechtertrennung im Islam? 

Im Koran wird die Geschlechtertrennung an zwei Stellen erwähnt (33:32f und 53), wobei jeweils von den Frauen des Propheten Muhammad (s) die Rede ist, die indes als sogenannte "Mütter der Gläubigen" eine Sonderstellung einnehmen. Über die Anwendung dieser Verse in der heutigen Praxis bestehen unterschiedliche Meinungen. Die einen bezeichnen die Geschlechtertrennung als Einrichtung zum Schutz der Familie und vor allem der Ehe. Andere dagegen meinen, daß sich die oben zitierten Verse nur auf die Frauen des Propheten beziehen und es möglich ist, daß Männer und Frauen auch zusammenarbeiten. Man setzt aber dafür eine gewisse Bildung und das Gefühl für Anstand auf beiden Seiten voraus, damit die Einhaltung der Regeln des Islam gewährleistet ist. Was das Alleinsein einer Frau mit einem nicht verwandten Mann angeht, so halten sich jedoch die meisten Gelehrten an den Ausspruch des Propheten Muham-mad: " Wer an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, darf nicht mit einer Frau allein sein, ohne daß ein mahram (männlicher naher Verwandter, den zu heiraten der Frau untersagt ist) von ihr dabei ist, denn sonst wird der Satan der Dritte sein."

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19. Warum beten die Frauen hinter den Reihen der Männer? 

Bei einem Gebet, welches in der Gemeinschaft, also z.B. in der Moschee, verrichtet wird, beten die Frauen gewöhnlich entweder hinter den Männern oder auf einer Frauenempore getrennt von den Männern. Beim Gebet als einer gottesdienstlichen Handlung soll sich der Betende voll darauf konzentrieren können. Würden Männer und Frauen gemischt beten, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt, da die Ablenkung beiderseits zu groß ist (s. auch Frage 18).

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20. Darf ein muslimisches Mädchen eine intime Beziehung zu einem Jungen haben? 

Der Islam lehnt jede Art von außerehelicher intimer Beziehung zwischen den Geschlechtern grundsätzlich ab. Dies gilt sowohl für Mädchen als auch für Jungen. Allein die Ehe bietet den Rahmen für eine intime Beziehung zwischen Mann und Frau. Gegen eine Art Kameradschaft zwischen Mädchen und Jungen unter der Voraussetzung, daß beide die islamischen Regeln beachten, spricht jedoch nichts.

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21. Dürfen muslimische Mädchen am Turn- und Schwimmunterricht teilnehmen? 

Im Islam ist sportliche Betätigung jeder Art erlaubt und erwünscht. Dabei sollten aber die Grundregeln des Islam, im Falle des Turn- und Schwimmunterrichts vor allem die Bekleidungsvorschriften nicht verletzt werden. Deshalb ist es im Islam nicht erlaubt, daß Mädchen - und übrigens auch Jungen - ab der Pubertät an einem gemischten Sportunterricht teilnehmen. Viele muslimische Mädchen lassen sich aus diesem Grund vom Turn- und Schwimmunterricht in der Schule befreien. Dasselbe sollte natürlich auch für Jungen gelten. Die hier lebenden Muslime sind allgemein bestrebt, Möglichkeiten für sportliche Betätigungen zu schaffen, bei denen Männer und Frauen getrennt sind.

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22. Kann sich eine muslimische Frau von einem männlichen Arzt behandeln lassen? 

Grundsätzlich sollte sich eine muslimische Frau zur Wahrung ihrer Würde und Scham von einer Ärztin behandeln  lassen. Dies ist hierzulande ohne weiteres möglich, da man sich den behandelnden Arzt/Ärztin selbst aussuchen kann. Die Muslima wird aber eine muslimische Ärztin bzw. einen muslimischen Arzt auf jeden Fall vorziehen. In Notfällen jedoch wie z.B. bei einem Unfall, bei einer Entbindung etc., in denen nur ein männlicher Arzt im Dienst ist, geht die Gesundheit der Frau vor.

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23. Kann eine muslimische Frau Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung ergreifen?

Es gibt im Islam kein Verbot der Verhütung, sofern dadurch die Gesundheit nicht geschädigt und eine Schwangerschaft nicht für immer unmöglich gemacht wird. Zur Zeit des Propheten Muhammad (s) wurde der sogenannte "coitus interruptus" praktiziert, und der Prophet hat dies gebilligt. Außerdem wird im Koran empfohlen, daß die Mutter ihr Kind zwei volle Jahre stillen soll (2:233); dies ist auch ein gewisser Schutz vor Schwangerschaft. Heutzutage gibt es allerdings modernere Methoden der Schwangerschaftsverhütung. Für welche Art der Schwangerschaftsverhütung sich ein muslimisches Ehepaar entscheidet oder ob es überhaupt Verhütungsmittel verwenden will, können die Ehepartner unter Berücksichtigung der familiären und gesundheitlichen Situation entscheiden. Die Tatsache, daß muslimische Ehepaare oft mehrere Kinder haben, ist nicht auf eine mangelnde Verhütungspraxis zurückzuführen, sondern auf ihre positive Einstellung zu Kindern.

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24. Ist Abtreibung im Islam erlaubt? 

Der Koran verbietet eindeutig das Töten von Kindern, unabhängig davon, ob sie bereits geboren wurden oder noch nicht: "Und tötet eure Kinder nicht aus Furcht vor Armut; Wir sorgen für sie und für euch. Wahrlich, sie zu töten, ist ein großer Fehler."(17:31) Die Mehrheit der muslimischen Gelehrten erlaubt die Abtreibung nur in den Fällen, wo das Leben der Mutter gefährdet ist.

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25. Was sagt der Islam zur Adoption? 

Adoption, wie sie im westlichen Rechtssystem verstanden wird, kennt der Islam nicht. Ein Ehepaar hat aber durchaus die Möglichkeit, ein Kind zur Pflege aufzunehmen. Dieses Pflegekind behält aber seinen ursprünglichen Namen und übernimmt nicht den Familiennamen der Pflegeeltern, so daß seine Herkunft immer bekannt bleibt. Außerdem hat es nicht die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind derselben Eltern wie z.B. in Erbangelegenheiten (Koran 33:4).

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http://www.geocities.com/Wellesley/1916/anja4.html

Auftritt einer deutschen Muslima beim ZDF (Anjas Buch)



http://www.islamic-centre-hamburg.de/faltblattserie/fb13.htm

Ehe im Islam

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Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen
"Und unter Seinen Zeichen ist dies, daß Er Lebensgefährten erschuf aus euch selber, auf daß ihr Frieden in ihnen fändet, und Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Hierin sind wahrlich Ziechen für ein Volk, das nachdenkt" (Qur`an Sura 30, Vers 22)

Der Mensch ist ein Gemeinschaftswesen, und die kleinste natürliche Zelle der Gemeinschaft, aus der sich gleichzeitig alle anderen Formen entwickeln, ist die Familie. Hier wachsen junge Menschen heran und erwerben ihre innere Einstellung zum Leben und die Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen im Umgang mit anderen Menschen, die sie zum Gesellschaftsleben befähigen. Harmonie oder Disharmonie im Familienleben wirkt sich nicht nur auf die psychische Gesundheit des Individuums aus, sondern auch auf Stabilität und Dynamik der Gesellschaft. Im Islam wird deshalb der Pflege von Ehe und Familie besondere Beachtung geschenkt. Das islamische Familienrecht hat die Zielsetzung, ein Familienleben in Frieden und Harmonie zu gewährleisten, die Verwirklichung von Liebe und Barmherzigkeit zu ermöglichen und dabei die Rechte von Frauen und Kindern zu schützen.

E h e 

Grundlage einer islamischen Eheschließung ist die Bereitschaft eines Mannes und einer Frau, in Verantwortung füreinander zusammenleben. Beide Partner müssen die körperliche und geistige Reife zu solch einem Schritt besitzen. Bei Mädchen, die zum ersten Mal heiraten, ist das Einverständnis des Vaters oder Vormunds notwendig, damit ihr Recht und ihr Wohl gewahrt wird. Vom Propheten selbst sind zahlreiche Beispiele überliefert, wo er in dieser Hinsicht besonders für das Selbstbestimmungsrecht der jungen Frau eintritt und jeden Mißbrauch und Zwang scharf verurteilt. Die Eheschließung selbst geschieht durch das Angebot der Braut (oder ihres Vertreters), die Ehe mit dem betreffenden Partner einzugehen und durch die Annahmeerklärung des Bräutigams (oder seines Vertreters). Dies soll vor Zeugen geschehen. Die islamischen Rechtschulen schreiben die Zeugenschaft entweder vor, oder raten diese zumindest an. Zuvor wurden in einem Ehevertrag die Rahmenbedingungen festgelegt, in denen das junge Paar seine gemeinsame Zukunft gestalten will. Dazu können z.B. der gemeinsame Wohnsitz, die Fortsetzung einer Berufsausbildung oder ähnliches gehören - in der Praxis sind Einzelheiten oft von der jeweiligen Rechtstradition oder der Nationalen Gesetzgebung abhängig. Ein wesentlicher Punkt ist jedoch immer die Brautgabe (arabisch `mahr`), eine vom Bräutigam an die Braut zu zahlende Summe, die ihr allein zur Verfügung steht und eine gewisse finanzielle Eigenständigkeit zusichert (vgl. Sura 4:5). So kann ein bestimmter Betrag festgelegt werden, der nach Wunsch der Frau zu jeder Zeit eingefroren werden kann bzw. der Frau bei einer vom Mann ausgehenden Scheidung ausgezahlt wird. Der muslimischen Gemeinschaft wird nahegelegt, jedem Menschen ein normales Ehe- und Familienleben zu ermöglichen und bei Bedarf auch finanziell auch dazu beizutragen. Nicht erlaubt ist selbstverständlich die Eheschließung mit nahen Verwandten (Einzelheiten siehe Sura 4:24). Eine Besonderheit des Islam ist dabei, daß dies nicht nur für Blutsverwandschaft gilt, sondern auch für Milchverwandschaft, d.h. ein Kind, das von einer Amme gestillt wird, hat gegenüber ihrem eigenen Kind denselben Status wie ein Bruder oder eine Schwester.

Empfohlen wird, einen möglichst ebenbürtigen Ehepartner zu suchen, so daß zu große Unterschiede z.B. im Bildungsniveau oder Lebensstandard nicht zur Problemquelle für das Paar werden. Der Prophet betonte besonders, bei der Wahl des Ehepartners auf Gottesfurcht, Verantwortungsbewußtsein und guten Charakter zu achten. Das islamische Recht erlaubt daher grundsätzlich keine Mischehen mit Anhängern anderer Religionen und Ideologien (Sura 2:222). Zu viel Disharmonie ist bei einer solchen Verbindung zu befürchten. Eine Ausnahme bildet laut Qur`an (Sura 5:6) die Eheschließung muslimischer Männer mit Frauen, die einer anderen Schriftreligion angehören. Dabei müssen der Mann und seine Angehörigen die religiöse Identität der Frau respektieren. Diese Erlaubnis ist jedoch unter den Bedingungen der modernen säkularisierten Gesellschaft umstritten. Viele Gelehrte erkennen heute die Probleme, die sich bei einer solchen Ehe ergeben können, und raten davon ab, oft mit einem Hinweis darauf, daß die Bedingungen für die im Qur`an ausgesprochene Erlaubnis in der gegenwärtigen Gesellschaft nicht mehr vorliegen.

Eine Zeitlich begrenzte Form der Ehe wird von schiitischen Gelehrten anerkannt. Sie wird praktiziert, wenn der Mann aus Finanziellen oder anderen Gründen noch nicht die Verantwortung für eine Familie übernehmen kann. Als vollgültige Eheform soll sie außerehelichen Beziehungen vorbeugen und eine gewisse Rechtssicherheit für Frau und Kinder schaffen. Im Sinne einer Probeehe kann sie gerade für junge Leute das gegenseitige Verständnis fördern und somit eine dauerhafte Ehe vorbereiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das islamische Recht einem Mann, mehr als eine Frau zu heiraten: "Und wenn ihr fürchtet, ihr würdet nicht gerecht gegen die Waisen handeln, dann heiratet Frauen, die euch gut erscheinen, zwei, drei oder vier. Wenn ihr jedoch fürchtet, ihr könnt nicht gerecht handeln, dann heiratet nur eine." (Sura 4:4)

Während in vorislamischer Zeit die Mehrehe uneingeschränkt möglich war und meist als Statussymbol Privilegierter galt, beschränkt das islamische Gesetz die Anzahl der möglichen Ehefrauen endgültig auf vier und verbindet damit die Bedingung, die Frauen (und ihre Kinder) gerecht zu behandeln. Diese Forderung wird aber selbst im Qur´an als schwer erfüllbar bezeichnet, so daß ausdrücklich die Einehe empfohlen und als Normalform einer Ehelichen Verbindung angesehen wird. Allerdings berücksichtigt der Islam jede denkbare soziale Situation wobei die Mehrehe als Lösungsmöglichkeit für bestimmte gesellschaftliche oder familiäre Ausnahmefälle gesehen wird, wenn z.B. die Versorgung von Witwen und Waisen bei Frauenüberschuß oder die eheliche Gemeinschaft bei einer unheilbaren Krankheit bzw. einer Unfruchtbarkeit der Frau nicht mehr gewährleistet ist. In der Zeit nach der Schlacht von Uhud, in der auch die Offenbarung des oben genannten Verses fällt, übernahmen Zahlreiche muslimische Männer in Medina einschließlich des Propheten selbst auf diese Weise die Verantwortung für die Witwen und Waisen der Gefallenen. Die Mehrehe, die in der Regel das Einverständnis der ersten Frau voraussetzt, wird heute nur noch sehr selten praktiziert.

F a m i l i e

Ehe und Familie sind Grundsteine eines Gefüges, das gegenseitige Rechte und Pflichten beinhaltet und dem Einzelnen Sicherheit und Geborgenheit bietet. In der Ehe ergänzen Mann und Frau einander und sind füreinander unentbehrlich : "Sie sind euch ein Gewand, und sie sind euch ein Gewand." (Sura 2:188). Unterschiedliche Fähigkeiten und Anlagen sollen nicht zu Diskriminierung und Unterdrückung führen, sondern zu konstruktiver Zusammenarbeit genutzt werden. Besonders betont wird die Verantwortung der Männer ihrer Familie gegenüber: "Die Männer sind verantwortlich gegenüber den Frauen, insofern als Allah die einen gegenüber den anderen (d.h. die Männer gegenüber den Frauen und die Frauen gegenüber den Männern mit jeweils spezifischen Eigenschaften) ausgezeichnet hat, und insofern als sie von ihrem Vermögen einsetzen." (Sura 4:35). Nicht ein Konkurrenzverhalten ist also das islamische ideal, sondern eine Sinnvolle Arbeitsteilung, die kulturell oder gesellschaftlich bedingt sehr unterschiedlich aussehen kann, aber immer das Verantwortungsbewußtsein dem Schöpfer gegenüber zur Grundlage hat, das sich in gegenseitigem Respekt und Vertrauen niederschlägt. Dazu gehört auch die Eheliche Treue. Ehebruch ist für Mann und Frau ein gleich schweres, strafbares Vergehen (Sura 24:3) und Keuschheit für beide ein erstrebenswertes Ideal (Sura 33:36).

Mann und Frau sind gemeinsam für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich. Dabei hat naturgemäß die Mutter als erste Bezugsperson die größten Einflußmöglichkeiten, denn sie prägt durch ihr Verhalten ihr Kind schon in den ersten Lebensmonaten, wenn nicht bereits vor der Geburt. Aus diesem Grunde sagte der Prophet : "Das Paradies liegt unter den Füßen der Mütter". In der islamischen Geschichte waren sehr oft die Mütter die motivierende Kraft im Leben großer Gelehrter und Heiliger Menschen, und die Frauen des Propheten waren als "Mütter der Gläubigen" die Erzieherinnen der islamischen Gemeinschaft.

Die Väter werden oft diejenigen sein, die die Mittel für die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder bereitstellen. Ihnen legt der Prophet nahe, für eine gute Erziehung Sorge zu tragen. Umgekehrt sind Kinder ebenso für das Wohl ihrer Eltern verantwortlich. Sie sind nicht nur zum materiellen Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet, sondern auch zu Liebe und Respekt ihnen gegenüber (Sura 17:24-25). Auch hier steht die Mutter im Vordergrund (Sura 31;15-16). Die Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf andere Verwandte, wenn diese in Not geraten, sowie auf die Nachbarn (Sura 4:379). In jedem Falle ist nicht von materieller Hilfe allein die Rede, sondern von echter, aufrichtiger Zuwendung. Soweit die Hauptlast der finanziellen Verpflichtungen (Brautgabe, Unterhalt für die Familie, Erziehung der Kinder) bei den männlichen Familienangehörigen liegt, ist es nur echt und billig, wenn diese beispielsweise bei der Erbteilung berücksichtigt wird, indem in der Regel männliche Verwandte einen doppelt so großen Anteil erhalten wie weibliche. Das islamische Recht zielt darauf ab, hier jede Ungerechtigkeit zu vermeiden

S c h e i d u n g 

Der Prophet sagte : "Von allen Dingen, die Allah erlaubt hat, ist Ehescheidung das, was er am meisten verabscheut." Bei Streitigkeiten in der Ehe sind im Qur`an verschiedene Möglichkeiten gegeben, eine Versöhnung herbeizuführen. So kann z.B. der Versuch gemacht werden, durch je eine Vertrauensperson aus seiner und ihrer Familie eine Schlichtung zu bewirken (Sura 4:36) oder einen annehmbaren Kompromiß zu schließen. Es wäre jedoch nicht sinnvoll, ein Paar zur Fortsetzung einer untragbar gewordenen Ehe zu zwingen. Für diesen Fall sieht das islamische Recht die Scheidung vor und regelt Einzelfragen, um Ungerechtigkeit und Willkür zu verhindern.

Der Scheidung auf Initiative des Mannes folgt eine Wartezeit, in der eine Versöhnung das Eintreten der Rechtswirksamkeit verhindern kann. Beim dritten Mal ist eine solche Scheidung jedoch endgültig (Sura 2:227-233). Die unwiderruflilch geschiedene Frau erhält vom Mann eine Abfindung (s.o.) und die Unterhaltskosten während der Wartezeit. In Bezug auf eine zukünftige Eheschließung hat die Frau volles Selbstbestimmungsrecht. Bei der Scheidung auf Initiative der Frau gibt sie als Abfindung die Brautgabe oder einen vereinbarten Teil ihres Vermögens zurück (Sura 2:230). Eine Ehe kann auch im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst werden, wenn die Partner darüber einig sind, daß sie nicht zusammenpassen. In vielen Fällen wird jedoch keine Einstimmigkeit herrschen, so daß ein Gericht den Fall untersuchen und eine endgültige Entscheidung treffen muß.

Durch gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung haben sich innerhalb der islamischen Gemeinschaft verschiedene Rechtstraditionen gebildet, die in Einzelfragen manchmal geringfügig voneinander abweichen. Gelegentlich sind auch lokale Vorstellungen, Sitten und Gebräuche Faktoren, die gewisse Akzente setzen - nicht immer in völliger Übereinstimmung mit dem Ideal von Qur`an und Sunna. Letzteres gilt verstärkt auch für die nationale Gesetzgebung vieler sogenannter islamischer Länder, die in einigen Fällen sogar direkt dem Geist des islamischen Gesetzes widerspricht. Gerade bei Einzelproblemen ist es nicht einfach, dabei genau zu differenzieren.

Das islamische Zentrum Hamburg ist gern bereit, zur Klärung solcher Fragen beizutragen.

Hamburg, im Mai 1987 / Ramadhan 1407