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BeitragORIGINALLINK : 01.01.2010, 11:16    KOPFTUCH und BURKA


DROHBRIEF an ÖSTERREICHISCHE MINISTERIN
http://file.oe24.at/zeitung/news/burkaverbot.pdf

Hier der Artikel: http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Angst-nach-Islam-Drohbrief-0607573.ece
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BeitragVerfasst am: 01.01.2010, 11:38    Titel:

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Zum BURKAVERBOT in der SCHWEIZ

http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4812/315395/d_n_4812_315395_315461.htm

BURKA und KOPFTUCH im ÖFFENTLICHEN DIENST
http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20085366

http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/resultate.aspx?collection=CV&query=Burka&sort=GN&way=desc
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BeitragVerfasst am: 19.01.2010, 14:39    Titel:

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KOPFTUCH an der KASSE
Religionsfreiheit im privaten Arbeitsverhältnis
von RA Werner GLOR


Umfangreiche und detaillierte juristische Untersuchung zum Thema. LESENSWERT

http://islam-ch.googlegroups.com/web/Werner_Gloor_Kopftuch_Artikel.pdf?hl=de&hl=de&gsc=PB5EXQsAAADXitlZRTWeY_7DOqdNj-SN


HIER noch ein SEHR lesenswerter Artikel aus der österreichischen Presse

Das Kopftuch: Der Stoff, aus dem Vorurteile sind
15.01.2010

http://diepresse.com/home/spectrum/zeichenderzeit/533281/index.do

Das Kopftuch: Symbol der Unterdrückung muslimischer Frauen – oder unentbehrliches Requisit eines islamischen Feminismus? Ein Debattenbeitrag.

Die Muslimin, das arme Opfer von Männermacht – so wird sie medial stilisiert, so wird sie von einer breiten Öffentlichkeit imaginiert. Denn wie jedermann zu wissen glaubt (es steht ja so gut wie täglich in Zeitungen zu lesen): Die Frauen werden von Männern, von Vätern, Brüdern, Ehemännern, Söhnen geknechtet, genötigt, gezwungen. Sie werden zwangsverhüllt, zwangsbeschnitten, zwangsverheiratet, ehrengemordet – anders kommen Musliminnen im veröffentlichten Diskurs heutzutage nicht mehr vor. Sie werden als Kopftuchmächen verunglimpft, als Schleier und Leid Tragende bedauert oder höchstens noch als sogenannte Fundamentalistin stigmatisiert. Denn die Frauen, die ihre Körper, ihre Haare, ihre Knie, selbst das Gesicht freiwillig verbergen, was könnten sie anderes sein als Radikale? Als solche werden sie gar in einen Kontext mit dem Ku-Klux-Klan gestellt. Das ist entweder blanker Zynismus oder eine Verdrehung der Opfer/Täter-Rollen.

M.Hanel hat folgendes geschrieben:

Alles korrekt .. doch leider ist folgender Artikel ebenfalls eine korrekte Darstellung der Realität. Doch wann wird es endlich klar, dass die EINE Wirklichkeit die ANDERE nicht ausschließt?

So gebietet das RECHTE und verbietet das SCHLECHTE
so ihr wahrhaft Gläubig seid Ausrufezeichen

Islam-Debatte, mit Benzin übergossen

http://www.sueddeutsche.de/politik/116/500382/text/


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BeitragVerfasst am: 23.01.2010, 13:28    Titel:

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Seyran Ates' neues Buch

Ein Zerrbild

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/2224074_Seyran-Ates-neues-Buch-Ein-Zerrbild.html

Wenn es um ehelichen Sex geht, hat der in Frankfurt lebende Konvertit Hadayatullah Hübsch klare Vorstellungen: Eine Frau, schreibt er in seinem Buch "Frauen im Islam", habe ihrem Gatten stets zu Diensten sein, selbst, wenn sie gerade dabei sei, den Ofen zu reinigen. Das ist eine moderne Abwandlung eines Spruches, der dem Propheten Mohammed zugeschrieben wird und der besagt, eine Frau solle ihren Mann an jedem Ort und zu jeder Zeit befriedigen, wenn er dies wünsche, selbst auf dem Rücken eines Kamels.
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BeitragVerfasst am: 27.02.2010, 17:20    Titel:

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„Die Frau gehört ins Haus!“

Eines jener Schlagworte des Bürgertums, das auch heute noch periodisch bemüht wird.

Die Schweiz(er) (!) Frau

100 Jahre und über 80 Abstimmungen hat es gebraucht, um das Stimmrecht zu erlangen!“ Wie viel Arbeit, Frust, Enttäuschung und immer wieder Hoffnungen gab es in dieser langen Zeit, die erstmals 1870 von den Eidgenössischen Räten ihre Rechte eingefordert hatten.

Am 7. Februar 1971 war es endlich so weit: das eidgenössische Stimm-und Wahlrecht für Frauen wurde von 58 Prozent angenommen
… und, es sind noch keine 40 Jahren her…

Was hat das Ganze nun mit „Argument für Kopftuch an Schulen“ zu tun? Eigentlich sehr viel. Man(n) muss sich ganz klar bewusst sein: die gegenwärtige Lehrerinnen habe ihren mutigen, unermüdlichen, tapferen VorgängerInnen und selten auch ihren Vorgängern- sehr, sehr viel zu verdanken! Weshalb? Der Lehrerverband (eigentlich korrekt: Lehrer u. Lehrerinnenverband)* besteht nicht nur aus Lehrern, sondern eben auch von Lehrerinnen. Wenn die unermüdlichen Frauenrechtlerinnen sich dafür nicht einsgesetzt hätten, bis vor hundert Jahren und für x-hundert Probleme, hätte man heute keine Lehrerinnen, resp. Frauen am Arbeitsplatz sehen können, schon gar nicht an Kaderstellen. Zwar ist das Problem immer noch nicht ganz gelöst- auch europaweit noch nicht.
Wie dem auch sei, man möchte nicht auf das Thema „Gleichberechtigung“ eingehen. Aber eines möchte ich klar stellen und komme somit zum Hauptthema mit Einleitung:
es wird behauptet, dass eine muslimische Frau mit Kopfbedeckung unterdrückt und diskriminiert werde?

Wieso argumentiert man dasselbe für eine muslimische Frau ohne Bedeckung nicht? (Nicht das ich das befürworte! Es geht mir nur um den Vergleich.)

*Ich bin also keine Feministin ;0) nur mein Lieblingsfach, bei meinem geschätzten Lehrer Amir Zaidan, war/ ist Usul-ul Fiqh ;0)
-1-
Kopftuch und Menschenwürde
Wenn das Problem am Tuch liegt, welches am Kopf ist; dann leiden ja ne Menge Frauen und sogar manche Männer unter Druck (?) Denken wir mal gründlich nach: Das Tuch ist als Materie unschuldig.. Ich kann ein Tuch sehr verschieden benützen; um Dekolleté als Schmuck, bei Kälte, als Gurt, um das Handgelenk, um die Haare, gewisse mögen es wenn sie ihre Babies mit einem Tuch am eigenen Körper herum wickeln usw. Alles schön und gut. Frage: sollen wir deswegen diese Menschen als unterdrückt oder politisch gefährlich betrachten? Ihr lacht oder? Manche schütteln sogar den Kopf. Aber ist es nicht so? Abdurrahman Reidegeld sagte mal:“ Nicht das übelste ist übel, sondern übel ist, wenn man damit einverstanden ist“ Eine schweizer Frau- im Geschäftsleben- wurde früher als sehr gefährlich betrachtet und Mann war damit sehr einverstanden. Diese Behauptung aber ist sehr übel! Frage: hört man(n) noch solche Begriffe über die schweizer Frau? Nein! Und wissen wir weshalb? Weil die starken Frauen haben bewiesen- dass die Ängste umsonst waren. Aaah, genau das meine ich eben! Lacht man immer noch?
So und jetzt meine konkrete Frage: warum macht man daraus ein riesen Problem, wenn Frau das Tuch am Kopf trägt und damit arbeiten will, wie jedes andere auch? Nicht das Tuch wird Mathematik unterrichten, sondern zuerst der Mensch, dann die Frau als Lehrerin.

Wer definiert was?
Wer definiert eigentlich diese Begriffe (politisch gefährlich, unterdrückt usw.) und bringt diese mit einer muslimischen Frau in Zusammenhang- die ganz normal arbeiten will? (Brauche keine Antwort, das ist eine Frage mit versteckter Antwort)

Gelten die gleichen Begriffe für die Nonnen?? Jetzt ganz harmlos??
Wieso will man die islamische Bedeckungsart –unter anderem- mit Ideologischen Gründen begründen? Respektive, weshalb hat man Angst, dass eine Lehrerin mit Kopfbedeckung ihren Schülern mit ihren Ideologien beeinflussen will? Wie viele muslimische Frauen mit K.T sind dann derzeit an den Schulen am unterrichten in der Schweiz??? Tausende? Hunderte? Zwanzig, zehn?? Von welcher Erfahrungen ist hier die Rede? Hat man diese Erfahrung schon gemacht?!

Ich denke zuerst sollten diese arbeitswilligen Frauen mit Kopftuch eine Chance erhalten, dass sie mit ihren Kopftüchern arbeiten dürfen. Erst danach sollen … oder andere Verbände entscheiden, ob das geschieht, was sie befürchten. Ausserdem glaubt mir, um die Schüler politisch zu beeinflussen oder den Schulfrieden zu stören oder zu missionieren (obwohl im Islam gibt es diesen Begriff nicht - auch inhaltlich nicht). Das ist ein christlicher Ausdruck und man kann es nicht 1:1 übersetzten oder genau gleich verstehen) braucht eine Lehrerin nicht am Kopf ein Tuch zu tragen.

Meine türkische Schwestern, die in der Türkei leben sagten mir mal: "Kopftuch aus Ideologie? Nicht das Tuch welches wir am Kopf tragen ist ideologisch, sondern ein Mensch zeigt viel mehr mit einer Zeitung, welches er liest, was für eine Ideologie er hat!“
Also es ist nicht relevant was man auf dem Kopf trägt, sondern was man im Kopf „trägt“!

Beispiel: wenn jemand Zeitung liest, sieht man ja den Titel: „NLZ, oder 20 Minuten oder Blick oder Vakit (türk. Zeitung) oder Hürriyet (türk. Zeitung). Aber bisher habe ich (noch) keine Kopftücher gesehen auf denen die Zeitungs-Namen stehen. J Oder wurden neuerlich „Tücher für Köpfe“ hergestellt, die man von aussen sieht, ob und wie man politisch denkt? J Hejja!


Erschreckend niedriges Kenntnisniveau- Resultat: unnötige ÄNGSTE
Die Menschheitsgeschichte hat uns bewiesen, dass man mit den unbefriedigend begründeten Verboten nicht vorwärts kommt. Dort wo ein Verbot sein sollte- macht man keine Verbote, weil man denkt dass es harmlos sei. Dort aber wo es harmlos ist oder sein könnte, verbietet man Dinge, die man nicht verbieten sollte…na ja, immer wieder probiert manch einer, den Menschen Angst einzujagen, was gar nicht existiert?! (Erinnere Schweine-Grippe) Die Welt ist sehr schön, was aber die Menschen daraus im Allgemeinen machen, ist einfach katastrophal…


Schweizer Image- Integration ?
Ansonsten frage ich mich wie eine gute Integration sattfinden, wie ein fruchtbares Miteinander (und nicht furchtbares Gegeneinander) stattfinden sollte, wenn man zum einen die Ausländer integrieren will, aber zum anderen wieder einen Strich durch die Rechnung macht, indem man diese intelligente Frauen mit Kopfbedeckung ausgrenzen will?

Mein Apell an die Schweizer Lehrerinnen und Lehrer:

Also meine tapferen, nicht- muslimischen Damen und Herren!
Die tapferen muslimischen Frauen mit Kopftuch;

- die nicht ins Haus gehören wollen- genau wie eine schweizer Frau,
- die nicht als gefährlich abgestempelt werden wollen- genau wie eine schweizer Frau
- die als vollerkannte Persönlichkeiten angesehen werden wollen- genau wie eine schweizer Frau

die,
- Toleranz
- Akzeptanz
- Achtung
- Anerkennung
- Respekt
- keine Diskriminierung
- Unabhängigkeit
- Religionsfreiheit
- Kulturfreiheit
- Freiheit
- freie Sichtweise
- Globalisierung
- Gleichberechtigung
- Integration wollen, genau wie eine schweizer Frau,

erwarten als ein weibliches Geschöpf, eine sehr starke Unterstützung,
vor allem von den Frauen!!


Art.8, Absatz 2
„Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung“ -schweizerische Bundesverfassung-
Meine Damen und Herren, meine Schwestern und Brüdern, darum, für all oben erwähnten Gründen, argumentiere ich für das Kopftuch für Lehrerinnen an Schulen in der Schweiz.
*****************************************************************

Und hier noch einige stichwortartige Pro-Argumente gesammelt:

- Toleranz gegenüber anderen Kulturen
- sich öffnen für Globalisierung und Vermischung der Kulturen (kann sowieso nicht aufgehalten werden)
- Abbauen des Vorurteils, dass Frauen mit Kopftuch weniger intelligent oder weniger gebildet sind und einiges erreichen können, auch ohne Kleidung des westlichen Schönheitsideals entsprechend
- für Kinder wird so Druck genommen, dass sie einem gewissen Schönheitsideal entsprechen müssen
- gibt weniger Rassismus = mehr Offenheit
- Abbau von Tabuthemen
- Abbau von unbegründeten Ängsten, denn was man kennt, macht einem keine Angst
- Abbau von allgemeinen Vorurteilen Muslimen gegenüber
- Förderung der Sittsamkeit
- "Image"-Verbesserung der Schweiz
- Integration der Ausländer wird vereinfacht und verbessert
- es gibt immer mehr muslimische Kinder in der Schweiz, man darf deshalb ihre Religion nicht einfach ignorieren und muss sich ihnen gegenüber öffnen
- Förderung einer guten gemeinsamer Gemeinschaft aller Religionsangehörigen. Vermeidung, dass ungewollt eine Getto-Bildung der Muslime entsteht, weil sie ausgegrenzt werden
- es darf keine Kleidervorschriften geben
- die Religionsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden
- die freie Meinungsäusserung darf nicht eingeschränkt werden

Mit Hoffnung, Respekt und mit Dua
Grüsst euch,
Hatice A.
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BeitragVerfasst am: 27.02.2010, 17:37    Titel:

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KOPFTUCH für LEHRERINNEN?

Bismillahi arrahmani arrahim
Liebe Brüder und Schwestern, assalamu alaikum,
hier ein paar Gedanken, warum Lehrpersonen an öffentlichen Schulen
mit Kopfbedeckung unterrichten können sollen.

- in Klosterschulen war es den Nonnen auch gestattet. Die Befürchtung und Folge dass nun alle Schüler Nonnen werden wollen,
gab es nicht.
- in gewissen Klassen sind ca. ein Drittel der Schüler Muslime. Für diese Schüler würden Lehrpersonen, die erkennbar den
gleichen Glauben haben, und an der öffentlichen Schulen wirken, eine Art Vorbild und Hoffnung sein, dass man sich als Muslim
in der hiesigen Gesellschaft einbringen kann, mit ihr zusammenarbeitet, in ihr integriert ist.
- es wäre für die Schulen ein glaubwürdiges Zeichen von Offenheit und dem Willen, den Grundsatz umzusetzen, wonach alle Menschen gleich sind (wird jedenfalls als staatliches Neutralitätsgebot angsprochen)
- muslimische Frauen, von denen man immer wieder fordert, dass sie aus den Häusern herauskommen sollten und an der Gesellschaft
teilhaben, würde so eine Möglichkeit geboten, aktiv ins Berufsleben einzusteigen.
- in den USA kenne ich eine Frau mit Kopftuch, die an einer katholischen Sekundarschule unterrichten kann, die haben dort auch keine Probleme
deswegen


Bedingungen sind natürlich, dass diese Lehrpersonen nicht missionieren oder Kinder muslimischen Glauben bevorzugen.
Ich wünsche Euch Allahs Hilfe beim Verfassen des Pro Argumentatiums!
Liebe Salams,
Esther F.
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BeitragVerfasst am: 27.02.2010, 17:51    Titel:

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ANHÖRUNG im LANDTAG

http://islam-in-ch.googlegroups.com/web/Anh%C3%B6rung_Landtag_090306_Zusammenfassung_Argumente_Beschlussempfehlung.pdf?hl=de&gsc=x40AiQsAAAAwptqQyuCuOvMDXwRfHJC4

Argumente von Professoren, Muslimen, Politologen u.a.

Sehr gut strukturiert!
LESENSWERT
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BeitragVerfasst am: 27.02.2010, 17:53    Titel:

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As-salamu alaikum, liebe Brüder und Schwester,

beim Thema Kopftuch für Lehrerinnen kommt mir wieder die Frage nach Assimilation hoch.
Wird da wirklich nur Integration gefordert und nicht mehr gewünscht?
Für mich ist Integration eine Sache der Gegenseitigkeit und ich denke, so geht es auch Schülern muslimischer Herkunft.

Wo ich mich wohl- und akzeptiert fühle, kann ich mich einfacher integrieren.

Wie kann man das in einer Schule einfacher symbolisieren, als mit einer kopftuchtragenden Lehrerin?

Wenn bekannt ist, das eine solche Lehrerin nicht akzeptiert würde, wie soll sich ein muslimisches Kind, ein muslimischer Jugendlicher, eine kopftuchtragende Muslima denn wohl fühlen können und problemlos integrieren?

Als betroffene Mutter kann ich bestätigen, dass meine kopftuchtragende Tochter vor Jahren geradezu begeistert nach Hause kam um zu erzählen, es sei eine kopftuchtragende Vikarin im Schulhaus zu Gast!
Im Schulhaus! Nicht mal in ihrer Klasse, und sie war so was von froh!!!
Was könnte eine solche Lehrerin bewirken?

Seid alle herzlich gegrüsst
Allah makum wa salam

Dzemile
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BeitragVerfasst am: 27.02.2010, 17:55    Titel:

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As salamu aleikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu

Also meine Pro – Argumente:
Wenn das Kopftuch von Lehrerinnen muslimischer Religion getragen werden darf, könnte gut das Bild des Fremden, Anderen, Sonderbaren, mit dem es jetzt in Kontext gebracht wird, korrigiert werden: muslimische Frauen als Repräsentantinnen des schweizer Staates. (Schon jetzt sind in England Polizistinnen und Kassierinnen mit Kopftuch anzutreffen und das UK hat deshalb nichts an Glaubwürdigkeit in der Welt verloren, England „steht“ noch, genau wie vorher, nichts anderes passiert dort im Alltag als sonst in europäischen Ländern, auch ist die Scharia noch nicht Teil der Verfassung…..)

Es werden soviele Ängste und Befürchtungen an diesem Kopftuch aufgehängt, dass es geradezu danach ruft, den Anblick davon zu „normalisieren“! GERADE Repräsentantinnen öffentlicher Aufgaben sollten es tragen dürfen, da sie ja an die Vorgaben des Staates im Auftrage dessen sie arbeiten gebunden sind!

Dass Musliminnen in unserer Gesellschaft leben, lässt sich eh nicht ändern. Wenn befürchtet wird, dass sie als Lehrerinnen ihren Unterricht mit muslimischem Gedankengut infiltrieren, darf man sie als Lehrerinnen nicht mehr zulassen. (Wird wohl schwierig – Menschenrechte und so…) Das Kopftuch alleine „spricht“ zwar für sich, ist aber in einem Kontext der Kooperation mit vielen schweizer Werten absolut ungefährlich (da ist eine subtile „ideologische“ Beeinflussung viel wirkungsvoller, wenn die denn versucht würde.)

Wassalam
S.A.M.
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BeitragVerfasst am: 27.02.2010, 17:57    Titel:

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DISKRIMINIERUNG im NAMEN der NEUTRALITÄT

Kopftuchverbote für Lehrkräfte und Beamtinnen in Deutschland

http://www.hrw.org/de/reports/2009/02/26/diskriminierung-im-namen-der-neutralit-t-0
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BeitragVerfasst am: 27.02.2010, 18:02    Titel:

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Lehrerin mit Kopftuch

Bevor man über dieses Thema diskutiert, muss man wissen oder sich darüber informieren warum eine muslimische Frau ein Kopftuch trägt. Der Islam ist nicht nur eine Religion sondern eine Lebensweise wonach man mit Überzeugung lebt. Daher kann man als muslimische Frau nicht das Kopftuch einfach ablegen wenn es nicht erwünscht ist, wie ein Kleidungsstück. Ich praktiziere meinen Glauben mit voller Überzeugung und dazu gehört auch das Kopftuch, so wie es meine Religion vorschreibt.

Daher finde ich es schade, dass ich meinen Berufswunsch aufgrund meiner Kleidung nicht ausüben konnte. Ich habe mit verschiedenen Mädchen und Frauen die auch das gleiche erlebt haben wie ich, darüber diskutiert wie schade es ist das man in diesem Beruf keine Chance hat. Eine Kollegin von mir macht nun die Ausbildung zur Lehrerin trotzdem und hofft, dass sie später den Beruf ausüben kann. Unter all den Lehrerinnen und Lehrer die heute in unseren Schulen praktizieren, haben viele verschiedene Lebensweisen und Lebensauffassungen, mit denen die Eltern sicherlich nicht immer einverstanden sind, so sind wir muslimische Frauen mit Kopftuch auch im Stande den Beruf auszuüben ohne unsere persönliche Lebensauffassung mit einzubringen!

N. M.
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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 14:36    Titel:

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Kopftuchfrau in der Partei der Atheisten
07. März 2010, 19:05

Ilham Moussaid tritt bei der Regionalwahl in Frankreich an

So viel Dialektik wird auch dem Chef der linksextremen französischen Partei NPA zu viel. Für den Feminismus und den internationalen Kampf der Arbeiterklasse streiten, aber Kopftuch tragen, leuchtet den Genossen der Neuen Antikapitalistischen Partei nicht ein und brachte bisher nur gehässig-schadenfrohe Kommentare von den politischen Mitbewerbern auf der Rechten wie der Linken.

http://derstandard.at/1267743440798/Kopf-des-Tages-Kopftuchfrau-in-der-Partei-der-Atheisten
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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 14:40    Titel:

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ARGUMENTE FÜR DAS KOPFTUCHTRAGEN MUSLIMISCHEN LEHRPERSONALS IN ZÜRICH,
(Version Hanel, erstellt für die VIOZ-Schulkommission)

VIOZ erachtet das Ansinnen, christliche Symbolik (Kruzifixe, Weihnachtsschmuck, etc.) aus den Zürcher Schulzimmern zu verbannen grundsätzlich als unangemessen und als dem religiösen Frieden in der Schweiz unzuträglich.
Gleiches gilt für den Ausschluss christlichen Lehrpersonals, welchem die religiöse Zugehörigkeit durch die Kleidung anzusehen ist.

Auf Grundlage der Schweizer freiheitlichen Tradition und der durch die Verfassung garantierte Religionsfreiheit erachtet VIOZ daher auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigende Sichtbarkeit religiös bedingter Symbolik anderer Religionen im Sinne positiv erlebter gesellschaftlicher Vielfalt für gedeihliche, öffentliche, gesellschaftspolitische stabile Entwicklung in der säkular ausgerichteten Schweiz für zulässig. Besonders bezieht sich dies auf religiös gebotene Kleidung, welche von den Gläubigen aus freier Überzeugung und aus Gründen spiritueller Identitätsstiftung getragen werden.
(z.B. jüdische Kippa, Turban der Sikhs, christlicher Ornat, muslimische Kopfbedeckung).

VIOZ steht hinter vollumfänglicher Religionsfreiheit, welche allerdings ohne Hochachtung, Wertschätzung und somit Anerkennung religiös bedingtem Anderssein nicht gedacht sein kann. Niemand soll gezwungen werden religiöse Handlungen zu vollziehen oder Bekenntnisse abzulegen – niemand soll gezwungen werden, religiöse Handlungen nicht zu vollziehen oder Bekenntnisse nicht ablegen zu dürfen.

VIOZ sieht in einem Kopftuchverbot für muslimische Lehrkräfte keinen konstruktiven Beitrag einen möglichen Konflikt zwischen staatlicher Neutralität und der Religionsfreiheit des Bürgers zu lösen. Vielmehr erscheint es ihr als staatliches Gebot, jeder Religionsgesellschaft in ihrer religiösen Selbstdefinition keinerlei Beschränkungen aufzuerlegen, sondern allen in gleichem Respekt gegenüber zu treten und sie in ihren Sinn stiftenden Aufgaben zu unterstützen, solange dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht nur nicht gestört, sondern gefördert wird. Stichwort: "Kein Weltfrieden ohne Frieden zwischen den Religionsgesellschaften".

Auch wenn es im Kanton Zürich status quo ist, dass keine christlichen Nonnen oder Mönche in ihrer für sie angebrachten Kleidung an Schulen unterrichten, stellte ein einseitiges Verbot für weibliche Muslime, ihre Tracht anzulegen, eine als ungerecht empfundene Diskriminierung dar, welche das Verfolgen gemeinsamer Anliegen durch gesellschaftliche, verantwortliche Kooperation zwischen Muslimen und Nichtmuslimen in der Schweiz erheblich erschwerte.

Radikalisierung wird nicht durch die Akzeptanz religiöser Symbolik verursacht und verstärkt, sondern durch Verbote, welche nicht durch die Verfassung, sondern durch willkürliche Vereinnahmung und Fremdbestimmung der religiösen Selbstbestimmung bedingt sind. Es ist nicht Sache von Nichtmuslimen für Muslime rechtsverbindlich zu befinden, aus welchem Grunde das Kopftuch getragen wird oder nicht.

Muslimische, selbstgewählte äußerlich sichtbare Glaubenstreue darf nicht als Hinweis für grundsätzliche Radikalität, Extremismus oder staatspolitische Gefährlichkeit interpretiert werden, ohne die tatsächliche Motivation des betroffenen Individuums zu kennen.
Nicht die Schale bestimmt den Wert der Frucht, sondern deren Inhalt.
Wer zur Debatte stehendes Verbot befürwortet, befürwortet die Einschränkung gelebter Glaubensfreiheit und versucht die Umsetzung von, der allgemeinen gesellschaftlichen Wohlfahrt verpflichteten Beiträge der Muslime zu verhindern, diskriminiert den Islam ganz allgemein durch Vereinnahmung der in Händen der Muslime liegenden religiösen Definitionshoheit und leistet einen wesentlichen Beitrag die wahrhaftige Integration von Muslimen in der Schweiz zu verunmöglichen und Segregation von Bevölkerungsteilen zu befördern.

Es sei vermerkt, dass weibliche Muslime aufgrund der Hindernisse, welche ihnen am Arbeitsmarkt begegnen, von vornherein bestimmte Berufe gar nicht erst zu erlernen beginnen. Ein grobes Integrationshindernis!

Zuletzt sei eindringlich auf die negativen psychologischen, emotionalen und letztlich integrationsbehindernden Auswirkungen eines ev. Kopftuchverbots auf muslimische Mädchen verwiesen, welchen ihre Kopftuch tragenden Mütter Vorbild sind und erfahren müssen, dass diese in ihrem Selbstverständnis nicht von der staatlichen Öffentlichkeit akzeptiert, sondern (als) unannehmbar ausgegrenzt werden.

ENDFASSUNG der VIOZ
Version Najaat MANAAOUI

Lehrerin mit Kopftuch

Wir von der VIOZ erachten das Ansinnen, christliche Symbole (Kruzifixe, Weihnachtsschmuck, etc.) aus den Zürcher Schulzimmern zu verbannen grundsätzlich als unangemessen und als dem religiösen Frieden in der Schweiz unzuträglich. Gleiches gilt für den Ausschluss christlichen Lehrpersonals, welchem die religiöse Zugehörigkeit durch die Kleidung anzusehen ist.
Wenn die Schulen Lehrerinnen mit Kopftuch zuliessen, wäre dies ein glaubwürdiges Zeichen von Offenheit und dem Willen, den Grundsatz umzusetzen, wonach alle Menschen GLEICH sind.
In der Schweizer Gesellschaft wird oft bemängelt, dass die muslimische Frau ungebildet sei, unterdrückt, nicht arbeiten dürfe und sie endlich raus aus ihrem Haus und an der Gesellschaft sowie im Berufsleben aktiv teilnehmen solle. Nun streben immer mehr muslimische Frauen akademische Berufe an z.B. den der Lehrerin. Da aber stösst sie an Grenzen: sie wird diskriminiert und man verwehrt ihr den Zugang zur Gesellschaft. Aufgrund dieser Hindernisse, die ihr im Arbeitsmarkt begegnen, kann sie von vornherein bestimmte Berufe nicht erlernen (obwohl es ihr Traumberuf wäre), ein grobes Integrationshindernis!
Es gibt hierzulande einige Schweizerinnen (deren Eltern/Grosseltern allesamt Schweizer sind), die jahrelang unterrichten und dann zum Islam konvertieren. Entschliessen sie sich dann, das Kopftuch zu tragen, sind sie von einem Moment zum anderen arbeitslos! Anstatt integriert (das man als Schweizerin ist), fühlt man sich im eigenen Land plötzlich entfremdet und ausgeschlossen. Somit zwingt man sie (und nur sie), sich entweder für ihren Beruf oder ihre Religion zu entscheiden. Man spricht immer von Integration, meint allerdings Assimilation. Es ist nicht Sache von Nichtmuslimen für Muslime rechtsverbindlich zu befinden, aus welchem Grund das Kopftuch getragen wird oder nicht.
Gerade in unserer „multikulturellen“ Zeit kann eine Lehrerin, die zur ihrer Religion steht und auch das Kopftuch trägt, sehr viel für das Verständnis anderer Kulturen beitragen. Die Kinder erleben, dass sich diese Lehrerin in ihrem Unterricht nicht anders verhält als jede andere Lehrerin. Die Lehrerinnen und Lehrer die an unseren Schulen unterrichten, haben alle verschiedene Lebensweisen/Lebensauffassungen, mit denen die Eltern sicherlich nicht immer einverstanden sind. Kinder beeinflussen kann eine Lehrperson auch ohne Kopftuch, sogar noch einfacher, da niemand ihre Überzeugung kennt.
Zuletzt möchte ich noch erwähnen: eine Lehrerin mit Kopftuch wäre für die muslimischen Kinder ein Vorbild und ein Zeichen der Hoffnung, dass man sich als Muslimin in der hiesigen Gesellschaft einbringen kann, mit ihr zusammen arbeitet und in ihr integriert ist. Ein Verbot hingegen hätte negative psychologische, emotionale und letztlich Integrationsbehindernde Auswirkungen auf muslimische Mädchen, welchen ihre Kopftuch tragenden Mütter Vorbild sind und erfahren müssen, dass diese in ihrem Selbstverständnis nicht von der staatlichen Öffentlichkeit akzeptiert, sondern (als) unannehmbar ausgegrenzt werden!

Zusammenfassend wichtige Stichworte:

* Auch mit Kopftuch kann der Unterricht neutral und qualifiziert gestaltet werden

* Ideologie wird nicht durch ein Kopftuch verbreitet, sondern durch das was im Kopf ist

* Ein Verbot verstösst gegen das Diskriminierungsverbot (BV Art 8 )

* Die Ausbildung mit Kopftuch ist möglich, daher muss auch die Möglichkeit bestehen, als Lehrerin zu arbeiten; ansonsten entzieht man dieser Person die Lebensgrundlage (BV Art. 27)

* Die Glaubensfreiheit (BV Art 15) gilt nicht nur privat, sondern sie darf nach aussen sichtbar sein

* Durch ein Verbot wird das Selbstbestimmungsrecht einer Person über ihr Äusseres verletzt

* Durch ein Berufsverbot werden Frauen für ihre religiöse Überzeugung bestraft

* Durch das Erlauben des Tragens eines Kopftuches wird Toleranz gelebt und das ist was an unseren Schulen gelebt werden soll

* Eine Frau mit Kopftuch und emanzipierter Haltung baut Vorurteile ab und fördert Integration


Zum Originalartikel PRO und CONTRA
http://www.gsiw.ch/ZLV.pdf


Zum Kopftuch in den Schweizer Medien

http://www.drs.ch/www/de/drs/sendungen/de/drs/sendungen/drs2aktuell/2643.bt10123644.html

http://www.nzz.ch/magazin/campus/podcasts/auseinandersetzung_mit_dem_kopftuch_1.5142802.html
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BeitragVerfasst am: 12.03.2010, 23:48    Titel:

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As salamu alaikum wa rahmatullah lieber Bruder

Unten noch ein sehr guter Artikel der auch das Thema Kopftuch behandelt, gut weil er von einer Nichtmuslima geschrieben wurde. Er ist auch gut für den Minaretten- Streit. :

Das Argument lautet:
Will der Staat nicht seine liberale Glaubwürdigkeit verlieren, muss er das Kopftuch sogar schützen. Er darf es nicht ummünzen als eine Unterdrückung der Frau wenn die Frau sagt, es ist Ausdruck meines Glaubens, sonst verletzt der Staat seine eigene Verfassung.

Ein anderes Argument wäre:
Wenn das Kind in der Schue erfährt, dass eine Lehrerin mit Kopftuch ein Risiko für seine Erziehung darstellt, sein Glaube also eine Gefahr für die Freiheit der Kinder ist, kommt es unweigerlich in einen Konflikt, wenn es zu Hause in seiner Familie und Gemeinde die Fauen mit Kopftücher sieht. Ein Teil, welcher zu seiner Identität gehört, ist im öffentlichen Raum unerwünscht, oder etwa gar gefährlich ?

Wir können auch noch argumentieren - und natürlich dafür einstehen - dass wir die Freiheit der Nichtkopftuchrägerinnen anerkennen und verteidigen.

Es soll die einzelne Frau entscheiden dürfen!

Dort wo bekannt wird, dass Zwang ausgeübt wird, gegen das Ausziehen oder Nichttragen finden wir uns an der Seite des Staates und erwarten andererseits vom Staat, dass er auch an der Seite derer steht, die es tragen wollen und nicht seinerseits zu einem Unterdrücker wird.

Wa salam
Büsra

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BeitragVerfasst am: 13.03.2010, 00:12    Titel:

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Liebe Büsra, Schwester im Islam
wa alaikum Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh

Es freut mich wirklich, dass IHR MÄDELS Euch hier wortgewaltig und engagiert zu Wort meldet (auch die obigen Meldungen sind ja alle von muslimischen Damen).

Es freut mich umso mehr, Eure wohl durchdachten und eben logischen und vernünftigen Argumente zu hören, welche - das ist mir wohl bewusst - den sturen HOLZKÖPFEN aus Süden, Nord, Ost und West gar nicht gefallen wollen.

Doch wir wollen uns an die Worte von Gottes Offenbarung halten und der Aufforderung des Schöpfers nachzukommen trachten:

"Wollt ihr denn nicht euren Verstand gebrauchen?"

Der Erhabene wird wohl in Seiner endlosen Barmherzigkeit Nachsicht mit unseren darin natürlich stets mangelhaften Bemühungen haben und uns dafür von Seinem Frieden in unsere Herzen senken und unsere Sache, welche doch die Seine ist, in die richt'ge Richtung lenken.

Und wie Du korrekt bemerktest, sind auch unter den Nichtmuslimen von solchen, welche sich nicht scheuen, ihren Verstand zu gebrauchen und nicht minder für die GERECHTE Sache einzustehen.

Ich bin gewiss - wenn auch einige zentralistisch, absolutistisch auftretende, sich in ihrem relativen Teil des Wissens absolut gewiss Fühlende, ganz anderes Gewissen plagt - dass der Allmächtige auch jenen, oben Genannten, am Tag des Gerichts, Grund zur Freude schenken wird.
Doch wie es sich in diesen Angelegenheiten in Demut wohl geziemt - GOTT weiss es am Besten!

So werden wir in gebotener Standhaftigkeit, Geduld und Beharrlichkeit, in ständigem Bestreben nach Ausgleich, Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit im Gottesdienst gegen Ignoranz, Böswilligkeit, Überheblichkeit und Lethargie antreten und mit Gottes Beschluss zufrieden sein.

Und ich selbst will mich freuen, wenn auch in diesem board, etwas davon an die Öffentlichkeit zu dringen vermag.

Gott schütze Dich und behüte Dich und die Deinen in Seiner Liebe
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Lehrerin darf nun doch mit Kopftuch unterrichten
http://diestandard.at/1268382633950/Belgien-Lehrerin-darf-nun-doch-mit-Kopftuch-unterrichten

Eine Lehrerin gewann ein Gerichtsverfahren in zweiter Instanz

Brüssel - Eine Lehrerin für Mathematik und Physik darf in einer Schule der südbelgischen Stadt Charleroi mit Kopftuch unterrichten. Die Muslimin gewann ein entsprechendes Gerichtsverfahren in zweiter Instanz, wie der Radiosender RTBF am Donnerstag berichtete. Die Lehrerin hatte bereits seit zweieinhalb Jahren mit Kopftuch gearbeitet, als die Schulleitung sie aufforderte, das Kopftuch abzulegen. In erster Instanz gab das Gericht in Charleroi der Schulleitung Recht. Das Urteil verwies dabei auf ein Dekret zur "Neutralität" der Französischen Gemeinde Belgiens verwiesen, die für den französischsprachigen Unterricht in Wallonien und Brüssel zuständig ist. Dieses Urteil wurde jetzt vom Berufungsgericht in Mons (flämisch: Bergen) mit der Begründung kassiert, das Dekret gelte nur für die direkt von der Französischen Gemeinde abhängigen Schulen. Die Gemeindeschule der Lehrerin falle nicht darunter, sondern sei eine Einrichtung der Stadt Charleroi und diese habe das Tragen religiöser Symbole in ihren Schulen nicht untersagt. (APA)
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BeitragVerfasst am: 28.04.2010, 23:14    Titel:

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Samstag, 17. April 2010 von kübra yücel

MEIN KOPF GEHÖRT MIR

Ich war vierzehn Jahre alt, als mich eine Frau in der U-Bahn fragte: "Warum trägst du das Kopftuch?" "Weil ich will", antwortete ich, woraufhin sie "Willst du nicht!" zurückschrie. Und ich hörte nur noch die Worte: Afghanistan, Gewalt an Frauen, Unterdrückung, Zwangsehen, Ehrenmorde - das volle Programm eben. Seitdem gibt es solche Szenen immer wieder.

Nein, ich möchte deshalb nicht bemitleidet werden oder gar in die ach so beliebte Opferrolle. Ich schreibe dies, weil ich das Gegenteil will: als freies, selbstständiges und mündiges Individuum wahrgenommen werden. Doch genau das wird kopftuchtragenden Musliminnen verwehrt.

Die Frauen unter Kopftüchern werden auf unterdrückte Wesen der patriarchalischen Gesellschaft und Opfer des männlichen Triebs reduziert. Drängt sich denn niemandem der Verdacht auf, dass es Musliminnen geben könnte, die freiwillig, aus religiösen Gründen, ein Kopftuch tragen?

Klar. Darüber, ob das Kopftuch religiöse Pflicht ist, wird viel diskutiert. Jede Muslimin kommt an den Punkt, an dem sie diese Frage für sich klärt - und sich für oder gegen das Tuch entscheidet. Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass der Quran und die Sunnah des Propheten relativ eindeutig sind in dieser Frage. Für mich ist das Kopftuch eine religiöse Pflicht.

Ein Gebot sollte jedoch nicht allein deshalb befolgt werden, weil es ein Gebot ist. Jeder Muslim ist angehalten zu verstehen, welchen Grund verschiedene Gebote haben könnten. So hat jede Kopftuchträgerin ihre eigenen, individuellen Motive. Ich zum Beispiel fühle mich mit dem Kopftuch Gott näher und erinnere mich täglich der islamischen Spiritualität. Außerdem bekenne ich mich gerne öffentlich zu meiner Religion, die mich sehr geprägt hat und noch immer prägt. Das Kopftuch ist Teil meiner Identität.

Für andere Musliminnen kann das Kopftuchtragen natürlich andere Gründe haben - wie das Schutzbedürfnis oder das vielkritisierte Verhüllen vor männlichen Blicken. Oder auch nichtreligiöse Gründe wie Ausdruck der Weiblichkeit und gesellschaftlich-familiärer Druck.

Der große Kritiker-Fehler: Aus den zahlreichen Gründen suchen sie sich einen Grund aus, auf den sie dann ihre gesamte Argumentation stützen. Ja, es gibt patriarchalische Kulturkreise, in denen das Kopftuch und die Frau von Männern als Aushängeschild der familiären Ehre missbraucht werden. Leider.

Deshalb können muslimische Communitys dafür kritisiert werden, diese Traditionen noch immer nicht effektiv bekämpft zu haben. Doch daraus ein generell islamisches Problem zu machen, wird der Realität nicht gerecht und ist unfair gegenüber all jenen Frauen, die sich freiwillig für das Kopftuch entschieden haben und nun durch das Klischee zu Unterdrückten stilisiert werden.

Daher: Nein danke. Ich renne nicht, einem Huhn ohne Kopf gleichend, blind durch die Gegend, um die unterdrückenden Traditionen der Großeltern zu verteidigen. Ich bin unabhängig, habe meinen eigenen Willen. Ich bin frei. Und deshalb: Bitte befreit jemand anderen.

taz, Tuch-Kolumne, 14.04.2010

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von kübra yücel 3 Kommentar(e)
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BeitragVerfasst am: 01.05.2010, 11:53    Titel:

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Burka Verbot in Österreich

http://atv.at/contentset/410627-Am%20Punkt vom 28.4.2010

Am Punkt / Burka (beginnt nach der WErbung, muss manchmal mit Play wieder gestartet werden).

Mölzer = FPÖ Europaabgeordneter
Rauch - Kalat = ÖVP Ex-Ministerin
Vassilakou = Grüne
Hagar El-Husseini = muslim. Österreicherin (von Mölzer immer "die Dame gegenüber" genannt)

M.M.Hanel hat folgendes geschrieben:

Welche Diskussion:
Keine einzige Burkaträgerin in Österreich ... dennoch - Rauch Kallat will die Frauen ... ja eigentlich die in Afghanistan - BEFREIEN!
WAS ist das für eine Politik? Mit den Augen rollen
DIESE aktuelle Wertediskussion in Europa ist BESCHÄMEND, denn sie gründete auf der Logik, auf der Freiheit des Individuums, auf dem Recht der Selbstbestimmung - nicht auf Unterstellung und Vereinnahmung (von Ansichten, Symbolen und Menschen ...)

Ich mag sie auch nicht, die Burqa und auch nicht den Niqab ... doch mit einem VERBOT - welches man bei Nichtbeachtung NICHT bestrafen möchte?

Mölzer hat keine Ahnung (weder über zukunftorientiertes und -fähiges europäisches Rechtsverständnisauch, nicht über die Schweiz, nicht über das korrekte Verhältnis zwischen den Geschlechtern und, und, und ...)

Vassilakou - hat die Nase diesbezüglich weit vorne - auch wenn die Grünen ganz ANDERE Aufgaben zu erfüllen hätten.

Diesen geistigen Waisen ist übehaupt nicht klar, dass dies Zwangsbeglückung durch "die Europäer" am Hindukusch oder sonstwo, (auf) Menschen (mitten ins Herz) treffen, die weder kuschen, sondern vielmehr sich das GLEICHE RECHT herausnehmen werden, die Europäer auf ihrem, europäischen Territorium mit GLEICHEN MITTELN (welche sind das wohl?) zu belehren, zu beglücken und sie auf den "RECHTEN WEG" zurückzu... Sehr böse

Letztlich werden diese wirklich unglaublich wichtigen Politiker instrumenatlisiert (wenigstens von ihrem eigenem Selbstdarstellungs- und Geltungstrieb), um von den wirklichen globalen Problemen (welche nur von einer geeinten MENSCHHEIT gegen den aktuellen politischen und wirtschaftlichen mainstream zu lösen sind) abzulenken und die Menschen in ihrer Beschränktheit zu motivieren und gegeneinander aufzuhetzten.
HOMO, QUO VADIS?

 

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BeitragVerfasst am: 10.05.2010, 12:23    Titel:

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Weniger Sozialhilfe wegen Kopftuch

http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/dossier/die-islamdebatte/Weniger-Sozialhilfe-wegen-Kopftuch-/story/29374263

Kommentar:
Interessant, dass nicht die etablierten muslimischen Verbände zur Stellungnahme gebeten wurden, sondern der IZRS.

Von unserer Seite wird zu folgender Aussage der Freiburger Sozialdirektorin Marie-Thérèse MARADAN (SP)

Zitat:

"Im Islam gebe es keinen Zwang, ein Kopftuch zu tragen"

korrigierend festgestellt:

M.M.Hanel hat folgendes geschrieben:

Es gibt im Islam die theologisch begründete PFLICHT zum Tragen des "Kopftuchs". NICHT gibt es die Erlaubnis, diese Pflicht den Musliminnen AUFZUZWINGEN. Schon gar nicht darf es DIESEN Zwang in der SCHWEIZ geben! Sollte es dann den ZWANG in der Schweiz geben, die Damen zu ZWINGEN, das Kopftuch, gegen ihre religiös verstandene PFLICHT abzulegen?

Wurde SP nun zu S(V)P?

Einer Kürzung der Sozialabgaben kann daher für Kopftuch tragende Musliminnen keinesfalls zugestimmt werden.
Die Nichtintegration in den Arbeitsmarkt darf daher bei entsprechenden Bemühungen der Musliminnen diesen nicht zum Nachteil gereichen. Dem Staat kommt es deshalb durchaus zu, auf diesem Gebiet verstärkte Integrationsmaßnahmen umzusetzen.


Das Tragen einer Burqa oder eines Niqab kann in der Schweiz allerdings nicht unter die unbedingt zu berücksichtigende freie Ausübung des Kultus fallen, da eine entsprechende PFLICHT nicht im islamischen Kultus verankert ist, sondern das Tragen dieser Kleidungsstücke aus der Beibehaltung oder Übernahme nationaler Traditionen oder subjektiven, wenn auch religiös begründeten Vorlieben geschieht.
Eventuell daraus entstehende Nachteile am Arbeitsmarkt könnten daher rechtlich begründet wahrscheinlich auch zu einem gewissen Teil den jeweiligen Trägerinnen angelastet werden.

Eine Zustimmung für ein "BURQA-VERBOT" ist daraus dennoch nicht abzuleiten, sondern bleibt ein abzulehnender Eingriff in die Autonomie des Individuums nach Selbstbestimmung in der Kleidungswahl. Eine eventuell auf diese Kleidungsstücke übertragene "Symbolik" ist eine rein subjektive und sollte daher nicht zwingend berücksichtigt werden dürfen.
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BeitragVerfasst am: 11.05.2010, 11:54    Titel:

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Stellungnahme des Interreligiösen THINK-TANKS
www.interrelthinktank.ch - info@interrelthinktank.ch http://www.refluzern.ch/kan/nachrichtenanzeige.php?id=313

Die Burka ist ein Symbol der Dominanz des Mannes und der Unterdrückung der Frau
Wenn es um die Unterdrückung der Frau geht, dann muss die Diskussion auch tatsächlich darüber geführt werden! Das heisst: Dann muss konsequent das Selbstbestimmungsrecht jeder Frau an oberster Stelle stehen. Das beinhaltet, dass eine Frau sich selbstbestimmt gegen jegliches von aussen auferlegte Kleiderdiktat wehren kann und allein entscheidet, wie sie sich im öffentlichen Raum präsentiert. — Genauso wie dies auch für Männer gilt. Kleidervorschriften dürfen nicht Sache des Staates sein.

Jede Burkaträgerin als unterdrückte Frau zu klassifizieren, sie nur als Opfer von männlicher Dominanz zu sehen und ihr jegliche Autonomie abzusprechen, ist eine einseitige paternalistische Sichtweise. Ein Burka-Verbot trifft überdies die Falschen: Bestraft wird mit dem Verbot die "unterdrückte" Frau und nicht der Mann als "Unterdrücker". Wo Frauen aber — egal welcher Religion — von ihren Männern in ihren (Selbstbestimmungs-)Rechten verletzt werden, hat das bestehende Strafrecht durchzugreifen.

Die Ganzkörperverhüllung verletzt die Würde der Frau
Wenn es um die Würde der Frau geht, dann muss die Diskussion auch tatsächlich darüber geführt werden! Dann muss es um die Würde aller Frauen in unserer Gesellschaft gehen, nicht nur um die Würde von Musliminnen. Dann müssten die Befürworter eines Burka¬Verbots genauso die feministische Kampagne gegen Sexismus in der Werbung, gegen die Pornografisierung von Frauenkörpern zu Werbezwecken, unterstützen und sich mit aller Vehemenz für ein Gesetz gegen den Frauenhandel stark machen. Nicht nur der Zwang zur Verhüllung verletzt die Würde von Frauen, sondern ebenso die Objektivierung von Frauen zu Sexobjekten und der Zwang zur Enthüllung, wie er in unserer Gesellschaft zur Normalität geworden ist.

Die Burka gefährdet unsere Kultur und unsere kulturellen Werte
Wenn es um die Angst vor Verlust der eigenen Kultur, der eigenen kulturellen Werte geht, dann muss die Diskussion auch tatsächlich darüber geführt werden! Dann müssen wir als Gesellschaft darüber nachdenken, wer wir sind und was uns wichtig ist. Dann sollten wir die Ängste vor dem Anderen, Fremden und Ungewohnten benennen und nach ihren Ursachen suchen. Dabei stellt sich allerdings die Frage, von welcher Schweiz und von welchem Islam die Rede ist, wenn behauptet wird, Minarette, Frauen mit Schleier und der Islam insgesamt seien grundsätzlich nicht mit der Schweizer Gesellschaft und Wertelandschaft zu vereinbaren. Es muss darüber diskutiert werden, wer die Definitionsmacht über den Islam beansprucht und wer das Schweizerhaus für sich reklamiert, in dem wir alle wohnen.

Es gibt für die Schweizer Gesellschaft viele Fragen rund um die eigene Identität in Zeiten von Globalisierung, Finanzkrise und multikulturellem Zusammenleben, die nicht gelöst sind. Sie mit einem Burka-Verbot auf dem Rücken einiger weniger muslimischer Frauen lösen zu wollen, verschleiert die wahren gesellschaftlichen und politischen Probleme und ist mit Sicherheit der falsche Weg.

11. Mai 2010
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BeitragVerfasst am: 12.05.2010, 11:51    Titel:

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Freiheit heißt auch, Burkas erlauben

http://www.derwesten.de/nachrichten/Freiheit-heisst-auch-Burkas-erlauben-id2972366.html

M.Hanel hat folgendes geschrieben:

Letztlich geht es darum, "den Islam" als solches zu verbieten, denn er ist die (einzig verbliebene?) noch sichtbare und vitale Kraft*, welche sich (in wahrhaftem Geist gedacht und gelebt) den diabolischen, dualistischen, die Menschheit auseinander treibenden und die Gesellschaften spaltenden Kräften erfolgreich entgegenzusetzen vermag.

* wenn zur Zeit auch noch eine, von den Muslimen sehr (selbst)destruktiv ausgelebte Kraft.



"Würde der Frau" möglicherweise mit Burkatragen vereinbar

http://www.heise.de/tp/blogs/8/147627

Der französische Staatsrat warnt erneut davor, dass der Gesetzesvorschlag zum absoluten und generellen Verbot der Vollverschleierung auf brüchigem juristischem Fundament steht.


Gewiss: Die Burka ist nicht willkommen. Aber es wäre klüger, sie als abstruses Randphänomen zu ertragen.

Artikel: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/504162


Frankreich: Sarkozy begründet Burka-Verbot

http://www.jungewelt.de/2010/05-20/047.php
20.05.2010 / Ausland / Seite 2Inhalt


Jörg LAU in der ZEIT
mehrere Artikel
http://blog.zeit.de/joerglau/category/integration-und-frauenrechte
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Zuletzt bearbeitet von M.M.Hanel am 20.05.2010, 13:27, insgesamt 5-mal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 12.05.2010, 15:22    Titel:

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Die Sendung Club am Dienstag, den 11.5.2010
von Sohail MIRZA

Die Diskussion im “Club” (vom 11.5.2010) war von einem bunten Gemisch aus Emotionen, Halbwahrheiten, Angriffe und Verteidigungen geprägt. Viele als vernünftig angebrachte Bemerkungen haben ihr Ziel jedoch nicht erreicht. Ich bedanke mich bei Amira Hafner, denn sie hat versucht die Diskussion auf eine sachliche Ebene zu lenken, was ihr zum Teil auch gelang. Frau Illi hat ihre eigene Position und es steht ihr frei zu wählen was sie mit ihrem Leben anfangen will solange sie keine ungestzmässigen Handlungen eingeht. Es steht jedoch keinem frei, seine eigene Position auf die Anderen als die “Wahrheit” zu projezieren, auch wenn diese mit Scheinbeweisen belegt wird.

Frau Messahli sollte wissen, dass die Schwizer Gesetze nicht da sind um die von manchen Schweizern geprädigten Lehren in den andern Ländern zu schützen oder zu fordern. Wir haben (Gott sei Dank) andere Vorgehensweisen wie die Mullas, Taliban oder die Pinochets und wir wollen nicht das diese vom Rechten Lager missbraucht werden. Die SVP sollte endlich damit aufhören, die Rolle des Papsts Urban II wieder (und intensiver) zu beleben. Solche Aktionen hinterlassen langfristigen Schaden.

Derjenige, der behauptet, dass das Ansehen der Schweiz nach der Minaret-Initiative nicht gelitten hat, sollte bitte die Augen auf machen und nicht sein Wunschdenken als Tatsache glaubhaft machen. Klar ist es, dass diese Politik gewisse taktische Vorteile für den europäische Rechstlager (Islamfeindlichkeit bietet sich an) mit sich bringt. Umso klarer ist es auch, dass gewisse Lobbyisten dahinter stecken könnten. Man sollte wissen, dass die Findung langfristig gerichteten ökonomischen und sozialen Lösungen keine einfache Aufgabe ist. Statt den Kopf im Sand zu stecken und sich mit popularistischen Schlagwörter zu bedienen, sollten die Schweizer Politiker Intelligenz und Niveau vorweisen und damit beweisen, dass die Politik hierzulande doch anders ist als in manchen EU-Länder.
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BeitragVerfasst am: 12.05.2010, 17:00    Titel:

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TV-Kritik: Das sprechende Tuch

http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/fernsehen/TVKritik-Das-sprechende-Tuch/story/14224769

und jede Menge Leserbriefe, die - man staune, weniger aggressiv sind, als jene zu Artikeln zur Minarettverbotsinitiative.

HIER der CLUB zum Nachsehen:

http://videoportal.sf.tv/video?id=7816fbb8-68ff-40fc-8295-81e64d583be7
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BeitragVerfasst am: 14.05.2010, 12:18    Titel:

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Ein feministisches Nein zum Burkaverbot
NZZ vom 12.5.2010
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/ein_feministisches_nein_zum_burkaverbot_1.5698015.html

Auszüge:

Zitat:

...rechtskonservative Politiker und Parteien nach dem Erfolg des Minarettverbots eine populistische Kampagne zum Burkaverbot lancieren würden, das war zu erwarten. Sie instrumentalisieren die Frauenrechte für ihre fremdenfeindliche und antiislamische Kampagne und versuchen mit der diffusen Angst vor der Einschränkung der errungenen Gleichberechtigung Frauen als Wählerinnen zu mobilisieren.

... vermengt auch Zapfl argumentativ den Kampf gegen die Ganzkörperverschleierung mit dem Kampf gegen Genitalverstümmelung, gegen Zwangsheirat und generell gegen Gewalt an Frauen.

... Das Verbot eines Symbols bringt keine real existierenden Gewaltsituationen zum Verschwinden.

... Kopftuch und Burka ... Teil desselben fremdenfeindlichen Diskurses ...: Es geht nur um graduelle Unterschiede, zumal das Kopftuch und die Ganzkörperverschleierung gleichermassen mit islamistischen Konnotationen versehen und als Bedrohung westlicher Werte interpretiert werden.

... Feministinnen aus dem linken Lager ... sprechen ... verschleierten Frauen den Subjektstatus ab und definieren diese nur als Unterdrückte.

... Wenn Frauen in der Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten – auch bezüglich der freien Wahl ihrer Kleidung – unterstützt werden sollen, braucht es keine Verbote, sondern den Ausbau von institutionellen Massnahmen, welche Frauen, Schweizerinnen wie Migrantinnen, dabei helfen, ihre individuellen Rechte künftig besser einzufordern, und die garantieren, dass Täterschaften welcher Provenienz auch immer strafrechtlich verfolgt werden.

... Es ist dies die Position eines (post)kolonialen Feminismus, der implizit auf die angebliche zivilisatorische Überlegenheit des Westens rekurriert, welche die Muslimin aus ihrer Unterdrückung befreien soll.

... Bei der Forderung nach einem Burkaverbot geht es diesen Parteien weder um die Wahrung der Gleichberechtigung noch um den Schutz der Migrantinnen. Waren sie je für die Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung und im Eherecht eingetreten? Oder hatten sie sich für Gesetze zum Schutz vor Vergewaltigung in der Ehe oder vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz eingesetzt? Verfolgen sie eine Politik, welche Massnahmen zur Verbesserung der prekären Stellung von Migrantinnen unterstützt?

Katrin Rieder ist Historikerin in Bern und Projektleiterin im Kulturbereich, Elisabeth Joris ist Historikerin in Zürich.



Leserbrief:

M.M.Hanel hat folgendes geschrieben:

Es ist wirklich erfreulich, dass ENDLICH eine differenziertere Analyse der medienwirksam umgesetzten populistischen gegen den Islam oder die Muslime gerichteten Politik - in eben den Medien - ihren Platz findet.
Umso erfreulicher ist es, dass Frauen selbst auf höchstem intellektuellem Niveau "ihre eigenen" Frauenfragen thematisieren und verständlich darstellen. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Stellungnahme des Interreligiösen Thinktanks hingewiesen - der - wen wundert es ? - ganz ähnliche Schlüsse zum Thema zieht.
Auch die Leserkommentare haben nun - Gott sei Dank - eine höhere Qualität, als während der Minarettverbotsinitiative.


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BeitragVerfasst am: 20.05.2010, 11:56    Titel:

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Nicht zweierlei Maß?!

http://www.nw-news.de/owl/3495818_Paderborner_St.-Vincenz-Krankenhaus_verbietet_Muslima-Kopfbedeckung.html

Schließlich sei die Kopfbedeckung der Muslimas ein Symbol der Unterdrückung der Frau. Und genau diese Vorstellung will sie keinesfalls in den Einrichtungen des Ordens repräsentiert sehen. Die Kopfbedeckung der Vincentinerinnen hingegen gehöre zu ihrer Ordenstracht "und ist damit ein Zeichen für den gewählten Weg in der Nachfolge Christi".

DAS nennt man vereinnahmende DEUTUNGSHOHEIT - ein besonders liebenswerter Charakterzug, nicht wahr ...


Ines Zöttl - Verschleierte Motive
http://www.ftd.de/politik/international/:kolumne-ines-zoettl-verschleierte-motive/50116213.html
Ines Zöttl leitet das Team Internationale Politik der FTD.
Es ist eine billige Geste, die aber etwas kostet: Glaubwürdigkeit. Denn mit dem Burka-Verbot knabbern wir ausgerechnet an dem, was unsere Gesellschaft so lebenswert macht: Rationalität, Freiheit, Individualität, Toleranz.


«Eine Religion ohne Kultur»
Burkaverbot
Von Judith Huber*

http://www.woz.ch/artikel/2010/nr20/international/19327.html

Die Debatte wird mit vielen Emotionen und wenigen Fakten geführt – und sie ignoriert das eigentliche Problem. Denn der Schleier ist nicht zwingend Ausdruck eines politischen Radikalismus.
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BeitragVerfasst am: 25.05.2010, 09:42    Titel:

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Mit dem Namen Allahs Des Gnadenden, Des Allgnädigen


Die wohl aktuellste Debatte zur Zeit lautet: Burka und Kopftuch im Allgemeinen.



Man ist dem Feind, was man nicht kennt und aus Unverständnis des Fremden können Hass-Gefühle enstehen. Damit diese Gefühle nicht entstehen und damit wir einander besser kennenlernen, hat MFOS=
muslimische Frauen Organisation Schweiz (der Dachverband für alle muslimische Frauenvereine und Frauengruppen in der Schweiz) einen "Hijab/Niqab-Day" in verschiedenen Kantonen der Schweiz gestartet.

Was ist der Hijab-Day? Wie sieht das Programm aus?

Das ist ein Kurzvortrag (ca. 10- 15Min.) über das Kopftuch/ Niqab aber auch über die Rechte der muslimischen Frau-->
Zwei bis drei Frauen die Musliminnen sind, werden sich kurz vorstellen (ca. 5-10 Min. pro Frau) und sprechen über sich selbst; warum tragen sie Kopftuch, wie sind sie dazu gekommen, was haben sie für Erfahrunge gemacht usw.)
Und zuletzt noch: Frage- und Diskussionsrunde.

Zusätzlich: Bücherstand für unsere Mitmenschen, die interressiert sind an Infos über den Islam (auch Infobroschüren zum Mitnehmen)

Datum: Samstag, 5. Juni 2010
Zeit: 14:30 Uhr bis maximum 16:30 Uhr*
Ort: Aula der Hochschule Luzern Soziale Arbeit
Adresse: Werftestrasse 1, Luzern
http://route.search.ch/6005-luzern/werftestr.1



* die Aula ist bis 17.00 Uhr gemietet. Das bedeutet, liebe Gäste, dass man bereits um 16.30 Uhr fertig sein sollte.
Wir bitten höflich um Verständnis.

Wichtig: den "richtigen" Flyer könnt ihr ab nächste Woche unter der Homepage--> www.mfo-s.ch abrufen.
(Aus zeitlichen Gründen können die Flyers leider nicht vorher geschickt werden)

**Es sind alle herzlich eingeladen!**

Es ist sehr erwünscht, dass diese Einladung an eure Umgebung weitergeleitet wird, sei es per Mail oder Mund zu Mund-Werbung.
Danke!

Bei weiteren Fragen bitte Email an: mfos@mfo-s.ch

"Ihr Menschen! Wir erschufen euch aus einem Mann und einer Frau und machten euch zu Völkern und Stämmen, damit ihr euch kennenlernt. Der Ehrenhafteste von euch bei Allah ist der Ehrfürchtigste...." (Hudschurat 49:13)

Liebe Grüsse und salamualeykum
Hatice Avci
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BeitragVerfasst am: 22.06.2010, 16:47    Titel:

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Der nackte Zwang
Diskussionen um Kopftücher verschleiern die Unterdrückung der modernen Frau
Die einen sind fast nackt, die anderen fast gänzlich bedeckt. Aber nur der verhüllte Körper erhitzt die Gemüter und die Debatten, der unbekleidete ist uns keine öffentliche Erregung wert.

Weiterlesen unter: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/506359
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BeitragVerfasst am: 30.06.2010, 12:52    Titel:

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Dürfen Lehrerinnen ein Kopftuch tragen?

Debatte_Kaum ist die Minarett-Initiative aus den Köpfen verschwunden, beschäftigt bereits die nächste Muslim-Debatte die Schweiz – jetzt geht es um ein Burka-Verbot. Hitzig werden Argumente vorgebracht und nicht immer ist klar, um was es den Akteuren eigentlich geht. Dies will der ZLV anders machen: Mit einem Pro und Contra eröffnet er die Diskussion über ein Thema, das früher oder später aktuell werden wird. Wie geht die Zürcher Volksschule mit muslimischen Lehrerinnen um, die im Unterricht ein Kopftuch tragen wollen?

Der Artikel des Zürcher Lehrerverbandes hier in ganzer Länge:
http://islam-in-ch.googlegroups.com/web/ZLV-Magazin%204-10_Lehrerinnen%20mit%20Kopftuch.pdf?hl=de&gsc=inhBNgsAAABMBnX9T6TVELGhv-Evls8A

Die CONTRA Argumentation wurde von Johannes Zollinger, Stadtrat und Schulpräsident von Wädenswil, Präsident des Zürcher Verbandes der Schulpräsident/-innen VZS und EVP-Kantonsrat, verfasst.

Die PRO Argumentation wurde von Najat Maanaoui-Salah, Hausfrau, kaufm. Angestellte, Mitglied der VIOZ-Schulkommission herausgegeben.

Hier mein Kommentar zum CONTRA:

Johannes ZOLLINGER hat folgendes geschrieben:

Bei mit religiösen Symbolen an öffentlichen Schulen liegt das Problem darin, dass zwei Grundrechtsinteressen einander gegenüberstehen. Auf der einen Seite steht das Interesse der Kopftuch tragenden Lehrerin, die sich auf ihre positive Glaubensfreiheit beruft.
Auf der anderen Seite steht das Interesse der Schüler/-innen (bzw. deren
Eltern als Erziehungsberechtigten), welche die staatliche Neutralitätspflicht in religiösen und weltanschaulichen Fragen verletzt sehen.

 

Hanel hat folgendes geschrieben:

Diese Argumentation halte ich für mehr als bedenklich, ja schlicht unzulässig. Verkürzt möchte sie sagen:
Man darf im öffentlichem Raum NIEMANDEM seine Religion ANSEHEN dürfen.

Es ist nicht nachvollziebar, warum die staatliche Neutralitätspflicht des Staates durch das Tragen des Kopftuchs von muslimischen Lehrern in den Schulen verletzt gesehen werden MÜSSTE!

Staatliche Neutralität diesbezüglich bedeutet lediglich "ALLE RELIGIONEN GLEICH zu behandeln". Also keine oder alle in ihrer sichtbaren Ausprägung zuzulassen oder auszuschließen.

 

Johannes ZOLLINGER hat folgendes geschrieben:

«Im Kruzifixentscheid hielt das Bundesgericht fest, dass Schülerinnen und Schüler vor einer Beeinflussung durch religiöse Symbole zu schützen seien. Es hat deshalb das staatlich angeordnete Anbringen von Kruzifixen im Schulhaus einer Tessiner Gemeinde als Verstoss gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit erachtet.»

 

Hanel hat folgendes geschrieben:

Hier ist die Argumentation stimmig. Denn das richterlich angeordnete "Kruzifixverbot" richtete sich nicht gegen das Kruzifix an sich, sondern gegen die staatliche Anordnung, dieses anzubringen.
Ich denke, sollte ein Schüler nun das Kruzifix selbst wieder aufhängen, dass dieses hängen bleiben müsste - der Staat dürfte ja weder die Anbringung und logischerweise auch das Abnehmen NICHT ANORDNEN!

 

Johannes ZOLLINGER hat folgendes geschrieben:

Beim Kopftuchentscheid hat es das Bundesgericht zudem für zulässig gehalten, einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuches als «starkes religiöses Symbol» in der Schule zu untersagen, weil das öffentliche Interesse an der staatlichen Neutralität der Schule gegenüber dem positiven Grundrechtsinteresse der Lehrerin überwiege.

 

Hanel hat folgendes geschrieben:

Dieser Entscheid ist zumindest fragwürdig - solange nicht mit gleicher Vehemenz das Zeigen von anderer religöser Symbolik - wobei es bei unterstellten Indoktriantionsversuchen letztlich unerheblich bleibt, ob als "stark" oder "weniger stark" definiert (Indoktrination unter einer best. Reizschwelle ist sogar erfolgreicher als offensichtliche) - untersagt wird. Anderenfalls ist ein erneuter Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht festzustellen.

Weiters ist dieser Entscheid fragwürdig, weil er die Weltsicht der ARELIGIOSITÄT ANORDNET, anstatt plurale religöse Weltsichten zuzulassen, solange diese dem, auf die freie Entwicklung des Individuums hingerichteten GESETZ nicht zuwidergeht!

 

Zollinger hat folgendes geschrieben:

Die Schule ist ein gutes Übungsfeld zur Förderung von sozialer Kompetenz

 

Hanel hat folgendes geschrieben:

Das Verbot die religiöse Identität als ganzhitlicher Mensch zu vertreten ist eine geeignete Übung soziale Kompetenz zu erlernen? Geschockt

 

Zollinger hat folgendes geschrieben:

Die Kernfrage ist, wie Toleranz mit einem intoleranten System umgehen soll. Solange das islamische Recht nur sich selbst toleriert und keinen Kompromiss zulässt, wird sich diese Frage im Rahmen der Migration immer dringlicher stellen.

 

Hanel hat folgendes geschrieben:

Solche Einstellung zeigt, dass die Vertreter solcher Auffassungen weder die Muslime, noch den in der Schweiz gelebten und auch korrekt gelehrten Islam kennen, noch zu akzeptieren bereit sind - womit der Vorwurf der Intoleranz zurückgegeben und der Vorwurf der Ignoranz erhoben wird!

 

Zollinger hat folgendes geschrieben:

Eigenes Denkvermögen ist mir dabei wichtiger als gleichgeschaltete Denkweise. ... Lehrerinnen, die beim Unterrichten ein Kopftuch tragen, werden als Frauen wahrgenommen, die ihre religiöse Überzeugung offensiv kommunizieren.

 

Hanel hat folgendes geschrieben:

Eigenes Denkvermögen ist uns ALLEN lieber - doch in obiger Argumentation ist eher eine politisch gleichgeschaltete "Lehrmeinung" herauszulesen.
Das Befolgen von religiösen oder säkularen gesellschaftlich anerkannten Gesetzen als (negativ, abwertend gemeinte) Gleichschaltung zu vermarkten, halte ich nicht für eine Glanzleitung des Denkvermögens, sondern für sehr bedenkliche politische Agitation.

Muslimische Lehrerinnen, welche ihre Religion ernst nehmen - KÖNNEN - möchten sie sich selber ernst nehmen und von anderen in ihrer persönlichen Souveränität, Integrität und Identität ernst genommen werden - NICHT ANDERS, als auf das Tragen des Kopftuchs zu bestehen - oder sich vom öffentlichen Dienst zurückziehen und fernhalten.
Tolle Assimilierung, welcher hier unter dem begrifflichen Deckmantel "totale Assimilation" Vorschub geleistet wird Geschockt


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Zuletzt bearbeitet von M.M.Hanel am 18.09.2010, 13:31, insgesamt 2-mal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 01.07.2010, 12:48    Titel: Meinme Sicht

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Verstehe, Mann will nicht viel in seine Frau investieren.

Andererseits sagen mir Frauen, Mohamed und der Koran schreiben es vor, damit die Frauen nicht den islamischen Mann sexuell reizen und zu sexuellen Taten rausfordern.

Da muss ich schon schmunzeln; Mohamed, der Koran und die Frauen trauen den arabischen Männern nicht allzu viel Anstand und Rechtschaffenheit zu!
Ob sie recht haben?

Meine Kollegin aus Algerien kam plötzlich eine Zeitlang mit einem Kopftuch zur Arbeit, was sie sonst nie tat, auf der Arbeit hat sie es dann ausgezogen. Warum das Kopftuch? Weil ihre Schwiegermutter aus Algerien zu besuch war. Nach drei Wochen war der Spuck zu Ende! Und da sagt jemand es gäbe keinen Zwang? Seither ist die hübsche junge Frau wieder natürlich, fröhlich und ohne Kopftuch.

Es stört mich nicht, wenn Frauen das Kopftuch anhaben, jedoch hat das nichts mit Religion, aber viel mit Tradition zu tun, weil ich viele Muslima kenne, die nie ein Kopftuch tragen und meinen sie seien gute Moslems, was ich ihnen auch glaube.

Nur hätte ich einen Wunsch an alle Moslems: Wenn ich eure Kopftücher akzeptiere, wünsche ich auch, dass ihr die jungen Mosleminnen auch akzeptiert die dies nicht wollen, die als starke Persönlichkeiten ihr leben führen wollen. Es ist erschreckend wie viele von diesen von ihren Brüdern und Väter ermordet werden!

Nein man kann bei Mord an jungen Mosleminnen nicht von Zwang reden!?!?

Respekt und Toleranz kann nicht nur von einer Seite verlangt werden, alle sind da gefordert auch Moslems!
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Rassen, Nationalität und Religion spielen keine Rolle, wichtig ist der gelebte Respekt, die Tolleranz, das Recht auf Glück und das Recht sich zu verwirklichen.

Haimax




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Büsra hat folgendes geschrieben:

As salamu alaikum wa rahmatullah lieber Bruder

Unten noch ein sehr guter Artikel der auch das Thema Kopftuch behandelt, gut weil er von einer Nichtmuslima geschrieben wurde. Er ist auch gut für den Minaretten- Streit. :

Wa salam
Büsra




Kopftuch oder Hose, es ist einerlei! So im Sudan

Lubna Hussein zu Geldstrafe verurteilt - aber sie zahlt nicht

Vor sechs Wochen trug sie beim Abendessen in einem populären Restaurant der sudanesischen Hauptstadt Hosen und war zusammen mit 12 weiteren Frauen von der Religionspolizei verhaftet worden. Nun wurde ihre Prügelstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt - doch zahlen will sie nicht.

Lubna Hussein kämpft weiter. "Ich werde gerade von der Polizei zum Frauengefängnis in Khartum gebracht. Die Geldstrafe werde ich nicht bezahlen - und zwar aus Prinzip", sagte sie in einem Telefonat mit unserer Zeitung. Noch im Gerichtssaal wurde sie verhaftet und muss nun für mindestens vier Wochen hinter Gitter. Denn sie weigert sich, die Strafe von umgerechnet 160 Euro zu akzeptieren und zu begleichen. Zusätzliche Peitschenhiebe hatte ihr der Richter erspart. "Ich habe nichts falsches getan", beharrt die sudanesische Journalistin. "Ich will, dass die Leute erfahren, was sich hier tagtäglich abspielt. Dann lerne ich halt mal die Verhältnisse in einem Gefängnis kennen".


Luban Husseins angebliches Vergehen: Vor sechs Wochen trug sie beim Abendessen in einem populären Restaurant der sudanesischen Hauptstadt Hosen und war zusammen mit 12 weiteren Frauen von der Religionspolizei verhaftet worden. Zehn Hiebe plus umgerechnet 100 Euro setzte der Al-Sagana-Schnellgerichtshof zwei Tage später fest, die sofort vollstreckt wurden. Zehn Frauen, unter ihnen drei minderjährige Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren, akzeptierten das Urteil, weil sie kein Aufsehen wollten und "um die Sache hinter sich zu bringen", wie eine der Betroffenen später angab. Drei jedoch widersprachen, verlangten einen Anwalt und ein ordentliches Gerichtsverfahren - allen voran Lubna Hussein, die ihren Fall an die große Glocke hing und 500 Einladungen zu ihrem Prozess an Politiker, Diplomaten und Medien verschickte. Es gehe nicht um sie persönlich, erklärte sie, sondern um alle die sudanesischen Frauen, die in den letzten beiden Jahrzehnten ausgepeitscht worden seien, weil sie Hosen trugen - und es vorgezogen hätten zu schweigen.

Denn seit dem Militärputsch von Präsident Omar al-Baschir gilt im Nordsudan das Scharia-Recht. Und in Paragraph 152 des Strafgesetzbuches wird das Tragen von Hosen verurteilt als "obszönes Benehmen, Verstoß gegen soziale Normen und Verletzung der öffentlichen Moral". Was aber "dem öffentlichen Moralempfinden" widerspricht, wird bestraft "mit einer Auspeitschung bis zu 40 Hieben oder einer Geldstrafe oder beidem".

Lubna Husseins Kampf für mehr Frauenrechte hat inzwischen auch in Europa und den USA Schlagzeilen gemacht, findet aber auch wachsende Resonanz im eigenen Land. Am Montag demonstrierten gut 150 Frauen vor dem Justizgebäude, einige von ihnen ebenfalls in Hosen. Mehrere dutzend wurden von den Sicherheitskräften verhaftet und abgeführt. "Lubna hat uns eine Chance gegeben", sagte eine junge Demonstrantin. "Seit 1990 sind tausende von jungen Frauen ausgepeitscht worden, aber Lubna war die erste, die sich nicht damit abgefunden hat."

http://www.tagesspiegel.de/politik/international/lubna-hussein-zu-geldstrafe-verurteilt-aber-sie-zahlt-nicht/1595990.html

Dies weil Herr Hanel sich so über die fehlende Gleichberechtigung der Frauen hier ereifert!

Man sieht, anderorts müssen die Frauen noch viel stärker für ihre Rechte kämpfen und werden dafür geschlagen und ins Gefängnis gesteckt!

Seid solidarisch mit euren unterdrückten Schwestern!

Gruss

 


Administrator

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BeitragVerfasst am: 13.07.2010, 19:35    Titel:

Antworten mit Zitat


Die Burqa’ / Niqabab Debatte

Im Zusammenhang mit der kontrovers geführten Debatte und dem Verbot der Ganzkörperverschleierung (z.B. in Belgien und Frankreich) veröffentlichen wir nachstehend die Übersetzung eines Artikels, der am 26.10.2006 in der britischen Zeitung The Guardian erschien:


Meine Jahre in einer Ordenstracht haben mich etwas über das Paradox der Verschleierung gelehrt: Wenn Politiker tatsächlich eine ernsthafte Debatte wollen, müssen sie lernen, dass da, wo der Schleier verboten ist, Frauen sich beeilen,
ihn zu tragen.
von Karen Armstrong (international renommierte Religionswissenschaftlerin und ehemalige katholische Nonne)
Donnerstag 26. Oktober 2006


Ich verbrachte sieben Jahre meiner Mädchenzeit tiefverschleiert
- nicht in einem muslimischen Niqab, sondern in
einer Ordenstracht. Wir trugen voluminöse schwarze
Roben, große Rosenkränze und Kruzifixe und eine aufwendige
Kopfbedeckung: Man konnte einen kleinen Teil
meines Gesichtes von vorne sehen, aber von der Seite war
ich völlig von Blicken abgeschirmt. Wir müssen wirklich
sehr merkwürdig ausgesehen haben, als wir mürrisch durch
den bunten Karneval Londons in den Swinging 60’s gingen,
aber niemand forderte uns auf unsere Ordenstracht
gegen eine konventionellere Kleidung einzuzutauschen.
Als mein Orden in den 1840er Jahren gegründet wurde,
nicht lange nach der Emanzipation der Katholiken, waren
die Menschen so wütend auf Nonnen, die dreist ihre Ordenstracht
auf der Straße trugen, dass sie sie mit faulem
Obst und Pferdeäpfeln bewarfen. Nonnen waren seit der
Reformation aus England verbannt; ihre Rückkehr schien
die Rückkehr der Barbarei anzukündigen. Zweihundert und
fünfzig Jahre nach dem Gunpowder Plot war der Katholizismus
noch immer als unassimilierbar gefürchtet, hoffnungslos
dem britischen Ethos fremd, fanatisch in Opposition
zu Demokratie und Freiheit und fünfte Kolonne
gefährlicher Feinde im Ausland.

Heute scheint die verschleierte Muslimin als Symbol der
islamischen Bedrohung wahrgenommen zu werden wie
Nonnen einmal das Übel des Papsttums verkörperten. Sie
erscheint als barbarische Beleidigung der hart erkämpften
Werte, die wesentlicher Bestandteil unserer kulturellen
Identität sind: Gleichstellung der Geschlechter, Freiheit,
Transparenz und Offenheit. Aber auch in der muslimischen
Welt hat der Schleier eine neue Symbolik erlangt. Wenn
Politiker das Thema ernsthaft debattieren wollen, müssen
sie sich mit der bitteren Ironie der Geschichte der Verschleierung
während der letzten hundert Jahre kundig
machen.

Bis ins späte 19. Jahrhundert war die Verschleierung in
der islamischen Welt weder eine zentrale noch eine allgemeine
Praxis. Der Koran befiehlt nicht allen Frauen ihre
Köpfe zu bedecken; der volle Ḥidschab wurde traditionell
als Zeichen des gesellschaftlichen Status nur von Aristokratinnen
getragen. Unter der Herrschaft von Muhammad
Ali (1805-1848) in Ägypten, verbesserte sich das Los der
Frauen dramatisch und viele legten den Schleier ab und
bewegten sich in der Gesellschaft freier.

Doch nachdem die Briten im Jahre 1882 Ägypten besetzten,
ignorierte der Generalkonsul, Lord Cromer, diese
Entwicklung. Er argumentierte, dass die Verschleierung
das "fatale Hindernis" war, das die volle Teilhabe der
Ägypter an der westlichen Zivilisation verhindere. Bis es
beseitigt würde, bedürfe Ägypten der wohlwollenden Aufsicht
der Kolonialherren. Aber Cromer hatte nur zynisch
feministische Ideen genutzt, um das koloniale Projekt voranzubringen.

Unter britischer Herrschaft verloren Ägypterinnen
viele ihrer neuen schulischen und beruflichen Möglichkeiten
zumal Cromer in London Mitbegründer der
Anti-Frauenwahlrecht Liga war.

Mit der Unterstützung Cromers durch ägyptische Ein-
schmeichler wurde die Verschleierung ein heißes Thema.
Im Jahre 1899 veröffentlichte Qassim Amin “Taḥrir al-
Mara” - Die Befreiung der Frau -, worin unterwürfig der
Adel europäischer Kultur gepriesen wurde verbunden mit
dem Argument, dass der Schleier alles symbolisiere, was
am Islam und Ägypten falsch sei. Es war kein feministisches
Traktat: Ägyptische Frauen waren lt. Amin schmutzig,
unwissend und hoffnungslos unzulängliche Eltern. Das
Buch sorgte für Furore und die anschließende Debatte
führte dazu, dass der Schleier zum Symbol des Widerstandes
gegen den Kolonialismus wurde.

Das Problem wurde in anderen Teilen der muslimischen
Welt durch die Reformer, die ihre Länder modern aussehen
lassen wollten, verschärft, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung
kein wirkliches Verständnis für die säkularen Institutionen
besaß. Als Atatürk die Türkei säkularisierte,
zwang er Männer und Frauen in europäische Kleidung, die
sie wie ein Faschingskostüm empfanden. Im Iran marschierten
die Soldaten des Schahs mit aufgepflanzten Bajonetten
durch die Straßen, rissen den Frauen die Schleier
herunter und zerrissen sie. Im Jahre 1935 befahl Schah
Reza Pahlavi der Armee auf unbewaffnete Demonstranten
zu schießen, die gegen die erzwungene westliche Kleidung
protestiert hatten. Hunderte Iraner starben an diesem Tag.
Viele Frauen, deren Mütter den Schleier abgelegt hatten,
nahmen den Ḥidschab an, um sich von den aggressiv säkularen
Regimen zu distanzieren. Dies geschah unter Präsident
Anwar Sadat in Ägypten und setzt sich unter Hosni
Mubarak fort. Als unter dem Schah der Tschador während
der iranischen Revolution verboten wurde, trugen Frauen
ihn aus Prinzip - selbst diejenigen, die normalerweise westliche
Kleidung trugen. Heute tragen mehr und mehr muslimische
Frauen in den USA den Ḥidschab, um sich auf
diese Weise von der Außenpolitik der Bush-Administration
zu distanzieren; etwas Ähnliches kann auch in Großbritannien
geschehen.

In der patriarchalischen Gesellschaft des viktorianischen
Englands eckten Nonnen damit an, dass sie stillschweigend
kundtaten keine Männer zu brauchen. Ich fand meine
Ordenstracht befreiend: Sieben Jahre lang brauchte ich
keinen Gedanken an Kleidung, Make-up und Haare zu
verschwenden - all den Firlefanz, der in den Köpfen der
auch “befreitesten” Frauen herumspukt. In gleicher Weise
fühlen muslimische Frauen, dass der Schleier sie von den
Zwängen einiger unwillkommener Aspekte der westlichen
Moderne befreit.

Sie argumentieren, dass man nicht “westlich” aussehen
muss um modern zu sein. Die verschleierte Frau trotzt der
“westlichen” Sexualmoral mit ihrem absonderlichen
Zwang "alles zeigen" zu müssen. Wo westliche Männer
und Frauen ihre teuren Kleider zur Schau tragen und mit
ihren gepflegten Körpern als Zeichen der Privilegierung
protzen, betont die Einheitlichkeit der traditionellen muslimischen
Bekleidung den egalitären und auf die Gemeinschaft
ausgerichteten Charakter des Islam.
Muslime fühlen sich derzeit bedrängt und in solchen Zeiten
wird der Körper der Frau oft zum Symbol der unter
Druck stehenden Gemeinschaft. Jack Straw (brit. Politiker
und ehem. Justizminister - Anmerkung des Übersetzers)
und seine Anhänger müssen einsehen, dass viele Muslime
jetzt wegen der komplexen Geschichte vermuten, dass derartige
westliche Einmischungen in Bezug auf den Schleier
mit Hintergedanken, einer "hidden agenda" verbunden
sind. Statt einer Verbesserung der Beziehungen, machen
sie in der Regel die Sache noch schlimmer. Lord Cromer
hat den ursprünglich unbedeutenden Brauch der Verschleierung
in erster Linie zu einem Problem gemacht. Wenn
man Frauen den Schleier verbietet, werden es immer mehr,
die ihn anlegen.

Im viktorianischen England glaubten Nonnen, Katholiken
würden nie in diesem Land akzeptiert werden, bis sie in
der Öffentlichkeit voll verschleiert auftreten konnten. Aber
England hat seine tiefgehende Scheu vor dem Papsttum
überwunden. In den späten 1960er Jahren, kurz bevor ich
meinen Orden verließ, beschlossen wir die volle Ordenstracht
aufzugeben. Diese Entscheidung war unter anderem
ein Ausdruck unser neuen Zuversicht; wäre es uns aufgezwungen
worden, dann hätte das unsere tief verwurzelte
Angst vor Verfolgung wiederbelebt.

Aber die Muslime haben heute nicht das Gefühl eine ähnliche
Entscheidungsbefugnis zu besitzen. Die Tragödie im
Nahen Osten hat einige davon überzeugt, dass der Westen
zur Zerstörung des Islams entschlossen ist. Die Forderung,
dass sie den Schleier ablegen wird diese Befürchtungen
weiter verstärken und einige Frauen dazu veranlassen sich
noch heftiger an das Kleidungsstück zu klammern, das
jetzt ihren Widerstand gegen Unterdrückung symbolisiert.

Karen Armstrong ist Autorin von “Muhammad: Prophet
for Our Time”
Quelle: Discover Islam - Den Islam Entdecken Nr. 32/10 Seite 3

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BeitragVerfasst am: 18.07.2010, 16:51    Titel:

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LIBERALE FRANZOSEN malträtieren muslimische Frauen - anstatt sie zu BEFREIEN - EGAL(ITÈ) - Hauptsach - wir sind frei!

Die nichtmuslimische Künstlerin Bérengère Lefranc lief laut einem Bericht der ZEIT in Paris einen Monat lang in einem Ganzkörpergewand herum. Doch sie hatte "ausgerechnet jene vier Wochen gewählt, in denen der Streit um die Ganzkörpertracht losbrach. Auf einmal schien alles erlaubt zu sein, berichtet Lefranc. Sie wurde beschimpft, gekniffen, angespuckt: Das sind ihre Erfahrungen mit einem Verbotsvorhaben, das angeblich die Frauen beschützen soll."

Mehr dazu: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32900/1.html
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BeitragVerfasst am: 21.08.2010, 17:38    Titel:

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NORWEGEN
Kopftuchverbot für Polizistinnen rechtswidrig
20. August 2010, 14:13 http://diestandard.at/1282273251840/Norwegen-Kopftuchverbot-fuer-Polizistinnen-rechtswidrig

Streit um religiöse Kopfbedeckungen provozierte im Vorjahr PopulistInnen-Sager über "schleichende Islamisierung"

Oslo - Das geltende Kopftuchverbot für Polizistinnen in Norwegen verstößt sowohl gegen das Gleichheits- als auch gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz. Zu diesem Schluss kam am Freitag die staatliche Gleichstellungsbehörde in Oslo. Damit geht der Streit um das Tragen religiöser Kopfbedeckungen für Uniformträgerinnen in Norwegen in die nächste Runde.

Die norwegische Gleichstellungs-Ombudsfrau Sunniva Arstavik zeigte sich über den Schiedsspruch der 2006 ins Leben gerufenen Behörde erfreut. Sie forderte das Justizministerium erneut auf, das Verbot nun aufzuheben.

"Schleichende Islamisierung" Norwegens
Der Streit war im vergangenen Jahr im Vorfeld der Parlamentswahlen eskaliert. Zuerst hatte der damalige Justizminister Knut Storberget den Gebrauch von Kopftüchern für Polizistinnen für zulässig erklärt. Nach heftigen Reaktionen der populistischen Fortschrittspartei sah sich die rot-grüne Regierung jedoch zu einem Rückzieher genötigt.

Im Zuge der Debatte äußerte Fortschrittspartei-Chefin Siv Jensen ihren Spruch von der "schleichenden Islamisierung" Norwegens, von dem sie sich später distanzierte. Der rot-grünen Koalition unter Sozialdemokraten-Chef Jens Stoltenberg gelang indes im vergangenen September die Wiederwahl. (APA)
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BeitragVerfasst am: 22.08.2010, 09:24    Titel:

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Kulturkampf um einen Fetzen Stoff
Von Dario Venutti. Aktualisiert am 21.08.2010
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Kulturkampf-um-einen-Fetzen-Stoff-/story/16747514

Der rigide Islamische Zentralrat managt die Familie, die im Kanton St. Gallen gegen das Kopftuchverbot an Schulen kämpft. Die moderaten Muslime sind ausmanövriert worden. Sein Geschäft ist die wortgetreue Auslegung des Korans. Da kann es nicht schaden, manchmal den Freak zu geben. Vor allem dann, wenn man als Kadermitglied des strenggläubigen Islamischen Zentralrats dämonisiert wird. Also schreibt Oscar Assadullah Bergamin, ein zum Islam konvertierter früherer Journalist und Offizier der Schweizer Armee, in einer SMS an den Journalisten: «Ich fahre mit Tempo 200 auf der Autobahn.»
Bergamin raste letzte Woche von Sarajevo in die Schweiz, nachdem er dem Oberhaupt der bosnischen Muslime einen Brief überreicht hatte. Obermufti Mustafa Ceric soll klarstellen, dass das Kopftuch nicht einfach ein religiöses Symbol sei, sondern zur Identität von Musliminnen gehöre. Demnach dürften sie es im Schulunterricht tragen.

Hardliner auf beiden Seiten

Bergamins Fahrt in die bosnische Hauptstadt war die jüngste Etappe in der Eskalation des Kopftuchstreits im Kanton St. Gallen. Die nächste folgt am 27. August, wenn der regionale Schulrat über den Rekurs einer bosnischen Familie aus Bad Ragaz entscheidet. Deren 15-jähriger Tochter hatte die Schule das Tragen des Kopftuchs untersagt.

Der Konflikt hat in der Zwischenzeit Züge eines Kulturkampfs angenommen. «Das Kopftuch wurde ideologisiert und politisiert. Das kommt den Hardlinern auf beiden Seite zugute, die Maximallösungen fordern», sagt die Schweizer Islamwissenschafterin Amira Hafner al-Jabaji. Dem dezidierten Verbotsbefürworter und SVP-Erziehungsdirektor Stefan Kölliker steht der rigide Islamische Zentralrat gegenüber.

Von Saudiarabien gesponsert?

Bergamin war nicht nur nach Sarajevo gefahren, um sich die Unterstützung einer religiösen Autorität zu holen. Er hat auch Tage und Nächte in Bibliotheken verbracht, Gerichtsentscheide zu verwandten Themen aus Archiven hervorgeholt und mit Rechtsprofessoren telefoniert. Ausserdem berät Bergamin jetzt die Familie, führt ihre Korrespondenz mit den Behörden, und der Zentralrat hat auch den Vorschuss von 400 Franken für den Rekurs bezahlt. «Wir verstehen uns als Anlaufstelle für Muslime, die nicht länger kuschen wollen», sagt Quaasim Illi, Pressesprecher des Zentralrates und ebenfalls konvertierter Schweizer.

Woher der Verein, der nach der Minarett-Initiative gegründet wurde, das Geld für die aufwendige Arbeit nimmt, ist nicht transparent. Pressesprecher Illi will vor Ende Jahr dazu nichts sagen. Der Verein habe 1200 Mitglieder, von denen jedes einen Jahresbeitrag von 12 Franken bezahlt. Unter liberalen Muslimen wird spekuliert, dass die Organisation von Saudiarabien gesponsert wird. Dafür spräche die Tatsache, dass im Zentralrat der Koran ähnlich auslegt wird.

Die Ohnmacht der Liberalen

Wer sich im Umfeld bosnischer Migranten auskennt, kann trotzdem nachvollziehen, dass die junge Frau aus Bad Ragaz den Zentralrat um Hilfe bat. Oscar Bergamin verkehrt in der gleichen Moschee in Chur wie sie. Und als Schweizer ist er mit den Abläufen besser vertraut als Ausländer mit Sprachschwierigkeiten. Migranten haben zudem Skrupel, Behördenentscheide anzufechten.

«Viele Muslime werden den Zentralrat in dieser Frage unterstützen. Nicht, weil sie für ihn sind, sondern gegen das Kopftuchverbot», sagt Hisham Maizar, Präsident der FIDS, der grössten islamischen Dachorganisation in der Schweiz. In der FIDS ist rund die Hälfte der muslimischen Zentren zusammengefasst. Im Gegensatz zum Zentralrat, der einer Kaderpartei gleicht und daher schnell und entschlossen entscheidet, sind die Strukturen in der FIDS schwerfällig. Hingegen kann Maizar für sich in Anspruch nehmen, die Muslime zu repräsentieren.

Kopftuch auf dem Pausenplatz erlaubt

In seiner Aussage schwingt grosses Bedauern darüber mit, dass seine Methode bisher erfolglos war. Nach Auffassung der FIDS verlangt der Islam von seinen Gläubigen, sich in fremden Ländern den lokalen Verhältnissen anzupassen. «Wenn in einem Schulreglement steht, dass der Unterricht um 8 Uhr beginnt, kann man nicht einfach dagegen verstossen», sagt Maizar. Konflikte sollen nicht konfrontativ, sondern über Kompromisse gelöst werden. Zum Beispiel: Im Unterricht ist das Kopftuch verboten, auf dem Pausenplatz erlaubt."

Maizars Kritik gilt auch dem SVP-Erziehungsdirektor Stefan Kölliker. Dieser hatte den Schulen empfohlen, Kopfbedeckungen generell zu verbieten. Gemeint waren selbstverständlich Kopftücher. Kölliker tat dies, ohne mit muslimischen Organisationen vorher darüber zu reden. «Er hat einen politischen Entscheid über unsere Köpfe hinweg gefällt», so Maizar. Für Kölliker war das gar nicht notwendig. Er sagt: «Uns lagen sämtliche Informationen vor. Wir wollen Transparenz, Ordnung und Ruhe an den Schulen schaffen.»

Pubertäts- oder Kulturkonflikt?

Ob hinter dem Kopftuchstreit in Bad Ragaz tatsächlich ein Kulturkonflikt steckt, ist fraglich. Laut der Zeitung «Sonntag», die als einzige ein ausführliches Interview mit der Familie führen durfte, hatte der Vater seiner Tochter davon abgeraten, das Kopftuch zu tragen. Sie würde sich damit nur schaden. Das deutet auf einen Pubertätskonflikt zwischen Eltern und Kind hin.

Gerne hätte der «Tages-Anzeiger» mit der Familie darüber gesprochen. Doch Bergamin blockte ab. Er macht auch ihre Medienarbeit. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 21.08.2010, 14:19 Uhr

M.M.Hanel hat folgendes geschrieben:

Von anderen Muslimen angesprochen, wie denn dieser Satz (Zum Beispiel: Im Unterricht ist das Kopftuch verboten, auf dem Pausenplatz erlaubt.") mit dem Anspruch der FIDS harmoniere, die Interessen der Muslime zu vertreten, übersandte Hisham MAIZAR seine, dem TAZ freigegebene Zusammenfassung des Gesprächs (siehe unten) und betonte, diesen Satz NIE gesagt zu haben - und dass er den "Journalisten zur Rede stellen" werde.
Auch M.M.H. hat Dario Venutti um eine Klarstellung gebeten.

Die Antwort an Hisham MAIZAR und Muhammad HANEL ist hier nachzulesen: http://muslime.forumprofi.de/thema-anzeigen-fids-im-taz-zum-st.-galler-kopftuchkonflikt-t21.html#45

H. MAIZARs Zusammenfassung:

Die FIDS geht prinzipiell den Weg des Dialogs in der Behandlung von anstehenden Problemen und versucht stets sowohl das partikulare wie das allgemeine Interesse zu beachten. Wir drohen weder mit Prozessen noch mit Anwälten, weil wir die konsensvollen Lösungen die viel bessere Basis für ein friedliches Miteinander sind. In einer pluralistischen, multiethnischen, multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft ist der Dialog für sachliches Verständnis unerlässlich. An ihm sollten möglichst keine anderen Wege vorbeiziehen.

Wer sich mit einem komplexen Problem wie das Kopftuchtragen an unsere Mitgliedsvereine wendet, dem wird geraten, mit den Behörden den Dialog zu suchen und pragmatische Lösungen zu finden. Der gegenseitige Achtung und das viel zitierte Wohl von den Schülerinnen müssen stets im Vordergrund bleiben. Wenn in einem Reglement einer Schule steht, dass der Schulunterricht um 8 Uhr beginnt, kann man sich nicht das Recht herausnehmen, dagegen zu verstossen. Hingegen wenn das Reglement einer Schule beispielsweise vorschreibt, dass Kopfbedeckung generell unerwünscht sei und eine Schülerin das Kopftuch tragen will, dann hat die Betroffene die Möglichkeit, einen hinreichend begründeten Antrag an die Schulbehörde zu stellen und das Gespräch zu suchen. Soll das Letzte scheitern, so steht der Betroffenen sich an höhere Instanzen zu wenden.

Kritiker des Entscheides des St. Galler Erziehungsrates sind der Meinung, dass der Erziehungsrat dem Dialog nicht die genügende Chance gab. Zu dem bedaure ich sehr, dass der Erziehungsrat die muslimischen Organisationen nicht um ihre Meinung vorgängig gefragt hat. Er hat einen politischen Entscheid über ihre Köpfe gefällt und das muss korrigiert werden.





Eine Umfangreiche DOKUMENTATION zum Thema gibt es hier: http://muslime.forumprofi.de/thema-anzeigen-kopftuchverbot-fuer-schuelerinnen-t12.html#42
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BeitragVerfasst am: 25.09.2010, 10:57    Titel:

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Arabische Regime verbannen Vollschleier
Frauen in Syrien, Saudi-Arabien und Ägypten sollen künftig mehr Gesicht zeigen. Dafür sorgen strenge Auflagen. Sie sollen den Einfluss der Orthodoxen im Islam mindern.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-09/verbot-vollschleier-gehlen

... An Europa und Frankreich möchte ich als Botschaft schicken – der Niqab hat keine Grundlage im Islam, er schadet vielmehr dem Ansehen des Islam", erklärte Abdel Muti Al-Bayyumi, Mitglied des Hohen Rates der Geistlichkeit an der Kairoer Al-Azhar Universität, der höchsten Lehrautorität der sunnitischen Muslime.

M.M.Hanel hat folgendes geschrieben:

Diese Ansicht lässt aufhorchen. Widerspricht sie doch der allgemeinen Lehrmeinung - auch wenn diese nicht unbedingt bekannt oder weit verbreitet ist.

Amir ZAIDAN schreibt in seinem 5 Band, Fiqhul-ahwaalischach-siyyah auf Seite 74 zur 'Aurah gemäß der shafi'iitischen Figqh-Schule:
Vor Fremden müssen Männer und Frauen den gesamten Körper (auch Gesicht und Hände) bedecken, um Fitna vorzubeugen.

Auch wenn ich diese Formulierung für fragwürdig erachte - weil sie die Männer miteinschließt, welche folglich in der Öffentlichkeit stets Handschuhe zu tragen hätten - hat sie, auf Frauen bezogen, doch gewisse Rechtsverbindlichkeit anzumelden.

Amir ZAIDAN bestätigte auf Nachfrage, dass diese Stelle natürlich lauten muss:
Vor Fremden müssen Männer und Frauen den gesamten Körper (Frauen auch Gesicht und Hände) bedecken, um Fitna vorzubeugen.


Auch im Internet sind genügend entsprechende Verweise zu finden, dass die islamisch sich betragende Frau nicht nur das Gesicht bedecken soll, sondern muss.

http://www.google.ch/search?sourceid=navclient&hl=de&ie=UTF-8&rlz=1T4FUJE_deCH336CH336&q=Niqaab+hanbal

Ich erachte also die Aussage der Al-AZHAR in ihrer absoluten Form als definitiv kontraproduktiv und gehe davon aus, dass durch die Vorgangsweise der Al-AZHAR die "Orthodoxie" nicht beschränkt, sondern vielmehr bestärkt wird - Absicht einer eigentlich orthodoxen Einrichtung Mit den Augen rollenFrage
Eine etwas verwirrende Angelegenheit jedenfalls.

Aber eines steht jedenfalls fest:
Wenn undifferenzierte, polarisierte (polarisierende) Meinungen einander rechthaberisch (absolutistisch) gegenüberstehen (siehe die PRO- und CONTRA Meiungen unten) - die letztendlich beide nur INTERPRETATIONEN der EINEN vergangenen Wirklichkeit sind, dann ist ein gewaltsamer ZUSAMMENSTOSS fast immer unvermeidlich.
Erstens, weil es eben um RECHT haben - also letztlich um MACHT haben - geht.
Und zweitens, weil der Mensch immer noch nicht gelernt hat, seine RELATIVEN Ansprüche am ABSOLUTEN, eben als nichts anderes als RELATIVES zu sehen und deshalb nur auf intellektueller, diskursiver Ebene auszutragen und auf den Handlungsebenen dem Gebot GOTTES zu gehorchen:

3: 114
Sie glauben an Gott und den Jüngsten Tag, und gebieten das Gute zu tun und verbieten falsches Tun, und wetteifern (oder, wettkämpfen") miteinander im Tun guter Werke: und diese sind unter den Rechtschaffenen.

5: 48
Und dir [O Prophet] haben Wir diese göttliche Schrift offenbart, die Wahrheit verbreitend, die Wahrheit dessen bestätigend, was von übrigen Offenbarungen noch übrig ist und die darüber entscheidet, was wahr in ihnen ist. Richte daher zwischen den Anhängern früherer Offenbarungen in Übereinstimmung darin, was Gott herabgesandt hat, und folge nicht ihren irrigen Ansichten, welche die Wahrheit verwerfen, die zu ihnen gekommen ist. Und für jeden von euch haben Wir ein [verschiedenes] Gesetz und eine Lebensart bestimmt. Und wenn Gott gewollt hätte, hätte Er euch gewiss nur zu einer einzigen Gemeinschaft machen können; doch [Er wollte anders] um euch durch das zu prüfen, was Er euch gewährt hat. Wetteifert also miteinander im Tun guter Werke! Zu Gott müsst ihr alle zurückkehren; und dann wird Er euch wirklich verstehen lassen, worüber ihr unterschiedliche Auffassungen zu haben pflegtet.


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Zuletzt bearbeitet von M.M.Hanel am 28.09.2010, 14:50, insgesamt 3-mal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 26.09.2010, 08:57    Titel:

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Die Meinung dass die Bedeckung des Gesichts Pflicht ist:
http://www.ahlu-sunnah.com/archive/index.php/t-24239.html

Niqaab aus der Sicht des Qurans, der Sahih Ahadith und der Meinung der großen Gelehrten

Anmerkung des Autors Ibn Farooq


Um es zu verdeutlichen, es ist nicht die Absicht dieses Artikels zu sagen, wenn eine Frau nicht Niqaab trägt, wird sie in Dschahannam kommen, da wir wissen, es gibt zwei gültige Ansichten über den Hidschaab. Die eine Ansicht, die von den Gelehrten gehalten wird, ist, dass Niqaab (Verschleierung des Gesichts) „wadschib” (verpflichtend) ist. Andere Gelehrte halten die Ansicht, dass es „mustahab” (empfohlen und die beste Sache zu machen, aber nicht verpflichtend) ist.

Dieser Artikel soll für die Leute eine Erklärung sein, die solche Sachen sagen wie „Niqaab gehört nicht zum Islam” oder „ist nicht wichtig” oder „schlecht fur Dawa”. Diese Leute sollen verstehen, dass Niqaab von Quran und Hadith ist. Auch wenn sie der Meinung sind, dass as nicht „wadschib” ist, es doch DAS BESTE und empfohlen ist, und jeder, der es trägt, respektiert werden muss. Wen jemand davon abhält, Niqaab zu tragen oder es verleugnet, dass es zum Islam gehört, oder diejenige verspottet, die es trägt, der soll Allah (swt) fürchten und seine Schahada wiederholen.

Und Allah (swt) weiss es am Besten.


1. Aus der Sicht des Qurans

(Die Kommentare sind übereinstimmend mit denen von Ibn Kathir, al Qurtubi und at-Tabari)

"O Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie sich in ihren Überwurf (Dschilbaab) verhüllen (sich komplett verhüllen mit Ausnahme der Augen oder eines Auges um den Weg zu sehen. Tafsir al-Qurtubi). So werden sie eher erkannt (als anständige Frauen) und werden nicht verletzt. Und Allah ist verzeihend und barmherzig."
(Sure Al-Ahzaab Vers 59)

"Sprich zu den Gläubigen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen (vor verbotenen Dingen) und ihre Scham hüten (vor unerlaubten sexuellen Handlungen). Das ist reiner für sie. Siehe Allah kennt ihr Tun.
Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten, und dass sie nicht ihre Reize zur Schau tragen, es sei denn, was außen ist. ..."
(Sure An-Nur Vers 30-31)

(Übersetzung "Der Koran" von Max Henning)

2. Aus der Sicht der Ahadith

Überliefert von Safiya Bint Shaiba (radhiallahu anha), Aisha (radhiallahu anha) pflegte zu sagen: „Als (die Verse 30-31 Surah „An-Nur“) „...dass sie ihren Schleier über ihren Busen (Dschuyubihinna) schlagen...“ offenbart wurde, schnitten sie (die Frauen) ihre Überkleider an den Enden ab und bedeckten ihre Gesichter mit den abgeschnittenen Stücken.“
(Sahih al-Bukhari Band 6, Buch 60, Hadith 282)


Aisha (radhiallahu anha) überliefert: „Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) pflegte sein Fadschr-Gebet zu verrichten, und einige mit Schleiern bedeckte Gläubige Frauen waren es gewohnt bei seinem Fadschr-Gebet anwesend zu sein, danach gingen sie unerkannt nach Hause.“
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 8, Hadith 368 )


Shaikh Ibn Uthaimin schreibt in der der Eklärung zu diesem Hadith: „Dieses Hadith macht deutlich, dass die islamische Kleidung den gesamten Körper verbirgt, wie in diesem Hadith erklärt. Nur durch die vollständige Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt werden. Dies war das Verständnis und die Praxis der Sahaba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht von Allah (swt), mit dem vollständigsten Iman und den edelsten Charaktereigenschaften. Wenn die Frauen der Sahaba sich vollständig verschleierten, wie können wir von diesem Weg abweichen? (ibn Uthaimin in dem Buch „Hidschaab“ Seite 12, 13)


Aisha (radhiallahu anha) überliefert: „Die Frauen von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) pflegten nach Al-Manasi, einen weiten offenen Platz (nahe Baqi' in Madina) zu gehen, um ihre Notdurft in der Nacht zu verrichten. Umar pflegte zu dem Propheten (sallallahu alayhi wasallam) zu sagen: „lass deine Frauen verschleiert sein“, aber Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) tat dies nicht. Sauda Bint Zam'a, die Frau des Propheten (sallallahu alayhi wasallam), ging eines Nachts zur Zeit des Ischa heraus, und sie war eine große Frau. Umar sprach sie an und sagte: „Ich habe dich erkannt, o Sauda.“ Er sagte das, da er sich eifrigst wünschte, dass die Verse über „Al-Hidschaab“ (die Verschleierung der muslimischen Frau) offenbart werden sollten. So offenbarte Allah die Verse über „Al-Hidschaab.“ (Eine vollständige Körperbedeckung mit Ausnahme der Augen.)
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 4, Hadith 148)


Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Alles einer Frau ist Aurah“
(Sahih Tirmidhi)


(Shaikh Muhammed Salih al-Munadschid zitiert dieses Hadith von Tirmidhi überliefert mit einer gesunden Überlieferungskette und sagt, es sei ein direktes Hadith von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) und es verdeutliche, dass eine Frau alles bedecken muss einschließlich Gesicht und Hände)


Thabit Ihn Qays radhiallahu anhu erzählte: „Eine Frau namens Umm Khallad kam verschleiert zu dem Propheten (sallallahu alayhiwasallam). Sie suchte nach ihrem Sohn, der getötet worden war (in der Schlacht). Einige der Gefährten des Propheten (sallallahu alayhi wasallam) sagten zu ihr: „Du bist hergekommen um nach deinem Sohn zu fragen, während du dein Gesicht verschleierst?“ Sie sagte: „Wenn ich betroffen von dem Verlust meines Sohnes bin so muss ich nicht den Verlust meiner Keuschheit erleiden.“ Der Prophet (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Du wirst die Belohnung zweier Märtyrer fur deinen Sohn bekommen.“ Sie fragte: „Warum ist das so, o Prophet Allahs?“ Er (sallallahu alayhi wasallam) erwiderte: „Weil die Leute des Buches (Juden) ihn getötet haben“
(Abu Dawud Buch 14, Hadith 2482 )


Umm Salamah, Ummul Mu'minin (radhiallahu anha) erzählte: Als der Vers „...dass sie sich in ihren Überwurf verhüllen...“ offenbart wurde, kamen die Frauen der Ansar (aus ihren Häusern) heraus, als ob sie Krähen aber ihren Köpfen hatten durch das Tragen ihrer Übergewänder“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4090 )


Aisha, Ummul Mu'minin (radhiallahu anha) erzählte: Möge Allah Erbarmen haben mit Den früh ausgewanderten Frauen. Als der Vers „…dass sie ihren Schleier aber ihren Busen schlagen…“ offenbart wurde, nahmen sie ihre dicken Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4091 )


Ibn Hadschar al-Asqalanee, der bekannt ist als Amir al-Mu'minien in den Ahadith, sagte, dass die Worte „machten Schleier“ in diesem Hadith bedeuten, dass sie ihre Gesichter bedeckten. (Fathhul-Bari)


Yahya erzählte mir von Malik von Hisham lbn Urwa dass Fatimah Bint Al-Mundhir (radhiallahu anha) sagte: „Wir pflegten unsere Gesichter zu verschleiern, als wir in lhram in Begleitung von Asmaa Bint Abi Bakr as-Siddiq radhiallahu anha waren.“
(Imam Mariks Mu'atta Buch 20, Hadith 20.5.16)

(Auch dies beweist, dass nicht nur die Frauen von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) Niqaab trugen. Obwohl im lhram Frauen kein Niqaab tragen sollten, müssen sie trotzdem ihre Gesichter bedecken wenn Männer da sind.)


Aisha, Ummul Mu'minin (radhiallahu anha) erzählte: „Die Reiter kamen an uns vorbei, während wir mit den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wasallam) waren. Immer wenn sie sich uns näherten, pflegten wir unsere äußeren Gewänder von den Köpfen aber unsere Gesichter zu ziehen. Wenn sie sich entfernten, pflegten wir unsere Gesichter aufzudecken.“
(Abu Dawud Buch 10, Hadith 1829)


Es ist aufgeschrieben bei Ahmad, Abu Dawud und ihn Madschah: „Aisha erzählte...“ (ln seinem Werk „Dschilbaab al-Marah al-Muslimah“ S.108 sagt al-Albaani, dass es „hasan“ ist, wegen der übereinstimmenden Aussage.) Ebenso nach einer Erzählung von Asmaa radhiallahu anha die nicht die Frau von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) war, bedeckte Asmaa radhiallahu anha auch ihr Gesicht immer vor (nicht-mahram) Männern.


Shaikh Ibn Uthaimin schreibt in seiner Erklärung über dieses Hadith: „Dieses Hadith zeigt, dass das Bedecken des Gesichts nach den Anordnungen der Shariah eine Pflicht ist, weil es während Ihram „wadschib“ (verpflichtend) ist, kein Niqaab zu tragen. Wenn es also nur „mustahab“ (empfohlen) wäre, das Gesicht zu bedecken, dann hatten Aisha und Asmaa (radhiallahu anhuma) „wadschib“ vor „mustahab“ gezogen. Es ist gut bekannt bei den Gelehrten, dass eine „wadschib“ Handlung nur ausgelassen werden kann wegen einer Handlung, die auch „wadschib“ oder „fardh“ ist. Die Tatsache, dass Aisha und Asmaa (radhiallahu anhuma) ihre Gesichter im Ihram in der Gegenwart fremder Männer bedeckten zeigt, dass sie dies als „wadschib“ oder „fardh“ Handlung verstanden, sonst hatten sie ihre Gesichter nicht im lhram bedeckt.


Ikrama (radhiallahu anhu) erzählte: „Rifa'a schied sich von seiner Frau, woraufhin Abdul Rahmen ihn Zubair al-Qurazi sie heiratete. Aisha (radhiallahu anha) sagte, dass die Frau (kam und) einen grünen Schleier trug.“
(Sahih al-Bukhari Band 7, Buch 72, Hadith 715 )

(Es ist ein sehr langes Hadith, aber das Wesentliche ist, dass die Frauen der Sahaba den vollen Schleier trugen.)


Umm Atiya (radhiallahu anha) erzählte: „Es wurde uns von dem Gesandten Allahs befohlen, unsere menstruierenden Frauen und verschleierten Frauen zu den religiösen Versammlungen und den Gebeten der Muslime an den beiden Eid-Festen zu bringen. Diese menstruierenden Frauen sollten sich von dem Gebetsplatz (Musallah) fernhalten. Eine Frau fragte: „O Gesandter Allahs, was macht jemand, der keinen Schleier hat?“ Er sagte: „Sie soll sich einen Schleier von ihrer Freundin ausleihen.“
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 8, Hadith 347 )


Shaikh ibn Uthaimin schreibt in seiner Erklärung zu diesem Hadith: „Dieses Hadith beweist, dass es allgemein bei den Frauen der Sahaba (radhiallahu anhuma) üblich war, dass keine Frau ihr Haus ohne ein Obergewand verließ, ganz verborgen. Wenn sie keinen Schleier besaß, war es für sie nicht möglich hinaus zu gehen. Aus diesem Grund, als Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) ihnen befahl, zu dem Platz des Eid- Gebets zu gehen, erwähnten sie dieses Hindernis. Darauf antwortete Rasulullah (sallallahu alayhiwasallam), dass jemand ihr einen Schleier leihen könnte. Wenn Rasulullah sallallahu alayhi wasallam den Frauen nicht erlaubte, zu einem Platz wie das Eid-Gebet zu gehen, was in der Shariah sowohl fur Frauen als auch für Männer verordnet ist, wie können dann Leute ihre Frauen zu Marktplätzen und Einkaufszentren ohne Schleier herauslassen, wo eine freie Mischung der Geschlechter stattfindet.“ (Ibn Uthaimin in „Hidschaab S. 11)“


Am Ende dieses sehr langen Hadith, das Anas (radhiallahu anhu) zitiert, erzählt Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam):

„...und wenn eine Frau von den Frauen des Paradieses auf die Erde schauen wurde, wurde sie den ganzen Raum zwischen ihnen (Erde und Himmel) mit Licht füllen und wurde alles, was zwischen ihnen ist, mit Parfum füllen, und der Schleier ihres Gesichts ist besser als die ganze Welt und alles was darin ist.“
(Sahih al-Bukhari Band 8, Buch 76, Hadith 572 )

Dies zeigt, dass sogar die Frauen im Paradies Schleier tragen, und das Wort Schleier bedeutet, was das Gesicht bedeckt.


Aisha (radhiallahu anha) erzählt, dass einmal eine Muslima einen Brief dem Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wasallam) geben wollte. Der Brief wurde dem Propheten (sallallahu alayhi wasallam) hinter einem Vorhang überreicht.
(Abu Dawud Buch 33, Hadith 4154 (übereinstimmend mit Nasai))


(Hier haben die Mufassirien von Ahadith erklärt, dass die Ahadith, wo Frauen zu Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) kamen und ihre Gesichter zeigten, vor dem Ayah erzählt wurden ,,...Und wenn ihr sie (seine Frauen) um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang; solches ist reiner fur eure und ihre Herzen...“ (Surah „Al-Ahzaab“ 53) Und dieses Hadith beweist, dass dieser Befehl für die ganze Ummah und nicht nur för die Frauen von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) gilt.)


Aisha (radhiallahu anha) überlieferte, dass Utba Bin Abi Waqqas zu seinem Bruder Sa'd Bin Abi Waqqas sagte: „Der Sohn der jungen Sklavin von Zam'a ist von mir, also nimm ihn in deine Obhut.“ Also nahm ihn Sa'd im Jahr der Eroberung von Makkah zu sich und sagte: „(Dies ist) der Sohn meines Bruders, den mich mein Bruder bat, in Obhut zu nehmen.“ Abd Bin Zam'a stand vor ihm auf und sagte: „(Er ist) mein Bruder und der Sohn der jungen Sklavin meines Vaters, und wurde im Bett meines Vaters geboren.“
Also trugen sie beide ihren Fall vor Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam). Sa'd sagte: „O Gesandter Allahs! Dieser Junge ist der Sohn meines Bruders, und er hat ihn mir anvertraut.“ Abd Bin Zam'a sagte: „Dieser Junge ist mein Bruder und der Sohn der jungen Sklavin meines Vaters und wurde im Bett meines Vaters geboren.“ Rasulullah (sallallahu alayhiwasallam) sagte: „Der Junge ist für dich, o Abd Bin Zam'a!“ Dann sagte Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) weiter: „Das Kind ist fur den Besitzer des Bettes, und der Stein ist für den Ehebrecher.“ Zu Sauda Bint Zam'a sagte Rasulullah (sallallahu alaihi wasallam) darauf als er die Ähnlichkeit des Kindes mit Utba sah: „Verschleiere dich vor ihm.“ Der Junge sah sie nicht mehr bis er Allah traf.
(Sahih al-Bukhari Band 9, Buch 89, Hadith 293 )

Anmerkung: Dieses Hadith beweist, dass Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) in der Tat befahl, das Gebot der Verschleierung zu beachten


Anas (radhiallahu anhu) erzählte: „Ich weiß über den Schleier (den Befehl der Verschleierung der Frauen) mehr als jeder andere. Ubai Bin Ka'b pflegte mich darüber zu fragen. Allahs Gesandter (sallallahu alayhi wasallam) wurde Ehegatte von Zainab Bint Jahsh, die er in Madina heiratete. Als die Sonne hoch am Himmel stand, lud der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wasallam) die Leute zum Essen ein. Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) blieb sitzen, und einige Leute blieben bei ihm sitzen, nachdem die anderen Gäste gegangen waren. Dann stand Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) auf und ging weg, und ich auch. Ich folgte ihm, bis er an die Tür von Aishas Zimmer kam. Dann dachte er, dass die Leute inzwischen gegangen seien, und so ging er zurück, und ich ging mit ihm. Aber siehe da, die Leute saßen immer noch auf ihren Plätzen. Also ging er ein zweites Mal, und ich ging auch mit ihm. Als wir die Tür von Aishas Zimmer erreichten, ging er wieder zurück, und ich ging mit ihm und wir sahen, dass die Leute gegangen waren. Daraufhin hängte Rasulullah (sallallahu alaihi wasallam) einen Vorhang zwischen mich und ihn und der Vers der den Befehl der Verschleierung Hidschaab der Frauen betrifft wurde offenbart.
(Sahih al-Bukhari Band 7, Buch 65, Hadith 375)


Umm Salamah, Ummul Mu'minin radhiallahu anha, erzählte: „ich war mit Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam), als Maimunah auch da war. Da kam ihn Umm Maktum. Dies passierte, nachdem uns befohlen wurde, den Schleier zu tragen.Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Verschleiert euch vor ihm.“ Wir fragten: „O Rasulullah, ist er nicht blind? Er kann uns weder sehen noch uns erkennen.“ Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Seid ihr beide blind? Seht ihr ihn nicht?“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4100)




3. Von den Sahaba (Radhiallahu Anhum)

Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu),
der einer von den Gefährten Rasulullahs (Sallallahu Alayhi Wasallam) war, die am meisten Wissen hatten; Rasulullah (Sallallaahu Alayhi Wasallam) hat sogar für ihn ein Bittgebet gemacht und gesagt: “O Allah, gib ihm ein tiefes Verständnis für die islamische Religion, und unterrichte ihn über die Bedeutung und Auslegung der Dinge.” Ibn Jarir at-Tabari (Rahimahullah) mit einer authentischen Überlieferungskette hat die Meinung von Ibn Abbaas zitiert; “dass den muslimischen Frauen befohlen wurde, ihre Köpfe und Gesichter mit Übergewändern zu bedecken mit Ausnahme eines Auges.” (Dies ist aufgeschrieben in Ma’riful Qur’an in dem Tafsier der Surah Ahzaab 33, mit Hinweis auf Ibn Jarir mit einer Sahih Kette von Überlieferern.)
Der Tabi’i Ali bin Abu Talha erklärt, dass dies die letzte Meinung von Ibn Abbas war, und die anderen von ihm zitierten Meinungen stammten aus der Zeit vor Surah Al Ahzaab und dem Gebot von “Dschalabib” (Schleier).
Ibn Uthaimin bemerkte über diese Aussage von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu): “Diese Aussage ist ‘marfoo’ und in der ‘Shariah’ hat sie die gleiche Kategorie wie ein Hadith, das direkt von Rasulullah (Sallallaahu Alayhi Wasallam) erzählt wurde.”
Die Aussage von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu) wurde von vielen Tabi’ien wiedergegeben, wie Ali Ibn Abu Talha und Ibn Jarir in Ma’riful Qur’an von Mufti Muhammad Shafi Band 7, S. 217, im Tafsier Ibn Jarir Band 22, S. 29. und auch von Imam Qurtubi, alle mit SAHIH Überlieferungsketten, und erklärt in dem Buch “Hijaab” von Ibn Uthaimin S. 9 und bestätigt in dem Buch “Hijaab wa Safur” von Scheich-ul-Islam Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) S. 11 und von Abdul Aziz bin Bazz S. 55 und S. 60.


Abdullah Ibn Mas’ud (Radhiallahu Anhu),
der bekannt war als der Sahabi mit dem meisten Wissen über die Schariah. Er wurde Muslim, als er ein kleines Kind war, blieb seitdem die meiste Zeit bei Rasulullah (Sallallahu Alayhi Wasallam) und erhielt so das Wissen des Qur’ans von ihm. Umar Ibn Khattab (Radhiallahu Anhu) sagte über ihn: “Bei Allah, ich kenne keine Person, die qualifizierter ist in den Angelegenheiten, die den Qur’an betreffen, als Abdullah Ibn Mas’ud.”
Abdullah Ibn Mas’ud erklärte; das Wort Dschilbab (wie es im Qur’an erwähnt wird in Surah Ahzab Ayah 59) bedeutet ein Übergewand, das den ganzen Körper bedeckt, dazu gehören Kopf, Gesicht und Hände. (Von Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) in seinem Buch über Fatwas Seite 110 Band 2 und von Ibn Uthaimin in seinem Buch Hijaab.)


Abu Ubaidah Salmani (Radhiallahu Anhu),
ein anderer sehr bekannter Sahabi, sagte: “Dschilbab soll den Körper der Frau ganz bedecken, so dass nichts herausschaut außer einem Auge, mit dem sie sehen kann.” (Tafsier Al-Qurtubi ) Und in der Zeit von Rasulullah (Sallallahu Alayhi Wasallam) “pflegten die Frauen ihre Übergewänder (Dschilbab) über ihre Köpfe in so einer Weise zu tragen, dass nur ein Auge sichtbar war, um den Weg zu sehen.” (In dem Buch “Hijaab” S. 9)


Ubaida bin Abu Sufyan bin al-Harith (Radhiallahu Anhu)
ein anderer sehr bekannter und gelehrter Gefährte von Rasulullah (Sallallahu Alayhi Wasallam) und der Sohn von Abu Sufyan Bin Harith. Imam Muhammad bin Sirin (Rahimahallah) einer von den Tabi’ien mit dem meisten Wissen sagte: “Als ich Ubaida bin Sufyan bin al-Harith (Radhiallahu Anhu) fragte wie Dschalbab getragen werden musste, zeigte er es mir, indem er ein Tuch über seinen Kopf zog und damit seinen ganzen Körper bedeckte mit Ausnahme des linken Auges. Das war auch die Erklärung des Wortes ‘Alaihinna’ in diesem Vers.” (Kommentar von Ibn Jarir und Ahkam-ul-Qur’an, Band III, S. 457 und in “Hijaab wa Safur” zitiert von Abdul Aziz Bin Bazz unter dem Kapitel seiner Fatwa über Hidschaab auf Seite 54).


4. Von den Tabi’ien

Ibn Jarir (Rahimahullah) zitiert die Meinung von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu): “Allah hat allen muslimischen Frauen befohlen, wenn sie ihre Häuser aus Notwendigkeit verlassen, ihre Gesichter zu bedecken, indem sie einen Teil ihrer Übergewänder über ihre Köpfe ziehen.” (Tafsier Ibn Jarir, Band 22 S. 29)
Der Tabi’ie Qatadah (Rahimahullah) sagte, dass Dschilbab gewickelt und so gelegt werden soll, dass es über die Stirn gezogen wird und die Nase bedeckt (so dass die Augen sichtbar sind) und die Brust und den größten Teil des Gesichtes bedeckt.


Der Tabi’ie Ali bin Abu Talha (Rahimahullah) zitiert von Ibn Abbas (Radhiallahu Anhu), dass er zu sagen pflegte: “Es war erlaubt, Hände und Gesicht zu zeigen, als Surah An-Noor Ayah 31 offenbart wurde, aber nachdem Surah Al-Ahzaab, Vers 59 mit dem Wort “Dschalabib” offenbart wurde, danach, sagte Ibn Abbas, (Radhiallahu Anhu) wurde den muslimischen Frauen befohlen, ihre Köpfe und Gesichter mit ihren Übergewändern zu bedecken mit Außnahme eines Auges. Und das war auch die Meinung von Ibn Mas’ud (Radhiallahu Anhu).” (Zitiert von Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) in seinem Buch über Fatwa und von Abdul Aziz bin Baz in dem Buch “Hijaab wa Safur” Seite 60).


Imam Muhammad bin Sirin (Rahimahullah) einer der gelehrtesten Tabi’ein sagte: “Als ich Ubaida bin Sufyan bin Al-Harith (Radhiallahu Anhu), ein sehr bekannter und gelehrter Gefährte Rasulullahs (Sallallahu Alayhi Wasallam), über die Bedeutung des Verses über ‘Alaihinna’ fragte und wie Dschalbab getragen werden musste, zeigte er es mir, indem er ein Tuch über seinen Kopf zog und damit seinen ganzen Körper bedeckte mit Ausnahme des linken Auges. Das war auch die Erklärung des Wortes ‘Alaihinna’ in diesem Vers.” (Kommentar von Ibn Jarir und Ahkam-ul-Qur’an, Band III, S. 457 und in “Hijaab wa Safur” zitiert von Abdul Aziz Bin Baz unter dem Kapitel seiner Fatwa über Hidschaab auf der Seite 54)



5. Von den Mufassirien des Qur’an

Der Mufassir Imam Al-Qurtubi (Rahimahullah) zitiert in seinem Tafsier über die Ayah von “Dschilbab” (Al-Ahzaab 33:59), dass “Dschilbab” ein Tuch ist, das den ganzen Körper bedeckt. Ibn Abbas (Radhiallahu Anhu) und Ubaidah As-Salmani (Radhiallahu Anhu) sagten: “Dass es vollständig um den Körper der Frau gewickelt werden soll, so dass nichts hervorschaut außer einem Auge, mit dem sie sehen kann.” (Tafsier Al Qurtubi, Surah Al-Ahzab, Ayah 59) Dies wurde auch bestätigt von Imam Wahidi, Imam Neischapuri in dem Buch von Quran Tafsier “Gharaib-ul-Quran” und “Ahkam-ul-Quran”, von Imam Razi in seinem Tafsier der Surah Ahzaab in dem Buch “Tafsier- Kabir”, von Imam Baidavi in seinem Quran Tafsier “Tafsier-Baidavi” von Abu Hayyan in “Al-Bahr-ul-Muhiet” und von Ibn Sa’d Muhammad bin Ka’b Kuradhi. Alle haben das Tragen von Dschalbab mehr oder weniger auf die gleiche Weise beschrieben wie die zwei Beschreibungen von Ibn Abbas (Radhiallahu Anhu).


Auch in seinem “Al-Jami’ li Ahkaamil Quran” sagt Imaam Qurtubi (Rahimahullah): “Für alle Frauen treffen effektiv die Bedingungen dieses Verses zu, die das Prinzip der Schariah miterfasst, dass alles an einer Frau ‘Aurah’ (verhüllungsbedürftig) ist - ihr Gesicht, Körper und Stimme, wie zuvor erwähnt. Es ist nicht erlaubt, irgend etwas davon preiszugeben außer in Situationen der Notwendigkeit, wie z.B. Zeugnis ablegen…” (Al-Jami’ li Ahkaamil Quran)
At-Tabari und Ibn Al-Mundhir beschreiben die Methode des Tragens des Dschilbaab nach Ibn Abbas und Qatadah (Radhiallahu Anhum): “Das Tuch soll von oben über den Kopf gewickelt werden die Stirn bedeckend, und dann soll eine Seite des Tuches das Gesicht unterhalb der Augen bedecken, so dass fast das ganze Gesicht und der Oberkörper bedeckt sind. So sind beide Augen sichtbar (was in Notwendigkeit erlaubt ist).” (Ruh-ul-Maani, Band 22. S. 89)


Ibn Kathier (Rahimahullah) sagt: “Frauen dürfen keinen Teil ihrer Schönheit und Reize Fremden preisgeben außer dem, was unmöglich verborgen werden kann.” (Zitiert von Mufti Ibrahim Desai in seinem Artikel über Hidschab.)

Alle genannten Berichte zeigen ganz klar, dass die Sahaba und die Tabi’in den Quranvers als Aufforderung an alle muslimischen Frauen verstanden, ihre Gesichter zu bedecken. Und wer ist besser in der Interpretation und im Verständnis des Quran als die Sahaba?
Die Tatsache, dass diese Meinung von den Sahaba an die Tabi’in weitergegeben wurde, beweist auch, dass diese Meinung die letzte war unter den Sahaba und dass anderslautende Meinungen aus früherer Zeit stammen müssen.


Maulana Abul A’la Maududi in seinem Tafsier der Surah Al-Ahzaab Ayah 59: “Im Vers 59 wurde die dritte Stufe der sozialen Reform unternommen. Allen muslimischen Frauen wurde befohlen, gut verhüllt mit ihren Übergewändern und mit ihren Gesichtern bedeckt herauszukommen, immer wenn sie aus einem wichtigen Grund das Haus verließen.” (Aus dem Quran Tafsier von Maulana Abul A’la Maududi über die Ayah 59 der Surah Al-Ahzaab.)


6. Von den 4 Madhabib (Rechtschulen)

Mufti Anwar Ali Adam Al Mazahiri (Mufti A’zam (Oberster Mufti)) der Madrasa Madinatul Uloom Trinidad und Tobago): Imam Schaafi, Malik und Hanbal sind der Meinung, dass “Niqaab” (das vollständige Bedecken des Gesichts und der Hände mit der Ausnahme einer kleinen Stelle für die Augen, um zu sehen) Fardh (verpflichtend) ist.


Imam Abu Hanifa sagt, dass “Niqaab” Wajib ist, und dass Gesicht und Hände gezeigt werden können, vorausgesetzt, es besteht nicht die Angst, dass das Ansehen des weiblichen Gesichts reizvoll ist, ansonsten, falls die kleinste Chance des Reizes bei dem Anschauer hervorgerufen wird (Die Bedeutung des Reizes ist die, dass der Anschauer das Frauengesicht sehen und denken würde, dass es schön ist, sexuelle Gedanken sind nicht damit gemeint), ist das Zeigen des Gesichts und der Hände Haraam. (Zitiert aus der von Mufti Ali Adam Mazahiri am 13.09.99 herausgegebenen Fatwa. Er hat die Meinungen der 4 Imame folgenden Quellen entnommen: Tafsier Ibn Kathier, Tafsier, Ma’rifatul Qur’an, Durrul Muhtaar, Fatawa Shami, Al Mabsoot, Fathul Qadier. Und die Meinung von Imam Abu Hanifah wird dadurch belegt, dass diese Aussage in seinem berühmten Buch der Hanafi Rechtswissenschaft Fatawa Shami wiedergegeben wird.)


Abdul Aziz Bin Bazz (Er starb am 26. Muharram 1420 Hijrah - 12. Mai 1999. Er gehörte der Hanbali Schule der Rechtswissenschaft an.): “Es ist für eine Frau notwendig, ihr Gesicht vor einem Mann, der nicht Mahram ist, zu bedecken.” (Dies wurde zitiert aus der Broschüre von Bin Bazz über Hidschab, aus dem Buch “Islamic Fatwas regarding woman” und aus der arabischen Version des Buches “Hijaab wa Safur” S. 51)


Schaikh-ul-Islam Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) berichtet, dass die
richtige Meinung bei Hanbali und Maliki Madhab die ist, dass es Wadschib ist alles zu bedecken außer einem oder zwei Augen, um den Weg zu sehen. (Aus dem arabischen Buch “Hijaab wa Safur” unter der Fatwa von Ibn Taymiyyah über Hidschaab, S. 10.)


Muhammad Salih Al-Munajjid sagt, alles einer Frau ist Aurah, basierend auf dem Hadith: Rasulullah (Sallallaahu Alayhi Wasallam) sagte: “Alles einer Frau ist Aurah.” (Erzählt von Tirmidhi mit einem Sahih Isnaad (Überlieferungskette). Dies ist die richtige Ansicht nach dem Madhab der Hanbalis, eine der beiden Ansichten der Maalikis und eine der beiden Ansichten der Shaafi. (Zitiert aus seinem Buch der Fatwaas und seiner Web-Seite.)


Jamiatul Ulama Junbi Africa erklärt, dass die richtige Ansicht des Hanafi Madhab die ist: “Eine Frau muss richtig und vollkommen in einem losen Übergewand verhüllt sein, das ihren ganzen Körper total verbirgt, auch ihr Gesicht!” (Dies steht in dem Buch “Islamic Hijab” von Jamiatul Ulama S. 12)


Mufti Azam Rasheed Ahmad Ludhyanvi (Rahimahullah) (einer der obersten Muftis des Hanafi Madhabs in seiner Zeit. Diese Meinung wird als die richtige Meinung des Hanafi Madhabs heute gehalten.) erklärt in seinem Tafsier der Surah Al-Ahzaab Vers 59: “Allah taa’la sagt ihnen, dass sie, immer wenn es notwendig ist aus dem Haus zu gehen, sich mit einem großen Übergewand bedecken sollen und eine Ecke davon über ihr Gesicht ziehen sollen, so dass sie nicht erkannt werden.” (Aus seinem Artikel “A Detailed, analytical review on the Shar’ee hijab”.)


Shaikh Abul A'la Maududi (Der Gründer von „Dschamat-ul-Islami“, auch ein bekannter und respektierter Gelehrter des Hanafi Madhab). Es ist für die Frauen angeordnet, sich in der Offentlichkeit das Gesicht zu verschleiern.“ (Aus seinem Buch „purda“)


7. Aus der Sicht der bekannten und respektierten Gelehrten

Ibn al-Hazam (rahimahullah)
„ln der arabischen Sprache, der Sprache des Propheten (sallallahu alayhi wasallam) bedeutet das Wort „Dschilbaab“ (wie es im Qur'an Surah „al-Ahzaab“ Vers 59 erwähnt wird) das Übergewand, dass den ganzen Körper bedeckt. Ein Tuch, das kleiner ist als eines, das den ganzen Körper bedecken wurde, kann nicht als „Dschilbaab“ kategorisiert werden.
(Al-Muhallah, Band 3, 8. 217)


Ibn al-Mandhur (rahimahullah)
Dschalabib ist der Plural von Dschilbaab. Dschilbaab ist in Wirklichkeit das äußere Tuch, das eine Frau um sich wickelt uber ihre Kleider, umb sich von Kopf bis Fuß zu bedecken. Es bedeckt ihren gesamten Körper.
(Lisan ul-Arab, Bd.1,S. 273)


Ibn Hadschar al-Asqalani (rahimahullah)
Eine Überlieferung nach der Autorität von Aisha (radhiallahu anha) sagt: „Eine Frau soll, wenn sie in dem Zustand von lhram ist (während Hadsch und Umrah), ihre Kopfbedeckung über ihr Gesicht ziehen, um es zu verbergen.“
(Fathul-Bari, Kapitel Hadsch)


Shaikh-ul-lslam lbn Taymiyyah (rahimahullah) berichtet:
„Frauen pflegten ohne Übergewänder (Dschalabib) herumzulaufen, und Männer konnten ihre Gesichter und Hände sehen. Aber als folgender Vers herabgesandt wurde: „O Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie sich in ihren Überwurf verhüllen...“ (Surah „al-Ahzaab.“ Vers 59) wurde dies Verboten, und den Frauen wurde befohlen, „Dschilbaab“ zu tragen.“ Dann sagt lbn Taymiyyah weiter: „Das Wort „Dschilbaab“ bedeutet ein Tuch, das Ibn Mas´ud (radhiallahu anhu) als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es fur Frauen nicht erlaubt, ihre Gesichter und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen.“
(Ibn Taymiyyahs Buch Ober Fatawa Band 2, S. 110 und in dem Buch „Hidschaab“ S. 15)


Shaikh Abdul Aziz Bin Bazz (rahimahullah)
„Nach dem Verständnis der Leute der besten Zeiten (der „Salaf“) müssen die muslimischen Frauen, nachdem der Vers über den Schleier offenbart wurde, alles bedecken, auch Gesicht und Hände. Sie können ein oder zwei Augen zeigen, um den Weg zu sehen. Dies war die Meinung vieler Sahaba wie lbn Abbaas, lbn Mas'ud, Aisha (radhiallahu anhum) und anderen, und dies war die Meinung der Tabi'ien, die ihnen folgten, wie Ali Ibn Abi Talha und Muhammad Ibn Sirin (rahimahullah) und der rechtgeleiteten Gelehrten, die ihnen folgten, wie lbn Taymiyyah und Imam Ahmad lbn Hanbal (rahimahullah).
(Zitiert aus dem Buch „Hidschaab wa Safur“)


Shaikh Abubakar Dschassas (rahimahullah) sagt:
„Dieser Vers in Surah „Al-Ahzaab“ zeigt, dass den jungen Frauen, wenn sie ihre Häuser verlassen, befohlen wird, ihre Gesichter vor Fremden nicht-mahram Männern zu bedecken und sich auf einer solchen Weise zu bekleiden, die Bescheidenheit und Keuschheit ausdrückt, so dass Leute die Schlechtes beabsichtigen keine Hoffnungen auf sie hegen.“
(Ahkam-ul-Qufan, Band 3, S. 4Cool


Imam Ghazaali (rahimahullah)
„Frauen verließen ihre Häuser (zur Zeit von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam)) mit Niqaabs auf den Gesichtern.“
(Aus seinem berühmten Buch über Fiqh „Ihya-ul Uloom“)


Qazi al-Baidavi (rahimahullah)
„Einen Teil ihrer Übergewänder über sich ziehen“ bedeutet, sie sollen einen Teil ihrer Übergewänder vor ihr Gesicht ziehen und sich damit bedecken.
(Tafsir-ul-Baidavi Band 4, S.168)


Dschamia Binoria Pakista
(Frage und Antwort eines Mufti einer hoch respektierten Hanas islamischen Universität in Pakistan)
Frage: Unter welchen Bedingungen ist es Frauen erlaubt, das Haus zu verlassen?
Frage: Unter welchen Bedingungen ist es Frauen erlaubt, das Haus zu verlassen? Antwort: Der wichtigste Befehl für Frauen ist der, dass sie in ihren Häusern bleiben und nicht ohne ein zwingendes Bedurfnis herausgehen sollen, weil Schaden befürchtet wird, wenn sie herausgehen. Wenn sie trotzdem aus zwingender Notwendigkeit herausgehen müssen, sollen sie mit einem Mahram und ordnungsgemäß mit einer „Burqa“ (eine „Burqa“ bedeckt den ganzen Körper mit Händen und Gesicht) bedeckt gehen oder einem großen Tuch, so dass ihr Körper und auch ihre Kleider nicht mehr zu sehen sind. Nachdem sie den benötigten Artikel gekauft haben, sollen sie sofort zurückgehen. Auf diese Weise ist es nicht haraam. Es steht auch in dem berühmten Buch über Fiqh Durrul Mukhtar: „...Jungen Frauen ist es verboten ihre Gesichter in der Gegenwart von Männern zu entblößen.“


Hakimul Ummah Maulana Ashraf Ali Thanvi (rahimahullah)
sagt in seinem berühmten Buch aber Hanas Fiqh „Bahishti Zewar“: „Es ist weder erlaubt fur eine junge Frau, ihr Gesicht in Gegenwart von Ghayr-Mahrams zu entblößen, noch soll sie an einem Platz stehen, wo sie beobachtet werden kann. Wir lernen daraus, dass der Brauch, das Gesicht der Braut in Öffentlichkeit zu zeigen, wo alle Männer sie beobachten können, auch nicht erlaubt ist. Dies zu machen ist eine große Sünde.“
(Bahisti Zewar)


Shaikh Muhammad Salih al-Munadschid (Einer der größten Gelehrten unserer Zeit sagt in seiner Fatwa über Niqaab):
„Die bevorzugte Meinung, die auf Beweise gestützt ist, ist die, dass es Pflicht ist, das Gesicht zu bedecken. Deshalb ist es jungen Frauen verboten, ihre Gesichter vor nicht-mahram Männern zu entschleiern, um Unheil zu vermeiden.“(In einer anderen Fatwa, als er gefragt wurde, ob es fur Schwestern besser sei Niqaab zu tragen, sagte er) „…Die Tatsache ist, dass es Pflicht ist für Frauen, ihre Gesichter zu bedecken.“ Dazu, wie Niqaab getragen werden sollte, sagte der Shaikh: „Eine Frau kann ihr linkes Auge aufdecken, um zu sehen, wohin sie geht, und, wenn notwendig, kann sie beide Augen aufdecken. Die Öffnung soll nur groß genug sein für die Augen.
(Noch in einer anderen Fatwa erklärte er die Aurah der Frauen...)
„Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Alles einer Frau ist Aurah.“ (Berichtet von Tirmidhi mit einer Sahih Isnaad.) Dies ist die bevorzugte Ansicht nach dem Madhhab der Hanbalis, einer der beiden Ansichten der Malikis und einer der beiden Ansichten der Shafi'is.


Shaikh Ibn Uthaimin
Frage: Was ist das „islamische Hidschaab“?
Antwort: Das „islamische Hidschaab“ bedeutet fur die Frauen, alles zu bedecken, was nicht gezeigt werden darf. Das heißt, sie muss alles bedecken, was bedeckt werden muss. Das erste ihrer Körpeteile, das sie bedecken muss, ist ihr Gesicht. Es ist die Ursache der Versuchung und die Ursache der Leute, sie zu begehren. Deshalb muss eine Frau ihr Gesicht vor Männern, die nicht mahram sind, bedecken. Was die anbetrifft, die behaupten, das „islamische Hidschaab“ bedeutet, Kopf, Schultern, Rücken, Füße, Schienbein und Unterarme zu bedecken und erlauben ihr Gesicht und Hände zu entblößen, so ist dies eine erstaunliche Behauptung. Denn es ist gut bekannt, dass die Ursache der Versuchung und des Anschauens das Gesicht ist. Wie kann jemand sagen, dass die Shariah nicht das entblößen eines Fußes einer Frau erlaubt, während sie erlaubt, das Gesicht zu zeigen? Es ist nicht möglich, dass es in der hochgeachteten, weisen und noblen Shariah Widersprüche gibt.
(„Islamic Fatwas regarding Women“ S. 289)


Shaikh Dschamaal Zarabozo
in Surah „Al-Ahzaab“ Vers 59 hat Allah den gläubigen Frauen befohlen „Dschilbaab“ zu tragen. Ein „Dschilbaab“ ist in allen Büchern von Tafsier als ein Umhang definiert, der den Körper der Frau vom oberen Teil ihres Kopfes bis zu ihren füßen bedeckt. Es ist auch in den Büchern der Gelehrten früherer Generationen beschrieben, dass die Frauen, nachdem dieser Vers offenbart wurde, sich vollständig verhüllten nur zum Beispiel, ein Auge aufdeckend, um den Weg zu sehen. Daraus folgt, dass dies das äußere Gewand der Frau ist, das sie vor einem Mann, zu dem sie keine Beziehung hat (nicht-mahram) tragen muss.


Shaikh Ibn Dschibreen
Frage: Ich bin mit einer Frau verheiratet, die, Dank sei Allah Hidschaab trägt, Aber, wie es der Brauch in meinem Land ist, trägt sie kein Hidschaab vor dem Mann ihrer Schwester und ihre Schwester trägt kein Hidschaab in meiner Gegenwart. Dies ist so der Brauch. Weiterhin trägt meine Frau kein Hidschaab in Gegenwart meines Bruders oder ihrer Vetter. Geht dies gegen die Shariah und Religion? Was kann ich machen, wo es doch in meinem Land Brauch geworden ist, in Gegenwart der erwähnten Leute kein Hidschaab zu tragen. Wenn ich meiner Frau sage sie soll vor diesen Leuten Hidschaab tragen, wird sie mich beschuldigen dass ich ihr nicht vertraue und sie verdächtigen wurde usw..
Antwort: All die Gruppen von Männern, die du in deiner Frage erwähnt hast, sind nicht-mahram für sie, Es ist ihr nicht erlaubt ihr Gesicht und ihre Schönheit vor ihnen aufzudecken. Allah hat ihr nur erlaubt, sich vor den mahram Männern, die in dem Vers in Surah „An-Nur“ erwähnt werden, zu entschleiern.
„Und sprich zu den Gläubigen Frauen, das sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten…und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen oder ihren Vätern... („Surah An-Nur“ 31)
Zuerst solltest du deine Frau davon überzeugen, dass es verboten ist, ihr Gesicht vor nicht-mahram Männern zu entblößen. Versuche es, dass sie sich daran hält, auch wenn es gegen den Brauch eurer Leute geht, und sie dich beschuldigt. Du solltest diese Angelegenheit auch mit deinen nahen Verwandten klären, die du erwähnt hast, das sind die Brüder des Ehemannes, der Ehemann der Schwester, die sie heiraten können, wenn sie geschieden wird.
(Herausgenommen aus dem Buch „Islamic Fatwas regarding women“)


8. Widerlegung von Shaikh Uthaimeen

Zitiert aus „Hidschaab“ von Shaikh ibn Uthaimin aus Saudi Arabien, gedruckt von Madrasah Arabia lslamia Azaadville South Africa, übersetzt von Hafedh Zaheer Essack, Radschab 1416 (Dez.1995)
Die Gelehrten, die der Meinung sind, es sei erlaubt das Gesicht und die Hände einer fremden Frau (die nicht-mahram ist) anzusehen, sagen dies aus folgenden Gründen:
Das Hadith von Aisha (radhiallahu anha) als Asmaa (radhiallahu anha) die Tochter von Abu Bakr (radhiallahu anhu), zu Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) kam und dünne Kleider anhatte. Er (sallallahu alayhi wasallam) trat an sie heran und sagte. „O Asmaa! Wenn ein Mädchen ihre Pubertät erreicht hat, ist es für sie nicht schicklich, mehr zu entblößen als das und das.“ Er (sallallahu alayhi wasallam) zeigte auf Gesicht und Hände.
Aber dieses Hadith ist als schwach eingestuft auf Grund zwei schwerwiegender Schwächen


1. Es gibt keine Verbindungen zwischen Aisha (radhiallahu anha) und Khalid Ibn Dariek, der das Hadith von ihr erzählt. Und in jeder Überlieferungskette ist Khalid Ibn Dariek erwähnt.
2. In der Kette der Überlieferer erscheint Sa'ied Ibn Bashier der bei den meisten Muhadithien als schwacher Überlieferer bekannt ist. Dies wird erwähnt von Imam Ahmad ibn Hanbal (rahimahullah), An-Nasal (rahimahullah), Ibn Madieni (rahimahullah) und Ibn Ma'ien (rahimahullah). Dies ist auch der Grund warum am Imam Bukhari (rahimahullah) und Muslim (rahimahullah) dieses Hadith nicht in ihren Büchern aufnahmen.


(Shaikh ihn Uthaimin in „Hidschaab“ S. 17 u. 1Cool Wir müssen auch bemerken, dass der Muhaddith Abu Dawud wenn er dieses Hadith zitiert, dazu schreibt, dass es mursal ist (mit einer unterbrochenen Kette, die nicht zu den Sahaba zurückführt). (In „Hidschaab wa Safur“ unter der Fatwa von Shaikh Abdul Miz Bin Bazz S. 61, auch als schwach erklärt von Shaikh Nasiruddien al-Albaani in seinem Da'ief Sunan Abu Dawud in Kitab-ul-Libas unter Hadith 4092. Es wurde auch erwähnt in dem Magazin „AI Hidschrah“, dass sich die Gelehrten einig sind, dass dieses Hadith schwach ist.)
Eine andere Sache, die die schwäche dieses Hadith zeigt, ist, dass die Frauen der Sâhaba, nachdem der Vers über „Hidschaab“ (Surah „Al-Ahzaab“ Vers 59) offenbart wurde, einen vollständigen Schleier trugen und ihre Gesichter und Hände bedeckten. Darin eingeschlossen ist auch Asmaa (radhiallahu anha), die Tochter von Abu Bakr (radhiallahu anhu), die vermutlich dieses Hadith erzählte. Asmaa (radhiallahu anha) bedeckte sich vollständig, auch ihr Gesicht, das wird in einem authentischen Hadith in Imam Maliks „Mu'atta“ Buch 20, Hadith 20.5.16 berichtet.


Quelle: http://www.an-niqab.de
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BeitragVerfasst am: 26.09.2010, 08:58    Titel:

Antworten mit Zitat


Und hier die andere Meinung, dass die Bedeckung KEINE Pflicht ist
http://www.ahlu-sunnah.com/archive/index.php/t-24239.html

Der Gesichtsschleier
Der folgende Text ist eine editierte Übersetzung der Kurzfassung von ar-Radd al-Mufḥim von Šaiḫ Nāṣiruddīn al-Albānī1; zu finden in den Seiten 5-20 der Einleitung seines Buches Ǧilbāb al-Marʾah al-Muslimah, 3. Auflage, 1996, al-Maktabah al-Islāmiyyah.

Wichtig! Bitte beachtet die Anmerkung der Übersetzerin, welches am Ende dieser Seite zu finden ist!

Die hauptsächlichen Fehler derjenigen, die den Niqāb als Pflicht ansehen

1. Die Auslegung, dass al-Idnāʾ2 im Vers über den Ǧilbāb das „Bedecken des Gesichts“ bedeutetDiese Fehlinterpretation steht im Gegensatz zur Grundbedeutung des Wortes im Arabischen, welches bedeutet „näher kommen“, wie es erwähnt wird in maßgebenden Wörterbüchern wie al-Mufradāt von dem bekannten Gelehrten, ar-Rāġib al-Aṣbahānī3. Es gibt jedoch genügend Beweise in der Interpretation des führenden Qurʾānkommentators Ibn ʿAbbās, welcher den Vers mit den Worten erklärte: „Sie sollte den Ǧilbāb nah zu ihrem Gesicht bringen, ohne es zu bedecken“. Es sollte beachtet werden, dass keine der Überlieferungen, die als Gegenbeweis benutzt werden, authentisch sind.

2. Die Auslegung des Ǧilbāb als „Bekleidung, die das Gesicht bedeckt“

Wie die vorherige Fehlinterpretation, hat auch diese Auslegung keine linguistische Basis. Es ist widersprüchlich zur Auslegung der führenden Gelehrten, der damaligen und heutigen, die den Ǧilbāb als etwas definieren, was Frauen sich über das Kopftuch (Ḫimār) wickelten. Sogar Šaiḫ at-Tuwaiǧrī4 selbst berichtet von dieser Deutung von Ibn Masʿūd und anderen Salaf-Gelehrten. Al-Baġawī5 erwähnte es als korrekte Auslegung in seinem Tafsīr (Band 3, Seite 518): „Es ist die Kleidung, die die Frau über dem Kleid (Dirʿ) und dem Kopftuch (Ḫimār) trägt, um sich zu bedecken“. Ibn Ḥazm sagte: „Der Ǧilbāb in der arabischen Sprache, in der Aḷḷāhs Gesandter zu uns sprach, ist etwas, was den ganzen Körper bedeckt und nicht nur einen Teil davon.“ (Band 3 S. 217). Al-Qurṭubī erklärte dies als korrekt in seinem Tafsīr und Ibn Kaṯīr sagte: „Es ist der Umhang, der über dem Kopftuch getragen wird.“ (Band 3, Seite 518)

3. Die Behauptung, dass der Ḫimār den Kopf und das Gesicht bedeckt

In diese Behauptung ist „das Gesicht“ willkürlich zur Bedeutung hinzugefügt worden, um den Vers „Sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen“ zu ihren Gunsten auszulegen, aber in Wirklichkeit ist das nicht so. Das Wort Ḫimār bedeutet sprachlich nur eine Kopfbedeckung und immer, wenn es im allgemeinen Kontext erwähnt wird, ist dies gemeint, wie zum Beispiel der Ḥadīṯ über das Streichen (al-masḥ) über den Ḫimār und die Aussage des Propheten : „Das Gebet einer Frau wird nach der Pubertät nicht ohne Ḫimār akzeptiert.“

Dieser Ḥadīṯ bekräftigt die Ungültigkeit ihrer Missinterpretation, weil nicht einmal - diejenigen, die extreme Ansichten haben – und noch weniger die Gelehrten - dies als Beweis dafür nehmen, dass das Bedecken des Gesichts der Frau im Gebet eine Bedingung für dessen Gültigkeit ist. Sie benutzen dies nur als Beweis dafür, dass der Kopf bedeckt sein soll. Außerdem bestätigt der Vers über die Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben (al-Qawāʿid) „ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen“ dies noch.

Sie halten fest, dass es für alte Frauen erlaubt ist, vor heiratsfähigen Männern, die Kopfbedeckung zu tragen und ihr Gesicht unbedeckt zu lassen. Einige der angesehenen Gelehrten äußerten dies offen. Šaiḫ at-Tuwaiǧrī deutete dies an, ohne es tatsächlich
auszusprechen. Nachdem ich die Meinung der frühen und späten Gelehrten überprüft habe, kam ich zu dem Schluss, dass sie den Ḫimār einstimmig als eine Kopfbedeckung betrachten. Ich habe mehr als zwanzig Namen von Gelehrten erwähnt, unter ihnen einige große Imāme und Ḥadīṯgelehrte, wie zum Beispiel Abul-Walīd al-Bāǧī8, der zusätzlich erklärte, dass „nichts von ihr gesehen werden darf, außer ihrem Gesicht.“


4. Die Behauptung, dass ein Konsens (Iǧmāʿ) darüber besteht, dass das Gesicht als„ʿAurah“ betrachtet wird

Šaiḫ at-Tuwaiǧrī behauptet, dass die Gelehrten das Gesicht der Frau einstimmig als „ʿAurah“ betrachten und viele, die kein Wissen haben, einschließlich Gelehrte mit Doktortitel, sind dem blind gefolgt. Genau genommen ist es eine falsche Behauptung, die niemand vor ihm aufgestellt hat.

Die Bücher von Ḥanbalī-Gelehrten, aus denen er gelernt hat, ganz zu schweigen von anderen Büchern, enthalten genügend Beweise für diese Unwahrheit. Ich habe viele ihrer Aussagen in „ar-Radd al-Mufḥim“ erwähnt. Zum Beispiel sagt Ibn Hubairah al-Ḥanbalī9 in seinem Buch, „al-Ifṣāḥ“, dass drei der islamischen Rechtschulen das Gesicht nicht als „ʿAurah“ betrachten und er fügt hinzu: „Dies ist ebenso die überlieferte Meinung von Imām Aḥmad10.“ Viele Ḥanbalī-Gelehrte, wie Ibn Qudāmah11 und andere, bevorzugten diese Überlieferung in ihren Büchern. Ibn Qudāmah erklärt in al-Muġnī, weshalb er dies bevorzugt, indem er sagt: „Die Notwendigkeit erfordert beim Kauf und Verkauf ein unbedecktes Gesicht und unbedeckte Hände zum Geben und Nehmen.“

Unter den ḥanbalītischen Gelehrten ist der großartige Ibn Mufliḥ al-Ḥanbalī12, über den Ibn al-Qayyim al-Ǧauziyyah13 sagt: „Es gibt keinen unter dem Himmelszelt, der sich mit der Rechtsschule von Imām Aḥmad so gut auskennt wie Ibn Mufliḥ.“ Sein Lehrer Ibn Taymiyyah14 sagte zu ihm: „Du bist nicht Ibn Mufliḥ, du bist Mufliḥ (bedeutet „erfolgreich“; Anm. der Übersetzerin)!“ Es ist erforderlich für mich den Lesern Ibn Mufliḥs Aussagen, aufgrund des Wissens und des großen Nutzens, der darin steckt, zu vermitteln. In ihnen zeigen sich die Unwahrheiten von Šaiḫ at-Tuwaiǧrīs Behauptung und sie sind eine Stütze für die Richtigkeit meiner Meinung in der Streitfrage über das Bedecken des Gesichts.

Ibn Mufliḥ äußerte in seinem wertvollen Werk al-Ādāb aš-Šarʿiyyah15 – welches unter den Büchern ist, auf die Šaiḫ at-Tuwaiǧrī verweist (das zeigt, dass er sich dessen bewusst ist, aber er versteckt diese entscheidenden Tatsachen absichtlich vor den Lesern, und behauptet das Gegenteil), folgendes: „Ist es richtig, heiratsfähige Frauen auf der Straße zu schelten, weil sie ihr Gesicht nicht bedecken? Die Antwort ist abhängig davon, ob es für die Frau obligatorisch ist, ihr Gesicht zu bedecken oder ob es für den Mann obligatorisch ist, seinen Blick zu senken (bzw. von ihr abzuwenden). Es gibt zwei Meinungen zu dieser Frage. Bezüglich des Ḥadīṯes von Ǧarīr, in welchem er sagte „Ich fragte den Gesandten Aḷḷāhs über den plötzlichen versehentlichen Blick und er wies mich an wegzuschauen“ sagte Al-Qāḍī ʿIyāḍ16: „Die Gelehrten (möge Aḷḷāh mit ihnen allen barmherzig sein) haben gesagt, dass in diesem Ḥadīṯ ein Beweis steckt, dass es für die Frau nicht obligatorisch ist, ihr Gesicht in der Öffentlichkeit zu bedecken. Stattdessen ist es eine empfohlene Sunnah für sie und es ist obligatorisch für den Mann, seinen Blick zu jeder Zeit zu senken, außer es gibt einen legitimen Grund [den Blick nicht zu senken]. Šaiḥ Muḥyiddīn an-Nawawī äußerte dies, ohne weitere Erklärung.“
Dann erwähnt Ibn Mufliḥ die Erklärung von Ibn Taymiyyah, auf die at-Tuwaiǧrī sich in seinem Buch verlässt (Seite 170) und täuscht währenddessen Unwissenheit über die Meinung der Mehrheit der Gelehrten vor, nämlich die Aussagen von Al-Qāḍī ʿIyāḍ und an-Nawawīs Zustimmung dazu. Dann sagte Ibn Mufliḥ: „Ist Zurechtweisung/Schelte, basierend auf dieser Aussage also erlaubt? Schelte ist nicht erlaubt, wenn es um Fragen geht, bei denen es verschiedene Meinungen gibt; der Meinungsunterschied wurde hier schon erläutert. Was unsere und die Meinung šafiʿītischer Gelehrte angeht, ist es erlaubt heiratsfähige Frauen ohne Verlangen oder in einer abgeschiedenen Lage anzuschauen. Daher ist Schelte nicht richtig.“
Diese Antwort stimmt ganz genau mit der Äußerung von Imām Aḥmad überein: „Es ist nicht richtig, dass ein Rechtswissenschaftler (Faqīh) Menschen dazu zwingt, seiner Ansicht (Maḏhab) zu folgen, selbst wenn er Recht hätte, wie zum Beispiel im Falle des Rechtsgelehrten, der auf stolze, unehrliche Weise Menschen in die Irre führt und andere Muslime zu Ungläubigen erklärt, wie es at-Tuwaiǧrī in seinem Buch tat und wo es auf Seite 249 heißt:
„[…] Jeder, der einer Frau erlaubt, ihr Gesicht zu entblößen und die Beweise von Albānī benutzt, der hat die Tür weit aufgerissen, damit die Frau öffentlich ihre Schönheit zur Schau stellt und dieser ermutigt sie verwerfliche Taten zu begehen, wie sie von den Frauen heutzutage begangen werden, die ihr Gesicht entblößen.“ Und auf Seite 233 sagte er [, dass solche Leute] nicht an die Verse Aḷḷāhs glauben.“ Das sind seine Worte – möge Aḷḷāh ihm helfen sich zu bessern und ihn rechtleiten.
Was würde er über Ibn Mufliḥ, an-Nawawī, al-Qāḍī ʿIyāḍ und andere palästinensische Gelehrte sagen, und ebenso über die Mehrheit der Gelehrten, die ihnen vorausgegangen sind und die, dieses Thema betreffend, meine Vorfahren/Vorbilder sind?

5. Die Übereinkunft von at-Tuwaiǧrī mit denjenigen, die extreme Ansichten haben, über das Herausreden aus den authentischen Ḥadīṯen, die ihrer Meinung widersprechen

At-Tuwaiǧrī tat dies mit dem Ḫaṯʿamiyyah Ḥadīṯ. Sie entwickelten eine Menge lustiger Methoden, um die Auslegungen für nichtig zu erklären. Ich habe sie alle in „ar-Radd al-Mufḥim“ und eine von ihnen in Ǧilbāb al-Marʾah al-Muslimah widerlegt. Einige angesehene Gelehrte haben gesagt, dass dieser Ḥadīṯ keine klare Aussage enthält, dass ihr Gesicht unbedeckt war. Das ist mitunter eine von den am weitesten von der Wahrheit entfernten Meinungen. Wenn ihr Gesicht nicht bedeckt gewesen wäre, wie sollte der Erzähler oder Betrachter wissen, dass sie schön war? Was war es, das al-Faḍl wiederholt anschaute? Die Wahrheit ist, dass dies zu den stärksten und deutlichsten Beweisen gehört, dass das Gesicht der Frau keine ʿAurah ist. Trotz dessen bleibt eine Gruppe übrig, die darauf besteht, dass die Frau sich im Iḥrām-Zustand befand, obwohl sie wissen, dass der Iḥrām-Zustand sie nicht davon abhält ihr Gesicht mit einem ihrer Kleidungsstücke zu bedecken. Manchmal akzeptiert at-Tuwaiǧrī, dass ihr Gesicht unbedeckt war, aber er annulliert die Auslegung, in dem er sagt „Es gibt keinen Beweis, dass ihr Gesicht die ganze Zeit unbedeckt war.“ Er meint damit, dass der Wind ihr Gesicht aufgedeckt haben muss und Al-Faḍl Ibn ʿAbbās hat ihr Gesicht in diesem Augenblick gesehen. Ist es möglich, dass ein Araber das sagt, nachdem er in dem Ḥadīṯ gelesen hat: „al-Faḍl drehte sich nach ihr um und starrte sie an“ und in einer anderen Überlieferung „Er schaute sie an und ihre Schönheit begeisterte ihn.“ Ist das nicht Stolz mit zwei abstehenden Hörnern?17 Manchmal interpretiert at-Tuwaiǧrī es so, dass al-Faḍl ihre Gestalt und ihre Größe anschaute.


6. Die häufige Anwendung unauthentischer Hadīṯe und unzuverlässiger Erzählungen

Zum Beispiel der Ḥadīṯ von Ibn ʿAbbās, dass man ein Auge frei lassen darf, der immer von denen benutzt wird, die darauf bestehen, dass das Bedecken des Gesichts Pflicht ist, trotz ihres Wissens , dass der Ḥadīṯ unauthentisch ist. Genau genommen erklärte einer von ihnen den Ḥadīṯ als unauthentisch. Der vielleicht wichtigste unter den unzuverlässigen Ḥadīṯen ist derjenige, in dem berichtet wird, dass der Prophet gesagt hat: „Seid ihr beide blind?!“18 Sie folgten at-Tuwaiǧrī und den anderen blind in der Behauptung, dass diese unauthentische Überlieferung durch andere unterstützende Überlieferungen gestärkt werden würde und, dass dies ein Beweis dafür war, dass es Frauen verboten ist, Männer anzuschauen, selbst wenn sie (die Männer; Anm. der Übersetzerin) blind sind. Sie vertreten diese Meinung, trotz dessen, dass die Überlieferung von den führenden Einstufungsexperten der Ḥadīṯe als unauthentisch eingestuft wurde, unter ihnen Imām Aḥmad, al-Baihaqī, und Ibn ʿAbdil-Barr19. Al-Qurṭubī erzählt, dass diese Überlieferung unter den Ḥadīṯgelehrten als unauthentisch betrachtet wird. Folglich haben viele palästinensische Ḥanbalīgelehrte ihre Entscheidung auf dieser Grundlage getroffen. Ferner ist es das, was die Ḥadīṯwissenschaft und ihre Methodologie wünschen, wie es in al-Irwāʾ klar geschrieben steht. Trotz allen Beweisen für das Gegenteil hatte Šaiḫ ʿAbdul Qādir as-Sindī20 den Mut mit Šaiḫ at-Tuwaiǧrī und anderen zusammen zu behaupten, dass die Überlieferungskette authentisch war. So stellt er sich selbst bloß und zeigt seine (vielleicht auch vorgetäuschte) Unwissenheit. Es ist bedauerlich, dass er diese Meinung übernahm, denn die Überlieferungskette beinhaltet einen unbekannten Überlieferer, über die nur eine Person überliefert hat und was im Widerspruch dazu steht, was führende Gelehrte berichtet haben. Im Gegensatz zum Niveau der Gelehrsamkeit, die wir von Šaiḫ as-Sindī gewohnt sind, hat er die erstaunlichsten Dinge hervorgebracht, um seine Behauptung zu unterstützen. Seine Argumente enthalten entgegen unserer Erwartungen Täuschung, Irreleitung, blindes Folgen, verstecktes Wissen und ein Abwenden von seinen grundlegenden Prinzipien. Einer der erstaunlichen Standpunkte ist Šaiḫ as-Sindīs vorgetäuschte Unwissenheit darüber, dass diese Überlieferung dem Ḥadīṯ von Fāṭimah bint Qais widerspricht, der die Erlaubnis des Propheten beinhaltet, dass sie im Haus des blinden Gefährten Ibn Umm Maktūm bleiben darf, den sie sehen könnte. Der Prophet gab den Grund für diese Anweisung in seiner Aussage „Denn wenn du dein Kopftuch ablegst, wird er dich nicht sehen“ an. In aṭ-Ṭabarānīs Überlieferung von Fāṭimah sagte sie: „Er wies mich an im Haus von Ibn Umm Maktūm zu sein, denn er konnte mich nicht sehen, wann auch immer ich mein Kopftuch ablegen würde.“ Es gibt ebenfalls eine Anzahl von anderen unzuverlässigen Ḥadīṯen, die at-Tuwaiǧrī in seinem Buch sammelte. Ich habe zehn von ihnen in meiner Antwort erwähnt und manche von ihnen sind erfundene Überlieferungen.


7. Die Einstufung einiger authentischer Ḥadīṯe und bestätigter Überlieferungen der Gefährten als unauthentisch

Diejenigen mit extremen Ansichten haben bekannte zuverlässige Überlieferungen für unzuverlässig erklärt und Unwissenheit über stärkende Überlieferungen vorgetäuscht. Ferner haben sie manche Überlieferungen als absolut unauthentisch erklärt, wie der Ḥadīṯ von ʿĀʾišah, betreffend die Frau, die ihre Pubertät erreicht „Nichts darf von ihr gesehen werden, außer Gesicht und Hände.“ Sie erklären es ständig für unauthentisch – die Unwissenden unter ihnen folgen den anderen, ohne Wissen zu besitzen.

Dadurch widersprechen sie führenden Ḥadīṯgelehrten, die den Ḥadīṯ gestärkt haben, wie al-Baihaqī und aḏ-Ḏahabī. Die meisten von ihnen, einige herausragende Gelehrte eingeschlossen, täuschen Unwissenheit über die verschiedenen Überlieferungsketten vor.

Genau genommen sagt at-Tuwaiǧrī offen auf Seite 236 seines Buches, dass diese Aussage nur im Ḥadīṯ von ʿĀʾišah überliefert wurde. Und dies obwohl er in meinem Buch, auf den Seiten 57-59 mit seinen eigenen Augen zwei weitere Überlieferungsketten gesehen hat: eine von Asmāʾ bint ʽUmays und die andere von Qatādah, und zwar in der gekürzten Form (mursal21) mit einer authentischen Überlieferungskette. Viele der blinden Nachahmer folgten ihm, eingeschlossen einige weibliche Autoren, wie in „Ḥiǧabuki uḫtī al-Muslimah“ („Dein Schleier, meine muslimische Schwester“) auf Seite 33 zu lesen ist. Sie geben auch vor unwissend über die führenden Ḥadīṯgelehrten zu sein und andere, die ihn (den obigen Ḥadīṯ) gestärkt haben, wie al-Munḏirī22, az-Zaylaʿī23, al-ʿAsqalānī24 und ašŠaukānī25. Manche von ihnen, die sich selbst auf eine Stufe mit denjenigen stellen, die sich in dieser noblen Wissenschaft auskennen – an der vordersten Front Šaiḫ as-Sindī – behaupten, dass manche der Überlieferungen sehr schwach und unzuverlässig sind, um der Regel zu entfliehen, dass unzuverlässige Überlieferungen durch andere, die ihnen ähnlich sind,gestärkt werden. Dadurch täuschen sie ihren Lesern vor, dass niemand die schwachen Überlieferer, wie ʿAbdullāh Ibn Lahīʿah26, als vertrauenswürdig eingestuft hat und, dass sie nicht als unterstützenden Beweis benutzt werden können. So widersprechen sie der Methodik der Ḥadīṯgelehrten vom Benutzen unterstützender Beweise, unter ihnen Imām Aḥmad und Ibn Taymiyyah – möge Aḷḷāh mit ihnen barmherzig sein. Ebenso täuschen sie Unwissenheit darüber vor, dass manche Gelehrte - unter ihnen Imām aš-Šāfiʿī – den Mursal-Ḥadīṯ als Beweis akzeptieren, wenn die meisten Gelehrten ihn als Beweis nehmen, wie im Falle des Ḥadīṯes von ʿĀʾišah.

Andere stärkenden Faktoren können zum Obigen hinzugefügt werden:
a) Der Ḥadīṯ wurde von Qatādah über ʿĀʾišah überliefert.
b) Er wurde in einer anderen Kette über ʿĀʾišah überliefert.
c) Alle drei Überlieferer des Ḥadīṯes handelten dementsprechend.

Qatādah sagt in seiner Interpretation des Verses über das Bedecken: „Aḷḷāh hat ihnen das Bedecken der Augenbrauen als Voraussetzung angeordnet.“ Dies bedeutet, dass es „nicht [um] ihre Gesichter“ geht, wie aṭ-Ṭabarānī äußerte. ʿĀʾišah sagte, betreffend die Frau im Iḥrām, „Sie kann ihr Gesicht mit ihrer Kleidung bedecken, wenn sie möchte.“ Dies wurde von al-Baihaqī mit einer authentischen Überlieferungskette überliefert. Hier ist ein klarer Beweis in ʿĀʾišahs Aussage, dass sie den weiblichen Pilgern die Wahl lässt, ihr Gesicht zu bedecken und ihrer Meinung nach war das Gesicht kein Teil der ʿAurah. Ansonsten hätte sie es ihnen auferlegt, wie es diejenigen tun, die dieser Überlieferung widersprechen. Wegen ihrer Ansicht verstecken die meisten derjenigen Autoren, die extreme Ansichten haben - at-Tuwaiǧrī an der vordersten Front - diese Aussage der Mutter der Gläubigen ʿĀʾišah, vor den Lesern. Der Autor von „Faṣlul-Ḫiṭāb“ entfernte diesen Teil von al-Baihaqīs Überlieferung in seinem Buch absichtlich. Was Asmāʾ betrifft, so wurde authentisch von Qais Ibn Abī Hāzim überliefert, dass er sie als eine Frau mit weißem Teint sah, die Bemalungen auf ihren Händen hätte.
d) Die zuvor erwähnte Überlieferung von Ibn ʿAbbās „Sie soll ihren Ǧilbāb (Umhang, Übergewand) nah zu ihrem Gesicht ziehen, ohne ihn auf/über ihr Gesicht zu legen“ und seine Interpretation des Verses über den Schmuck „[…] außer was davon sichtbar ist“ was sich auf „das Gesicht und die Hände“ bezieht, sind sich ähnlich. Es gibt ebenfalls eine ähnliche Überlieferung von Ibn ʿUmar mit dem gleichen Resultat. An diesem Punkt muss eine bittere Wahrheit bezüglich den Lehren, die möglicherweise [aus dieser Thematik] erzielt werden, zur Kenntnis genommen werden: das darin beinhaltete Wissen27 und die Erinnerung an den weisen Ausspruch: „Die Wahrheit erkennt man nicht an Menschen, erkenne die Wahrheit und du wirst die Menschen kennen.“

At-Tuwaiǧrī besteht darauf, den Ḥadīṯ von ʿĀʾišah und die unterstützenden Beweise zurückzuweisen - unter ihnen Qatādahs Mursal-Überlieferung - aber zur selben Zeit akzeptiert er bewusst einen anderen unauthentischen Ḥadīṯ von ihr, der ebenfalls mursal ist. In diesem Ḥadīṯ wird gesagt, dass sie einen Niqāb trug (Gesichtsschleier) und, dass sie die Frau des Propheten Ṣafiyyah und die Frauen der Anṣār als „eine Jüdin unter Jüdinnen“ bezeichnet haben soll, was von den Gelehrten als eine sehr abwegige Aussage betrachtet wird (munkar ǧiddan). Der Šaiḫ sagt auf Seite 181, „Sie (die obige Aussage; A.d.Ü.) hat mursal-unterstützende Beweise“ und er zitiert einen der Mursal-Ḥadīṯe von ʿAtāʾ, der einen bekannten Lügner in der Überlieferungskette hat. Man sollte über den großen Unterschied zwischen diesem erfundenen unterstützenden Beweis und den authentischen unterstützenden Beweis von Qatādah, der noch durch andere Beweise unterstützt wird nachdenken und sich dann fragen: „Warum hat at- Tuwaiǧrī den zweiten Ḥadīṯ von ʿĀʾišah angenommen und den ersten nicht?“ Die offensichtliche Antwort ist, dass der angenommene (Ḥadīṯ) einen Hinweis auf den Niqāb enthält – obwohl es keine Verpflichtung aussagt – während der abgelehnte (Ḥadīṯ) dies zurückweist. Folglich hat sich der Šaiḫ in dieser Hinsicht nicht auf die islamisch gesetzlichen Prinzipien gestützt, aber auf etwas, dass dem jüdischen Prinzip ähnelt: „Der Zweck heiligt die Mittel.“
Möge Aḷḷāh uns behilflich sein.


8. Das Aufstellen unvernünftiger Bedingungen

Zu den erstaunlichen Methoden einiger moderner, blind nachahmender, ḥanafītischen Gelehrter und anderen gehört auf der einen Seite, dass sie mit uns übereinstimmen, in Bezug auf die Erlaubnis, dass Frauen ihr Gesicht entblößen, weil dies die Meinung ihrer Imāme war, aber auf der anderen Seite stimmen sie mit denen überein, die extreme Ansichten haben und widersprechen ihren Imāmen. Sie machen Iğtihād – während sie behaupten Taqlīd (Nachahmung) zu betreiben – und setzten als Bedingung, dass (das eigen des Gesichtes) in der Gesellschaft nicht zu einer Versuchung (Fitnah) werden darf, welche sie den Imāmen zuschreiben. Dies bezieht sich auf die Fitnah, die Frauen für Männer verursachen. Dann kam einer der unwissenden, zeitgenössischen Nachahmer zu dem Extrem, diese „Bedingung“ tatsächlich den Imāmen selbst zuzuschreiben. Manche unter denen, die kein Wissen haben, führte dies zu dem Entschluss, dass es im Grunde genommen keinen Unterschied zwischen der Meinung der Imāme und derer, die extreme Ansichten haben, gibt.

Es ist für den Faqīh (Rechtswissenschaftler) offensichtlich, dass diese Bedingung ungültig ist, weil sie andeutet, dass Menschen etwas wissen, was der Herr nicht wusste. Das bedeutet, dass Verführung durch Frauen in der Zeit des Propheten nicht existiert hat, so dass wir eine spezielle Regelung schaffen mussten, die es vorher nicht gab. In Wirklichkeit gab es Fitnah in der Zeit der göttlichen Gesetzgebung und die Erzählung, in der al-Faḍl Ibn ʿAbbās mit der Frau vom Ḫaṯʿam-Stamm auf die Probe gestellt wurde und in der er sie immer wieder anschaute, ist dem Leser in Erinnerung geblieben. Es ist wohl bekannt, dass Aḷḷāh - der Allerhöchste - als er Männer und Frauen auftrug ihren Blick zu senken und den Frauen auftrug sich vor den Männern zu bedecken, den Weg zur Verderbtheit versperren und Verführung verhindern wollte. Trotzdem erteilte Er – der Mächtige und Ruhmvolle – nicht den Befehl, dass sie ihre Gesichter und Hände vor den Männern bedecken sollen. Der Prophet betonte dies in der Geschichte von al-Faḍl vielmehr dadurch, dass er der Frau nicht befahl ihr Gesicht zu bedecken, und Aḷḷāh sprach die Wahrheit, als Er sagte, „Und euer Herr ist nicht vergesslich.“ Die Wahrheit ist, dass die Bedingung, dass es keine Fitnah geben darf, nur von Gelehrten erwähnt wurde, bezüglich des Mannes, der das Gesicht einer Frau anschaut, wie es in al-Fiqh ʿalā al-Maḏāhib al-Arbaʿah28 auf Seite 12 steht. Sie sagten: „ [Dass die Frau ihr Gesicht entblößen darf] ist unter der Bedingung erlaubt, dass man sicher davor ist, dass Fitnah (Versuchung) entsteht“. Das stimmt im Gegensatz dazu, was die blinden Nachahmer praktizieren. Sie schlussfolgern daraus, dass die Frau verpflichtet ist, ihr Gesicht zu bedecken, obwohl es in Wirklichkeit keine notwendige Folge ist. Sie wissen, dass die Bedingung der Sicherheit vor Verführung auch Frauen betrifft. Also ist es für sie nicht erlaubt das Gesicht eines Mannes anzustarren, außer wenn man sicher ist, dass keine Verführung entsteht. Ist es dann nicht eine notwendige Konsequenz, dass auch Männer ihre Gesichter vor Frauen bedecken, um Verführung zu verhindern, wie es manche Stämme, die Tuaregs genannt werden, tun? Sie würden eine Grundlage im Fiqh von Qurʾān und Sunnah haben, wenn sie sagen würden, dass eine Frau sich mit einem korrekten Ǧilbāb bedeckt, denn wer fürchtet durch unehrenhafte Personen zu Schaden zu kommen, weil das Gesicht aufgedeckt ist, für den ist es Pflicht das Gesicht zu bedecken, um Schaden und Verführung zu verhindern. In Wirklichkeit kann sogar gesagt werden, dass es für sie eine Pflicht ist, ihr Haus nicht zu verlassen, wenn sie Angst hätte, dass feindselige Behörden, die von einem Chef unterstützt werden, der nicht nach Aḷḷāhs offenbartem Gesetz regiert, wie es in manchen arabischen Ländern seit ein paar Jahren der Fall ist, ihren Ǧilbāb von ihrem Kopf reißen würden. Was die Ansicht angeht, diese Verpflichtung zu einem zwingenden Gesetz für alle Frauen überall und in jedem Zeitalter zu machen, auch wenn es dort keinerlei Schaden für die bedeckte Frau gibt, so ist dies absolut falsch! Aḷḷāh sprach die Wahrheit, als er sagte: „Oder haben sie (etwa) Teilhaber, die ihnen als Religion festgelegt haben, was Aḷḷāh nicht erlaubt hat?“ (42:21) Dies sind die bedeutsamsten Fehler, der extremen Gegenseite, von denen ich denke, dass sie kurz erwähnt werden sollten, aufgrund ihrer starken Beziehung zum Inhalt dieses Buches. Ich schloss ar-Radd al-Mufḥim dann ab, mit der Erinnerung, dass Extremismus in der Religion – nicht zu außer Acht zu lassen, dass der Weise Gesetzgeber es verbat - nichts Gutes mit sich bringt.

Es ist auch nicht möglich eine Generation von jungen muslimischen Frauen zu erschaffen, die islamisches Wissen haben, ein gemäßigtes Ausleben der Religion praktizieren und weder (religiöse) Grenzen überschreiten, noch Mängel haben, nicht wie ich über einige junge Glaubensschwestern in arabischen Ländern gehört habe, die bei der Aussage des Propheten „Die Frau im Iḥrām trägt weder Niqāb, noch Handschuhe“, sagten: „Wir werden unseren Niqāb und unsere Handschuhe anlassen!“ Zweifellos war das die direkte Antwort auf die extreme Ansicht, die sie gehört haben, bezüglich der Verpflichtung das Gesicht zu bedecken. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass diese Art von Extremismus - und das ist nur ein Beispiel von den vielen, die ich habe – Salafī-Frauen für uns hervorbringen kann, die alles schaffen können, was ihr religiös geführtes, soziales Leben von ihnen fordert, ähnlich der Art und Weise der rechtschaffenen Frauen der Salaf.


Übersetzt aus dem Arabischen
von Dr. Bilāl Philips
Donnerstag, den 06. Juli 2006

Übersetzt aus dem Englischen
von Umm Laysa
Januar 2008

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BeitragVerfasst am: 07.01.2011, 18:29    Titel:

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SRG-Kandidatin mit Kopftuch löst Wirbel aus
Von Patrick Feuz und Martine Clerc.


Eine Muslimin mit Kopftuch als SRG-Journalistin? Politiker aus allen Parteien lehnen das kategorisch ab – andere sehen kein Problem.

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/SRGKandidatin-mit-Kopftuch-loest-Wirbel-aus/story/13237242
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BeitragVerfasst am: 09.04.2011, 21:23    Titel:

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Warum ich als Muslima kein Kopftuch trage

Schreibt der Koran tatsächlich die Koptuchpflicht für Frauen vor? Oder maßen sich vor allem ältere Männer Bestimmungshoheit über das Aussehen einer Frau an – ohne jegliche theologische Grundlage? Für die Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor ist das Kopftuch vor allem eines: obsolet.

http://de.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-1339/i.html

Zitat:

Siehe auch die Kommentare dazu


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BeitragVerfasst am: 10.04.2011, 20:32    Titel:

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-.- kein wunder hat man nach dem lesen solcher artikel vorurteile über das kopftuch... werden die debatten über das kopftuch nie ein ende finden??!!

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BeitragVerfasst am: 10.04.2011, 20:42    Titel:

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Ist ein dankbares Thema, das Kopftuch ... lässt es sich doch für die Diskussion in 2 extrem von einander abweichenden Positionen missbrauchen.

unterdrückte Frau - selbstbewusste Frau
unterdrückende Religion - beschützende und frei machende Religion
zurückgebliebende, rigide, patriachale Gesellschaft - zeitunabhängige, stabile Gesellschaftsform

sichtbares Zeichen - als Symbol miss- und gebraucht.

Die Diskussion wird wohl so schnell nicht enden.
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BeitragVerfasst am: 04.10.2011, 13:34    Titel:

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http://www.eann.de/kopftuchzwang-an-agyptischer-schule-auch-fur-christinnen/10258/

Kopftuchzwang an ägyptischer Schule auch für Christinnen

Schülerinnen in Ägypten - Bild: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, IGFM

[Beni Mazar/Ägypten, Frankfurt am Main (APD)] In der oberägyptischen Stadt Beni Mazar eskaliert ein Streit über den Kopftuchzwang für alle Schülerinnen, auch für christliche Mädchen, wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtete. Sie sieht in dem Vorfall einen Präzedenzfall und ein Zeichen dafür, dass islamische Fundamentalisten versuchten, die Freiheiten nach der Revolution dafür zu nutzen, die ägyptische Gesellschaft noch stärker zu islamisieren.

Begonnen habe der Streit mit einer Anordnung durch die Leitung der Shaikh Fadl-Schule, einer staatlichen weiterführenden Schule in der rund 60.000 Einwohner zählenden Stadt Beni Mazar in der oberägyptischen Provinz el-Minya. Alle, auch die christlichen Schülerinnen, seien verpflichtet, ihr Haar mit einem Kopftuch zu bedecken, teilte IGFM mit, ansonsten dürften sie die Schule nicht mehr betreten. Alle Schülerinnen seien der Aufforderung gefolgt, bis auf die 14-jährige Koptin Ferial Sorial Habib. Sie wäre daraufhin acht Tage in Folge daran gehindert worden, in die Schule zu gelangen.

Laut IGFM suchte Habibs Vater schließlich am 17. September die Schule persönlich auf, um sich über die Suspendierung seiner Tochter zu beschweren. Umgehend habe ihn die Schulleitung wegen Beleidigung und Verleumdung bei der Polizei angezeigt, worauf der Vater eine Klage bei der Staatsanwaltschaft und dem Bildungsministerium eingereicht habe.

Nach Aussage von Habibs Anwalt, Wadgy Halfa, agiere die Schule außerhalb ihrer gesetzlichen Kompetenzen. Es gäbe es kein Gesetz, das Schülerinnen vorschreibe, beim Betreten der Schule ein Kopftuch zu tragen. Die Schulen hätten lediglich die Befugnis, die Farbe der Schuluniform zu bestimmen.

Am 25. September sagte der Anwalt Wadgy Halfa gegenüber einem koptischen Fernsehsender, dass die Schule bereit sei, Habib wieder zum Unterricht zuzulassen, wenn es zu einer „gütlichen Einigung“ käme. Die Familie habe abgelehnt. Das Problem sei nicht “einvernehmlich” zu lösen, da die Forderung der Schule ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit und ein offensichtlicher Versuch sei, das Bildungssystem zu islamisieren.

Der Direktor des Ägyptischen Zentrums für Entwicklung und Menschenrechte, Said Abdelmaseeh, reichte am 27. September eine Beschwerde sowohl beim ägyptischen Premierminister als auch beim Bildungsminister ein. Der Staat müsse mit rechtlichen Schritten gegen das Vorgehen der Schule einschreiten und alle Schulen Ägyptens darauf hinweisen, dass das Tragen eines Kopftuches optional und nicht verpflichtend sei.

Niazy hat folgendes geschrieben:

Kommentar: Wenn das die Wahrheits ist, dann wäre das schlimm und weder aus menschenrechtlicher noch religiöser Sicht hinnehmbar. Ich frage mich nur, wo die IGFM war, als etliche Direktoren deutscher Schulen (z.B. an der Anne-Frank-Schule in Düsseldorf) ein grundgesetzwidriges Kopftuchverbot für Schülerinnen per Hausordnung einführen wollten. Dazu gab es Beifall der Stammtischpolitik. Das Ministerium hat den Direktor zwar auf die Rechtslage hingewiesen, musste dafür aber auch die Basis fürchten. Diese unterschiedliche Betrachtungsweise kann doch nur entstehen, wenn das Gleiche, nämlich ein struktureller Zwang zur Einschränkung der Glaubensfreiheit einmal positiv gesehen wird (Kopftuchverbot) und einmal negativ (Kopftuchgebot) - Wie blind sind die Leute eigentlich?

 

Hanel hat folgendes geschrieben:

Nun, lieber Niazy ... was erwartest Du von Leuten mit Balken im Auge, die ständig anderen Leuten deren Splitter zu entfernen wünschen?
Ist wohl ein Spezies Mensch, der nicht nur im Orient vorkommt, resp. vorkam Geschockt




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BeitragVerfasst am: 31.10.2011, 10:43    Titel:

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Frauenfußball - Fifa will Kopftuchverbot aufheben
http://www.faz.net/aktuell/sport/fussball/frauenfussball-fifa-will-kopftuchverbot-aufheben-11508255.html

Wende im Kopftuchstreit: Die Fifa will muslimischen Frauen gestatten, bei Fußballspielen den Hijab zu tragen. Zuletzt führte das Verbot immer wieder zu politisch brisanten Disqualifikationen von iranischen Teams.

M.M.Hanel hat folgendes geschrieben:

Gute Nachricht von der Kopftuch-Front Winken
Leute, gebt doch endlich Frieden hier, hüben und d'rüben. Im Glauben soll der Menschen Zwang nicht herrschen ... nicht hinein und nicht hinaus ... sonst ist's mit gottgegebener und gewünschter Freiheit bald gänzlich aus.


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BeitragVerfasst am: 11.02.2012, 19:49    Titel:

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hier noch die Meinung eines elfjähringen in den USA lebenden jungen Mannes zum Thema:

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Sehr glücklich

Salam wa Rahmatullahi
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BeitragVerfasst am: 07.05.2012, 11:04    Titel:

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Entscheid
im Beschwerdeverfahren gegen die Verfügung vom 24. Januar 2012 betreffend Tragen des Kopftuchs in der Schule von


www.gsiw.ch/Kopftuchurteil_Bern_kurz.pdf

Hier kann die richterliche Begründung nachvollzogen werden.
Die Hervorhebungen im Text sind von mir (wenn sich jemand mit der ganz kurzen Version begnügen will).
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BeitragVerfasst am: 21.05.2012, 12:49    Titel:

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Koptischer Bischof drängt christliche Frauen zur Verschleierung

http://www.heise.de/tp/blogs/6/152032

Bishoy zufolge sollten die weiblichen Angehörigen seiner Glaubensgemeinschaft von den Moslems "Anstand lernen"
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Fragen und Antworten zu Verboten religiöser Symbole und Kleidungsstücke in Europa

Dezember 20, 2010

http://www.hrw.org/de/news/2010/12/20/fragen-und-antworten-zu-verboten-religi-ser-symbole-und-kleidungsst-cke-europa

VERWANDTE ARTIKEL:
Deutschland: Kopftuchverbote verletzen Menschenrechte

http://www.hrw.org/de/news/2009/02/25/deutschland-kopftuchverbote-verletzen-menschenrechte

Immer mehr europäische Staaten wollen das Tragen religiöser Bekleidung an öffentlichen Orten gesetzlich einschränken. Einige Staaten haben bereits entsprechende Regelungen verabschiedet. Anlass dieser Maßnahmen ist die Debatte über das Tragen muslimischer Kopfbedeckungen. Die Debatte spiegelt Spannungen in zunehmend pluralistischen Gesellschaften wider, in denen die Themen Integration, nationale Identität und Sicherheit derzeit von hoher Brisanz sind.

Viele der vorgeschlagenen bzw. verabschiedeten Maßnahmen erscheinen zwar neutral - dem Wort nach gelten sie für alle an öffentlichen Orten getragenen religiösen Symbole und Gesichtsbedeckungen -, in der politischen Debatte geht es jedoch hauptsächlich um die verschiedenen von muslimischen Frauen getragenen Kopfbedeckungen: den Hijab (das Kopftuch), welcher nur die Haare verdeckt, den Niqab, der Gesicht und Hals bedeckt, die Augen jedoch sichtbar lässt, sowie die Burka, eine vollständige Verschleierung des Gesichts und des Körpers.

Es gibt keine vollständigen und verlässlichen Statistiken darüber, wie viele Frauen in den betroffenen Ländern eine gesichtsverdeckende Kopfbedeckung tragen, sie stellen jedoch zweifellos eine sehr kleine Minderheit dar. In Frankreich sind es etwa 700 bis 2000 Frauen, in Dänemark 150 bis 200, während in Belgien von 300 bis 400 voll verschleierten Frauen ausgegangen wird.

In Frankreich ist es Staatsbediensteten, einschließlich Lehrkräften, gesetzlich verboten, religiöse Symbole zu tragen. Schüler, die „auffällige" religiöse Symbole, etwa ein Kopftuch, einen Turban oder eine Kippa, tragen, werden vom Unterricht an staatlichen Schulen ausgeschlossen. Obwohl die Behörden erklären, das Verbot gelte auch für „große" Kruzifixe, wurde es auf „normal große" um den Hals getragene Kreuze bislang nicht angewendet. In Deutschland haben acht der sechzehn Bundesländer Gesetze verabschiedet, die Lehrkräften an öffentlichen Schulen das Tragen sichtbarer religiöser Symbole und Kleidungsstücke untersagen. Die Parlamentsdebatten zu den Gesetzentwürfen und die entsprechenden Gesetzeskommentare machen jedoch deutlich, dass das vorrangige Ziel der Verbote das muslimische Kopftuch ist. In zwei Bundesländern gelten die Verbote auch für einen Teil bzw. die Gesamtheit der Angestellten im Staatsdienst.

Im September 2010 verabschiedete das französische Parlament ein Gesetz, das die Verschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit verbietet. Erklärtes Ziel der Novelle war es, das Tragen gesichtsverdeckender muslimischer Kopfbedeckungen zu verhindern. Nach einem im Oktober 2010 durch den französischen Verfassungsrat genehmigten Gesetz macht sich außerdem strafbar, wer eine Frau zum Tragen einer gesichtsverdeckenden Kopfbedeckung zwingt. Dieser neue Straftatbestand kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis und einem Bußgeld von 30.000 Euro geahndet werden. Sobald das Gesetz im Frühjahr 2011 in Kraft tritt, können Frauen, die gegen das Verbot verstoßen, mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro belegt und/oder zur Teilnahme an einem „Bürgerkurs" gezwungen werden.

Das Unterhaus des belgischen Parlaments stimmte im April einem Gesetz zu, das ähnliche Regelungen enthält und nun noch durch den Senat gebilligt werden muss. Der spanische Senat verabschiedete im Juni eine nichtbindende Resolution, in der die spanische Regierung aufgerufen wird, das Tragen religiöser Kleidungsstücke, die das Gesicht vollständig verdecken, an öffentlichen Orten gesetzlich zu verbieten. Der Resolution zufolge betrachtet eine Mehrheit der spanischen Bevölkerung gesichtsverdeckende muslimische Kopftücher als „diskriminierend, schädlich und unvereinbar mit der Würde der Frau und der tatsächlichen und praktischen Gleichstellung von Mann und Frau". Die spanische Regierung erklärte, sie werde im Rahmen der geplanten Reform des Religionsgesetzes ein entsprechendes Verbot erwägen. Auch der im Oktober 2010 unterzeichnete Koalitionsvertrag der niederländischen Regierung enthält den Plan, das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. In einer Vielzahl anderer Staaten, unter anderem in Italien, Großbritannien und Dänemark, wurden vergleichbare nationale Gesetze vorgeschlagen. Eine Reihe von Städten in Belgien, den Niederlanden und Spanien haben bereits auf lokaler Ebene Verbote verhängt oder diskutieren darüber.

Die Debatte wirft schwierige Fragen darüber auf, wie verschiedene Klassen von Grundrechten gegeneinander abgewogen werden, insbesondere Frauenrechte und Rechte, die im Zusammenhang mit Religionsfreiheit stehen. Zudem stellt sich die Frage nach der angemessenen Rolle des Staates in religiösen Angelegenheiten und bei traditionellen Praktiken. Wie, wann und wo ist ein Staat berechtigt, das Tragen religiöser Kleidung und die Zurschaustellung religiöser Symbole einzuschränken?

Welche Aussagen über religiöse Kleidungsstücke und Symbole machen die internationalen Menschenrechtsgesetze?

Die internationalen Menschenrechtsgesetze schützen das Recht auf freie Religionsausübung, einschließlich des Rechts, religiöse Überzeugungen durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht öffentlich zu bekunden. Sie verpflichten Staaten, das Recht auf Privatleben zu schützen. Dies schließt das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung, einschließlich der freien Wahl der Kleidung, im privaten und öffentlichen Leben ein. Jeder Staat ist verpflichtet, Gleichheit vor dem Gesetz und den Schutz vor Diskriminierung, insbesondere auf der Grundlage des Geschlechts oder der Religionszugehörigkeit, zu gewährleisten. Jede Regierung ist zudem angehalten, die Rechte religiöser Minderheiten auf ihrem Hoheitsgebiet zu schützen.

Wie der UN-Menschenrechtsausschuss klargestellt hat, schließt der Begriff „Gottesdienst" auch die Zurschaustellung religiöser Symbole ein. Das Tragen erkennbarer Kleidungsstücke und Kopfbedeckungen kann nach Ansicht des Ausschusses als „Beachtung religiöser Bräuche und Ausübung" ausgelegt werden.

Wie die meisten anderen Rechte sind weder die Religionsfreiheit noch das Recht auf Selbstbestimmung im Rahmen internationaler Menschenrechtsstandards absolute Rechte. Regierungen dürfen Rechte einschränken, jedoch nur, wenn sie überzeugend darlegen können, dass dies zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Sittlichkeit bzw. der Grundrechte und Grundfreiheiten anderer notwendig ist. Die Kriterien, die eine Regierung erfüllen muss, um Einschränkungen der Grundrechte zu rechtfertigen, sind somit äußerst anspruchsvoll.

Die europäischen Staaten, die das Tragen gesichtsverdeckender Kopfbedeckungen verbieten wollen, sind bislang den Nachweis schuldig geblieben, dass davon eine Bedrohung ausgeht, die bedeutend genug ist, um Einschränkungen der Grundrechte zu rechtfertigen. Gemäß internationalem Recht muss jede Einschränkung der Religionsfreiheit verhältnismäßig und ohne jede Diskriminierung erfolgen. Obwohl die geplanten bzw. geltenden Verbote neutral formuliert sind und lediglich die Verschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit verbieten, wollen sie explizit das Tragen gesichtsverdeckender Kopftücher unterbinden. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Verbote unverhältnismäßig häufig muslimische Frauen treffen, sehr hoch, und es ist davon auszugehen, dass die Regelungen in der Praxis diskriminierend wirken.

Auch wenn zur Rechtfertigung der Kopftuchverbote durchaus legitime Absichten vorgebracht werden, etwa die Notwendigkeit der Identitätsfeststellung oder der Schutz von Frauen vor Unterdrückung, ist ein generelles öffentliches Verbot mit Strafen für Frauen, die dennoch ein Kopftuch tragen, unverhältnismäßig. Die hinter den Verboten stehenden Absichten lassen sich auch mit weniger restriktiven Maßnahmen wirksam verfolgen. Solche alternativen Ansätze werden weiter unten erläutert.

Human Rights Watch ist bekannt, dass die Verschleierung des Gesichts und des gesamten Körpers keine durch den Islam sanktionierte oder vorgeschriebene Glaubensbekundung ist, sondern vielmehr eine in geografisch begrenzten Gebieten verwurzelte kulturelle Praxis. Unserer Organisation steht es nicht zu, sich an theologischen Debatten zu beteiligen. Der entscheidende Aspekt in diesem Zusammenhang ist jedoch die Erkenntnis, dass es nicht Sache des Staats ist, die Bedeutung religiöser Symbole zu deuten oder festzulegen. Ausschlaggebend ist, ob eine Person ein Symbol als persönliche Glaubensbekundung betrachtet oder nicht. Die Religions- und Glaubensfreiheit schützt nicht nur religiöse Minderheiten, sondern auch Atheisten und Andersgläubige innerhalb religiöser Minderheiten. Gemäß internationalen Menschenrechtsverträgen darf ein Staat bestimmte religiöse Überzeugungen oder gewisse Ausdrucksformen dieser Überzeugungen weder verbieten noch vorschreiben.

Wie äußern sich internationale Menschenrechtsorgane in dieser Frage?

Mehrere internationale Menschenrechtsorgane haben Kritik an den Verschleierungsverboten geübt. Der Menschenrechtskommissar des Europarats Thomas Hammarberg bezeichnete allgemeine Burka- und Niqab-Verbote als „unvernünftigen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen" und wies auf die Bedeutung der Rechte auf freie Religionsausübung und auf Nicht-Diskriminierung hin. Der Generalsekretär des Europarats und die Parlamentarische Versammlung des Europarats lehnten die Verbote ebenfalls ab. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes äußerte die Sorge, dass das Verbot religiöser Symbole in Schulen das Prinzip, Entscheidungen am Wohl des Kindes auszurichten, untergraben und das Recht auf Schulbildung gefährden könnte. Der Ausschuss rief die französische Regierung auf zu verhindern, dass infolge der Gesetzgebung Kinder ausgegrenzt oder aus dem Schulsystem ausgeschlossen werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gesteht Regierungen bei der Beurteilung, ob Verbote religiöser Bekleidung bei Staatsbediensteten bzw. in öffentlichen Gebäuden mit den Menschenrechten vereinbar sind, einen erheblichen Ermessensspielraum zu. In einer Reihe von Urteilen befand das Gericht Einschränkungen für Schüler, Studenten und Lehrkräfte, die in Schulen und Universitäten Kopftücher und Turbane getragen hatten, für rechtens. Die Richter bestätigten auch eine vor kurzem in Frankreich eingeführte Bestimmung, wonach Sikh bei der Aufnahme von Führerscheinfotos ihren Turban abnehmen müssen (ähnliche Verfahren über den Status der jüdischen Kippa im französischen Recht gab es bislang nicht).

Human Rights Watch teilt die Einschätzungen des Gerichts in diesen Fällen nicht. Die Richter haben es versäumt, der Notwendigkeit hinreichendes Gewicht zu verleihen, dass Einschränkungen durch den Staat in überzeugender Weise gerechtfertigt werden müssen. Das Gericht hat zudem die konkreten Folgen der Verbote für die Betroffenen (etwa männliche Sikh in Frankreich) sowie ihre diskriminierende Wirkung für kopftuchtragende Mädchen und Frauen nicht ausreichend berücksichtigt. In vielen Fällen fällte der Gerichtshof sein Urteil, ohne zuvor von der betroffenen Regierung eine Begründung für die Verhängung der Verbote anzufordern.

In diesem Zusammenhang soll auf ein im Februar 2010 gegen die Türkei gefälltes Urteil des EGMR hingewiesen werden, in dem die Richter allgemeine Einschränkungen für das Tragen religiöser Kleidung im öffentlichen Raum, die gegen Angehörige einer Minderheit eingesetzt worden waren, als Verletzung der Religionsfreiheit der Betroffenen beurteilt hatten. Diese Einschätzung lässt vermuten, dass die Richter ein generelles Verbot gesichtsverdeckender Kopfbedeckungen in der Öffentlichkeit als Menschenrechtsverletzung einschätzen würden.

Welchen Standpunkt vertritt Human Rights Watch im Hinblick auf staatliche Einschränkungen religiöser Kleidungsstücke und Symbole?

Human Rights Watch bezieht keine Position hinsichtlich des Tragens von Kopftüchern oder gesichtsverdeckenden Schleiern an sich. Wir lehnen sowohl einen Verschleierungszwang als auch generelle Verbote religiöser Kleidung ab und verteidigen die Religionsfreiheit in gleichem Maße wie wir uns für die freie Meinungsäußerung einsetzen. Weil Religionsfreiheit und freie Meinungsäußerung in demokratischen Gesellschaften von essentieller Wichtigkeit sind, unterstützen wir auch das Recht, Meinungen zu äußern, die als verletzend und als Angriff auf die Grundsätze von Menschenwürde, Toleranz und Respekt aufgefasst werden können.

Human Rights Watch lehnt Gesetze ab, die Staatsbediensteten, einschließlich Lehrkräften, das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz untersagen, insofern sie die Symbole nicht nachweislich bei der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigen. Wenn Lehrkräfte an staatlichen Schulen Schülern ihre Religion aufdrängen, sind die Behörden berechtigt einzugreifen. Meist können die Schulen jedoch selbst gegen solches Verhalten vorgehen, indem sie dem Einzelfall angemessene disziplinarische Maßnahmen einleiten. Wenn einzelnen Angestellten im Staatsdienst gestattet wird, ihre religiösen Überzeugungen durch das Tragen religiöser Symbole zu bekunden, stellt dies weder eine staatliche Befürwortung der betreffenden Religion dar noch untergräbt es die staatliche Neutralität oder die Fähigkeit des Angestellten, seiner Neutralitätsverpflichtung nachzukommen. Eine solche Herangehensweise ist vielmehr ein Ausdruck des Respekts gegenüber der religiösen Vielfalt.

Unter gewissen Umständen kann es angemessen sein, wenn der Staat das Tragen gesichtsverdeckender Kopfbedeckungen in bestimmten Berufen untersagt, etwa wenn die Verdeckung des Gesichts nachweislich grundlegende Voraussetzungen zur Ausübung des Berufs beeinträchtigt. So kann es gerechtfertigt sein, von Lehrkräften an staatlichen Schulen oder von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, die im Kontakt mit der Öffentlichkeit stehen, zu verlangen, dass ihr Gesicht zu jeder Zeit sichtbar ist. Solche Einschränkungen sollten jedoch an die konkreten Erfordernisse des betroffenen Berufsbilds angepasst sein. Es wäre zudem unzulässig, die Restriktionen auch auf religiöse Symbole anzuwenden, die das Gesicht nicht bedecken, etwa auf Kopftücher, Kippas, Kruzifixe oder Turbane.

Welche Position vertritt Human Rights Watch im Bezug auf Staaten, in denen Frauen gezwungen werden, ein Kopftuch, einen Niqab oder eine Burka zu tragen?

Human Rights Watch lehnt jeden Zwang zum Tragen von Kopftüchern oder anderen religiösen Kleidungsstücken entschieden ab. Eine solche Politik, wie sie beispielsweise in Aceh (Indonesien), im Iran, in Teilen Somalias, in Gaza, in Tschetschenien und in von Taliban kontrollierten Gebieten in Afghanistan betrieben wird, verletzt das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung sowie ihre Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit. Human Rights Watch hat wiederholt dokumentiert, dass religiös motivierte Richtlinien und Praktiken negative Auswirkungen auf die Frauenrechte haben können und dass Frauen und Mädchen im Namen der Religion unterdrückt und misshandelt werden.

Spiegelt es nicht einfach den gesellschaftlichen Konsens in einem Land wider, wenn dessen Regierung religiöse Kleidung einschränkt oder verbietet?

Human Rights Watch widerspricht dem Argument, die staatlich verordneten Regelungen zur Verschleierung in muslimischen Ländern bzw. die Verbote religiöser Kleidung in Europa spiegelten lediglich die gesellschaftlichen Normen dieser Staaten wider. Menschenrechtsprinzipien gelten für alle Menschen gleichermaßen, sie stellen Angehörige von Minderheiten unter besonderen Schutz - häufig im Widerspruch zu Gesetzen, die aus repressiven gesellschaftlichen Normen hervorgegangen sind. Darüber hinaus sind viele der kritisierten Gesetze relativ neu. Dies gilt sowohl für Verbote in Europa als auch für Zwangsvorschriften in anderen Teilen der Welt.

Human Rights Watch hält auch das verwandte Argument, wonach Regelungen zur Zwangsverschleierung ähnlich wie Verbote öffentlicher Nacktheit Ausdruck eines von weiten Teilen der Gesellschaft geteilten Anstandsgefühls sind, für nicht überzeugend. Gesetze zur Sittenwidrigkeit öffentlicher Nacktheit sind praktisch universell, sie gehen nicht mit Einschränkungen anderer Rechte einher und sind relativ unumstritten. Im Gegensatz dazu ist die Zwangsverschleierung - insbesondere das erzwungene Tragen des Niqab und der Burka - mit schweren Menschenrechtsverletzungen verbunden. Zweck, Bedeutung und Art der Kopfbedeckungen variieren in verschiedenen Gesellschaften und Nationen erheblich und sind auch in muslimischen Gesellschaften umstritten.

Einschränkungen des Tragens von Kopftüchern in der Öffentlichkeit verletzen die Frauenrechte in gleichem Maße wie der Zwang, ein Kopftuch zu tragen. Muslimische Frauen sollten, wie alle Frauen, das Recht haben, ihre Kleidung frei zu wählen und eigenständig zu entscheiden, wie sie ihre Identität, Moral und Religiosität zum Ausdruck bringen möchten.

Ist das Kopftuch ein Symbol der Unterdrückung der Frau?

Einem Hauptargumente für die Verbote zufolge tragen diese dazu bei, Frauen, die zur Verschleierung gezwungen werden, zu befreien. Viele Menschen betrachten die vollständige Verschleierung als eindrucksvolles Symbol der Unterdrückung und Unterwerfung muslimischer Frauen. Die Burka wird mit den Taliban assoziiert, die systematisch die Grundrechte afghanischer Frauen verletzen und dafür verantwortlich sind, dass die Lebenserwartung von Frauen in Afghanistan die niedrigste und die Müttersterblichkeit eine der höchsten in der Region ist.

Die Praxis, Frauen zum Tragen des Kopftuchs zu zwingen, ist nur eine unter erschreckend vielen geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen, die weltweit gegen Frauen aller Religionen, Kulturkreise und Gesellschaften verübt werden. Jeder Staat ist verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifische Diskriminierung im privaten wie im öffentlichen Leben zu unterbinden und die Verantwortlichen in angemessener Weise strafrechtlich zu verfolgen.

Verallgemeinerungen über die Unterdrückung von Frauen untergraben die wichtigste Säule der Gleichstellung von Mann und Frau: das Selbstbestimmungsrecht der Frau, d.h. das Recht Lebensentscheidungen ohne Einflussnahme durch den Staat oder durch andere zu treffen. Es besteht kein Zweifel daran, dass manche Frauen gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen, bzw. unter erheblichem Druck stehen, dies entgegen ihrer Überzeugungen zu tun. Es gibt aber auch europäische Muslima, die öffentlich erklären, das Tragen des Kopftuchs sei ihre eigene freie Entscheidung, mit der sie ihren Glauben bekunden und ihre Identität zur Geltung bringen wollen. Man sollte sich klarmachen, dass das Tragen eines Kopftuchs das Ergebnis einer freien persönlichen Entscheidung sein kann, in gleicher Weise, wie auch andere Überzeugungen oder Verhaltensweisen, die durch gesellschaftliche, familiäre und religiöse Einflüsse geformt wurden, vom Einzelnen als Ausdruck der eigenen Persönlichkeit empfunden werden.

Das Recht auf Selbstbestimmung, ein Grundpfeiler der Frauenrechte, ist Teil des in internationalen Menschenrechtsverträgen verankerten Grundrechts auf Privatleben. Dieses schützt das Recht, Entscheidungen frei und in Übereinstimmung mit eigenen Werten und Überzeugungen und entsprechend persönlicher Umstände und Bedürfnisse zu treffen und einen Lebensstil zu wählen, der von anderen Mitgliedern der Gesellschaft abgelehnt oder als schädlich für die Person erachtet wird. Die Ausübung dieser Rechte setzt Freiheit von Zwängen und rechtswidrigen Einschränkungen voraus.

Unter praktischen Gesichtspunkten lässt sich nicht erkennen, wie restriktive, insbesondere auf Frauen abzielende Gesetze der Gleichstellung von Mann und Frau dienlich sein könnten. Die regionalen Gesetze in Frankreich und das im Oktober 2010 verabschiedete landesweite Verbot sehen eine Reihe von Sanktionen gegen Frauen vor, die die Verbotsbestimmungen verletzen. Zu den Strafen gehören Bußgelder, „Bürgerkurse" und Sozialstunden. Das in Belgien vorgelegte Gesetz, das noch durch den Senat gebilligt werden muss, sieht Haftstrafen von bis zu sieben Tagen vor.

Untersuchungen von Human Rights Watch ergaben, dass die Kopftuchverbote für Lehrkräfte in Deutschland in mehreren Fällen gläubige Muslima dazu veranlassten, ihren Beruf aufzugeben und einen Verlust von Unabhängigkeit, sozialem Status und finanzieller Sicherheit in Kauf zu nehmen. Über die Zahl der in dieser Weise betroffenen Frauen existieren keine verlässlichen Statistiken. Es ist kaum zu erwarten, dass man Frauen, die durch ihre Familie zum Tragen des Kopftuchs gezwungen werden, vor Unterdrückung schützen kann, indem man ihnen den Zugang zu bestimmten Berufsgruppen versperrt. Zudem gibt es Anzeichen, dass diese Form staatlicher Regulierung zu einer verstärkten Diskriminierung von Kopftuchträgerinnen im privaten Beschäftigungssektor führt. Statt Frauen unabhängiger zu machen, führen die Verbote zu einer Verschlechterung ihrer sozialen Stellung.

Auch die Argumente, die gegen vollständig gesichtsverdeckende Kopfbedeckungen vorgebracht werden, sind wenig überzeugend. Ein Verbot solcher Kopfbedeckungen an öffentlichen Orten könnte dazu führen, dass Frauen, die zur vollständigen Verschleierung gezwungen werden, ihr „bewegliches Gefängnis" - wie die Burka von manchen Kritikern bezeichnet wird - gegen ein Gefängnis aus Stein und Zement eintauschen müssen: Ihr Zuhause. Dies wäre der Fall, wenn männliche Familienmitglieder den Frauen verbieten, das Haus ohne Gesichtsverschleierung zu verlassen.

Eine aus den muslimischen Gemeinden hervorgehende, entschlossene Missbilligung gesichtsverdeckender Kopfbedeckungen und des Verschleierungszwangs im Allgemeinen könnte weit mehr zur Eigenständigkeit der betroffenen Frauen beitragen als Verbote und Strafen. Staatliche Zwangsmaßnahmen und die Bestrafung der Opfer werden der Unterdrückung der Frauen kaum ein Ende bereiten. Nötig sind vielmehr Bildung, Zugang zu Hilfsangeboten, wirtschaftliche Perspektiven und wirksame strafrechtliche Mittel, mit denen die Frauen ihre Unterdrücker zur Rechenschaft ziehen können.

Wenn Frauen aus freien Stücken ein Kopftuch tragen, werden sie durch ein Verbot gezwungen, sich zwischen einer umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe und ihren religiösen Überzeugungen zu entscheiden.

Auch ein Verbot, das nicht im gesamten öffentlichen Raum, sondern nur in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln gilt, kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Fähigkeit verschleierter Frauen haben, ein normales Leben zu führen. Auch eingeschränkte Verbote könnten es ihnen unmöglich machen, alltägliche Aufgaben wie Busfahren, Besuche von Elternabenden, Behördengänge oder Krankenhausbesuche in Übereinstimmung mit ihren religiösen Überzeugungen wahrzunehmen.

Wie steht es um Mädchen, die von ihrer Familie gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen?

Das Recht der Eltern, ihre Kinder gemäß ihren religiösen Überzeugungen zu erziehen, steht stets in einem Spannungsverhältnis mit dem Recht des Kindes auf ein gewisses, mit dem Alter zunehmendes Maß an Selbstbestimmung. Nach internationalem Recht muss jeder Staat die Verantwortung, das Recht und die Pflicht von Eltern achten, ihren Kindern bei der Ausübung ihrer Grundfreiheiten Vorgaben zu machen und Grenzen zu setzen, die dem Alter des Kindes angemessen sind. Es lässt sich trefflich darüber streiten, welches Verhalten von Seiten der Eltern - von der spirituellen Erziehung bis hin zur Ernährung des Kindes - angemessen ist.

Der Staat darf jedoch nur dann im Interesse des Kindes in die Entscheidungen der Eltern eingreifen, wenn das Kind tatsächlich oder absehbar körperlichen oder seelischen Schaden nimmt. Wenn Eltern ihre Kinder physisch oder psychisch misshandeln, vernachlässigen, missbrauchen oder ausbeuten, muss der Staat angemessene gesetzliche, administrative, soziale und pädagogische Schritte einleiten. Nach internationalem Recht muss er zudem alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Kinder vor Diskriminierung oder brutaler Bestrafung aufgrund des Glaubens ihrer Eltern oder anderer Familienmitglieder zu schützen.

Der Staat darf im Allgemeinen nicht eingreifen, wenn Eltern ihre Kinder aus Glaubensgründen verpflichten, bestimmte religiöse Kleidung zu tragen, solange dieser Zwang nicht mit psychischer oder physischer Misshandlung einhergeht. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit sollte dem Kind ein zunehmendes Maß an Selbstständigkeit gewährt werden, auch bei der Wahl seiner Kleidung.

Nach Ansicht von Human Rights Watch stehen generelle Einschränkungen für Schüler, die religiöse Kleidungsstücke und Symbole tragen, im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards. Solche Restriktionen können religiöse Minderheiten in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigen, Angehörige der Minderheiten stigmatisieren und negative Auswirkung auf die Bildung der Kinder haben. Häufig treffen die Verbote Mädchen in unverhältnismäßiger Weise. Bestimmungen über Schuluniformen sollten Raum für religiöse Erfordernisse bieten, gleich ob dies Muslime, Sikh, Juden oder Christen betrifft. Im Einzelfall erlassene Restriktionen können gerechtfertigt sein, wenn die Schulverwaltung nachweisen kann, dass bestimmte religiöse Kleidung, etwa gesichtsverdeckende Kopfbedeckungen, negative Auswirkungen auf die Lernfähigkeit des Kindes und auf seine Teilnahme am Schulleben hat. In solchen Fällen kann die übergeordnete Pflicht, das Wohl des Kindes zu schützen, Einschränkungen rechtfertigen.

Auch Staaten, die Gesetze verabschieden, welche Schülerinnen zum Tragen des Kopftuchs verpflichten, verletzen ihre internationalen Verpflichtungen. Menschenrechtsabkommen verpflichten staatliche Behörden, sowohl das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung als auch das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit persönlichen Überzeugungen zu erziehen, zu achten. Ferner muss der Staat in Belangen, die die Religionsfreiheit berühren, auf Zwangsmaßnahmen verzichten.

Sollten Burka und Niqab nicht aus Sicherheitsgründen verboten werden?

Ein pauschales Verbot der vollständigen muslimischen Gesichtsverschleierung ist eine unangemessene Reaktion auf die in einer Vielzahl von Situationen konkrete und legitime Notwendigkeit, die Identität einer Person festzustellen. Kontrollen an Flughäfen, die Beförderung von Schülern, Behördenbesuche sowie die Auszahlung eines Schecks sind ganz offensichtlich Vorgänge, in denen eine Person ihre Identität nachweisen muss. Durch angemessene und rücksichtsvolle Maßnahmen lässt sich jedoch das Recht der betroffenen Person, ihren Glauben zu bekunden, mit ihrer Pflicht, sich zu identifizieren, vereinbaren. In allen oben erwähnten Situationen können voll verschleierte Frauen oder Mädchen beiseite gebeten werden, um einer weiblichen Sicherheitsangestellten, Lehrerin oder Bankmitarbeiterin ihr Gesicht zu zeigen. Gegen religiöse Kleidungsstücke, die eine Identitätsfeststellung nicht beeinträchtigen, beispielsweise ein Turban eines Sikh, sollen keine Einschränkungen im Namen der Sicherheit erlassen werden.

Einige Verfechter allgemeiner Verbote führen die übergeordnete Notwendigkeit ins Feld, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, und verweisen auf die in einigen Ländern allgemein gültigen Vermummungsverbote, die nur zu besonderen Anlässen, etwa im Karneval, aufgehoben werden. Es gibt keine überzeugenden Beweise dafür, dass die volle muslimische Verschleierung eine größere Gefährdung für die öffentliche Ordnung darstellt als andere Formen der Gesichtsverdeckung, etwa aus gesundheitlichen Gründen getragene Schutzmasken oder im Winter getragene Kopfbedeckungen. Es ist bemerkenswert, dass die geltenden Vermummungsverbote mit Ausnahme einiger besonderer Situationen, etwa bei politischen Demonstrationen, nur sehr selten durchgesetzt werden. Schließlich sind auch Zweifel angebracht, ob sich eine Person, die ein Verbrechen plant, durch die Vermummungsverbote davor abschrecken lässt, ihr Gesicht zu verdecken. Ein Verbrecher wird ungeachtet der Verbote stets versuchen, seine Identität zu verbergen.

Sind Verbote religiöser Symbole und Kleidungsstücke ein angemessenes Mittel, um die Trennung von Staat und Religion zu bewahren?

Internationale Menschenrechtsstandards verpflichten Staaten und staatliche Behörden, jede Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugungen zu unterlassen. Dass sich Staaten in religiösen Angelegenheiten neutral verhalten müssen, trägt entscheidend zur Wahrung der Religionsfreiheit bei. In vielen europäischen Staaten sorgt dieses Neutralitätsprinzip dafür, dass staatliche Einrichtungen keine bestimmten religiösen Ansichten vertreten dürfen und gleichzeitig die freie Äußerung religiöser Überzeugungen innerhalb der Gesellschaft zulassen müssen. Ein aggressiver Säkularismus, der jede persönliche Glaubensbekundung zu unterdrücken sucht, etwa durch Verbote von bestimmten Religionen zugeordneter Kleidung an öffentlichen Orten, schützt die religiöse Neutralität des Staates nicht, sondern beschädigt sie.

Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen der Darstellung religiöser Symbole durch eine Institution, die als Bejahung einer bestimmten Religion aufgefasst werden kann, und der Glaubensbekundung durch ein Individuum, das in einer staatlichen Institution beschäftigt ist.
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As Salaamu alaikum M.M.Hanel
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M.M.Hanel
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BeitragVerfasst am: 13.02.2011, 11:56    Titel:

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Weibliche Freiheit und Religion sind vereinbar
Manifest für eine differenziertere Debatte um Religion und Frauenrechte


Interreligiöser Thinktank Schweiz
Januar 2011
www.interrelthinktank.ch
info@interrelthinktank.ch

Als religiöse und interreligiös engagierte Frauen sind wir überzeugt, dass Religion für ein gutes menschliches Zusammenleben auch in Zukunft wichtig sein wird. Da wir um die befreiende Wirkung und um die Wandelbarkeit des Religiösen über patriarchale Vereinnahmungen hinaus wissen, setzen wir uns für die Transformation der Religionen ein. Religion und weibliche Freiheit sind vereinbar. Doch es braucht eine Klärung, was wir unter Religion und was wir unter Feminismus verstehen.

1. Unser Verständnis von Religion und Religiosität
Wir verstehen unter Religiosität eine bestimmte Einstellung zur Welt und zum menschlichen Dasein. Diese Einstellung besteht vor allem darin, einen unverfügbaren Horizont anzuerkennen, der von keinem Menschen und keiner Gruppierung in Besitz genommen werden kann. In den monotheistischen Traditionen wird dieses Umfassende meist "Gott" genannt. In nichtmonotheistischen Weltsichten ist zum Beispiel von der "Urquelle des Lebens", von "Weg", "Leere" etc. die Rede. Gemeinsam ist allen in diesem Sinne religiösen Menschen, dass sie, weil sie um die Unverfügbarkeit der letzten Wahrheit wissen, Respekt vor Anderen haben, die Sinn und Lebensenergie aus anderen Traditionen schöpfen.
Religiosität in der von uns gemeinten Form bleibt notwendig und heilsam, weil alle Menschen in Gefahr sind, den eigenen Standpunkt mit der Wahrheit schlechthin zu verwechseln. In der Überzeugung, dass es einen nicht vereinnahmbaren Sinnhorizont gibt, gründet die Ethik von Mitmenschlichkeit und Gerechtigkeit, die wohl in allen Religionen verankert ist und als Ach-tung vor der unverlierbaren Würde aller Menschen und aller Kreatur ins säkulare Bewusstsein und in viele allgemein anerkannte Rechtstexte (vgl. z.B. BV Art. 7 und 120,2) Eingang gefunden hat. Die religiös begründete Achtung vor der Würde aller bedeutet oft auch Herrschaftskritik denjenigen gegenüber, die sich anmassen, letzte Wahrheit dingfest machen und als Norm allen Menschen aufdrängen zu können. Religionen haben also eine starke ethische Dimension:
Sie geben Massstäbe und Richtlinien vor, wie das Zusammenleben gut und gerecht gestaltet werden kann.
Weil Menschen immer in einer bestimmten Zeit und Kultur leben, existiert Religiosität allerdings nie in Reinform, sondern in konkreten soziokulturellen Ausprägungen. Religiös zu sein bedeutet also auch, den unverfügbaren Sinnhorizont innerhalb einer bestimmten religiösen Tradition, die oft schon diejenige der Eltern war, zu ehren und zu bewahren. Es bedeutet, sich nach innen und aussen haft- und ansprechbar zu machen für eine bestimmte kulturelle Ausprägung des grundlegenden Bewusstseins und Respekts vor dem Unverfügbaren, samt ihren spezifischen Normen und Regeln.

Religionen sind dabei keine monolithischen Blöcke, sondern vieldimensionale Gebilde, die eine breite Vielfalt von Strömungen und Ausdrucksformen umfassen. Das Judentum, den Buddhismus, den Hinduismus, das Christentum, den Islam etc. gibt es nicht im Sinne einer je einheitlichen Lebenspraxis. Sofern es die religiösen Traditionen als kleinste gemeinsame Nenner bestimmter Glaubensinhalte gibt, kann diese nur jede Gemeinschaft intern für sich selbst definieren.

Die historisch gewachsenen Religionen stellen Formen dar, innerhalb derer die Ehrfurcht vor dem unverfügbaren Geheimnis konkret und gemeinschaftlich gelebt wird. Vor allem in den monotheistischen Religionen bilden Heilige Schriften das Fundament des Glaubens. Sie sind für die Gläubigen Offenbarung, Wort Gottes und Richtschnur für die Lebensführung. Auch Festzeiten, Gebetszeiten, Riten, Gebäude etc. umschreiben bestimmte religiöse Identitäten. Sie bilden die geschichtliche Matrix, innerhalb derer die religiöse Grundeinstellung der Selbstrelativierung sich ihren je besonderen Ausdruck verschafft. Der Gebetsruf des Muezzin vom Minarett oder das Glockenläuten zum Sonntagsgottesdienst mögen als Machtdemonstration wahrgenommen werden oder zuweilen auch gemeint sein. Sie sind aber zuallererst ein Aufruf, dem unverfügbaren Geheimnis zwischen allen und allem die Ehre zu geben und so die Würde Anderer anzuerkennen, die ebenso wenig wie ich fähig sind, die ganze Wahrheit zu erkennen. Religiosität in diesem Sinne schliesst die Liebe zur eigenen Tradition ein, verbietet aber die Abwertung oder gar gewaltsame Bekämpfung anderer Traditionen.

Die real existierenden Religionen sind jedoch ambivalent. Sie enthalten einerseits enorme Kräfte der Sinnstiftung, der Lebensbewältigung, der Weltdeutung und der Orientierung für das Handeln. Sie helfen, widersprüchliche, auch leidvolle Erfahrungen persönlicher Biographien sinnhaft zu deuten und sie in einen grösseren Zusammenhang einzubetten. Mit Grundthemen wie Versöhnung und Heilung oder Gerechtigkeit und Barmherzigkeit bergen die Religionen ein grosses Friedenspotential. Religionen sind aber auch normative Instanzen, wel¬che die meisten Werte, Normen und Rituale, die das gesellschaftliche Zusammenleben und die Beziehung der Geschlechter regeln, prägten und nach wie vor prägen. Als solche, von Menschen gestaltete und historisch begrenzte Instanzen produzieren sie auch Benachteiligungs-, Diskriminierungs- und Unterdrückungsverhältnisse personaler und struktureller Art. So haben praktisch alle Religionssysteme patriarchale Geschlechterverhältnisse gestützt und die Unterordnung der Frau unter den Mann religiös legitimiert. Ein Potential für Gewalt bergen Religionen insbesondere dann, wenn ihre AnhängerInnen einen Exklusivitäts- oder Absolutheitsanspruch vertreten. Um solcherart Gewalt zu verhindern, ist Selbst- und zuweilen auch Fremdkritik notwendig, die ihren Ausgang im Festhalten an der bleibenden Unverfügbarkeit der letzten Wahrheit nimmt.

2. Wie verhalten sich Religionen, Frauenrechte und weibliche Freiheit zueinander?
Weil Religion heute noch vor allem in patriarchal geprägten Formen in Erscheinung tritt, steht für viele Feministinnen fest: Religionen als solche sind patriarchale Unterdrückungssysteme, die die Diskriminierung des weiblichen Geschlechts als göttliche Ordnung legitimieren. Tatsächlich werden Frauenrechte durch faktisch existierende religiös-normative Strukturen und Verhaltensweisen bedroht, was zum Beispiel an der strukturellen Benachteiligung der Frauen im Römischen Katholizismus augenfällig wird oder an der rechtlichen und gesellschaftlichen Benachteiligung von Frauen in muslimischen Gesellschaften. Weil bestimmte Religi-onsgemeinschaften eine patriarchale Geschlechterordnung und eine repressive Sexualmoral propagieren, die vor allem Frauen in ihren Rechten beschneiden, kommen viele Feministinnen zum Schluss, Emanzipation gehe zwangsläufig mit der Abschaffung von Religion einher. Gläubige Jüdinnen, Musliminnen, Christinnen, Buddhistinnen oder Hindufrauen sind in ihren Augen Repräsentantinnen einer unaufgeklärten Weltsicht, die es um der weiblichen Freiheit willen zu überwinden gelte.

Feminismus und Islamophobie

Obwohl anerkanntermassen alle Religionsgemeinschaften patriarchale Strukturen aufweisen, sind es in Europa derzeit vor allem die muslimischen Frauen, die von vielen Feministinnen als unemanzipierte "Andere" wahrgenommen werden, die es zu befreien gilt. Die Burka und das Kopftuch der Musliminnen werden zu eindeutigen Signalen für Frauenunterdrückung und männliche Kontrolle über weibliche Sexualität stilisiert. Selbst die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen kritisiert in ihrem Positionspapier "Gleichstellung der Geschlechter und kulturelle/religiöse Praktiken" vom Juni 2010 religiöse Bekleidungsvorschriften als frauendiskriminierend und empfiehlt ein generelles Kopftuchverbot an den öffentlichen Schulen.

In den feministischen Debatten werden meist nicht nur die eigenen westlichen Emanzipationskonzepte unbesehen als allgemeiner Massstab für weibliche Freiheit in Geltung gesetzt, sondern es werden in der Gegenüberstellung zum Islam oftmals auch die real existierenden Geschlechterverhältnisse in der Mehrheitsgesellschaft idealisiert, indem nach wie vor bestehende Missstände ausgeblendet werden: etwa die längst nicht überwundene geschlechts-spezifische Arbeitsteilung, fehlende Lohngleichheit, häusliche Gewalt gegen Frauen und die allgegenwärtige Sexualisierung des weiblichen Körpers. Das Stereotyp von der unterdrück-ten muslimischen Frau dient so der Verschleierung von Gleichstellungsdefiziten in der "Leitkultur" und damit auch der Entlastung von eigenen ungelösten Spannungen und Konflikten. Solcherart feministische Politik spielt rechtsgerichteten Kreisen in die Hände, die mit dem (angeblichen) Kampf zur Befreiung der unterdrückten Muslimin gezielt Islamophobie und Fremdenfeindlichkeit schüren.

Es zeugt von Geschichtsvergessenheit und mangelnder analytischer Schärfe, wenn Feministinnen wie Alice Schwarzer, Julia Onken oder Necla Kelek in ihrer Islamkritik keinen Unterschied machen zwischen Religion im oben genannten Sinn und patriarchalen Auslegungen religiöser Traditionen. Der Islam wird in ihren Analysen ungeachtet seiner inneren Vielfalt als bedrohliches einheitliches "Anderes" konstruiert und gerät damit in eine Position, die derjenigen der vermeintlich einheitlichen "Frau" im westlichen Patriarchat vergleichbar ist. Manche Feministinnen schreiben "dem Islam" heute ähnliche Eigenschaften zu wie ehemals die Ideologen des Patriarchats "der Frau", nämlich: Irrationalität, Bedrohlichkeit und Machtstreben, die durch gesetzliche Massnahmen unter Kontrolle gehalten werden müssen. Hinter Frauenfeindlichkeit und Islamophobie steckt also derselbe ideologische Mechanismus: die Verein-heitlichung des/der "Anderen" zu einem Zerrbild, das als Bedrohung des freien, rationalen, mündigen Mannes bzw. des demokratiefähigen und emanzipatorischen Westens herhalten muss. Einsichten und Wissen muslimischer religiöser Feministinnen, die dem Feindbild Islam widersprechen und einen konstruktiv-kritischen Beitrag zu den Debatten um "Frauenrechte, weibliche Freiheit und Religion" leisten könnten, werden der Einfachheit halber ebenso an den Rand gedrängt wie feministisch-theologische Transformationsarbeit am Judentum und Christentum.

Religion und weibliche Freiheit schliessen sich nicht aus
Es ist richtig, dass westliche Frauen Gleichberechtigung, flexible Rollenbilder und weibliche Selbstbestimmung in Fragen der Lebens- und Familienplanung in erster Linie den Frauen-bewegungen verdanken. Gleichstellung und Frauenrechte wurden tatsächlich oft gegen den offenen oder verdeckten Widerstand religiös-konservativer Kreise erkämpft. Andererseits haben jüdische und christliche Frauen und Frauenverbände nicht unerheblich zum Aufbruch westlicher Frauen im 19. und 20. Jahrhundert beigetragen. Quellen ihres Engagements für die vollen Menschenrechte der Frauen waren biblische Traditionen wie etwa die von der Ebenbürtigkeit der Geschlechter als Geschöpfe und Ebenbilder Gottes (Gen 1,26f; Gal 3,28 uvam).

Religionen in ihrer institutionellen Ausgestaltung sind mithin nicht nur Quellen der Unterdrückung, sondern auch der Befreiung. So findet sich zum Beispiel im Judentum, im Christen¬tum und im Islam die Lehre von der Gleichwertigkeit der Geschlechter, und Frauen haben in den jeweiligen Anfängen ihrer Religionsgemeinschaften wichtige Funktionen ausgeübt: Als Stammmütter, Prophetinnen und Richterinnen oder als Frauen voller Tatkraft und Fürsorglichkeit haben sie die Geschicke Israels gelenkt. In der frühchristlichen Geschichte waren Frauen als Jüngerinnen, Apostelinnen und Missionarinnen massgeblich an der Verbreitung des Evangeliums und am Aufbau der Gemeinden beteiligt. Im Islam gehörten Frauen zu den frühesten Anhängerinnen und Unterstützerinnen des Propheten. Frauen aus der engeren Umgebung von Muhammad, allen voran seine Ehefrauen, waren wichtige Überlieferinnen von Hadithen, d.h. von Aussagen und Handlungsweisen des Propheten, die neben dem Koran wichtigsten Quelle des Islams. Frauen waren in der Frühzeit des Islams auch anerkannte Expertinnen in Rechtsfragen.

Was ihre formalen Rechte betrifft, wurden Frauen gegenüber dem damals herrschenden Patriarchat anfänglich eher besser gestellt, auch wenn die Vorrangstellung der Männer grundsätzlich bestehen blieb: Jüdische Frauen waren in rabbinischer Zeit erbberechtigt und als Ehefrauen durch einen Ehevertrag geschützt und bestimmten weitgehend über ihre Sexualität.
Muslimische Frauen waren ebenfalls durch einen Ehevertrag geschützt und erbberechtigt. Dank dem Brautgeld hatten sie eine gewisse ökonomische Unabhängigkeit und konnten über ihr Vermögen frei verfügen. Als gläubige Frauen werden sie im Koran in gleicher Weise wie die Männer angeredet und haben die gleichen religiösen Pflichten.
Im frühen Christentum ermöglichte das hierarchie- und patriarchatskritische Ethos den Frauen, aus den herkömmlichen Frauenrollen auszubrechen und ihre Gaben in die "Nachfolgegemeinschaft von Gleichgestellten" als Predigerinnen, Prophetinnen und Gemeindeleiterinnen einzubringen.

Allerdings haben Männer in allen drei Religionsgemeinschaften schon früh das Interpretati-onsmonopol der Heiligen Schriften und die religiöse Lehrautorität für sich reklamiert, wodurch die emanzipatorischen Impulse Jahrhunderte lang an ihrer Entfaltung gehindert wurden. Diese Situation beginnt sich seit einigen Jahrzehnten zu ändern: Weltweit ergreifen reli-giöse Frauen das Wort und kritisieren die patriarchale Vereinnahmung ihres religiösen Erbes. Sie lesen die Heiligen Schriften ihrer Religion mit eigenen Augen, stellen die Definitionsmacht von Männern in Frage und entwickeln Ansätze einer geschlechtergerechten Auslegung ihrer Religion. Sie übernehmen kultische und theologische Leitungsaufgaben und gestalten als Rabbinnerinnen, Priesterinnen, Pfarrerinnen, Bischöfinnen, weibliche Gurus, spirituelle Lehrerinnen, als Tora-, Bibel- und Korangelehrte ihre Religionsgemeinschaften aktiv mit.

Solche Entwicklungen zeigen, dass Religion als solche nicht in Widerstreit mit weiblicher Freiheit steht. Vielmehr ist die Religion heute für viele Frauen weltweit ein Referenzrahmen, innerhalb dessen sie ihre Ansprüche an Würde und Integrität, Selbstbestimmung und ein gutes Leben für alle artikulieren. Häufig sind es gerade religiöse und spirituelle Quellen, die Frauen ermutigen und ermächtigen, gegen Diskriminierung und Gewalt zu kämpfen — im Namen des unverfügbar bleibenden Göttlichen, von dem her sich die Vergötzung männlicher Herrschaft als illegitime Aneignung des Nichtverfügbaren entlarven lässt.

3. Für einen Feminismus, der sich selbst treu bleibt
Westliche Feministinnen haben sich schon immer eine Transformation der Geschlechterverhältnisse zum Ziel gesetzt, die weit über formale Gleichberechtigung hinaus reicht: Jahrhunderte lang eingebürgerte Vorstellungen von der Höherwertigkeit des "Männlichen" und der Minderwertigkeit sogenannter "Weiblichkeit" sollen aufgebrochen werden zugunsten einer lebens- und weltfreundlicheren Sicht der Dinge. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Frauensolidarität waren Leitmotive im Kampf zur Befreiung von Frauen, die mit einer grundlegenden Veränderung der gesellschaftlichen und kulturellen Ordnung verknüpft wurden.

Diese Ausrichtung des Feminismus gerät derzeit in den Debatten um "Frauenrechte und Religion" häufig in Vergessenheit. Wenn religiösen oder nicht-westlichen Frauen vorgeschrieben wird, wie sie sich zu emanzipieren haben, wird Frauen verschiedener Zugehörigkeit das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstdefinition abgesprochen. Solange der säkular-feministische Glaubenssatz, demzufolge Religion an sich patriarchal ist, nicht aufgehoben ist, werden religiöse Frauen und allen voran Frauen von Minderheitsreligionen einer Form von feministischer Fremdbestimmung unterworfen, die berechtigte Zweifel am westlichen Emanzipationskonzept aufkommen lässt und nach einer Rückbesinnung auf die ursprüngli¬che Orientierung des Feminismus an einem guten Leben für alle ruft.

Feminismus bedeutet nicht, Frauen anderer kultureller Zugehörigkeit für ein westlich relatives Emanzipationskonzept zu vereinnahmen, sondern das Recht auf Selbstdefinition anzuerkennen und über konkrete Gleichstellungsmassnahmen hinaus ein gutes Leben für alle zu wollen. Für weibliche Freiheit einzutreten, heisst für uns: Keine Missionierung der Anderen – auch nicht im Namen von westlichem Feminismus und Emanzipation! Es heisst zu respektieren, dass es verschiedene Formen von weiblicher Freiheit und Feminismus gibt, auch solche, die Angehörige der Mehrheitskultur und -religion nicht auf Anhieb verstehen. So geht es beispielsweise nicht an, dass das "feministische" Bewusstsein jüdischer muslimischer, buddhistischer oder hinduistischer Frauen daran bemessen wird, ob sie die im westlichen Feminismus übliche Form der Patriarchats-, Religions- und Schriftkritik teilen.

Feminismus, wie wir ihn verstehen, nimmt die Unterschiede und die asymmetrischen Machtverhältnisse zwischen Frauen der Mehrheits- und Minderheitskulturen und -religionen ernst und versucht, weibliche Freiheit im Dialog miteinander so weit zu denken, dass darin das gute Leben für alle Frauen in ihrer Verschiedenheit als Möglichkeit aufscheint. Er nimmt die Vielfalt kultureller und religiöser Frauenerfahrungen zum Ausgangspunkt einer Ethik und Praxis des Dialogs, die auf konkrete Begegnungen und gegenseitige Anerkennung angelegt ist. Im interreligiösen Dialog von Frauen, wie wir ihn seit Jahren einüben, kommt etwas von dieser Vision einer respektvollen Beziehung und eines gleichberechtigten Miteinanders von Frauen unterschiedlicher religiöser Herkunft zum Ausdruck.

Es ist nicht zuletzt die transzendierende, das jeweils faktisch Erreichte überschreitende Funktion des Religiösen, die für uns die Weiterentwicklung und Zukunftsoffenheit auch des Feminismus ermöglicht. Auch Feministinnen sind nicht immun gegen ideologische Erstarrung in Dogmensystemen. Wenn zum Beispiel stereotype Bilder der "emanzipierten" Frau absolut gesetzt werden, ist es an der Zeit, westliche Feministinnen an ihre eigenen Ansprüche zu erinnern, mit anderen Worten: in Erinnerung zu rufen, dass (weibliche) Freiheit nie identisch ist mit bestimmten kulturellen Leitbildern, sondern ein offener Prozess, immer zukünftig und im Entstehen.

4. Was wir uns wünschen
Wir wünschen uns eine Kultur des Zusammenlebens, die Frauen, Männer und Kinder, Alte und Junge aller religiösen und nichtreligiösen Zugehörigkeiten in ihrer unverlierbaren Würde anerkennt. Um gemeinsam eine solche Kultur voranzubringen, müssen in der gegenwärtigen Situation der Schweiz alle Beteiligten je spezifische Beiträge leisten:

Angehörige konservativer und rechtsgerichteter Gruppierungen fordern wir auf, Frauen diskriminierende Konzepte in den eigenen Reihen offen zu legen und zu bearbeiten, das eigene religiöse Herkommen — zum Beispiel "das christliche Abendland" — nicht wider besseres Wissen zu idealisieren und Menschen anderer Zugehörigkeiten, zur Zeit vor allem des Islam, in ihrer Vielfalt wahrzunehmen und zu respektieren.

Nichtreligiöse Feministinnen fordern wir auf, die eigene Orientierung an einem guten Leben für alle neu zu beleben, sich mit Religiosität, wie wir sie verstehen, auseinander zu setzen, die Relativität und Entwicklungsbedürftigkeit des westlichen Emanzipationskonzepts zu erkennen, Respekt vor Frauen zu haben, die an andere mögliche Massstäbe guten Lebens anknüpfen, sich über die vielfältigen Entwicklungen im Feminismus und über feministische Transformationsbewegungen in Judentum, Christentum, Islam und anderen Religionen zu informieren.

Linke und Liberale fordern wir auf, sich mit Frauen diskriminierenden Tendenzen in den eigenen Reihen — z.B. das Konzept des "Nebenwiderspruchs" im Sozialismus oder nivellierende Gleichheitskonzepte im Liberalismus — auseinander zu setzen, anzuerkennen, dass Religiosität nicht mit Unaufgeklärtheit gleichgesetzt werden kann und die eigene historische Verflechtung mit religiösen Traditionen zu klären.

ChristInnen, MuslimInnen, Juden/Jüdinnen und andere Menschen, die sich bestimmten Religionen zugehörig fühlen, fordern wir auf, zwischen Religiosität und kulturspezifischen Ausdrucksformen zu unterscheiden, Frauen diskriminierende Traditionen in den eigenen Reihen zu erkennen und zu überwinden und gegen Tendenzen der Selbstverabsolutierung aus-drücklich und öffentlich einzutreten.

Uns selbst verpflichten wir, konstruktiv mit Komplexität und Vielfalt umzugehen, andere Standpunkte zu respektieren, beharrlich auf ungerechtfertigte und schädliche Vereinfachungen, etwa in den Medien oder in wahlkampforientierter Politik, hinzuweisen, schliesslich: unsere religiösen Traditionen in Richtung auf die Achtung der Würde aller und ein gutes globales Zusammenleben weiterzuentwickeln, in Treue zur religiösen Grundeinstellung, die das Wahre, Gute und Gerechte niemals als Besitz bestimmter Menschen oder Kulturen, sondern stets als unverfügbar und zukünftig erkennt.


18. Januar 2011