Die Meinung dass die Bedeckung des Gesichts Pflicht
ist:
http://www.ahlu-sunnah.com/archive/index.php/t-24239.html
Niqaab aus der Sicht des Qurans, der Sahih Ahadith und der Meinung der
großen Gelehrten
Anmerkung des Autors Ibn Farooq
Um es zu verdeutlichen, es ist nicht die Absicht dieses Artikels zu sagen,
wenn eine Frau nicht Niqaab trägt, wird sie in Dschahannam kommen, da wir
wissen, es gibt zwei gültige Ansichten über den Hidschaab. Die eine
Ansicht, die von den Gelehrten gehalten wird, ist, dass Niqaab
(Verschleierung des Gesichts) „wadschib” (verpflichtend) ist. Andere
Gelehrte halten die Ansicht, dass es „mustahab” (empfohlen und die beste
Sache zu machen, aber nicht verpflichtend) ist.
Dieser Artikel soll für die Leute eine Erklärung sein, die solche Sachen
sagen wie „Niqaab gehört nicht zum Islam” oder „ist nicht wichtig” oder
„schlecht fur Dawa”. Diese Leute sollen verstehen, dass Niqaab von Quran
und Hadith ist. Auch wenn sie der Meinung sind, dass as nicht „wadschib”
ist, es doch DAS BESTE und empfohlen ist, und jeder, der es trägt,
respektiert werden muss. Wen jemand davon abhält, Niqaab zu tragen oder es
verleugnet, dass es zum Islam gehört, oder diejenige verspottet, die es
trägt, der soll Allah (swt) fürchten und seine Schahada wiederholen.
Und Allah (swt) weiss es am Besten.
1. Aus der Sicht des Qurans
(Die Kommentare sind übereinstimmend mit denen von Ibn Kathir, al Qurtubi
und at-Tabari)
"O Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den
Frauen der Gläubigen, dass sie sich in ihren Überwurf (Dschilbaab)
verhüllen (sich komplett verhüllen mit Ausnahme der Augen oder eines Auges
um den Weg zu sehen. Tafsir al-Qurtubi). So werden sie eher erkannt (als
anständige Frauen) und werden nicht verletzt. Und Allah ist verzeihend und
barmherzig."
(Sure Al-Ahzaab Vers 59)
"Sprich zu den Gläubigen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen (vor
verbotenen Dingen) und ihre Scham hüten (vor unerlaubten sexuellen
Handlungen). Das ist reiner für sie. Siehe Allah kennt ihr Tun.
Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke niederschlagen und
ihre Scham hüten, und dass sie nicht ihre Reize zur Schau tragen, es sei
denn, was außen ist. ..."
(Sure An-Nur Vers 30-31)
(Übersetzung "Der Koran" von Max Henning)
2. Aus der Sicht der Ahadith
Überliefert von Safiya Bint Shaiba (radhiallahu anha), Aisha (radhiallahu anha)
pflegte zu sagen: „Als (die Verse 30-31 Surah „An-Nur“) „...dass sie ihren
Schleier über ihren Busen (Dschuyubihinna) schlagen...“ offenbart wurde,
schnitten sie (die Frauen) ihre Überkleider an den Enden ab und bedeckten
ihre Gesichter mit den abgeschnittenen Stücken.“
(Sahih al-Bukhari Band 6, Buch 60, Hadith 282)
Aisha (radhiallahu anha) überliefert: „Rasulullah (sallallahu alayhi
wasallam) pflegte sein Fadschr-Gebet zu verrichten, und einige mit
Schleiern bedeckte Gläubige Frauen waren es gewohnt bei seinem
Fadschr-Gebet anwesend zu sein, danach gingen sie unerkannt nach Hause.“
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 8, Hadith 368 )
Shaikh Ibn Uthaimin schreibt in der der Eklärung zu diesem Hadith: „Dieses
Hadith macht deutlich, dass die islamische Kleidung den gesamten Körper
verbirgt, wie in diesem Hadith erklärt. Nur durch die vollständige
Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt
werden. Dies war das Verständnis und die Praxis
der Sahaba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht
von Allah (swt), mit dem vollständigsten Iman und den edelsten
Charaktereigenschaften. Wenn die Frauen der Sahaba sich vollständig
verschleierten, wie können wir von diesem Weg abweichen? (ibn Uthaimin in
dem Buch „Hidschaab“ Seite 12, 13)
Aisha (radhiallahu anha) überliefert: „Die Frauen von Rasulullah
(sallallahu alayhi wasallam) pflegten nach Al-Manasi, einen weiten offenen
Platz (nahe Baqi' in Madina) zu gehen, um ihre Notdurft in der Nacht zu
verrichten. Umar pflegte zu dem Propheten (sallallahu alayhi wasallam) zu
sagen: „lass deine Frauen verschleiert sein“, aber Rasulullah (sallallahu
alayhi wasallam) tat dies nicht. Sauda Bint Zam'a, die Frau des Propheten
(sallallahu alayhi wasallam), ging eines Nachts zur Zeit des Ischa heraus,
und sie war eine große Frau. Umar sprach sie an und sagte: „Ich habe dich
erkannt, o Sauda.“ Er sagte das, da er sich eifrigst wünschte, dass die
Verse über „Al-Hidschaab“ (die Verschleierung der muslimischen Frau)
offenbart werden sollten. So offenbarte Allah die Verse über
„Al-Hidschaab.“ (Eine vollständige Körperbedeckung mit Ausnahme der Augen.)
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 4, Hadith 148)
Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Alles einer Frau ist Aurah“
(Sahih Tirmidhi)
(Shaikh Muhammed Salih al-Munadschid zitiert dieses Hadith von Tirmidhi
überliefert mit einer gesunden Überlieferungskette und sagt, es sei ein
direktes Hadith von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) und es
verdeutliche, dass eine Frau alles bedecken muss einschließlich Gesicht und
Hände)
Thabit Ihn Qays radhiallahu anhu erzählte: „Eine Frau namens Umm Khallad
kam verschleiert zu dem Propheten (sallallahu alayhiwasallam). Sie suchte
nach ihrem Sohn, der getötet worden war (in der Schlacht). Einige der
Gefährten des Propheten (sallallahu alayhi wasallam) sagten zu ihr: „Du
bist hergekommen um nach deinem Sohn zu fragen, während du dein Gesicht
verschleierst?“ Sie sagte: „Wenn ich betroffen von dem Verlust meines
Sohnes bin so muss ich nicht den Verlust meiner Keuschheit erleiden.“ Der
Prophet (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Du wirst die Belohnung zweier
Märtyrer fur deinen Sohn bekommen.“ Sie fragte: „Warum ist das so, o
Prophet Allahs?“ Er (sallallahu alayhi wasallam) erwiderte: „Weil die Leute
des Buches (Juden) ihn getötet haben“
(Abu Dawud Buch 14, Hadith 2482 )
Umm Salamah, Ummul Mu'minin (radhiallahu anha) erzählte: Als der Vers
„...dass sie sich in ihren Überwurf verhüllen...“ offenbart wurde, kamen
die Frauen der Ansar (aus ihren Häusern) heraus, als ob sie Krähen aber
ihren Köpfen hatten durch das Tragen ihrer Übergewänder“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4090 )
Aisha, Ummul Mu'minin (radhiallahu anha) erzählte: Möge Allah Erbarmen
haben mit Den früh ausgewanderten Frauen. Als der Vers „…dass sie ihren
Schleier aber ihren Busen schlagen…“ offenbart wurde, nahmen sie ihre
dicken Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4091 )
Ibn Hadschar al-Asqalanee, der bekannt ist als Amir al-Mu'minien in den
Ahadith, sagte, dass die Worte „machten Schleier“ in diesem Hadith
bedeuten, dass sie ihre Gesichter bedeckten. (Fathhul-Bari)
Yahya erzählte mir von Malik von Hisham lbn Urwa dass Fatimah Bint
Al-Mundhir (radhiallahu anha) sagte: „Wir pflegten unsere Gesichter zu
verschleiern, als wir in lhram in Begleitung von Asmaa Bint Abi Bakr
as-Siddiq radhiallahu anha waren.“
(Imam Mariks Mu'atta Buch 20, Hadith 20.5.16)
(Auch dies beweist, dass nicht nur die Frauen von Rasulullah (sallallahu
alayhi wasallam) Niqaab trugen. Obwohl im lhram
Frauen kein Niqaab tragen sollten, müssen sie trotzdem ihre Gesichter
bedecken wenn Männer da sind.)
Aisha, Ummul Mu'minin (radhiallahu anha) erzählte: „Die Reiter kamen an uns
vorbei, während wir mit den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wasallam)
waren. Immer wenn sie sich uns näherten, pflegten wir unsere äußeren
Gewänder von den Köpfen aber unsere Gesichter zu ziehen. Wenn sie sich
entfernten, pflegten wir unsere Gesichter aufzudecken.“
(Abu Dawud Buch 10, Hadith 1829)
Es ist aufgeschrieben bei Ahmad, Abu Dawud und ihn Madschah: „Aisha
erzählte...“ (ln seinem Werk „Dschilbaab al-Marah al-Muslimah“ S.108 sagt
al-Albaani, dass es „hasan“ ist, wegen der übereinstimmenden Aussage.)
Ebenso nach einer Erzählung von Asmaa radhiallahu anha die nicht die Frau
von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) war, bedeckte Asmaa radhiallahu
anha auch ihr Gesicht immer vor (nicht-mahram) Männern.
Shaikh Ibn Uthaimin schreibt in seiner Erklärung über dieses Hadith:
„Dieses Hadith zeigt, dass das Bedecken des Gesichts nach den Anordnungen
der Shariah eine Pflicht ist, weil es während Ihram „wadschib“
(verpflichtend) ist, kein Niqaab zu tragen. Wenn es also nur „mustahab“
(empfohlen) wäre, das Gesicht zu bedecken, dann hatten Aisha und Asmaa
(radhiallahu anhuma) „wadschib“ vor „mustahab“ gezogen. Es ist gut bekannt
bei den Gelehrten, dass eine „wadschib“ Handlung nur ausgelassen werden
kann wegen einer Handlung, die auch „wadschib“ oder „fardh“ ist. Die
Tatsache, dass Aisha und Asmaa (radhiallahu anhuma) ihre Gesichter im Ihram
in der Gegenwart fremder Männer bedeckten zeigt, dass sie dies als
„wadschib“ oder „fardh“ Handlung verstanden, sonst hatten sie ihre
Gesichter nicht im lhram bedeckt.
Ikrama (radhiallahu anhu) erzählte: „Rifa'a schied sich von seiner Frau,
woraufhin Abdul Rahmen ihn Zubair al-Qurazi sie heiratete. Aisha
(radhiallahu anha) sagte, dass die Frau (kam und) einen grünen Schleier
trug.“
(Sahih al-Bukhari Band 7, Buch 72, Hadith 715 )
(Es ist ein sehr langes Hadith, aber das Wesentliche ist, dass die Frauen
der Sahaba den vollen Schleier trugen.)
Umm Atiya (radhiallahu anha) erzählte: „Es wurde uns von dem Gesandten
Allahs befohlen, unsere menstruierenden Frauen und verschleierten Frauen zu
den religiösen Versammlungen und den Gebeten der Muslime an den beiden
Eid-Festen zu bringen. Diese menstruierenden Frauen sollten sich von dem
Gebetsplatz (Musallah) fernhalten. Eine Frau fragte: „O Gesandter Allahs,
was macht jemand, der keinen Schleier hat?“ Er sagte: „Sie soll sich einen
Schleier von ihrer Freundin ausleihen.“
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 8, Hadith 347 )
Shaikh ibn Uthaimin schreibt in seiner Erklärung zu diesem Hadith: „Dieses
Hadith beweist, dass es allgemein bei den Frauen der Sahaba (radhiallahu anhuma)
üblich war, dass keine Frau ihr Haus ohne ein Obergewand verließ, ganz
verborgen. Wenn sie keinen Schleier besaß, war es für sie nicht möglich
hinaus zu gehen. Aus diesem Grund, als Rasulullah (sallallahu alayhi
wasallam) ihnen befahl, zu dem Platz des Eid- Gebets zu gehen, erwähnten
sie dieses Hindernis. Darauf antwortete Rasulullah (sallallahu
alayhiwasallam), dass jemand ihr einen Schleier leihen könnte. Wenn
Rasulullah sallallahu alayhi wasallam den Frauen nicht erlaubte, zu einem
Platz wie das Eid-Gebet zu gehen, was in der Shariah sowohl fur Frauen als
auch für Männer verordnet ist, wie können dann Leute ihre Frauen zu
Marktplätzen und Einkaufszentren ohne Schleier herauslassen, wo eine freie
Mischung der Geschlechter stattfindet.“ (Ibn Uthaimin in „Hidschaab S. 11)“
Am Ende dieses sehr langen Hadith, das Anas (radhiallahu anhu) zitiert,
erzählt Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam):
„...und wenn eine Frau von den Frauen des Paradieses auf die Erde schauen
wurde, wurde sie den ganzen Raum zwischen ihnen (Erde und Himmel) mit Licht
füllen und wurde alles, was zwischen ihnen ist, mit Parfum füllen, und der
Schleier ihres Gesichts ist besser als die ganze Welt und alles was darin
ist.“
(Sahih al-Bukhari Band 8, Buch 76, Hadith 572 )
Dies zeigt, dass sogar die Frauen im Paradies Schleier tragen, und das Wort
Schleier bedeutet, was das Gesicht bedeckt.
Aisha (radhiallahu anha) erzählt, dass einmal eine Muslima einen Brief dem
Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wasallam) geben wollte. Der Brief wurde
dem Propheten (sallallahu alayhi wasallam) hinter einem Vorhang überreicht.
(Abu Dawud Buch 33, Hadith 4154 (übereinstimmend mit Nasai))
(Hier haben die Mufassirien von Ahadith erklärt, dass die Ahadith, wo
Frauen zu Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) kamen und ihre Gesichter
zeigten, vor dem Ayah erzählt wurden ,,...Und wenn ihr sie (seine Frauen)
um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang; solches ist
reiner fur eure und ihre Herzen...“ (Surah „Al-Ahzaab“ 53) Und dieses
Hadith beweist, dass dieser Befehl für die ganze Ummah und nicht nur för
die Frauen von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) gilt.)
Aisha (radhiallahu anha) überlieferte, dass Utba Bin Abi Waqqas zu seinem
Bruder Sa'd Bin Abi Waqqas sagte: „Der Sohn der jungen Sklavin von Zam'a
ist von mir, also nimm ihn in deine Obhut.“ Also nahm ihn Sa'd im Jahr der
Eroberung von Makkah zu sich und sagte: „(Dies ist) der Sohn meines
Bruders, den mich mein Bruder bat, in Obhut zu nehmen.“ Abd Bin Zam'a stand
vor ihm auf und sagte: „(Er ist) mein Bruder und der Sohn der jungen
Sklavin meines Vaters, und wurde im Bett meines Vaters geboren.“
Also trugen sie beide ihren Fall vor Rasulullah (sallallahu alayhi
wasallam). Sa'd sagte: „O Gesandter Allahs! Dieser Junge ist der Sohn
meines Bruders, und er hat ihn mir anvertraut.“ Abd Bin Zam'a sagte:
„Dieser Junge ist mein Bruder und der Sohn der jungen Sklavin meines Vaters
und wurde im Bett meines Vaters geboren.“ Rasulullah (sallallahu
alayhiwasallam) sagte: „Der Junge ist für dich, o Abd Bin Zam'a!“ Dann
sagte Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) weiter: „Das Kind ist fur den
Besitzer des Bettes, und der Stein ist für den Ehebrecher.“ Zu Sauda Bint
Zam'a sagte Rasulullah (sallallahu alaihi wasallam) darauf als er die
Ähnlichkeit des Kindes mit Utba sah: „Verschleiere dich vor ihm.“ Der Junge
sah sie nicht mehr bis er Allah traf.
(Sahih al-Bukhari Band 9, Buch 89, Hadith 293 )
Anmerkung: Dieses Hadith beweist, dass Rasulullah (sallallahu alayhi
wasallam) in der Tat befahl, das Gebot der Verschleierung zu beachten
Anas (radhiallahu anhu) erzählte: „Ich weiß über den Schleier (den Befehl
der Verschleierung der Frauen) mehr als jeder andere. Ubai Bin Ka'b pflegte
mich darüber zu fragen. Allahs Gesandter (sallallahu alayhi wasallam) wurde
Ehegatte von Zainab Bint Jahsh, die er in Madina heiratete. Als die Sonne
hoch am Himmel stand, lud der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wasallam)
die Leute zum Essen ein. Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) blieb
sitzen, und einige Leute blieben bei ihm sitzen, nachdem die anderen Gäste
gegangen waren. Dann stand Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) auf und
ging weg, und ich auch. Ich folgte ihm, bis er an die Tür von Aishas Zimmer
kam. Dann dachte er, dass die Leute inzwischen gegangen seien, und so ging
er zurück, und ich ging mit ihm. Aber siehe da, die Leute saßen immer noch
auf ihren Plätzen. Also ging er ein zweites Mal, und ich ging auch mit ihm.
Als wir die Tür von Aishas Zimmer erreichten, ging er wieder zurück, und
ich ging mit ihm und wir sahen, dass die Leute gegangen waren. Daraufhin
hängte Rasulullah (sallallahu alaihi wasallam) einen Vorhang zwischen mich
und ihn und der Vers der den Befehl der Verschleierung Hidschaab der Frauen
betrifft wurde offenbart.
(Sahih al-Bukhari Band 7, Buch 65, Hadith 375)
Umm Salamah, Ummul Mu'minin radhiallahu anha, erzählte: „ich war mit
Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam), als Maimunah auch da war. Da kam
ihn Umm Maktum. Dies passierte, nachdem uns befohlen wurde, den Schleier zu
tragen.Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Verschleiert euch
vor ihm.“ Wir fragten: „O Rasulullah, ist er nicht blind? Er kann uns weder
sehen noch uns erkennen.“ Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte:
„Seid ihr beide blind? Seht ihr ihn nicht?“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4100)
3. Von den Sahaba (Radhiallahu Anhum)
Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu),
der einer von den Gefährten Rasulullahs (Sallallahu Alayhi Wasallam) war,
die am meisten Wissen hatten; Rasulullah (Sallallaahu Alayhi Wasallam) hat
sogar für ihn ein Bittgebet gemacht und gesagt: “O Allah, gib ihm ein
tiefes Verständnis für die islamische Religion, und unterrichte ihn über
die Bedeutung und Auslegung der Dinge.” Ibn Jarir at-Tabari (Rahimahullah)
mit einer authentischen Überlieferungskette hat die Meinung von Ibn Abbaas
zitiert; “dass den muslimischen Frauen befohlen wurde, ihre Köpfe und
Gesichter mit Übergewändern zu bedecken mit Ausnahme eines Auges.” (Dies
ist aufgeschrieben in Ma’riful Qur’an in dem Tafsier der Surah Ahzaab 33,
mit Hinweis auf Ibn Jarir mit einer Sahih Kette von Überlieferern.)
Der Tabi’i Ali bin Abu Talha erklärt, dass dies die letzte Meinung von Ibn
Abbas war, und die anderen von ihm zitierten Meinungen stammten aus der
Zeit vor Surah Al Ahzaab und dem Gebot von “Dschalabib” (Schleier).
Ibn Uthaimin bemerkte über diese Aussage von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu):
“Diese Aussage ist ‘marfoo’ und in der ‘Shariah’ hat sie die gleiche
Kategorie wie ein Hadith, das direkt von Rasulullah (Sallallaahu Alayhi
Wasallam) erzählt wurde.”
Die Aussage von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu) wurde von vielen Tabi’ien
wiedergegeben, wie Ali Ibn Abu Talha und Ibn Jarir in Ma’riful Qur’an von
Mufti Muhammad Shafi Band 7, S. 217, im Tafsier Ibn Jarir Band 22, S. 29.
und auch von Imam Qurtubi, alle mit SAHIH Überlieferungsketten, und erklärt
in dem Buch “Hijaab” von Ibn Uthaimin S. 9 und bestätigt in dem Buch
“Hijaab wa Safur” von Scheich-ul-Islam Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) S. 11
und von Abdul Aziz bin Bazz S. 55 und S. 60.
Abdullah Ibn Mas’ud (Radhiallahu Anhu),
der bekannt war als der Sahabi mit dem meisten Wissen über die Schariah. Er
wurde Muslim, als er ein kleines Kind war, blieb seitdem die meiste Zeit
bei Rasulullah (Sallallahu Alayhi Wasallam) und erhielt so das Wissen des
Qur’ans von ihm. Umar Ibn Khattab (Radhiallahu Anhu) sagte über ihn: “Bei
Allah, ich kenne keine Person, die qualifizierter ist in den
Angelegenheiten, die den Qur’an betreffen, als Abdullah Ibn Mas’ud.”
Abdullah Ibn Mas’ud erklärte; das Wort Dschilbab (wie es im Qur’an erwähnt
wird in Surah Ahzab Ayah 59) bedeutet ein Übergewand, das den ganzen Körper
bedeckt, dazu gehören Kopf, Gesicht und Hände. (Von Ibn Taymiyyah
(Rahimahullah) in seinem Buch über Fatwas Seite 110 Band 2 und von Ibn
Uthaimin in seinem Buch Hijaab.)
Abu Ubaidah Salmani (Radhiallahu Anhu),
ein anderer sehr bekannter Sahabi, sagte: “Dschilbab soll den Körper der
Frau ganz bedecken, so dass nichts herausschaut außer einem Auge, mit dem
sie sehen kann.” (Tafsier Al-Qurtubi ) Und in der Zeit von Rasulullah
(Sallallahu Alayhi Wasallam) “pflegten die Frauen ihre Übergewänder
(Dschilbab) über ihre Köpfe in so einer Weise zu tragen, dass nur ein Auge
sichtbar war, um den Weg zu sehen.” (In dem Buch “Hijaab” S. 9)
Ubaida bin Abu Sufyan bin al-Harith (Radhiallahu Anhu)
ein anderer sehr bekannter und gelehrter Gefährte von Rasulullah
(Sallallahu Alayhi Wasallam) und der Sohn von Abu Sufyan Bin Harith. Imam
Muhammad bin Sirin (Rahimahallah) einer von den Tabi’ien mit dem meisten
Wissen sagte: “Als ich Ubaida bin Sufyan bin al-Harith (Radhiallahu Anhu)
fragte wie Dschalbab getragen werden musste, zeigte er es mir, indem er ein
Tuch über seinen Kopf zog und damit seinen ganzen Körper bedeckte mit
Ausnahme des linken Auges. Das war auch die Erklärung des Wortes
‘Alaihinna’ in diesem Vers.” (Kommentar von Ibn Jarir und Ahkam-ul-Qur’an,
Band III, S. 457 und in “Hijaab wa Safur” zitiert von Abdul Aziz Bin Bazz
unter dem Kapitel seiner Fatwa über Hidschaab auf Seite 54).
4. Von den Tabi’ien
Ibn Jarir (Rahimahullah) zitiert die Meinung von Ibn Abbaas (Radhiallahu
Anhu): “Allah hat allen muslimischen Frauen befohlen, wenn sie ihre Häuser
aus Notwendigkeit verlassen, ihre Gesichter zu bedecken, indem sie einen
Teil ihrer Übergewänder über ihre Köpfe ziehen.” (Tafsier Ibn Jarir, Band
22 S. 29)
Der Tabi’ie Qatadah (Rahimahullah) sagte, dass Dschilbab gewickelt und so
gelegt werden soll, dass es über die Stirn gezogen wird und die Nase
bedeckt (so dass die Augen sichtbar sind) und die Brust und den größten
Teil des Gesichtes bedeckt.
Der Tabi’ie Ali bin Abu Talha (Rahimahullah) zitiert von Ibn Abbas
(Radhiallahu Anhu), dass er zu sagen pflegte: “Es war erlaubt, Hände und
Gesicht zu zeigen, als Surah An-Noor Ayah 31 offenbart wurde, aber nachdem
Surah Al-Ahzaab, Vers 59 mit dem Wort “Dschalabib” offenbart wurde, danach,
sagte Ibn Abbas, (Radhiallahu Anhu) wurde den muslimischen Frauen befohlen,
ihre Köpfe und Gesichter mit ihren Übergewändern zu bedecken mit Außnahme
eines Auges. Und das war auch die Meinung von Ibn Mas’ud (Radhiallahu
Anhu).” (Zitiert von Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) in seinem Buch über Fatwa
und von Abdul Aziz bin Baz in dem Buch “Hijaab wa Safur” Seite 60).
Imam Muhammad bin Sirin (Rahimahullah) einer der gelehrtesten Tabi’ein
sagte: “Als ich Ubaida bin Sufyan bin Al-Harith (Radhiallahu Anhu), ein
sehr bekannter und gelehrter Gefährte Rasulullahs (Sallallahu Alayhi
Wasallam), über die Bedeutung des Verses über ‘Alaihinna’ fragte und wie
Dschalbab getragen werden musste, zeigte er es mir, indem er ein Tuch über
seinen Kopf zog und damit seinen ganzen Körper bedeckte mit Ausnahme des
linken Auges. Das war auch die Erklärung des Wortes ‘Alaihinna’ in diesem
Vers.” (Kommentar von Ibn Jarir und Ahkam-ul-Qur’an, Band III, S. 457 und
in “Hijaab wa Safur” zitiert von Abdul Aziz Bin Baz unter dem Kapitel
seiner Fatwa über Hidschaab auf der Seite 54)
5. Von den Mufassirien des Qur’an
Der Mufassir Imam Al-Qurtubi (Rahimahullah) zitiert in seinem Tafsier über
die Ayah von “Dschilbab” (Al-Ahzaab 33:59), dass “Dschilbab” ein Tuch ist,
das den ganzen Körper bedeckt. Ibn Abbas (Radhiallahu Anhu) und Ubaidah
As-Salmani (Radhiallahu Anhu) sagten: “Dass es vollständig um den Körper
der Frau gewickelt werden soll, so dass nichts hervorschaut außer einem
Auge, mit dem sie sehen kann.” (Tafsier Al Qurtubi, Surah Al-Ahzab, Ayah
59) Dies wurde auch bestätigt von Imam Wahidi, Imam Neischapuri in dem Buch
von Quran Tafsier “Gharaib-ul-Quran” und “Ahkam-ul-Quran”, von Imam Razi in
seinem Tafsier der Surah Ahzaab in dem Buch “Tafsier- Kabir”, von Imam
Baidavi in seinem Quran Tafsier “Tafsier-Baidavi” von Abu Hayyan in
“Al-Bahr-ul-Muhiet” und von Ibn Sa’d Muhammad bin Ka’b Kuradhi. Alle haben
das Tragen von Dschalbab mehr oder weniger auf die gleiche Weise
beschrieben wie die zwei Beschreibungen von Ibn Abbas (Radhiallahu Anhu).
Auch in seinem “Al-Jami’ li Ahkaamil Quran” sagt Imaam Qurtubi
(Rahimahullah): “Für alle Frauen treffen effektiv die Bedingungen dieses
Verses zu, die das Prinzip der Schariah miterfasst, dass alles an einer
Frau ‘Aurah’ (verhüllungsbedürftig) ist - ihr Gesicht, Körper und Stimme,
wie zuvor erwähnt. Es ist nicht erlaubt, irgend etwas
davon preiszugeben außer in Situationen der Notwendigkeit, wie z.B. Zeugnis
ablegen…” (Al-Jami’ li Ahkaamil Quran)
At-Tabari und Ibn Al-Mundhir beschreiben die Methode des Tragens des
Dschilbaab nach Ibn Abbas und Qatadah (Radhiallahu Anhum): “Das Tuch soll
von oben über den Kopf gewickelt werden die Stirn bedeckend, und dann soll
eine Seite des Tuches das Gesicht unterhalb der Augen bedecken, so dass
fast das ganze Gesicht und der Oberkörper bedeckt sind. So sind beide Augen
sichtbar (was in Notwendigkeit erlaubt ist).” (Ruh-ul-Maani, Band 22. S.
89)
Ibn Kathier (Rahimahullah) sagt: “Frauen dürfen keinen Teil ihrer Schönheit
und Reize Fremden preisgeben außer dem, was unmöglich verborgen werden
kann.” (Zitiert von Mufti Ibrahim Desai in seinem Artikel über Hidschab.)
Alle genannten Berichte zeigen ganz klar, dass die Sahaba und die Tabi’in
den Quranvers als Aufforderung an alle muslimischen Frauen verstanden, ihre
Gesichter zu bedecken. Und wer ist besser in der Interpretation und im
Verständnis des Quran als die Sahaba?
Die Tatsache, dass diese Meinung von den Sahaba an die Tabi’in
weitergegeben wurde, beweist auch, dass diese Meinung die letzte war unter
den Sahaba und dass anderslautende Meinungen aus früherer Zeit stammen
müssen.
Maulana Abul A’la Maududi in seinem Tafsier der Surah Al-Ahzaab Ayah 59:
“Im Vers 59 wurde die dritte Stufe der sozialen Reform unternommen. Allen
muslimischen Frauen wurde befohlen, gut verhüllt mit ihren Übergewändern
und mit ihren Gesichtern bedeckt herauszukommen, immer wenn sie aus einem
wichtigen Grund das Haus verließen.” (Aus dem Quran Tafsier von Maulana
Abul A’la Maududi über die Ayah 59 der Surah Al-Ahzaab.)
6. Von den 4 Madhabib (Rechtschulen)
Mufti Anwar Ali Adam Al Mazahiri (Mufti A’zam (Oberster Mufti)) der Madrasa
Madinatul Uloom Trinidad und Tobago): Imam Schaafi, Malik und Hanbal sind
der Meinung, dass “Niqaab” (das vollständige Bedecken des Gesichts und der
Hände mit der Ausnahme einer kleinen Stelle für die Augen, um zu sehen)
Fardh (verpflichtend) ist.
Imam Abu Hanifa sagt, dass “Niqaab” Wajib ist, und dass Gesicht und Hände gezeigt
werden können, vorausgesetzt, es besteht nicht die Angst, dass das Ansehen
des weiblichen Gesichts reizvoll ist, ansonsten, falls die kleinste Chance
des Reizes bei dem Anschauer hervorgerufen wird (Die Bedeutung des Reizes
ist die, dass der Anschauer das Frauengesicht sehen und denken würde, dass
es schön ist, sexuelle Gedanken sind nicht damit gemeint), ist das Zeigen
des Gesichts und der Hände Haraam. (Zitiert aus der von Mufti Ali Adam
Mazahiri am 13.09.99 herausgegebenen Fatwa. Er hat die Meinungen der 4
Imame folgenden Quellen entnommen: Tafsier Ibn Kathier, Tafsier, Ma’rifatul
Qur’an, Durrul Muhtaar, Fatawa Shami, Al Mabsoot, Fathul Qadier. Und die
Meinung von Imam Abu Hanifah wird dadurch belegt, dass diese Aussage in
seinem berühmten Buch der Hanafi Rechtswissenschaft Fatawa Shami
wiedergegeben wird.)
Abdul Aziz Bin Bazz (Er starb am 26. Muharram 1420 Hijrah - 12. Mai 1999.
Er gehörte der Hanbali Schule der Rechtswissenschaft an.): “Es ist für eine
Frau notwendig, ihr Gesicht vor einem Mann, der nicht Mahram ist, zu
bedecken.” (Dies wurde zitiert aus der Broschüre von Bin Bazz über
Hidschab, aus dem Buch “Islamic Fatwas regarding woman” und aus der
arabischen Version des Buches “Hijaab wa Safur” S. 51)
Schaikh-ul-Islam Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) berichtet, dass die
richtige Meinung bei Hanbali und Maliki Madhab die ist, dass es Wadschib
ist alles zu bedecken außer einem oder zwei Augen,
um den Weg zu sehen. (Aus dem arabischen Buch “Hijaab wa Safur” unter der
Fatwa von Ibn Taymiyyah über Hidschaab, S. 10.)
Muhammad Salih Al-Munajjid sagt, alles einer Frau ist Aurah, basierend auf
dem Hadith: Rasulullah (Sallallaahu Alayhi Wasallam) sagte: “Alles einer
Frau ist Aurah.” (Erzählt von Tirmidhi mit einem Sahih Isnaad
(Überlieferungskette). Dies ist die richtige
Ansicht nach dem Madhab der Hanbalis, eine der beiden Ansichten der
Maalikis und eine der beiden Ansichten der Shaafi. (Zitiert aus seinem Buch
der Fatwaas und seiner Web-Seite.)
Jamiatul Ulama Junbi Africa erklärt, dass die richtige Ansicht des Hanafi
Madhab die ist: “Eine Frau muss richtig und vollkommen in einem losen
Übergewand verhüllt sein, das ihren ganzen Körper total verbirgt, auch ihr
Gesicht!” (Dies steht in dem Buch “Islamic Hijab” von Jamiatul Ulama S. 12)
Mufti Azam Rasheed Ahmad Ludhyanvi (Rahimahullah) (einer der obersten
Muftis des Hanafi Madhabs in seiner Zeit. Diese Meinung wird als die
richtige Meinung des Hanafi Madhabs heute gehalten.) erklärt in seinem
Tafsier der Surah Al-Ahzaab Vers 59: “Allah taa’la sagt ihnen, dass sie,
immer wenn es notwendig ist aus dem Haus zu gehen, sich mit einem großen
Übergewand bedecken sollen und eine Ecke davon über ihr Gesicht ziehen
sollen, so dass sie nicht erkannt werden.” (Aus seinem Artikel “A Detailed,
analytical review on the Shar’ee hijab”.)
Shaikh Abul A'la Maududi (Der Gründer von „Dschamat-ul-Islami“, auch ein
bekannter und respektierter Gelehrter des Hanafi Madhab). Es ist für die
Frauen angeordnet, sich in der Offentlichkeit das Gesicht zu verschleiern.“
(Aus seinem Buch „purda“)
7. Aus der Sicht der bekannten und respektierten Gelehrten
Ibn al-Hazam (rahimahullah)
„ln der arabischen Sprache, der Sprache des Propheten (sallallahu alayhi
wasallam) bedeutet das Wort „Dschilbaab“ (wie es im Qur'an Surah „al-Ahzaab“
Vers 59 erwähnt wird) das Übergewand, dass den ganzen Körper bedeckt. Ein
Tuch, das kleiner ist als eines, das den ganzen Körper bedecken wurde, kann
nicht als „Dschilbaab“ kategorisiert werden.
(Al-Muhallah, Band 3, 8. 217)
Ibn al-Mandhur (rahimahullah)
Dschalabib ist der Plural von Dschilbaab. Dschilbaab ist in Wirklichkeit
das äußere Tuch, das eine Frau um sich wickelt
uber ihre Kleider, umb sich von Kopf bis Fuß zu bedecken. Es bedeckt ihren
gesamten Körper.
(Lisan ul-Arab, Bd.1,S. 273)
Ibn Hadschar al-Asqalani (rahimahullah)
Eine Überlieferung nach der Autorität von Aisha (radhiallahu anha) sagt:
„Eine Frau soll, wenn sie in dem Zustand von lhram ist (während Hadsch und
Umrah), ihre Kopfbedeckung über ihr Gesicht ziehen, um es zu verbergen.“
(Fathul-Bari, Kapitel Hadsch)
Shaikh-ul-lslam lbn Taymiyyah (rahimahullah) berichtet:
„Frauen pflegten ohne Übergewänder (Dschalabib) herumzulaufen, und Männer
konnten ihre Gesichter und Hände sehen. Aber als folgender Vers
herabgesandt wurde: „O Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen
Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie sich in ihren Überwurf
verhüllen...“ (Surah „al-Ahzaab.“ Vers 59) wurde dies Verboten,
und den Frauen wurde befohlen, „Dschilbaab“ zu tragen.“ Dann sagt lbn Taymiyyah
weiter: „Das Wort „Dschilbaab“ bedeutet ein Tuch, das Ibn Mas´ud
(radhiallahu anhu) als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit
Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es fur Frauen nicht erlaubt,
ihre Gesichter und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen.“
(Ibn Taymiyyahs Buch Ober Fatawa Band 2, S. 110 und in dem Buch „Hidschaab“
S. 15)
Shaikh Abdul Aziz Bin Bazz (rahimahullah)
„Nach dem Verständnis der Leute der besten Zeiten (der „Salaf“) müssen die
muslimischen Frauen, nachdem der Vers über den Schleier offenbart wurde,
alles bedecken, auch Gesicht und Hände. Sie können ein oder zwei Augen
zeigen, um den Weg zu sehen. Dies war die Meinung vieler Sahaba wie lbn
Abbaas, lbn Mas'ud, Aisha (radhiallahu anhum) und anderen, und dies war die
Meinung der Tabi'ien, die ihnen folgten, wie Ali Ibn Abi Talha und Muhammad
Ibn Sirin (rahimahullah) und der rechtgeleiteten Gelehrten, die ihnen
folgten, wie lbn Taymiyyah und Imam Ahmad lbn Hanbal (rahimahullah).
(Zitiert aus dem Buch „Hidschaab wa Safur“)
Shaikh Abubakar Dschassas (rahimahullah) sagt:
„Dieser Vers in Surah „Al-Ahzaab“ zeigt, dass den jungen Frauen, wenn sie
ihre Häuser verlassen, befohlen wird, ihre Gesichter vor Fremden
nicht-mahram Männern zu bedecken und sich auf einer solchen Weise zu
bekleiden, die Bescheidenheit und Keuschheit ausdrückt, so dass Leute die
Schlechtes beabsichtigen keine Hoffnungen auf sie hegen.“
(Ahkam-ul-Qufan, Band 3, S. 4
Imam Ghazaali (rahimahullah)
„Frauen verließen ihre Häuser (zur Zeit von
Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam)) mit Niqaabs auf den Gesichtern.“
(Aus seinem berühmten Buch über Fiqh „Ihya-ul Uloom“)
Qazi al-Baidavi (rahimahullah)
„Einen Teil ihrer Übergewänder über sich ziehen“ bedeutet, sie sollen einen
Teil ihrer Übergewänder vor ihr Gesicht ziehen und sich damit bedecken.
(Tafsir-ul-Baidavi Band 4, S.168)
Dschamia Binoria Pakista
(Frage und Antwort eines Mufti einer hoch respektierten Hanas islamischen
Universität in Pakistan)
Frage: Unter welchen Bedingungen ist es Frauen erlaubt, das Haus zu
verlassen?
Frage: Unter welchen Bedingungen ist es Frauen erlaubt, das Haus zu
verlassen? Antwort: Der wichtigste Befehl für Frauen ist der, dass sie in
ihren Häusern bleiben und nicht ohne ein zwingendes Bedurfnis herausgehen
sollen, weil Schaden befürchtet wird, wenn sie herausgehen. Wenn sie
trotzdem aus zwingender Notwendigkeit herausgehen müssen, sollen sie mit
einem Mahram und ordnungsgemäß mit einer „Burqa“ (eine „Burqa“ bedeckt den
ganzen Körper mit Händen und Gesicht) bedeckt gehen oder einem großen Tuch,
so dass ihr Körper und auch ihre Kleider nicht mehr zu sehen sind. Nachdem
sie den benötigten Artikel gekauft haben, sollen sie sofort zurückgehen.
Auf diese Weise ist es nicht haraam. Es steht auch in dem berühmten Buch
über Fiqh Durrul Mukhtar: „...Jungen Frauen ist es verboten ihre Gesichter
in der Gegenwart von Männern zu entblößen.“
Hakimul Ummah Maulana Ashraf Ali Thanvi (rahimahullah)
sagt in seinem berühmten Buch aber Hanas Fiqh „Bahishti Zewar“: „Es ist
weder erlaubt fur eine junge Frau, ihr Gesicht in Gegenwart von
Ghayr-Mahrams zu entblößen, noch soll sie an einem Platz stehen, wo sie
beobachtet werden kann. Wir lernen daraus, dass der Brauch, das Gesicht der
Braut in Öffentlichkeit zu zeigen, wo alle Männer sie beobachten können,
auch nicht erlaubt ist. Dies zu machen ist eine große Sünde.“
(Bahisti Zewar)
Shaikh Muhammad Salih al-Munadschid (Einer der größten Gelehrten unserer
Zeit sagt in seiner Fatwa über Niqaab):
„Die bevorzugte Meinung, die auf Beweise gestützt ist, ist die, dass es
Pflicht ist, das Gesicht zu bedecken. Deshalb ist es jungen Frauen
verboten, ihre Gesichter vor nicht-mahram Männern zu entschleiern, um Unheil
zu vermeiden.“(In einer anderen Fatwa, als er gefragt wurde, ob es fur
Schwestern besser sei Niqaab zu tragen, sagte er) „…Die Tatsache ist, dass
es Pflicht ist für Frauen, ihre Gesichter zu bedecken.“ Dazu, wie Niqaab
getragen werden sollte, sagte der Shaikh: „Eine Frau kann ihr linkes Auge
aufdecken, um zu sehen, wohin sie geht, und, wenn notwendig, kann sie beide
Augen aufdecken. Die Öffnung soll nur groß genug sein für die Augen.
(Noch in einer anderen Fatwa erklärte er die Aurah der Frauen...)
„Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Alles einer Frau ist
Aurah.“ (Berichtet von Tirmidhi mit einer Sahih Isnaad.) Dies ist die
bevorzugte Ansicht nach dem Madhhab der Hanbalis, einer der beiden
Ansichten der Malikis und einer der beiden Ansichten der Shafi'is.
Shaikh Ibn Uthaimin
Frage: Was ist das „islamische Hidschaab“?
Antwort: Das „islamische Hidschaab“ bedeutet fur die Frauen, alles zu
bedecken, was nicht gezeigt werden darf. Das heißt, sie muss alles
bedecken, was bedeckt werden muss. Das erste ihrer Körpeteile, das sie
bedecken muss, ist ihr Gesicht. Es ist die Ursache der Versuchung und die
Ursache der Leute, sie zu begehren. Deshalb muss eine Frau ihr Gesicht vor
Männern, die nicht mahram sind, bedecken. Was die anbetrifft, die behaupten,
das „islamische Hidschaab“ bedeutet, Kopf, Schultern, Rücken, Füße,
Schienbein und Unterarme zu bedecken und erlauben ihr Gesicht und Hände zu
entblößen, so ist dies eine erstaunliche Behauptung. Denn es ist gut
bekannt, dass die Ursache der Versuchung und des Anschauens das Gesicht
ist. Wie kann jemand sagen, dass die Shariah nicht das entblößen eines
Fußes einer Frau erlaubt, während sie erlaubt, das Gesicht zu zeigen? Es
ist nicht möglich, dass es in der hochgeachteten, weisen und noblen Shariah
Widersprüche gibt.
(„Islamic Fatwas regarding Women“ S. 289)
Shaikh Dschamaal Zarabozo
in Surah „Al-Ahzaab“ Vers 59 hat Allah den gläubigen Frauen befohlen
„Dschilbaab“ zu tragen. Ein „Dschilbaab“ ist in allen Büchern von Tafsier
als ein Umhang definiert, der den Körper der Frau vom oberen Teil ihres
Kopfes bis zu ihren füßen bedeckt. Es ist auch in den Büchern der Gelehrten
früherer Generationen beschrieben, dass die Frauen, nachdem dieser Vers
offenbart wurde, sich vollständig verhüllten nur zum Beispiel, ein Auge
aufdeckend, um den Weg zu sehen. Daraus folgt, dass dies das äußere Gewand
der Frau ist, das sie vor einem Mann, zu dem sie keine Beziehung hat
(nicht-mahram) tragen muss.
Shaikh Ibn Dschibreen
Frage: Ich bin mit einer Frau verheiratet, die, Dank sei Allah Hidschaab
trägt, Aber, wie es der Brauch in meinem Land ist, trägt sie kein Hidschaab
vor dem Mann ihrer Schwester und ihre Schwester trägt kein Hidschaab in
meiner Gegenwart. Dies ist so der Brauch. Weiterhin trägt meine Frau kein
Hidschaab in Gegenwart meines Bruders oder ihrer Vetter. Geht dies gegen
die Shariah und Religion? Was kann ich machen, wo es doch in meinem Land
Brauch geworden ist, in Gegenwart der erwähnten Leute kein Hidschaab zu
tragen. Wenn ich meiner Frau sage sie soll vor diesen Leuten Hidschaab
tragen, wird sie mich beschuldigen dass ich ihr nicht vertraue und sie
verdächtigen wurde usw..
Antwort: All die Gruppen von Männern, die du in deiner Frage erwähnt hast,
sind nicht-mahram für sie, Es ist ihr nicht erlaubt ihr Gesicht und ihre
Schönheit vor ihnen aufzudecken. Allah hat ihr nur erlaubt, sich vor den
mahram Männern, die in dem Vers in Surah „An-Nur“ erwähnt werden, zu
entschleiern.
„Und sprich zu den Gläubigen Frauen, das sie ihre Blicke niederschlagen und
ihre Scham hüten…und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen oder ihren
Vätern... („Surah An-Nur“ 31)
Zuerst solltest du deine Frau davon überzeugen, dass es verboten ist, ihr
Gesicht vor nicht-mahram Männern zu entblößen. Versuche es, dass sie sich
daran hält, auch wenn es gegen den Brauch eurer Leute geht, und sie dich
beschuldigt. Du solltest diese Angelegenheit auch mit deinen nahen
Verwandten klären, die du erwähnt hast, das sind die Brüder des Ehemannes,
der Ehemann der Schwester, die sie heiraten können, wenn sie geschieden
wird.
(Herausgenommen aus dem Buch „Islamic Fatwas regarding women“)
8. Widerlegung von Shaikh Uthaimeen
Zitiert aus „Hidschaab“ von Shaikh ibn Uthaimin aus Saudi Arabien, gedruckt
von Madrasah Arabia lslamia Azaadville South Africa, übersetzt von Hafedh
Zaheer Essack, Radschab 1416 (Dez.1995)
Die Gelehrten, die der Meinung sind, es sei erlaubt das Gesicht und die
Hände einer fremden Frau (die nicht-mahram ist) anzusehen, sagen dies aus
folgenden Gründen:
Das Hadith von Aisha (radhiallahu anha) als Asmaa (radhiallahu anha) die
Tochter von Abu Bakr (radhiallahu anhu), zu Rasulullah (sallallahu alayhi
wasallam) kam und dünne Kleider anhatte. Er (sallallahu alayhi wasallam)
trat an sie heran und sagte. „O Asmaa! Wenn ein Mädchen ihre Pubertät
erreicht hat, ist es für sie nicht schicklich, mehr zu entblößen als das
und das.“ Er (sallallahu alayhi wasallam) zeigte auf Gesicht und Hände.
Aber dieses Hadith ist als schwach eingestuft auf Grund zwei
schwerwiegender Schwächen
1. Es gibt keine Verbindungen zwischen Aisha (radhiallahu anha) und Khalid
Ibn Dariek, der das Hadith von ihr erzählt. Und in jeder
Überlieferungskette ist Khalid Ibn Dariek erwähnt.
2. In der Kette der Überlieferer erscheint Sa'ied Ibn Bashier der bei den
meisten Muhadithien als schwacher Überlieferer bekannt ist. Dies wird
erwähnt von Imam Ahmad ibn Hanbal (rahimahullah), An-Nasal (rahimahullah),
Ibn Madieni (rahimahullah) und Ibn Ma'ien (rahimahullah). Dies ist auch der
Grund warum am Imam Bukhari (rahimahullah) und Muslim (rahimahullah) dieses
Hadith nicht in ihren Büchern aufnahmen.
(Shaikh ihn Uthaimin in „Hidschaab“ S. 17 u. 1
Wir müssen auch bemerken, dass der Muhaddith Abu Dawud wenn er dieses
Hadith zitiert, dazu schreibt, dass es mursal ist (mit einer unterbrochenen
Kette, die nicht zu den Sahaba zurückführt). (In „Hidschaab wa Safur“ unter
der Fatwa von Shaikh Abdul Miz Bin Bazz S. 61, auch als schwach erklärt von
Shaikh Nasiruddien al-Albaani in seinem Da'ief Sunan Abu Dawud in
Kitab-ul-Libas unter Hadith 4092. Es wurde auch erwähnt in dem Magazin „AI
Hidschrah“, dass sich die Gelehrten einig sind, dass dieses Hadith schwach
ist.)
Eine andere Sache, die die schwäche dieses Hadith zeigt, ist, dass die
Frauen der Sâhaba, nachdem der Vers über „Hidschaab“ (Surah „Al-Ahzaab“
Vers 59) offenbart wurde, einen vollständigen Schleier trugen und ihre
Gesichter und Hände bedeckten. Darin eingeschlossen ist auch Asmaa
(radhiallahu anha), die Tochter von Abu Bakr (radhiallahu anhu), die
vermutlich dieses Hadith erzählte. Asmaa (radhiallahu anha) bedeckte sich
vollständig, auch ihr Gesicht, das wird in einem authentischen Hadith in
Imam Maliks „Mu'atta“ Buch 20, Hadith 20.5.16 berichtet.
Quelle: http://www.an-niqab.de
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As Salaamu alaikum M.M.Hanel
www.gsiw.ch
www.islamheute.ch
www.biogas-esu.com
Zuletzt bearbeitet von M.M.Hanel am 26.09.2010, 09:03, insgesamt einmal
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