Checkliste: Muslimische Patienten im Spital

 

·         Das Leben als heilig zu respektieren ist eine Anordnung.

·         Die Integrität der Person, inklusive Glauben und Herkunft ist ohne jegliche Diskriminierung, auch in Bezug auf Alter* ein Bestandteil der Islamischen Menschnrechtslehre! *Ein Kind ist ein Individuum; niemand darf über die Integrität seines Körpers entscheiden!

·         Grundatz aller Regeln: Die Notwendigkeit Leben zu erhalten hebt das Verbotene auf.

 

 

 

Verhalten gegenüber Muslimischen Patienten

Umgang mit Fremden des anderen Geschlechts ist auf das Nötige zu beschränken.

·         Begrüsssung ohne Handreichen/schütteln

·         Aufenthalt mit Fremden des anderen Geschlechts nur in Anwesenheit einer Drittperson

·         Untersuchung/Pflege: Vorzugsweise durch Fachpersonal des gleichen Geschlechts, ansonsten im Rahmen der Notwendigkeit, auch durch Personal des anderen Geschlechts erlaubt.

Ernährung: Absolut verboten: Schweinefleisch, nicht vorschriftsmässig geschlachtetes Fleisch und Alkohol.

·         Alternative: Vegetarisches Menü (Alkohol und Fleischbuoillon frei!) , Koscher Menü oder eventuell Selbstversorgung.

Körperpflege/Intimpflege

·         Entblössung auf das Nötigste reduzieren (siehe Kleidungsvorschriften im Islam)

·         Intimpflege mit fliessendem Wasser nach Erledigung der Notdurft

·         Fünfmal Wudu- rituelle Reinheit- vor dem Gebet

Besuch/Seelsorge

·         Die Bekleidung/Bedecken des Körpers (und Haare der Frau) gegenüber anderen Menschen ist eine Vorschrift. Bitte auch bei Arztvisiten und Besuch beachten. (ggf. Besuch bei Schwester melden)

·         Seelsorge kann durch jeden Muslim durchgeführt werden, inkl. Familie und Freunde.  Krankenbesuch ist im Islam eine Pflicht!

Gebet, Fasten

·         Das Gebet wird 5 mal am Tag verrichtet; die rituelle Reinheit ist Bedingung

·         Fasten ist ab Pubertät (= Erlangen der Volljährigkeit) Pflicht; Ausnahme: Krankheit, Schwangerschaft, Stillzeit, Reisen oder bei Altersgeschwächte u.a.

 

 

 

 

Islamische Medizinalethik - Überblick

·         Blutspenden und Transfusion ist erlaubt

·         Organtransplantation ist erlaubt, inkl. Xenotransplantation. Organhandel ist verboten! 

·         Autopsie ist nur bei medizinischer oder forensischer Indikation gestattet; die Integrität des Leichnams ist jedoch zu respektieren.

·         Lebenserhaltende Massnahmen im vegetativen Zustand werden nicht befürwortet.

·         Euthanasie (Sterbehilfe) ist nicht gestattet.

·         Todesfall: Erdbestattung, ohne Zeitverzug, nach ritueller Reinigung und Bekleidung des Leichnams (Angehörige, Islamische Gemeinde) und Totengebet. Kremation ist nicht gestattet.

 

·         Vorübergehend wirkende Verhütungsmittel sind mit Einverständnis beider Eheleute gestattet

·         Abtreibung ist grundsätzlich nicht erlaubt; Ausnahme bei medizinsicher Indikation.

·         Künstliche Befruchtung ist nur zwsichen den Eheleuten, während des Zeitraumes Ihrer intakten Ehe gestattet.

·         Die Zirkumzision des Knaben ist empfehlenswert, bzw. verpflichtend.

·         Islam lehnt die Homosexualität ab; jedoch hält es die muslimischne Aerzte nicht davon ab, AIDS Patienten zu betreuen.

 

·         Gentechnik ist erlaubt, um eine Krankheit zu heilen, jedoch ist das Eingreifen in das Erbgen des Menschens nicht gestattet; des weiteren ist das Klonen nicht erlaubt.

·         Forschung wird befürwortet, jedoch unter Beachtung der Integrität und Recht des Individuums sowie auch der Umwelt (inkl. Tiere)

·         Schweineprodukte wie Insulin, Herzklappen usw. wie auch Gelatine sind erlaubt.

·         Alkoholgehalt wird in geringen Prozenten geduldet, falls es im Herstellungsprozess benötigt wird. Es darf jedoch nicht sedierend wirken. Falls vorhanden, sollte eine Alternative angewendet werden!