Checkliste:
Muslimische Patienten im Spital
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Das Leben als heilig
zu respektieren ist eine Anordnung.
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Die Integrität der
Person, inklusive Glauben und Herkunft ist ohne jegliche Diskriminierung, auch
in Bezug auf Alter* ein Bestandteil der Islamischen Menschnrechtslehre! *Ein
Kind ist ein Individuum; niemand darf über die Integrität seines Körpers
entscheiden!
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Grundatz aller
Regeln: Die Notwendigkeit Leben zu erhalten hebt das
Verbotene auf.
Verhalten gegenüber Muslimischen
Patienten
Umgang mit Fremden des anderen Geschlechts ist auf
das Nötige zu beschränken.
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Begrüsssung ohne
Handreichen/schütteln
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Aufenthalt mit
Fremden des anderen Geschlechts nur in Anwesenheit einer Drittperson
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Untersuchung/Pflege: Vorzugsweise durch Fachpersonal des
gleichen Geschlechts, ansonsten im Rahmen der Notwendigkeit, auch durch
Personal des anderen Geschlechts erlaubt.
Ernährung:
Absolut verboten: Schweinefleisch, nicht vorschriftsmässig geschlachtetes
Fleisch und Alkohol.
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Alternative:
Vegetarisches Menü (Alkohol und Fleischbuoillon frei!) , Koscher Menü oder
eventuell Selbstversorgung.
Körperpflege/Intimpflege
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Entblössung auf das
Nötigste reduzieren (siehe Kleidungsvorschriften im Islam)
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Intimpflege mit
fliessendem Wasser nach Erledigung der Notdurft
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Fünfmal Wudu-
rituelle Reinheit- vor dem Gebet
Besuch/Seelsorge
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Die
Bekleidung/Bedecken des Körpers (und Haare der Frau) gegenüber anderen Menschen
ist eine Vorschrift. Bitte auch bei Arztvisiten und Besuch beachten. (ggf.
Besuch bei Schwester melden)
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Seelsorge kann durch jeden Muslim durchgeführt werden, inkl.
Familie und Freunde. Krankenbesuch ist
im Islam eine Pflicht!
Gebet, Fasten
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Das Gebet wird 5 mal
am Tag verrichtet; die rituelle Reinheit ist Bedingung
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Fasten ist ab
Pubertät (= Erlangen der Volljährigkeit) Pflicht; Ausnahme: Krankheit,
Schwangerschaft, Stillzeit, Reisen oder bei Altersgeschwächte u.a.
Islamische
Medizinalethik - Überblick
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Blutspenden
und Transfusion ist erlaubt
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Organtransplantation
ist erlaubt, inkl. Xenotransplantation. Organhandel ist verboten!
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Autopsie ist nur bei
medizinischer oder forensischer Indikation gestattet; die Integrität des
Leichnams ist jedoch zu respektieren.
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Lebenserhaltende
Massnahmen im vegetativen Zustand werden nicht befürwortet.
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Euthanasie
(Sterbehilfe) ist nicht gestattet.
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Todesfall: Erdbestattung,
ohne Zeitverzug, nach ritueller Reinigung und Bekleidung des Leichnams
(Angehörige, Islamische Gemeinde) und Totengebet. Kremation ist nicht
gestattet.
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Vorübergehend
wirkende Verhütungsmittel sind mit
Einverständnis beider Eheleute
gestattet
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Abtreibung
ist grundsätzlich nicht erlaubt; Ausnahme bei medizinsicher Indikation.
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Künstliche Befruchtung
ist nur zwsichen den Eheleuten, während
des Zeitraumes Ihrer intakten Ehe gestattet.
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Die Zirkumzision des Knaben ist empfehlenswert, bzw. verpflichtend.
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Islam lehnt die Homosexualität ab; jedoch hält es die
muslimischne Aerzte nicht davon ab, AIDS Patienten zu betreuen.
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Gentechnik
ist erlaubt, um eine Krankheit zu heilen, jedoch ist das Eingreifen in das
Erbgen des Menschens nicht gestattet; des weiteren ist das Klonen nicht
erlaubt.
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Forschung wird
befürwortet, jedoch unter Beachtung der Integrität und Recht des Individuums
sowie auch der Umwelt (inkl. Tiere)
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Schweineprodukte
wie Insulin, Herzklappen usw. wie auch Gelatine sind erlaubt.
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Alkoholgehalt wird
in geringen Prozenten geduldet, falls
es im Herstellungsprozess benötigt wird. Es darf jedoch nicht sedierend wirken. Falls vorhanden, sollte eine Alternative
angewendet werden!