al-Salâmu `alaykum, liebe Geschwister im Islâm.

Aus Anlass des Nahens des gesegneten Monats Ramadân möchte ich Euch gerne wieder auf Folgendes hinweisen und bitte um ERNSTHAFTE Beachtung:

1. Die Aussagen in Qur'ân und Sunna zur Zeitrechnung:

"Die Sonne und der Mond, gemäß Berechnung," (al-Rahmân, 55:5)

"Er ist es, der die Sonne als erhellendes Licht gemacht hat und den Mond als Leuchte, und Er hat für ihn Stationen bemessen, damit ihr die Zahl der Jahre kennt und die Berechnung. ..." (Yûnus, 10:5)

"..., und Er hat die Nacht zur Ruhe gemacht und die Sonne und den Mond als Berechnungsmaß, dies ist das Bemessen des Mächtigen, des Wissenden." (al-An`âm, 6:96)

"Sie fragen dich nach den Neumonden. Sag: Es sind festgesetzte Zeiten für die Menschen und die Wallfahrt, ..." (al-Baqara, 2:189)

Diese Verse aus dem edlen Qur'ân (deutsche Übertragung nach A.v.Denffer) zeigen neben anderen, dass Allâh (t) die Sonne und den Mond festen Gesetzen unterworfen hat, und die Menschen anweist, sie als Maßstäbe für die Zeitrechnung zu benutzen. Was die Bestimmung der Monatsanfänge, insbesondere des heiligen Monats Ramadân anbelangt, gibt es auch noch praktische Anweisungen aus der Sunna unseres Propheten (sas), z.B.:

Ibn `Umar (ra) berichtete, dass er den Gesandten Allâhs (sas) folgendes sagen hörte: "Wenn ihr ihn (den Neumond) seht, dann fastet, und wenn ihr ihn wieder seht, dann beendet euer Fasten, und wenn seine Sichtung nicht möglich ist, so schätzt die Zeit dafür." (Bukhâriyy, 1900)

`Abdullâh bin `Umar (ra) berichtete, dass der Gesandte Allâhs (sas) sagte: "Der (Mond-)Monat hat 29 Nächte, so beginnt das Fasten nicht, bis ihr ihn (den Neumond) gesichtet habt. Und wenn die Sichtung nicht möglich ist, so vollendet die Zahl 30 Tage." (Bukhâriyy, 1907)

Diese Ahâdîth verdeutlichen die Wichtigkeit der aktuellen Sichtung des Hilâls. Astronomische Berechnungen können nach diesen Ahâdîth nicht die Sichtung des Hilâls ersetzen. Die Astronomie als exakte Naturwissenschaft, die die Gesetze Allâhs (t) erkennt und nutzt, kann aber dazu verwendet werden, die Unmöglichkeit einer Sichtung des Hilâls zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beweisen!

Außerdem wird hier ein Einholen von Sichtungsergebnissen aus fernen Weltgegenden nicht als Ersatz für die lokale Sichtung eingeräumt!

 

2. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Ramadân 1423 n.H.

Der geozentrische Neumond wird in shâ'a-Llâh am 4. November 2002 um 20:35 Uhr UT (d.h. 21:35 Uhr MEZ) entstehen. Zu diesem Zeitpunkt ist in der östlichen Hemisphäre (Asien, Europa, Afrika) die Sonne bereits untergegangen und der neue Mond kann daher unmöglich gesehen werden.

Am darauf folgenden Tag, dem 5. November kann nach exakten astronomischen Berechnungen (vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 5. November nach dem Yallop Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - http://www.starlight.demon.co.uk/mooncalc/) erwartet werden, dass der Hilâl unter günstigen atmosphärischen Bedingungen in Afrika und dann mit großer Wahrscheinlichkeit in Amerika gesichtet werden kann. In ganz Europa ist an diesem Tag eine Sichtung praktisch ausgeschlossen, auf der arabischen Halbinsel ist eine Sichtung günstigstenfalls mit optischen Hilfsmitteln (starke Ferngläser oder Teleskope, die bereits auf die exakte Position des Hilâls ausgerichtet sind) möglich. Eine spontane Sichtung durch Laien mit bloßen Augen ist von dort praktisch ausgeschlossen.

Über die Gültigkeit einer Sichtung des Hilâls mit Teleskopen gibt es ablehnende Meinungen unter den Gelehrten, die damit argumentieren, dass zu Zeiten des Propheten Muhammad (sas) auch keine optischen Hilfsmittel zur Verfügung standen, und dass dem "gewöhnlichen" Muslim keine Bürde (takalluf) bei seinen Pflichten auferlegt werden soll.

 

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilâl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilâl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilâl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D: kein Sichten des Hilâls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilâls während der vergangenen 140 Jahre.)

Eine Sichtung des Hilâls mit bloßem Auge wird somit in Afrika und in der westlichen Hemisphäre (Amerika) frühestens für den Abend des 5. November 2002 erwartet. In Asien und Europa wird eine Sichtung des Hilâls mit bloßem Auge frühestens für den Abend des 6. November 2002 erwartet (an diesem Tag wird auch der 30. Tag des Monats Ša`bân vollendet sein, der am 8. Oktober begann, siehe http://www.jas.org.jo/sha23.html). Die oben erwähnten Ahâdîth weisen die Muslime an, lokale Sichtungen des Hilâls vorzunehmen, Nachrichten über Sichtungen in weit entfernten Weltgegenden sind nicht als Ersatz dafür vorgesehen!

Der Ramadân 1423 n.H. beginnt daher in Europa bei Anwendung des Prinzips der lokalen Sichtung mit Sonnenuntergang des 6. November 2002, zum ersten Mal gefastet wird am Donnerstag, dem 7. November 2002, wa-Llâhu a`lam.

 

3. Die Situation in Sa`ûdi-Arabien

In Sa`ûdi-Arabien ist in diesem Jahr wie in den vergangenen Jahren davon auszugehen, dass dort der Ramadân einen oder sogar zwei Tage zu früh ausgerufen wird. Dieser jährlichen Fehlentscheidung liegt der dort verwendete Ummu-l-qurâ Kalender und die ebenso unverfrorene wie beharrliche Missachtung der Šarî`a zugrunde. Der Ummu-l-qurâ Kalender ist ein von der Mondsichtung unabhängiger Kalender. Er ist nach bestimmten mathematisch-astronomischen Regeln vorausberechnet, die nicht auf der Sichtung des Mondes basieren. Dieser Kalender ist eigentlich nur für ZIVILE Zwecke, z.B. die Festlegung von Schulferien oder ähnliches, bestimmt. Eine Verwendung zur Bestimmung der Monatsumbrüche für Monate wie Ramadân, Šawwâl und Dhû-l-Hijja ist nach dem islâmischen Recht nicht akzeptabel, da es dafür die aktuelle Mondsichtung verlangt. In der Praxis verleitet dieser Kalender aber auch immer wieder ahnungslose Menschen dazu, den Mond am falschen Tag zu suchen und irgendetwas anderes am Himmel oder in ihrer Einbildung dafür zu halten, da sie meinen, dass der Mond laut Kalender ja "da sein" müsste. Das sa`ûdische Justizministerium erkennt dann solche nachweislich falschen Sichtungen ohne wissenschaftliche Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit regelmäßig an, wodurch Millionen und Aber-Millionen Muslime ihre religiösen Pflichten am falschen Tag verrichten (das gleiche gilt genauso auch für die Festtage).

 

4. Fazit:

Qur'ân und Sunna weisen uns an, die Gesetze Allâhs (t) zu erkennen und sie zu nutzen. Der Monat Ramadân beginnt, wenn der Hilâl gesichtet wurde. Diese Sichtung darf aber den astronomischen Berechnungen nicht widersprechen, denn diese sind nur ein Erkennen und Nutzen der Gesetze Allâhs (t). Es genügt auch NICHT, "einfach nur dem sa`ûdischen Datum zu folgen", denn ein solches Vorgehen hat absolut keine Grundlage in der Šarî`a, um so mehr, wenn es klar erkennbar falsch ist und auf menschlichen Fehlentscheidungen beruht. Allâh (t) und sein Prophet (sas) haben uns genau gesagt, wie und wann wir den Ramadân zu beginnen haben: Nach der Šarî`a ist das Sichten des Hilâls eine Pflicht für die muslimischen Gemeinden; dagegen finden das sa`ûdische Justizministerium, der Ummu-l-qurâ Kalender oder die Zusammenkunft von Ausschüssen im warmen Stübchen, um ein wenig arabisches Fernsehen zu schauen, leider keine Erwähnung.

Ich möchte daher die angeschriebenen Organisationen und alle Muslime auffordern, den Hilâl am Mittwochabend, dem 6.11.2002 zu suchen. Bei geeignetem Wetter wird die Sichtung der jungen Mondsichel in shâ'a-Llâh dann recht leicht fallen, so dass wir alle gemeinsam am Donnerstag, dem 7.11.2002 den gesegneten Monat Ramadân beginnen können.

Alle angeblichen Sichtungen in Europa am 5.11. sind als UNMÖGLICH zurückzuweisen, und ebenso ist daher ein Ausrufen des Ramadâns zum 6.11. (wie es leider schon auf vielen Webseiten steht) als FALSCH anzusehen! Allâh (t) wird diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die wider besseres Wissen Tausende und Millionen Muslime beharrlich und seit Jahren fehlleiten! Hier sei noch einmal das Statement von oben wiedergegeben:

Der Ramadân 1423 n.H. beginnt in Europa bei Anwendung des Prinzips der lokalen Sichtung mit Sonnenuntergang des 6. November 2002, zum ersten Mal gefastet wird am Donnerstag, dem 7. November 2002, wa-Llâhu a`lam.

Liebe Geschwister im Islâm, ich wünsche Euch allen einen gesegneten Ramadân, möge Allâh (t) unser Fasten annehmen und uns Seine Belohnung dafür gewähren. Al-salâmu `alaykum, euer Bruder

Ahmad Kaufmann - Mörlenbach - Deutschland

Mitglied von ICOP (Islamic Crescents' Observation Project der Jordanian Astronomical Society)

 

Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe bitte auch folgende Links: http://www.jas.org.jo/icop.html, http://www.mondsichtung.de/, http://www.moonsighting.com und viele weitere Links auf diesen Seiten!

 

Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

 

Bekanntmachung bezüglich des Neumondes von Ramadan 1423 n.H.

Eschweiler, 10. Oktober 2002

Der "Deutsche islam-wissenschaftliche Ausschuss der Neumonde" (DIWAN) gibt folgendes bekannt:

1. Die Konjunktion zum Monat Ramadan erfolgt am Montag, den 04.11.2002 um 20:35 Uhr
(GMT), d.h. um 23:35 Uhr in Mekka*.
Bei jeder Sichtung vor diesem Zeitpunkt handelt es sich um einen Irrtum.

2. Die Sichtung des Neumondes von Ramadan ist in Mekka am Montag, 04.11.2002 nicht möglich, da die Konjunktion erst 6 Stunden später erfolgt.

3. Praktisch bedeutet dieses, dass eine Sichtung erst am Dienstag, den 05.11.2002 erfolgen kann. Demzufolge ist

Mittwoch, 06.11.2002 der Anfang des Fastenmonats Ramadan.

4. Zur Beschlussfassung trifft sich der Ausschuss (DIWAN) -inschall´allah- am Tag der Ausschauhaltung, Montag, 04.11.2002 ab 16:00 Uhr in der IGMG-Zentrale, in Kerpen, Boschstr. 61-65.

Nachrichten bezüglich der Sichtung werden erbeten:
Bei der IGMG-Zentrale Tel: 02237/656460; Mobil: 0172/5312241,
oder bei jeder Zentrale unserer Mitgliedsorganisationen.
Rückfragen und Auskunftswünsche bezüglich der Sichtung sollen bitte nur über die örtlichen Gemeinden bzw. im Internet: http://www.islam.de erfolgen




Prof. Dr. Mohammad Hawari Dr. Nadeem Elyas
Vorsitzender des Ausschusses ZMD-Vorsitzender




* Für die Konstatierung der Neumonde gilt der Beschluss vom IAK am 10.01.1993. Dieser Beschluss ist in der ZMD-Publikation "Islamische Grundlage und rechnerische Regeln zur Bestimmung der Mondmonate" über islam.de abrufbar.