Bismillah

 

Fasten und Ramadan

Übersetzt von S.D.

http://www.al-islaam.de

 

O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten. [2:183]

 

Inhalt

 

·         Was dem Fastenden erlaubt (mubah) ist

·         Was das Fasten aufhebt

·         Wie soll man nachfasten?

·         Lailat-ul-qadr (Nacht der Allmacht)

·         Zakatul-fitr (Almosengabe)

·         `Itikaf (Das Sich-Zurückziehen)

·         Fasten und Nichtbeten

·         Nach dem Ramadan

 

Die Weisheit hinter dem Gebot des Fastens

 

Allah subhana wa taala (swt) hat den Menschen auf besondere Weise erschaffen. Er weiß, als Sein Schöpfer, was für ihn gut ist und was nicht. Deswegen hat Er die Dienerschaft als den Sinn des menschlichen Daseins bestimmt.

 

Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen (sollen). [51:56]

 

Das Fasten ist eine Form des Gottesdienstes. Neben der jenseitigen Belohnung hat das Fasten zweifelsohne auch diesseitigen Nutzen. Auch ist das Fasten gesund. Hier im Westen gibt es unzählige Kliniken, durch welche viele Menschen aufgrund einer Fastenkur zur Genesung gelangen. Wir aber, als Anhänger der schahada (Bekenntnis; wörtl. La ilaha illallah...), fasten deswegen, weil Allah taala dies befohlen hat, nicht weil es gesund ist. Andererseits würde Allah taala  Seinem Diener nie etwas auftragen, was ihm schaden könnte.

 

Durch das ständige Einhalten des Fastens im Ramadan, wird eine Selbstkontrolle durchgeführt, zugleich nähert man sich mit dieser Tat Allah, dem Allerbarmer. Als Ergebnis fühlt der Mensch sich verantwortungsvoller und handelt mit dem Bewusstsein, dass Allah ihn beobachtet. Dadurch wird der Mensch der Herr über seine Triebe und Instinkte. Er lässt nicht zu, dass die Emotionen, anstelle des Verstandes, ihn führen. Der Fastende nähert sich den „Sphären“ des ihsan (das rechte Tun), so wie dies in einem hadith (Überlieferung eines Ausspruchs vom Propheten a.s.s.) über Jibril (Gabriel) a.s. berichtet wird. Demzufolge bedeutet ihsan:

 

„Daß du Allah dienst, als ob du Ihn sähest, und wenn du Ihn auch nicht siehst, so sieht Er dich doch.“ (Muslim)

 

Den Fastenden kann in der Tat keiner kontrollieren, außer Allah swt. Nur die Iman Werte (Glaubenswerte) dienen als Stimulus und Regulatoren hinsichtlich Fasten und des Fastenbrechens. Durch das Fasten wird in die Schatzkammer der islamischen Werte ein weiteres Element eingeführt, und zwar die der Gleichheit; dies ist der Fall, wenn gesunde und erwachsene Muslime sich durch das Fasten mit anderen Brüdern und Schwestern im Islam solidarisieren. Während des ganzen Ramadan speist und trinkt ein Muslim nicht von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Dabei stellt er sich mit jenem gleich, welcher weniger als er selber hat. Diese Dimension der Gleichheit geht noch weiter. Sie dringt sogar in die Privatsphäre des Menschen ein. Der Mensch wird nicht nur im öffentlichen Leben, sondern auch in seinem Privatleben den anderen gleichgestellt, auch dann, wenn ihn keiner sehen kann.

 

Das Fasten ist eine Pflicht. Wer ohne Grund das Fasten unterlässt, begeht eine schwere Sünde. Von Abu Hurraira r.a. wird überliefert, dass der Prophet saws gesagt hat:

 

„Wer das Fasten im Ramadan bricht, ohne dafür einen rechtmäßigen Grund zu haben, so kann er das nicht wieder gutmachen, selbst wenn er danach die ganze Zeit fasten würde.“

 

Fiqhurteile (Islamisches Recht) bezüglich des Fastens

 

Definition

 

Das Fasten ist das Sich-Fernhalten von all dem, was ihn annulliert (Essen, Trinken, Rauchen, Geschlechtsverkehr), und zwar für die Zeit von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang jenen Tages, an dem gefastet wird. Das Fasten ist fard (Pflicht), welches durch Qur’an, Sunnah und idschma (Konsens der Gelehrten) bekräftigt wird. In der Sura Al Bakara 183 und 185 heisst es:

 

O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten. [2:183]

und Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. [2:185]

 

Muhammad saws sagt:

 

„Der Islam ist auf fünf (Säulen) aufgebaut: Die Bezeugung, daß kein Gott da ist außer Allah und daß Muhammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Fasten im Monat Ramadan und der Pilgerfahrt zum Hause (Allahs).“ (Buchari, Muslim, Tirmidhi).

 

Das Fasten ist durch idschma ( Übereinstimmung der Gelehrten) bekräftigt. Alle islamischen Gelehrten sind sich darin einig, das Fasten eine der Säulen des Islam ist. Wer es nicht für fard (Pflicht) hält, so hat er den Islam verlassen und ist zum Ungläubigen geworden.

Das Fasten ist den Muslimen im 2. Jahr nach Hidschra im Monat scha’ban zur Pflicht gemacht worden. Der Monat wird nach dem Mondkalender berechnet. Er fängt mit dem Sichten des Neumondes an, welche durch die Bezeugung auch nur eines einzigen verlässlichen Muslims angenommen wird.

 

Die Bestandteile des Fastens

 

Das Fasten hat zwei Bestandteile:

 

  1. Das Sich-Fernhalten von dem, was das Fasten annulliert. Der Beweis hierfür ist in der 187. ayat der Sura Baqara zu finden, wo Allah den Beischlaf mit den Frauen während der Nächte im Ramadan erlaubt, dies aber tagsüber verbietet. Ferner heißt es in der ayat:

    Und esset und trinkt, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch erkennbar wird. [2:187]

 

  1. Niyya, die Absicht, weil der Prophet saws gesagt hat, dass ...alle Taten gemäß der niyya sind. In einem anderen hadith, was Ibn Umar r.a. von Hafsa r.a überliefert, dass der Prophet saws sagte:

 

„Wer die Absicht nicht ergreift, um vor der Morgendämmerung zu fasten, der hat kein Fasten.“

 

Dieser hadith wird in fünf von den bekannten sechs Hadithsammlungen verzeichnet. Niyya ist keine Sache der Zunge, sondern des Herzens, bis auf hadsch (Pilgerfahrt) und umra (Pilgerfahrt, die freiwillig ist). Das Aussprechen der niyya hat keine Stütze, weder im Qur’an noch in der Sunna.

 

Die Bedeutung des Ramadan, des Fastens und der Gottesdienste in diesem Monat

 

Von Salman r.a. wird folgendes überliefert: „Der Prophet saws hat uns eine Ansprache am Ende des Monats scha’ban gehalten. Dabei hat er gesagt:


O ihr Menschen, ein großartiger Monat kommt zu euch, ein Monat voller Segen. In ihm befindet sich eine Nacht die wertvoller als tausend Monate ist.“

 

Allah swt hat das Fasten im Ramadan als eine strenge Pflicht aufgetragen und das Gebet in der Nacht (salatu-tarawih) als eine freiwillige ibada (Gottesdienst). Wer in diesem Monat einem fard (Pflicht) nachkommt, so wird es ihm angerechnet, als ob er 70 fard Dienste in einem anderen Monat gemacht hat.

 

Ramadan ist ein Monat der Geduld (sabr) und die Belohnung für sie ist janna (Paradies). Es ist der Monat des Helfens, wenn die Versorgung durch Allah vergrößert wird. Wer in ihm einen Fastenden speist, so wird dies für ihn als Vergebung der Sünden angerechnet. Zugleich ist es für ihn die Befreiung vom Feuer. Er wird die Belohnung des Fastenden erhalten, ohne dass ihm (dem Fastenden) etwas von seiner Belohnung reduziert wird.

 

Dann sagten die anwesenden sahaba: „Ya Rasulallah (O Gesandter Allahs)! Wir sind nicht alle in der Lage einen Fastenden zu speisen.“ Muhammad saws antwortete: „Diese Belohnung gehört demjenigen, der dem Fastendem eine Dattel anbietet oder ihn mit Wasser oder einem Schluck Milch tränkt.“

 

Dies ist der Monat, dessen Anfang Barmherzigkeit, die Mitte Vergebung und das Ende die Befreiung vom Feuer ist. Wer es demjenigen leicht macht, der ihm untergeben ist (Befehle von ihm bekommt), dem wird Allah swt seine Sünden vergeben und ihn vom Feuer befreien.

 

Wir müssen bemüht sein, in diesem Monat vier Sachen zu tun: zwei mit denen wir Allahs Zufriedenheit bekommen werden und zwei ohne die wir nicht können. Was die zwei Sachen angeht, mit der wir Allahs Zufriedenheit erlangen, diese sind die schahada, das Zeugnis, dass es keinen Gott außer Allah gibt, und dass wir ihn um Vergebung bitten.

Zwei andere Sachen, ohne die wir nicht können, sind: Allah um janna (Paradies) und dem Schutz vor dem Feuer zu bitten.

 

Von Abu Huraira r.a. wird überliefert, dass Allahs Gesandter saws gesagt hat:

 

„Die fünf Gebete, alle zwei Freitagsgebete und alle zwei Ramadan-Monate tilgen die Sünden, die zwischen ihren Zeiträumen begangen wurden - mit Ausnahme der großen Sünden.“ (Muslim).

 

Von Abu Huraira r.a. wird folgendes vom Propheten saws überliefert:

 

„Wer immer im Monat Ramadan aus reinem Glauben und in der Hoffnung auf Allahs Lohn fastet, dem werden alle seine vergangenen Sünden vergeben.“ (Buchari)

 

In einem hadith-qudsi (heiliger Hadith) wird berichtet:

 

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Allah sagte: »Jede (gute) Tat, die der Sohn Adams begeht, ist für ihn selbst (vorteilhaft). Nur das Fasten begeht er Meinetwegen und die Belohnung dafür wird nach Meinem Ermessen gemacht.« Das Fasten ist (für den Menschen) ein Schutz; so soll der Mensch während seines Fastentages weder Schändlichkeit noch trubelhaftes Treiben begehen; und wenn jemand ihn zum Zweikampf auffordert oder beschimpft, soll er ihm sagen: >Ich bin ein fastender Mensch<. Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand das Leben des Muhammad ist, daß der Geruch aus dem Mund eines Fastenden bei Allah besser ist als der von Moschus. Dem Fastenden stehen zwei Freuden bevor: Wenn er sein Fasten bricht, ist er voller Freude; und wenn er seinem Herrn (am Tage des Jüngsten Gerichts) begegnet, freut er sich über das von ihm geleistete Fasten!" (Buchari, Muslim, Ahmad, Nasa’i)

 

Aus diesen hadithen kann man die Wichtigkeit des Ramadan und des Fastens in ihm sehen. Im Lichte dieser Wichtigkeit ist uns der hadith klar, den Abu Huraira r.a. von Muhammad saws überliefert:

 

„Wer an dem Tag des Fastens im Ramadan speist, ohne dafür einen Grund zu haben, wie wenn er auf der Reise oder krank ist; kann ihn nicht ersetzen, wenn er das ganze Leben fasten würde.“

 

Deswegen geht dieser Aufruf an all diejenigen, die Angst vor Allahs Strafe haben und seine Belohnung sich erhoffen, so dass sie diesem Monat besondere Achtung schenken und ihn nicht als Last, sondern als einen lieben Gast empfinden.

 

Zu solchen Leuten spricht Muhammed saws in einem hadith, den Jabir bin Abdullah al Ansari überliefert:


Während des Fastens sollen deine Ohren, deine Augen, deine Zunge von der Lüge und Verbotenem ablassen. Lass ab, den Nachbarn zu stören. Man soll dir das Fasten und die Ruhe ansehen. Trage Sorge dafür, dass der Tag an dem du fastest, nicht wie der Tag an dem du nicht fastest, ist.“

 

Allah taala spricht zu uns:

 

Das Fasten begeht er Meinetwegen und die Belohnung dafür wird nach Meinem Ermessen gemacht.

 

Der Monat Ramadan ist die Zeit der verschiedenen ibada, unter denen zwei Gottesdienstarten besonders hervortreten; zum einen die tägliche ´ibada  des Fastens und zum anderen die ´ibada in der Nacht: das Verrichten des tarawih Gebetes .

 

Der Gesandte Allahs saws sagt:

 

„Allah hat euch das Fasten im Ramadan als eine unerlässliche Pflicht vorgeschrieben, und das Beten in der Nacht ist sunnah für euch. Wer immer – aus dem Glauben heraus und der Hoffnung auf den Lohn Allahs – den Monat Ramadan zu Ende fastet und Allahs Zufriedenheit aufrichtig sucht, so beendet dieser den Ramadan, frei von Sünde, wie am Tag, als ihn seine Mutter gebar.“

 

Das Gebet in der Nacht ( salat-ul-tarawih )

 

Es ist sunnah des Propheten saws, das Gebet in der Nacht während des Ramadans zu verrichten. Diese sunnah bezieht sich sowohl auf die Männer, als auch auf die Frauen. (Obwohl es Überlieferungen gibt, dass Ali r.a. einen Imam für Frauen und einen für Männer bestimmte.)

 

Die muhaddithun (Hadithgelehrte) mit Ausnahme von Tirmidhi überliefern von Aischa r.a., dass sie gesagt hat:

 

Der Gesandte Allahs saws betete salatu-ul-tarawih in der Moschee und hinter ihm beteten viele Leute. In der zweiten Nacht betete er auch und die Anzahl der Betenden stieg an. In der dritten Nacht haben sie sich ebenfalls versammelt, aber Muhammad saws war nicht unter ihnen. Am nächsten Morgen sagte er:

“Ich habe gesehen, dass ihr euch versammelt habt und nichts hat mich daran gehindert zu euch zu kommen, außer jene Befürchtung, salat-ul-tarawih könnte euch zu Pflicht gemacht werden.

 

Die muhaddithun überliefern von Aischa r.a., dass der Gesandte saws weder im Ramadan noch zu anderen Zeiten, mehr als elf raka’ verrichtete.

 

Ibn Huzajm und Ibn Hibban überliefern in deren zuverlässigen Hadithsammlungen von Jabir r.a., dass der Prophet saws acht raka’ und salat-ul-witr gebetet hat. Als sie auf ihn in der nächsten Nacht warteten, kam er nicht zum Gebet. Dies ist die sunnah von dem Gesandten Allahs saws, die in den Hadithsammlungen aufgezeichnet ist.

 

Aber man weiß aus glaubwürdigen Quellen, dass die sahaba (Gefährten des Propheten) zu Zeiten der Khalifen Umar r.a., Uthman r.a. und Ali r.a., zwanzig raka’ gebetet haben. Dies ist die Meinung der meisten Gelehrten von der hanafi, hanbali und schafi Rechtschule.

 

Einige Gelehrte sagen, dass die sunnah wie folgt ist: salat-ul-tarawih und das witr Gebet mit elf raka’ zu verrichten. Der Rest ist mustahab (schön).

 

Es ist besser salat-ul-tarawih in der Gemeinschaft zu beten als alleine, obwohl dies auch nicht verboten wäre. Es gibt nichts Bestimmtes, was man während des Gebets aus dem Qur’an rezitieren muß. Die sahaba r.a. mussten sich auf Stöcken stützen ,aufgrund der Länge des Gebets. Sie gingen kurz vor Morgendämmerung aus der Moschee heraus, um etwas zu essen, bevor die Zeit des Fastens beginnt. Sie haben sura Al Baqara (49 Seiten) in den ersten acht raka’ zitiert. Wenn sie dies auf zwanzig raka’ verteilt gebetet haben, empfanden sie das für eine Entlastung. Buhari und Muslim überliefern von Aischa r.a., dass der Gesandte saws zehn raka’ gebetet hat und nach jedem zweiten raka’ das salam ausgesprochen hat (das Gebet beendet). Am Ende hat er ein raka’ von salatul witr gebetet.

 

Heute beten die Leute wie der Prophet saws und seine Gefährten nicht gebetet haben. Man sollte das Gebet nicht extra lang machen, so dass es den Leuten nicht schwer fällt, welche es nicht aushalten können (ältere Personen). Andererseits sollte man auch nicht aus dem Gebet eine Gymnastikübung machen, weil man auf diese Weise die Grundvoraussetzungen für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gebets nicht erfüllt.

 

Als der Prophet saws bei einer Gelegenheit einen sahaba sah, welcher das Gebet zu schnell verrichtet hat, verneinte der Prophet saws drei Mal die Vollständigkeit seines Gebets. Dabei sagte der Prophet saws:

 

„Gehe zurück und bete; denn du hast nicht gebetet!" Der Mann ging zurück und betete genauso, wie er vorher gebetet hatte; anschließend kam er zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, grüßte ihn mit dem Salam, und der Prophet sagte zu ihm: "Gehe zurück und bete; denn du hast nicht gebetet!" (Und der Prophet wiederholte es dreimal). Der Mann sagte: "Ich schwöre bei Dem, Der dich mit der Wahrheit entsandt hat, dass ich nichts Besseres tun kann als dieses. Belehre mich also!" Darauf sagte der Prophet: "Wenn du zum Gebet stehst, eröffne das Gebet mit dem Takbir; dann rezitiere einige Verse aus dem Qur’an, die du auswendig gelernt hast; dann verbeuge dich in der Weise, dass du dies ruhig bis Ende ausführst; dann erhebe deinen Oberkörper in der Weise, dass dieser aufrecht wird; dann werfe dich in der Weise nieder, dass du die Niederwerfung bis Ende ruhig ausführst; dann richte deinen Oberkörper in der Weise zurück, dass du die Sitzlage ruhig einnimmst; und dies machst du im ganzen Gebet weiter!" (Buchari)

 

Weil es sich mit dem salat-ul-tarawih Gebet genauso verhält, wie bei den anderen Gebeten auch, sollte man es nicht anders verrichten als die anderen Gebete.

 

Der Prophet saws sagte:

 

„Der schlimmste Dieb ist derjenige, welcher von seinem Gebet stiehlt.“ Die sahaba fragten: “O Gesandter Allahs, wie kann jemand von seinem Gebet stehlen?“ Er sagte: „Indem er ruku (Beugung) und sadschda (Niederwerfung) nicht vollständig ausführt.“

 

Das Lesen des Qur’an

 

Neben dem Gebet in der Nacht gehört das Lesen des Qur’an sicherlich zu den Aktivitäten, die ein Muslim während des Ramadans nicht unterlassen sollte, und zwar aufgrund der großzügigen Belohung.

In einem hadith, das uns über Ibn Masud r.a. erreicht hat, sagt der Prophet saws:

 

Wer nur einen Buchstaben aus dem Buche Allahs vorliest, der erhält eine Belohnung als ob er eine Wohltat gemacht hat, und die Wohltat wird zehnfach belohnt.“

 

Der Gesandte saws sagte auch:

 

“Liest im Quran, weil er am Jüngsten Tag schafaa ( Fürsprache ) für seinen Leser machen wird.“

 

Wer muss fasten?

 

Die islamischen Gelehrten sind sich darüber einig, dass jeder normale, volljährige (nach dem islamischen Recht wird man mit dem Erreichen der Pubertät volljährig) und gesunde Muslim(a), der sich zu Hause befindet, fasten muss. Für die muslimische Frau ist

es weiterhin notwendig, dass sie frei von haidh ( Menstruation) und nifas (Wöchnerin) ist.

 

Demnach ist der Ungläubige, geistig Behinderte, das Kind, der Kranke und der Reisende von der Pflicht, zu fasten, entbunden. Manche von denen können gar keine Pflicht haben, wie z.B. der Ungläubige und der geistig Behinderte. Andere wiederum sollte der Erzieher ermuntern zu fasten. Seien es auch nur einige Tage, wie z.B. das Kind. Anderen ist es verboten zu fasten, jedoch müssen sie das Unterlassene nachfasten, wie z.B. die Frau während ihrer Menstruation oder Wöchnerin. Einige haben eine Erleichterung, um nicht zu fasten. Dafür müssen sie sich aber „freikaufen“, wie z.B. ältere Personen.

 

Wir werden dies an Beispielen verdeutlichen:

  1. Diejenigen, die nicht fasten müssen.

Das Fasten ist eine islamische ibada und somit nur für Muslime gültig. Die Ungläubigen dürfen nicht zum Fasten gezwungen werden.
Der geistig Behinderte ist von allen Pflichten befreit, weil er keinen funktionierenden Verstand besitzt, was eine Voraussetzung wäre, die Pflichten zu erfüllen.

Der Prophet saws sagt:

Die Feder schreibt nicht die Taten von drei Menschen nieder: dem geistig Behinderten, bis er seinen Verstand wieder erlangt, dem Schlafenden, bis er aufwacht, und dem Kind, bis es die Reife erreicht hat. (Ahmad, Abu Dawud , Tirmidhi).
 

Was das Kind angeht, so sollten die Eltern dieses durch Geschenke und Lob zum Fasten ermutigen.

  1. Diejenigen, für die Fasten keine Pflicht ist, sie jedoch fidja (Freikauf) geben müssen.

Hierunter fallen:

·         Alte Personen.

·         Der chronisch Kranke, bei dem die Aussichten auf Genesung nicht vorhanden sind.

·         Diejenigen, welche schwere körperliche Arbeit verrichten und keine andere Möglichkeit zum Erwerb des Lebensunterhalts haben.

 

All diese Leute müssen anstatt des Fastens, einen armen Menschen speisen, und zwar für jeden Tag, den sie nicht fasten. Nach manchen Gelehrten werden ebenfalls die schwangere Frau und die stillende Mutter dazu gezählt, falls das Fasten dem Kind schadet (vorher einen muslimischen Arzt um Rat fragen). Nach fiqh (islamisches Recht) von Imam Abu Hanifa, müssen diese Frauen nur fidja geben, ohne nachfasten zu müssen.

  1. Diejenigen, die das Fasten brechen dürfen, jedoch nachfasten müssen.

Es ist erlaubt, dass der Kranke, der die Aussicht auf Heilung hat, sein Fasten bricht, genauso wie der Reisende, unter der Bedingung, dass sie die Tage nachfasten müssen.
Die Krankheit, die das Fastenbrechen erlaubt, ist diejenige, bei der das Fasten den Zustand verschlimmern würde, oder dass die Gefahr, dass das Fasten hemmend auf die Genesung wirkt.
Die Gelehrten haben unterschiedliche Meinungen, was den Reisenden angeht, ob es für ihn besser ist zu fasten oder nicht. Imam Abu Hanifa, Schafi und Malik vertreten die Meinung, dass er fasten sollte, wenn er es aushalten kann, wenn nicht soll er sein Fasten brechen.

 

  1. Diejenigen, die nicht fasten dürfen, jedoch nachfasten müssen.


Alle Gelehrten sind sich einig, dass die Frau, die menstruiert oder ihr Baby gerade bekommen hat, nicht fasten darf. Sollte sie fasten, wäre ihr Fasten ungültig. Sie darf nicht fasten, jedoch muss sie es nachholen, sobald sie die Möglichkeit dazu hat.

 

Adab (Verhaltensformen) während des Ramadan

 

Es wäre schön, wenn sich jeder Muslim an Folgendes halten würde:

 

  1. (Sahur) Das Essen vor der Morgendämmerung

Die umma (Gemeinschaft der Muslime) ist sich darin einig, dass es mustahab (lobenswert) ist, vor dem Fasten etwas zu essen, jedoch keine Sünde ist, wenn man es unterlässt.

Anas r.a. überliefert vom Propheten saws: “Nehmt sahur, wahrlich in ihm ist baraka (Segen). Selbst wenn man nur einen Schluck Wasser trinken würde, zählt das als sahur. Muhammad saws sagt: “In sahur ist der Segen. Unterlasst es nicht, auch wenn ihr nur ein Schluck Wasser trinken würdet. Allah und seine Engel, lobpreisen dienjenigen, die zu sahur aufstehen. (Ahmad)


Die Zeit für sahur ist von Mitternacht bis zur Morgendämmerung.
Amr ibn Majmun sagte, dass die sahaba nicht mit dem iftar (Fastenbrechen) gezögert haben (sie haben sich beim Fastenbrechen beeilt, wenn die Zeit eingetroffen ist), sahur aber bis zum letzten Moment hinausgezogen haben. (Baihaki sanad/Überlieferungskette vertrauenswürdig).

  1. Das Sich-Beeilen mit dem iftar (das Essen zum Fastenbrechen)

Der Fastende sollte mit iftar beginnen, sobald die Zeit dafür eingetreten ist. In einem hadith sagt Muhammad saws :
Den Leuten wird es gut ergehen, solange sie sich mit dem Iftar beeilen. ( Buhari, Muslim )
Es ist gut,  das Fasten mit einer ungeraden Zahl von Datteln zu brechen. Wenn keine Datteln vorhanden sind, dann mit einer ungeraden Zahl an Schlucken von Wasser. Von Anas r.a. wird berichtet, dass der Prophet saws sein Fasten mit einigen Datteln unterbrochen hat. Falls es keine Datteln gab, tat er dies mit einigen Schlucken von Wasser.(Abu Dawud, Tirmidhi). Man sollte erst das Fasten mit einigen Datteln brechen, das Abendgebet verrichten und anschließend essen.

  1. Du’a (Bittgebet) während des iftar

Muhammad saws sagte: “Das Bittgebet, welches der Fastende während des iftar zu Allah spricht, wird nicht abgelehnt. (Ibn Madscha)

  1. Das Unterlassen von dem, was nicht im Einklang mit dem Fasten ist

Der Fastende sollte sich vor dem hüten, was sein Fasten annullieren oder mindern könnte. Muhammad saws sagte:


"Fasten ist nicht der Verzicht auf Essen und Trinken, sondern der Verzicht auf das Geschwätz und die Beschimpfung anderer Menschen. Wenn also jemand dich beschimpft oder dir Übles tut, so sprich (zweimal): »Wahrlich, ich bin am Fasten, wahrlich, ich bin am Fasten!«" (Ibn Huzajma, Ibn Hibban, Hakim)

Die muhaddithun (außer Imam Muslim) haben folgenden hadith verzeichnet:


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer das falsche Wort* und dessen tatkräftige Durchsetzung nicht unterlässt, von dem verlangt Allah nicht, dass er auf sein Essen und Trinken verzichtet." {*Das falsche Wort umfasst sowohl das Wort als auch die Handlung wie das falsche Zeugnis, die Heuchelei, die falsche Beschuldigung an Menschen und die üble Nachrede}

 

Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Es kann vorkommen, daß ein Fastender nichts von seinem Fasten hat außer Hunger; und es kann sein, dass ein Betender in der tiefen Nacht nichts von seinem Gebet hat außer Schlaflosigkeit!" (Hakim, Ibn Madscha).

 

  1. Die Benutzung von miswak (Zahnbürste)


Es ist empfehlenswert, dass der Fastende mit miswak sich die Zähne während des Fastens putzt. Analog zu dem, ist das Benutzen der handelsüblichen Zahnbürste ebenso erlaubt.

  1. Freigebigkeit und das Verbringen der Zeit mit Quranlesen

Ibn Abbas r.a. überliefert:
Allahs Gesandter saws war der freigiebigste Mensch, und er war besonders spendabel im Ramadan, als Jibril a.s. (der Engel Gabriel) zu ihm kam. Er kam zu ihm  in jeder Nacht im Ramadan, so dass Muhammad saws mild geworden ist, milder als die Brise, was das Verrichten guter Taten angeht.

  1. Das Verstärken der ibada (Gottesdienst) in den letzten 10 Tagen des Ramadan

Buhari und Muslim haben ein hadith von Aischa r.a. verzeichnet, in dem der Gesandte Allahs die letzten Nächte des Ramadan mit ibada  verbrachte. Er weckte seine Frauen, damit sie dasselbe tun. In diesen Nächten hielt er sich vom Geschlechtsverkehr mit seinen Frauen fern.

 

Was dem Fastenden erlaubt (mubah) ist

 


Abu Bakr bin Abdurrahman überliefert, dass einer der sahaba den Propheten saws dabei sah, als er sich einen Eimer Wasser über den Kopf schüttete, wegen des Durstes oder der Hitze. (Ahmad, Abu Dawud, Malik)


Selbst dann, wenn man den Geschmack dieser Augentropfen merken würde, weil dies keinen natürlich Eingang der Flüssigkeit in den Körper darstellt


Von Aischa r.a. wird überliefert, dass Allahs Gesandter sie geküsst hat, während er fastete. Von Umar r.a. wird überliefert: “Ich küsste meine Frau während des Fastens. Dann ging ich zum Gesandten saws und sagte ihm das. Muhammad saws fragte mich: “Wie denkst du darüber, wenn du während des Fastens dein Mund ausspülst?“ “Das stört mich nicht“, sagte ich zu ihm. Er sagte: “Warum fragst du dann nach diesem?“

Nach hanafi fiqh ist der Kuß (makruh) verpönt, nur wenn er Leidenschaft hervorruft. Es wäre für den Fastenden jedoch besser sich davon fernzuhalten

 

ist erlaubt, egal ob man es in die Haut oder in die Vene injiziert bekommt. Obwohl das Eingespritzte in das Innere des menschlichen Körpers gelangt, wird das Fasten nicht annulliert, weil die Injektion kein natürlicher Eingang der Nährstoffe, die sich in der Spritze möglicherweise befinden, ist. Und Allah weiß es besser.

Dies ist erlaubt, wie in dem o.g. hadith erwähnt (Kapitel über den Kuss). Es ist allerdings makruh (verpönt) damit zu übertreiben. Abu Hanifa und Malik sind der Meinung, dass das Fasten annuliert wird, falls jemand dadurch unabsichtlich das Wasser verschluckt. Imam Ibn Taymiyya ist der Meinung, dass das Einatmen von Duftstoffen das Fasten nicht aufhebt.

Dem Fastenden ist es erlaubt, als dschunub zu aufzuwachen und dann erst gusl (Ganzkörperwaschung) vorzunehmen. Er muss allerdings, die Absicht zu fasten vorher gefasst haben.

 

 

Was das Fasten aufhebt

 

Diese werden in Kategorien aufgeteilt:

 

  1. wenn das Fasten unterbrochen wurde, reicht es, nur nachzufasten.
  2. wie oben, jedoch zzgl. eine „Strafe“ erfolgt.

 

Die Taten, die das Fasten annullieren, es jedoch genügt, die Tage nachzufasten

 

  1. Essen und Trinken

Wer dadurch sein Fasten bricht, ist es seine Pflicht die Tage nachzufasten. Hierunter versteht man das absichtliche Essen und Trinken. (wenn man z.B. denkt, die Zeit für das Essen wäre da). Sollte die Nahrungsaufnahme infolge von Vergessenheit erfolgt sein, muss derjenige weder nachfasten noch Sühne dafür machen.

Von Abu Hurraira r.a. wird überliefert, dass der Prophet saws sagte:
Wer von euch vergisst, dass er fastet und dann Nahrung oder Flüssigkeit zu sich nimmt, soll er weiter fasten, weil ihm Allah dies geschenkt hat. (Kutubus-sitte)

  1. Absichtliches Erbrechen

Wenn jemand erbricht, jedoch nicht durch sein eigenes Verschulden, muss er nicht nachfasten.

Von Abu Hurajra r.a. wird überliefert, dass der Prophet saws sagte:
Wer ohne eigenes Zutun erbricht, muss er nicht nachfasten. Wer es jedoch absichtlich tut, so soll er den Tag nachfasten. (Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi, Ibn Madscha, Ibn Hibban, Darequtni)

 

  1. Haidh und nifas

Sollte die Frau während des Fastens ihre Menstruation bekommen oder ihr Baby zur Welt bringen, muss sie die Tage nachfasten, selbst wenn es nur kurz vor dem Sonnenuntergang passiert ist.

 

  1. Absichtliche Ejakulation

Es macht keinen Unterschied, ob dies infolge von Masturbation oder sexuellen Handlungen hervorgerufen wurde. Dies macht das Fasten nichtig, und man muss nachfasten. Wenn es im Schlaf oder ohne eigenes Wollen geschehen ist, ist das nachfasten nicht notwendig.

 

  1. Absicht zum Fastenbrechen


Derjenige der die Absicht fasst, das Fasten zu brechen, dessen Fasten ist ungültig, selbst wenn er nichts essen würde. Die Absicht ist ein Bestandteil des Fastens, und wenn sie nicht vollständig ist, so ist das Fasten auch nicht vollständig.

 

  1. Fastenbrechen aus Unwissenheit vor dem Iftar

Sollte der Fastende essen oder trinken mit der Annahme, dass die Sonne untergegangen ist oder die Morgendämmerung bereits eingetreten ist, muss er den Tag nachfasten, nach der Meinung aller vier Imame (Abu Hanifa, Malik, Schafi, Ahmad).

 

Das, was das Fasten annulliert, wonach nicht nur nachfasten genügt, sondern auch Sühne geleistet werden muss

Von all den Dingen, die das Fasten annullieren, zieht nur die sexuelle Handlung die Pflicht nach sich, Sühne (kaffara) zu leisten.
Die kaffara besteht darin, entweder einen Sklaven frei zu lassen, sechzig Tage nacheinander zu fasten oder sechzig Arme zu speisen. Zugleich muss er den Tag nachfasten, den er verpasst hat.

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Während wir beim Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, saßen, kam ein Mann zu ihm und sagte: »O Gesandter Allahs, ich gehe zugrunde!« Der Prophet fragte: »Was ist mit dir passiert?« Der Mann sagte: »Ich fiel über meine Frau her (und vollzog mit ihr den Geschlechtsverkehr), während ich noch am Fasten war!« Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte dann zu ihm: »Kannst du einen Sklaven finden, den du freikaufen kannst?« Der Mann entgegnete: »Nein!« Der Prophet fragte: »Kannst du zwei Monate hintereinander fasten?« Der Mann entgegnete: »Nein!« Der Prophet fragte: »Kannst du sechzig arme Menschen speisen?« Der Mann entgegnete: »Nein!« Da ging der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, für eine Weile weg. Während wir noch da warteten, kam der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit einem Kübel voll Datteln zurück und sagte: »Wo ist der Fragende ?« Der Mann sagte: »Ich!« Und der Prophet sagte zu ihm: »Nimm diese (Datteln) und spende sie!« Der Mann entgegnete: »Soll ich diese, o Gesandter Allahs, einem anderen Menschen geben, der noch ärmer sein soll als ich? Ich schwöre bei Allah, dass es in der ganzen Wohngegend keine anderen Menschen gibt, die ärmer sind als meine Familie!« Da lachte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, dass man seine Eckzähne sehen konnte, und sagte: »Dann speise damit deine Familie!«" (Buhari)

Wenn die sexuelle Handlung erfolgt ist, weil man vergessen hat, dass man im Ramadan ist, gibt es keine kaffara für beide.
Sollte die Frau von dem Mann zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sein, dann muss nur der Mann kaffara leisten.
Kaffara leistet man in jener Reihenfolge, die in dem oben genannten hadith erwähnt wurde. Wenn man keine Möglichkeit hat, einen Sklaven zu befreien, dann muss man sechzig Tage fasten. Falls man dies auch nicht kann, dann muss man sechzig Arme speisen.

 

Wie soll man nachfasten?

 

Die versäumten Tage muss man nicht sofort nachfasten, sondern man kann diese im Laufe des Jahres nachholen. Sollte der neue Ramadan schon begonnen haben und er muss noch eine Schuld aus dem vorherigen Ramadan nachfasten, dann ist er dazu angehalten, zuerst den aktuellen Monat zu fasten und anschließend die verbliebene Schuld nachzufasten.


Lailat-ul-qadr

 

Dies ist die beste Nacht im ganzen Jahr. Allah, der Erhabene, sagt im Qur’an:

Wahrlich, Wir haben ihn (den Qur'an) herabgesandt in der Nacht von Al-Qadr. [97:1]

Und was lehrt dich wissen, was die Nacht von Al-Qadr ist? [97:2]

Die Nacht von Al-Qadr ist besser als tausend Monate. [97:3]

 

Ibada (Gebet, Quran lesen, Gedenken Allahs etc.) in dieser Nacht ist besser als ibada in tausend anderen Monaten, in denen es keine Nacht von Al-Qadr gibt.
Diese Nacht sollte man in den ungeraden Nächten des letzten Drittel von Ramadan suchen (die letzten zehn Tage des Ramadan).

Die meisten Gelehrten sind der Ansicht, dass diese Nacht, die vom 26. auf den 27. des Ramadan ist.

Imam Ahmad überliefert einen hadith von Ibn Umar r.a. mit vertrauenswürdiger Überlieferungskette, dass der Prophet saws sagte:

 

„Wer sie sucht, soll dies am 27. Tag machen.“

 

In einer anderen Überlieferung heisst es:


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer immer - aus dem Glauben heraus und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs - die Nacht der Macht (Lailatu-l-qadr) im Beten verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben. (Buchari, Muslim)

 

Aischa r.a. fragte den Gesandten saws:

„Was ist, wenn ich erfahre, welche die Nacht Al-Qadr ist. Was soll ich dann sagen?“

Muhammed saws sagte:

„Allahumma innaka `afawwun tuhibbul `afwa fa `fu `anni (O mein Herr, du bist derjenige der vergibt, du liebst die Vergebung, so vergib mir). (Hadith überliefert von Ahmad, Ibn Madscha, Tirmidhi)

 

An dieser Stelle sei erwähnt, dass es kein besonderes „lailatul qadr“ Gebet gibt.

Das freiwillige Gebet in dieser Nacht unterscheidet sich durch nichts von den anderen freiwilligen Gebeten, für die man nur mit dem Herzen die Absicht fasst. Das Ziel ist es, ein grossteil der Nacht im Gebet zu verbringen, Qur’an zu lesen und an Allah zu gedenken.

 

Zakatul-fitr (Almosengabe)

 

Es ist die Pflicht eines jeden Fastenden, klein oder groß, Mann oder Frau, den Freien oder Sklaven zakatul-fitr zu geben. Buchari und Muslim überlieferten von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm:

 

"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, machte Zakatu-l-fitr * zur Pflicht, und zwar als eine Maßeinheit** Datteln oder eine Maßeinheit Gerste, welche ausgegeben werden soll für jeden Menschen (im Haushalt), sei dieser ein Sklave oder ein Freier, männlich oder weiblich, minderjährig oder volljährig von den Muslimen. Er gab dazu seine Anweisung, daß diese entrichtet werden solle, bevor sich die Menschen zum Festgebet begeben."{*Die Zakatu-l-fitr ist eine Abgabe an Bedürftige zum Fest des Fastenbrechens (‘Idu-l-fitr), welche auch vor dem Fest im Verlauf des Fastenmonats Ramadan abgegeben werden kann und soll, damit ihre Empfänger reichlich Zeit haben, etwas für sich und für ihre Kinder zu kaufen. **Die Maßeinheit (arab.:Sa‘) beträgt etwa 3 kg., und kann für unsere Zeit in einen Geldbetrag nach dem jeweiligen Zeitwert umgesetzt werden. Im Ramadan 1413 (Februar / März 1993) wurde sie von den islamischen Zentren und Gemeinden in Deutschland mit DM 10,- festgesetzt}

 

In einem weiteren hadith von Ibn Abbas wird überliefert, dass der Prophet saws sadekatul-fitr anordnete, und zwar als Reinigung für den Fastenden von unnutzem und unschönem Gerede und als Speise für den Armen.

„Wer es vor dem ’id-Gebet (Festgebet) gibt, dem wird es als zakatul-fitr angerechnet. Wer es danach tut, nur als sadaka (Spende).“ (Abu Dawud, Ibn Madscha, Darequtni).

 

Imam Abu Hanifa erlaubt, den Gegenwert von sa` in Geld zu geben. Die meisten Gelehrten sagen, dass es erlaubt ist, ein oder zwei Tage vor dem `id-Gebet zakatul-fitr zu geben.

Sollte man zakatul-fitr nicht gegeben haben, bleibt es Pflicht, diesen bis zum Ende des Lebens irgendwann zu entrichten.

 

Die Empfänger von zakatul-fitr sind all diejenigen, die berechtigt sind, zakat zu empfangen, aber besser ist es, für die Armen zu spenden, wie im hadith oben aufgeführt.

 

`Itikaf

 

Der Prophet saws verbrachte in jedem Ramadan die letzten zehn Tage in der Moschee. Diese Praxis bezeichnet man als `Itikaf (sich zurückziehen). Seine Frauen taten dies ebenso.

Die Voraussetzungen für den `Itikaf sind, dass der mutakif (Person die `Itikaf macht) ein ein Muslim, geistig gesund und rituell rein ist (Waschung nach dem Samenerguss). Für Frauen gilt demnach, dass sie frei von haidh (Menstruation) oder nifas (Wöchnerin) sind.

 

Man geht in die Moschee vor dem Abendgebet des 20. oder 21. Ramadan (je nach dem wie viele Tage Ramadan hat) hinein. Rausgehen darf man erst nach dem Abendgebet der letzten Ramadannacht (Imam Abu Hanifa, Schafi) oder nach dem `id-Gebet (Malik, Ahmad)

 

Es ist empfehlenswert, dass der mutakif viele freiwillige Gebete verrichtet und im Quran liest. Er soll so oft wie möglich, die Worte des tasbih (subhanallah), tahmid (alhamdulillah), tahlil (la ilahe ilaallah) und takbir (Allahu Akbar) sprechen, den Propheten saws Segenswünsche senden, viel du`a (Bittgebete) machen und die Zeit für andere `Ibada nutzen.

 

Man soll auch tafsir (Qur’an-Kommentar) Bücher lesen, sowie aus dem Bereich des islamischen fiqh und der sira (Biographie) des Propheten saws.

 

Der mutakif soll den Kontakt mit anderen Personen während dieser Zeit pflegen und diesen nicht abbrechen, in der Annahme diese Tat würde ihn Allah näher bringen.

 

 

Fasten und Nichtbeten

 

Es ist nicht selten, dass es Leute gibt, die im Ramadan ihren Gottesdienst verstärken. Dies ist zu loben.

Es gibt aber etliche, die fasten, jedoch nicht beten. Das Unterlassen des Gebets ist eine schwere Sünde, sowie in den sahih hadithen (authentischen Überlieferungen) überliefert.

 

„Zwischen dem Menschen und dem Unglauben, ist das Unterlassen des Gebets (Ahmad, Muslim, Abu Dawud, Tirmidhi)

 

„Der Vertrag zwischen uns und denen, ist das Gebet. Wer es unterlässt, wird zum kafir (Glaubensverweigerer).“ (Ahmad und die Verfasser von den sunan Sammlungen)

 

Nach Imam Ahmad verlässt so einer den Islam, indem er das Gebet unterlässt. Falls dieser nicht bereut, wird er nach fiqh von Ahmad getötet. Imam Malik und Schafi meinen, dass wer das Gebet unterlässt, den Islam nicht verlässt, sondern er wird dadurch zu einem schweren Sünder, von welchem man verlangt tawba (Reue) zu machen. Sollte er dies ablehnen, wird er getötet (Malik und Schafi).

Imam Abu Hanifa dagegen ist der Meinung, dass man so eine Person bestrafen und inhaftieren muss, und zwar solange, bis sie anfängt zu beten.

 

In folgenden Punkten wird nochmals die Wichtigkeit des Gebets verdeutlicht:

 

„Das Erste, wonach man am Jüngsten Tag gefragt wird , ist das Gebet. Wenn das Gebet in Ordnung ist, sind es die anderen Taten auch. Wenn nichtn sind es die anderen Taten auch nicht.“ (Tabarani)

 

Was soll man im Lichte des Gesagten von demjenigen halten, der fastet und nicht betet?
Wenn wir die hadithe in Betracht ziehen, dann wird die Gültigkeit des Fastens ernsthaft in Frage gestellt.

 

Deswegen sei jedem Muslim geraten, auf seine Gebete zu achten und sie zu vervollständigen. Der Muslim muss Muslim sein, vor und nach dem Ramadan .

 

Nach dem Ramadan

 

Diese Welt ist vergänglich. Jeder ist Zeuge seiner eigenen Vergänglichkeit.

 

Jede Seele wird den Tod kosten; zu Uns werdet ihr dann zurückgebracht. [29:57]

 

Dem Ramadan sollte man sechs Monate nachtrauern, dass so ein großartiges Ereignis vorbei ist und sich fünf Monate für seine Wiederkunft vorbereiten.

 

Alhamdulillahi rabbil alemin.