Bismillah
Übersetzt von S.D.
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O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch
vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren.
Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten. [2:183]
Allah subhana wa taala (swt) hat den Menschen auf besondere
Weise erschaffen. Er weiß, als Sein Schöpfer, was für ihn gut ist und was
nicht. Deswegen hat Er die Dienerschaft als den Sinn des menschlichen Daseins
bestimmt.
Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum
erschaffen, damit sie Mir dienen (sollen). [51:56]
Das Fasten ist eine Form des Gottesdienstes. Neben der
jenseitigen Belohnung hat das Fasten zweifelsohne auch diesseitigen Nutzen.
Auch ist das Fasten gesund. Hier im Westen gibt es unzählige Kliniken, durch
welche viele Menschen aufgrund einer Fastenkur zur Genesung gelangen. Wir aber,
als Anhänger der schahada (Bekenntnis; wörtl. La ilaha illallah...),
fasten deswegen, weil Allah taala dies befohlen hat, nicht weil es gesund ist.
Andererseits würde Allah taala Seinem
Diener nie etwas auftragen, was ihm schaden könnte.
Durch das ständige Einhalten des Fastens im Ramadan, wird
eine Selbstkontrolle durchgeführt, zugleich nähert man sich mit dieser Tat
Allah, dem Allerbarmer. Als Ergebnis fühlt der Mensch sich verantwortungsvoller
und handelt mit dem Bewusstsein, dass Allah ihn beobachtet. Dadurch wird der
Mensch der Herr über seine Triebe und Instinkte. Er lässt nicht zu, dass die
Emotionen, anstelle des Verstandes, ihn führen. Der Fastende nähert sich den
„Sphären“ des ihsan (das rechte Tun), so wie dies in einem hadith
(Überlieferung eines Ausspruchs vom Propheten a.s.s.) über Jibril (Gabriel)
a.s. berichtet wird. Demzufolge bedeutet ihsan:
„Daß du Allah dienst, als ob du Ihn sähest, und wenn du
Ihn auch nicht siehst, so sieht Er dich doch.“ (Muslim)
Den Fastenden kann in der Tat keiner kontrollieren, außer
Allah swt. Nur die Iman Werte (Glaubenswerte) dienen als Stimulus und
Regulatoren hinsichtlich Fasten und des Fastenbrechens. Durch das Fasten wird
in die Schatzkammer der islamischen Werte ein weiteres Element eingeführt, und
zwar die der Gleichheit; dies ist der Fall, wenn gesunde und erwachsene Muslime
sich durch das Fasten mit anderen Brüdern und Schwestern im Islam
solidarisieren. Während des ganzen Ramadan speist und trinkt ein Muslim nicht
von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Dabei stellt er sich mit jenem gleich,
welcher weniger als er selber hat. Diese Dimension der Gleichheit geht noch
weiter. Sie dringt sogar in die Privatsphäre des Menschen ein. Der Mensch wird
nicht nur im öffentlichen Leben, sondern auch in seinem Privatleben den anderen
gleichgestellt, auch dann, wenn ihn keiner sehen kann.
Das Fasten ist eine Pflicht. Wer ohne Grund das Fasten
unterlässt, begeht eine schwere Sünde. Von Abu Hurraira r.a. wird überliefert,
dass der Prophet saws gesagt hat:
„Wer das Fasten im Ramadan bricht, ohne dafür einen
rechtmäßigen Grund zu haben, so kann er das nicht wieder gutmachen, selbst wenn
er danach die ganze Zeit fasten würde.“
Das Fasten ist das Sich-Fernhalten von all dem, was ihn
annulliert (Essen, Trinken, Rauchen, Geschlechtsverkehr), und zwar für die Zeit
von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang jenen Tages, an dem gefastet
wird. Das Fasten ist fard (Pflicht), welches durch Qur’an, Sunnah und idschma
(Konsens der Gelehrten) bekräftigt wird. In der Sura Al Bakara 183 und 185 heisst
es:
O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch
vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren.
Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten. [2:183]
und Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll
in ihm fasten. [2:185]
Muhammad saws sagt:
„Der Islam ist auf fünf (Säulen) aufgebaut: Die Bezeugung,
daß kein Gott da ist außer Allah und daß Muhammad der Gesandte Allahs ist, dem
Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Fasten im Monat Ramadan
und der Pilgerfahrt zum Hause (Allahs).“ (Buchari,
Muslim, Tirmidhi).
Das Fasten ist durch idschma ( Übereinstimmung der
Gelehrten) bekräftigt. Alle islamischen Gelehrten sind sich darin einig, das
Fasten eine der Säulen des Islam ist. Wer es nicht für fard (Pflicht)
hält, so hat er den Islam verlassen und ist zum Ungläubigen geworden.
Das Fasten ist den Muslimen im 2. Jahr nach Hidschra
im Monat scha’ban zur Pflicht gemacht worden. Der Monat wird nach dem
Mondkalender berechnet. Er fängt mit dem Sichten des Neumondes an, welche durch
die Bezeugung auch nur eines einzigen verlässlichen Muslims angenommen wird.
Das Fasten hat zwei Bestandteile:
„Wer die Absicht nicht ergreift, um vor der Morgendämmerung zu fasten, der hat kein Fasten.“
Dieser hadith wird in fünf
von den bekannten sechs Hadithsammlungen verzeichnet. Niyya ist keine
Sache der Zunge, sondern des Herzens, bis auf hadsch (Pilgerfahrt) und umra
(Pilgerfahrt, die freiwillig ist). Das Aussprechen der niyya hat
keine Stütze, weder im Qur’an noch in der Sunna.
Von Salman r.a. wird folgendes überliefert: „Der Prophet
saws hat uns eine Ansprache am Ende des Monats scha’ban gehalten. Dabei
hat er gesagt:
“O ihr Menschen, ein großartiger Monat kommt zu euch, ein Monat voller
Segen. In ihm befindet sich eine Nacht die wertvoller als tausend Monate ist.“
Allah swt hat das Fasten im Ramadan als eine strenge Pflicht
aufgetragen und das Gebet in der Nacht (salatu-tarawih) als eine
freiwillige ibada (Gottesdienst). Wer in diesem Monat einem fard
(Pflicht) nachkommt, so wird es ihm angerechnet, als ob er 70 fard
Dienste in einem anderen Monat gemacht hat.
Ramadan ist ein Monat der Geduld (sabr) und die Belohnung
für sie ist janna (Paradies). Es ist der Monat des Helfens, wenn die
Versorgung durch Allah vergrößert wird. Wer in ihm einen Fastenden speist, so
wird dies für ihn als Vergebung der Sünden angerechnet. Zugleich ist es für ihn
die Befreiung vom Feuer. Er wird die Belohnung des Fastenden erhalten, ohne
dass ihm (dem Fastenden) etwas von seiner Belohnung reduziert wird.
Dann sagten die anwesenden sahaba: „Ya Rasulallah (O
Gesandter Allahs)! Wir sind nicht alle in der Lage einen Fastenden zu speisen.“
Muhammad saws antwortete: „Diese Belohnung gehört demjenigen, der dem
Fastendem eine Dattel anbietet oder ihn mit Wasser oder einem Schluck Milch
tränkt.“
Dies ist der Monat, dessen Anfang Barmherzigkeit, die Mitte
Vergebung und das Ende die Befreiung vom Feuer ist. Wer es demjenigen leicht
macht, der ihm untergeben ist (Befehle von ihm bekommt), dem wird Allah swt
seine Sünden vergeben und ihn vom Feuer befreien.
Wir müssen bemüht sein, in diesem Monat vier Sachen zu tun:
zwei mit denen wir Allahs Zufriedenheit bekommen werden und zwei ohne die wir
nicht können. Was die zwei Sachen angeht, mit der wir Allahs Zufriedenheit
erlangen, diese sind die schahada, das Zeugnis, dass es keinen Gott
außer Allah gibt, und dass wir ihn um Vergebung bitten.
Zwei andere Sachen, ohne die wir nicht können, sind: Allah
um janna (Paradies) und dem Schutz vor dem Feuer zu bitten.
Von Abu Huraira r.a. wird überliefert, dass Allahs Gesandter
saws gesagt hat:
„Die fünf Gebete, alle zwei Freitagsgebete und alle zwei
Ramadan-Monate tilgen die Sünden, die zwischen ihren Zeiträumen begangen wurden
- mit Ausnahme der großen Sünden.“ (Muslim).
Von Abu Huraira r.a. wird folgendes vom Propheten saws
überliefert:
„Wer immer im Monat Ramadan aus reinem Glauben und in der
Hoffnung auf Allahs Lohn fastet, dem werden alle seine vergangenen Sünden
vergeben.“ (Buchari)
In einem hadith-qudsi (heiliger Hadith) wird
berichtet:
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß
der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Allah sagte:
»Jede (gute) Tat, die der Sohn Adams begeht, ist für ihn selbst (vorteilhaft).
Nur das Fasten begeht er Meinetwegen und die Belohnung dafür wird nach Meinem
Ermessen gemacht.« Das Fasten ist (für den Menschen) ein Schutz; so soll der
Mensch während seines Fastentages weder Schändlichkeit noch trubelhaftes
Treiben begehen; und wenn jemand ihn zum Zweikampf auffordert oder beschimpft,
soll er ihm sagen: >Ich bin ein fastender Mensch<. Ich schwöre bei Dem,
in Dessen Hand das Leben des Muhammad ist, daß der Geruch aus dem Mund eines
Fastenden bei Allah besser ist als der von Moschus. Dem Fastenden stehen zwei
Freuden bevor: Wenn er sein Fasten bricht, ist er voller Freude; und wenn er
seinem Herrn (am Tage des Jüngsten Gerichts) begegnet, freut er sich über das
von ihm geleistete Fasten!" (Buchari,
Muslim, Ahmad, Nasa’i)
Aus diesen hadithen kann man die Wichtigkeit des
Ramadan und des Fastens in ihm sehen. Im Lichte dieser Wichtigkeit ist uns der hadith
klar, den Abu Huraira r.a. von Muhammad saws überliefert:
„Wer an dem Tag des Fastens im Ramadan speist, ohne dafür
einen Grund zu haben, wie wenn er auf der Reise oder krank ist; kann ihn nicht
ersetzen, wenn er das ganze Leben fasten würde.“
Deswegen geht dieser Aufruf an all diejenigen, die Angst vor
Allahs Strafe haben und seine Belohnung sich erhoffen, so dass sie diesem Monat
besondere Achtung schenken und ihn nicht als Last, sondern als einen lieben
Gast empfinden.
Zu solchen Leuten spricht Muhammed saws in einem hadith,
den Jabir bin Abdullah al Ansari überliefert:
“Während des Fastens sollen deine Ohren, deine Augen, deine Zunge von der
Lüge und Verbotenem ablassen. Lass ab, den Nachbarn zu stören. Man soll dir das
Fasten und die Ruhe ansehen. Trage Sorge dafür, dass der Tag an dem du fastest,
nicht wie der Tag an dem du nicht fastest, ist.“
Allah taala spricht zu uns:
Das Fasten begeht er Meinetwegen und die Belohnung dafür
wird nach Meinem Ermessen gemacht.
Der Monat Ramadan ist die Zeit der verschiedenen ibada,
unter denen zwei Gottesdienstarten besonders hervortreten; zum einen die
tägliche ´ibada des Fastens und
zum anderen die ´ibada in der Nacht: das Verrichten des tarawih
Gebetes .
Der Gesandte Allahs saws sagt:
„Allah hat euch das Fasten im Ramadan als eine
unerlässliche Pflicht vorgeschrieben, und das Beten in der Nacht ist sunnah
für euch. Wer immer – aus dem Glauben heraus und der Hoffnung auf den Lohn
Allahs – den Monat Ramadan zu Ende fastet und Allahs Zufriedenheit aufrichtig
sucht, so beendet dieser den Ramadan, frei von Sünde, wie am Tag, als ihn seine
Mutter gebar.“
Es ist sunnah des Propheten saws, das Gebet in der
Nacht während des Ramadans zu verrichten. Diese sunnah bezieht sich
sowohl auf die Männer, als auch auf die Frauen. (Obwohl es Überlieferungen
gibt, dass Ali r.a. einen Imam für Frauen und einen für Männer bestimmte.)
Die muhaddithun (Hadithgelehrte) mit Ausnahme von
Tirmidhi überliefern von Aischa r.a., dass sie gesagt hat:
Der Gesandte Allahs saws betete salatu-ul-tarawih
in der Moschee und hinter ihm beteten viele Leute. In der zweiten Nacht betete
er auch und die Anzahl der Betenden stieg an. In der dritten Nacht haben sie
sich ebenfalls versammelt, aber Muhammad saws war nicht unter ihnen. Am
nächsten Morgen sagte er:
“Ich habe gesehen, dass ihr euch versammelt habt und
nichts hat mich daran gehindert zu euch zu kommen, außer jene Befürchtung, salat-ul-tarawih
könnte euch zu Pflicht gemacht werden.
Die muhaddithun überliefern von Aischa r.a., dass der
Gesandte saws weder im Ramadan noch zu anderen Zeiten, mehr als elf raka’
verrichtete.
Ibn Huzajm und Ibn Hibban überliefern in deren zuverlässigen
Hadithsammlungen von Jabir r.a., dass der Prophet saws acht raka’ und salat-ul-witr
gebetet hat. Als sie auf ihn in der nächsten Nacht warteten, kam er nicht zum
Gebet. Dies ist die sunnah von dem Gesandten Allahs saws, die in den
Hadithsammlungen aufgezeichnet ist.
Aber man weiß aus glaubwürdigen Quellen, dass die sahaba
(Gefährten des Propheten) zu Zeiten der Khalifen Umar r.a., Uthman r.a. und Ali
r.a., zwanzig raka’ gebetet haben. Dies ist die Meinung der meisten
Gelehrten von der hanafi, hanbali und schafi Rechtschule.
Einige Gelehrte sagen, dass die sunnah wie folgt ist:
salat-ul-tarawih und das witr Gebet mit elf raka’ zu
verrichten. Der Rest ist mustahab (schön).
Es ist besser salat-ul-tarawih in der Gemeinschaft zu
beten als alleine, obwohl dies auch nicht verboten wäre. Es gibt nichts
Bestimmtes, was man während des Gebets aus dem Qur’an rezitieren muß. Die sahaba
r.a. mussten sich auf Stöcken stützen ,aufgrund der Länge des Gebets. Sie
gingen kurz vor Morgendämmerung aus der Moschee heraus, um etwas zu essen,
bevor die Zeit des Fastens beginnt. Sie haben sura Al Baqara (49 Seiten)
in den ersten acht raka’ zitiert. Wenn sie dies auf zwanzig raka’
verteilt gebetet haben, empfanden sie das für eine Entlastung. Buhari und
Muslim überliefern von Aischa r.a., dass der Gesandte saws zehn raka’
gebetet hat und nach jedem zweiten raka’ das salam ausgesprochen
hat (das Gebet beendet). Am Ende hat er ein raka’ von salatul witr
gebetet.
Heute beten die Leute wie der Prophet saws und seine
Gefährten nicht gebetet haben. Man sollte das Gebet nicht extra lang machen, so
dass es den Leuten nicht schwer fällt, welche es nicht aushalten können (ältere
Personen). Andererseits sollte man auch nicht aus dem Gebet eine Gymnastikübung
machen, weil man auf diese Weise die Grundvoraussetzungen für die Richtigkeit
und Vollständigkeit des Gebets nicht erfüllt.
Als der Prophet saws bei einer Gelegenheit einen sahaba
sah, welcher das Gebet zu schnell verrichtet hat, verneinte der Prophet saws
drei Mal die Vollständigkeit seines Gebets. Dabei sagte der Prophet saws:
„Gehe zurück und bete; denn du hast nicht gebetet!"
Der Mann ging zurück und betete genauso, wie er vorher gebetet hatte;
anschließend kam er zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, grüßte ihn
mit dem Salam, und der Prophet sagte zu ihm: "Gehe zurück und bete; denn
du hast nicht gebetet!" (Und der Prophet wiederholte es dreimal). Der Mann
sagte: "Ich schwöre bei Dem, Der dich mit der Wahrheit entsandt hat, dass
ich nichts Besseres tun kann als dieses. Belehre mich also!" Darauf sagte
der Prophet: "Wenn du zum Gebet stehst, eröffne das Gebet mit dem Takbir;
dann rezitiere einige Verse aus dem Qur’an, die du auswendig gelernt hast; dann
verbeuge dich in der Weise, dass du dies ruhig bis Ende ausführst; dann erhebe
deinen Oberkörper in der Weise, dass dieser aufrecht wird; dann werfe dich in
der Weise nieder, dass du die Niederwerfung bis Ende ruhig ausführst; dann
richte deinen Oberkörper in der Weise zurück, dass du die Sitzlage ruhig
einnimmst; und dies machst du im ganzen Gebet weiter!" (Buchari)
Weil es sich mit dem salat-ul-tarawih Gebet genauso
verhält, wie bei den anderen Gebeten auch, sollte man es nicht anders
verrichten als die anderen Gebete.
Der Prophet saws sagte:
„Der schlimmste Dieb ist derjenige, welcher von seinem
Gebet stiehlt.“ Die sahaba fragten: “O Gesandter Allahs, wie kann jemand
von seinem Gebet stehlen?“ Er sagte: „Indem er ruku
(Beugung) und sadschda (Niederwerfung) nicht vollständig ausführt.“
Neben dem Gebet in der Nacht gehört das Lesen des Qur’an
sicherlich zu den Aktivitäten, die ein Muslim während des Ramadans nicht
unterlassen sollte, und zwar aufgrund der großzügigen Belohung.
In einem hadith, das uns über Ibn Masud r.a. erreicht
hat, sagt der Prophet saws:
“Wer nur einen Buchstaben aus dem Buche Allahs vorliest,
der erhält eine Belohnung als ob er eine Wohltat gemacht hat, und die Wohltat
wird zehnfach belohnt.“
Der Gesandte saws sagte auch:
“Liest im Quran, weil er am Jüngsten Tag schafaa ( Fürsprache ) für seinen Leser machen wird.“
Die islamischen Gelehrten sind sich darüber einig, dass
jeder normale, volljährige (nach dem islamischen Recht wird man mit dem
Erreichen der Pubertät volljährig) und gesunde Muslim(a), der sich zu Hause
befindet, fasten muss. Für die muslimische Frau ist
es weiterhin notwendig, dass sie frei von haidh (
Menstruation) und nifas (Wöchnerin) ist.
Demnach ist der Ungläubige, geistig Behinderte, das Kind,
der Kranke und der Reisende von der Pflicht, zu fasten, entbunden. Manche von
denen können gar keine Pflicht haben, wie z.B. der Ungläubige und der geistig
Behinderte. Andere wiederum sollte der Erzieher ermuntern zu fasten. Seien es
auch nur einige Tage, wie z.B. das Kind. Anderen ist es verboten zu fasten,
jedoch müssen sie das Unterlassene nachfasten, wie z.B. die Frau während ihrer
Menstruation oder Wöchnerin. Einige haben eine Erleichterung, um nicht zu
fasten. Dafür müssen sie sich aber „freikaufen“, wie z.B. ältere Personen.
Wir werden dies an Beispielen verdeutlichen:
Das Fasten ist eine islamische ibada
und somit nur für Muslime gültig. Die Ungläubigen dürfen nicht zum Fasten
gezwungen werden.
Der geistig Behinderte ist von allen Pflichten befreit, weil er keinen
funktionierenden Verstand besitzt, was eine Voraussetzung wäre, die Pflichten
zu erfüllen.
Der Prophet saws sagt:
“Die Feder schreibt nicht die
Taten von drei Menschen nieder: dem geistig Behinderten, bis er seinen Verstand
wieder erlangt, dem Schlafenden, bis er aufwacht, und dem Kind, bis es die
Reife erreicht hat. (Ahmad,
Abu Dawud , Tirmidhi).
Was das Kind angeht, so sollten
die Eltern dieses durch Geschenke und Lob zum Fasten ermutigen.
Hierunter fallen:
·
Alte Personen.
·
Der chronisch Kranke, bei dem die Aussichten auf
Genesung nicht vorhanden sind.
·
Diejenigen, welche schwere körperliche Arbeit
verrichten und keine andere Möglichkeit zum Erwerb des Lebensunterhalts haben.
All diese Leute müssen anstatt
des Fastens, einen armen Menschen speisen, und zwar für jeden Tag, den sie
nicht fasten. Nach manchen Gelehrten werden ebenfalls die schwangere Frau und
die stillende Mutter dazu gezählt, falls das Fasten dem Kind schadet (vorher
einen muslimischen Arzt um Rat fragen). Nach fiqh (islamisches
Recht) von Imam Abu Hanifa, müssen diese Frauen nur fidja geben, ohne
nachfasten zu müssen.
Es ist erlaubt, dass der Kranke, der die Aussicht
auf Heilung hat, sein Fasten bricht, genauso wie der Reisende, unter der
Bedingung, dass sie die Tage nachfasten müssen.
Die Krankheit, die das Fastenbrechen erlaubt, ist diejenige, bei der das Fasten
den Zustand verschlimmern würde, oder dass die Gefahr, dass das Fasten hemmend
auf die Genesung wirkt.
Die Gelehrten haben unterschiedliche Meinungen, was den Reisenden angeht, ob es
für ihn besser ist zu fasten oder nicht. Imam Abu Hanifa, Schafi und Malik
vertreten die Meinung, dass er fasten sollte, wenn er es aushalten kann, wenn
nicht soll er sein Fasten brechen.
Alle Gelehrten sind sich einig, dass die Frau, die menstruiert oder ihr
Baby gerade bekommen hat, nicht fasten darf. Sollte sie fasten, wäre ihr Fasten
ungültig. Sie darf nicht fasten, jedoch muss sie es nachholen, sobald sie die
Möglichkeit dazu hat.
Es wäre schön, wenn sich jeder Muslim an Folgendes halten
würde:
Die umma (Gemeinschaft der
Muslime) ist sich darin einig, dass es mustahab (lobenswert) ist, vor
dem Fasten etwas zu essen, jedoch keine Sünde ist, wenn man es unterlässt.
Anas r.a. überliefert vom
Propheten saws: “Nehmt sahur, wahrlich in ihm ist baraka
(Segen). Selbst wenn man nur einen Schluck Wasser trinken würde, zählt das
als sahur. Muhammad saws sagt: “In sahur ist der Segen.
Unterlasst es nicht, auch wenn ihr nur ein Schluck Wasser trinken würdet. Allah
und seine Engel, lobpreisen dienjenigen, die zu sahur aufstehen. (Ahmad)
Die Zeit für sahur ist von Mitternacht bis zur Morgendämmerung.
Amr ibn Majmun sagte, dass die sahaba nicht mit dem iftar
(Fastenbrechen) gezögert haben (sie haben sich beim Fastenbrechen beeilt, wenn
die Zeit eingetroffen ist), sahur aber bis zum letzten Moment
hinausgezogen haben. (Baihaki sanad/Überlieferungskette vertrauenswürdig).
Der Fastende sollte mit iftar
beginnen, sobald die Zeit dafür eingetreten ist. In einem hadith sagt
Muhammad saws :
“Den Leuten wird es gut ergehen, solange sie sich mit dem Iftar
beeilen. ( Buhari, Muslim )
Es ist gut, das Fasten mit einer
ungeraden Zahl von Datteln zu brechen. Wenn keine Datteln vorhanden sind, dann
mit einer ungeraden Zahl an Schlucken von Wasser. Von Anas r.a. wird berichtet,
dass der Prophet saws sein Fasten mit einigen Datteln unterbrochen hat. Falls
es keine Datteln gab, tat er dies mit einigen Schlucken von Wasser.(Abu Dawud,
Tirmidhi). Man sollte erst das Fasten mit einigen Datteln brechen, das
Abendgebet verrichten und anschließend essen.
Muhammad saws sagte: “Das
Bittgebet, welches der Fastende während des iftar zu Allah spricht, wird
nicht abgelehnt. (Ibn Madscha)
Der Fastende sollte sich vor dem
hüten, was sein Fasten annullieren oder mindern könnte. Muhammad saws sagte:
"Fasten ist nicht der Verzicht auf Essen und Trinken, sondern der
Verzicht auf das Geschwätz und die Beschimpfung anderer Menschen. Wenn also
jemand dich beschimpft oder dir Übles tut, so sprich (zweimal): »Wahrlich, ich
bin am Fasten, wahrlich, ich bin am Fasten!«" (Ibn Huzajma, Ibn
Hibban, Hakim)
Die muhaddithun (außer Imam Muslim) haben folgenden hadith
verzeichnet:
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte
Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer das falsche Wort* und
dessen tatkräftige Durchsetzung nicht unterlässt, von dem verlangt Allah nicht,
dass er auf sein Essen und Trinken verzichtet." {*Das falsche Wort umfasst
sowohl das Wort als auch die Handlung wie das falsche Zeugnis, die Heuchelei,
die falsche Beschuldigung an Menschen und die üble Nachrede}
Der Prophet, Allahs Segen und
Friede auf ihm, sagte: "Es kann vorkommen, daß ein Fastender nichts von
seinem Fasten hat außer Hunger; und es kann sein, dass ein Betender in der
tiefen Nacht nichts von seinem Gebet hat außer Schlaflosigkeit!" (Hakim,
Ibn Madscha).
Es ist empfehlenswert, dass der Fastende mit miswak sich die Zähne
während des Fastens putzt. Analog zu dem, ist das Benutzen der handelsüblichen
Zahnbürste ebenso erlaubt.
Ibn Abbas r.a. überliefert:
“Allahs Gesandter saws war der freigiebigste Mensch, und er war besonders
spendabel im Ramadan, als Jibril a.s. (der Engel Gabriel) zu ihm kam. Er kam zu
ihm in jeder Nacht im Ramadan, so dass
Muhammad saws mild geworden ist, milder als die Brise, was das Verrichten guter
Taten angeht.
Buhari und Muslim haben ein hadith
von Aischa r.a. verzeichnet, in dem der Gesandte Allahs die letzten Nächte des
Ramadan mit ibada verbrachte. Er
weckte seine Frauen, damit sie dasselbe tun. In diesen Nächten hielt er sich
vom Geschlechtsverkehr mit seinen Frauen fern.
Abu Bakr bin Abdurrahman überliefert, dass einer der sahaba den
Propheten saws dabei sah, als er sich einen Eimer Wasser über den Kopf
schüttete, wegen des Durstes oder der Hitze. (Ahmad, Abu Dawud, Malik)
Selbst dann, wenn man den Geschmack dieser Augentropfen merken würde, weil dies
keinen natürlich Eingang der Flüssigkeit in den Körper darstellt
Von Aischa r.a. wird überliefert, dass Allahs Gesandter sie geküsst hat,
während er fastete. Von Umar r.a. wird überliefert: “Ich küsste meine Frau
während des Fastens. Dann ging ich zum Gesandten saws und sagte ihm das.
Muhammad saws fragte mich: “Wie denkst du darüber, wenn du während des
Fastens dein Mund ausspülst?“ “Das stört mich nicht“, sagte ich zu ihm. Er
sagte: “Warum fragst du dann nach diesem?“
Nach hanafi fiqh
ist der Kuß (makruh) verpönt, nur wenn er Leidenschaft hervorruft. Es
wäre für den Fastenden jedoch besser sich davon fernzuhalten
ist erlaubt, egal ob man es in die Haut oder in die
Vene injiziert bekommt. Obwohl das Eingespritzte in das Innere des menschlichen
Körpers gelangt, wird das Fasten nicht annulliert, weil die Injektion kein
natürlicher Eingang der Nährstoffe, die sich in der Spritze möglicherweise
befinden, ist. Und Allah weiß es besser.
Dies ist erlaubt, wie in dem o.g.
hadith erwähnt (Kapitel über den Kuss). Es ist allerdings makruh
(verpönt) damit zu übertreiben. Abu Hanifa und Malik sind der Meinung, dass das
Fasten annuliert wird, falls jemand dadurch unabsichtlich das Wasser
verschluckt. Imam Ibn Taymiyya ist der Meinung, dass das Einatmen von
Duftstoffen das Fasten nicht aufhebt.
Dem Fastenden ist es erlaubt, als
dschunub zu aufzuwachen und dann erst gusl (Ganzkörperwaschung)
vorzunehmen. Er muss allerdings, die Absicht zu fasten vorher gefasst haben.
Diese werden in Kategorien aufgeteilt:
Wer dadurch sein Fasten bricht, ist es seine
Pflicht die Tage nachzufasten. Hierunter versteht man das absichtliche Essen
und Trinken. (wenn man z.B. denkt, die Zeit für das Essen wäre da). Sollte die
Nahrungsaufnahme infolge von Vergessenheit erfolgt sein, muss derjenige weder
nachfasten noch Sühne dafür machen.
Von Abu Hurraira r.a. wird
überliefert, dass der Prophet saws sagte:
“Wer von euch vergisst, dass er fastet und dann Nahrung oder Flüssigkeit zu
sich nimmt, soll er weiter fasten, weil ihm Allah dies geschenkt hat.
(Kutubus-sitte)
Wenn jemand erbricht, jedoch
nicht durch sein eigenes Verschulden, muss er nicht nachfasten.
Von Abu Hurajra r.a. wird
überliefert, dass der Prophet saws sagte:
“Wer ohne eigenes Zutun erbricht, muss er nicht nachfasten. Wer es jedoch
absichtlich tut, so soll er den Tag nachfasten. (Ahmad, Abu Dawud,
Tirmidhi, Ibn Madscha, Ibn Hibban, Darequtni)
Sollte die Frau während des Fastens ihre Menstruation bekommen oder ihr Baby zur Welt bringen, muss sie die Tage nachfasten, selbst wenn es nur kurz vor dem Sonnenuntergang passiert ist.
Es macht keinen Unterschied, ob dies infolge von Masturbation oder sexuellen Handlungen hervorgerufen wurde. Dies macht das Fasten nichtig, und man muss nachfasten. Wenn es im Schlaf oder ohne eigenes Wollen geschehen ist, ist das nachfasten nicht notwendig.
Derjenige der die Absicht fasst, das Fasten zu brechen, dessen Fasten ist
ungültig, selbst wenn er nichts essen würde. Die Absicht ist ein Bestandteil
des Fastens, und wenn sie nicht vollständig ist, so ist das Fasten auch nicht
vollständig.
Sollte der Fastende essen oder trinken mit der Annahme, dass die Sonne untergegangen ist oder die Morgendämmerung bereits eingetreten ist, muss er den Tag nachfasten, nach der Meinung aller vier Imame (Abu Hanifa, Malik, Schafi, Ahmad).
Von all den Dingen, die das
Fasten annullieren, zieht nur die sexuelle Handlung die Pflicht nach sich, Sühne
(kaffara) zu leisten.
Die kaffara besteht darin, entweder einen Sklaven frei zu lassen,
sechzig Tage nacheinander zu fasten oder sechzig Arme zu speisen. Zugleich muss
er den Tag nachfasten, den er verpasst hat.
Abu Huraira, Allahs
Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Während wir beim Propheten, Allahs
Segen und Friede auf ihm, saßen, kam ein Mann zu ihm und sagte: »O Gesandter
Allahs, ich gehe zugrunde!« Der Prophet fragte: »Was ist mit dir passiert?« Der
Mann sagte: »Ich fiel über meine Frau her (und vollzog mit ihr den
Geschlechtsverkehr), während ich noch am Fasten war!« Der Gesandte Allahs,
Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte dann zu ihm: »Kannst du einen Sklaven
finden, den du freikaufen kannst?« Der Mann entgegnete: »Nein!« Der Prophet
fragte: »Kannst du zwei Monate hintereinander fasten?« Der Mann entgegnete:
»Nein!« Der Prophet fragte: »Kannst du sechzig arme Menschen speisen?« Der Mann
entgegnete: »Nein!« Da ging der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, für
eine Weile weg. Während wir noch da warteten, kam der Prophet, Allahs Segen und
Friede auf ihm, mit einem Kübel voll Datteln zurück und sagte: »Wo ist der
Fragende ?« Der Mann sagte: »Ich!« Und der Prophet sagte zu ihm: »Nimm diese
(Datteln) und spende sie!« Der Mann entgegnete: »Soll ich diese, o Gesandter
Allahs, einem anderen Menschen geben, der noch ärmer sein soll als ich? Ich
schwöre bei Allah, dass es in der ganzen Wohngegend keine anderen Menschen
gibt, die ärmer sind als meine Familie!« Da lachte der Prophet, Allahs Segen
und Friede auf ihm, dass man seine Eckzähne sehen konnte, und sagte: »Dann
speise damit deine Familie!«" (Buhari)
Wenn die sexuelle Handlung
erfolgt ist, weil man vergessen hat, dass man im Ramadan ist, gibt es keine kaffara
für beide.
Sollte die Frau von dem Mann zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sein, dann
muss nur der Mann kaffara leisten.
Kaffara leistet man in jener Reihenfolge, die in dem oben genannten hadith
erwähnt wurde. Wenn man keine Möglichkeit hat, einen Sklaven zu befreien, dann
muss man sechzig Tage fasten. Falls man dies auch nicht kann, dann muss man
sechzig Arme speisen.
Die versäumten Tage muss man nicht sofort nachfasten,
sondern man kann diese im Laufe des Jahres nachholen. Sollte der neue Ramadan
schon begonnen haben und er muss noch eine Schuld aus dem vorherigen Ramadan
nachfasten, dann ist er dazu angehalten, zuerst den aktuellen Monat zu fasten
und anschließend die verbliebene Schuld nachzufasten.
Dies ist die beste Nacht im ganzen Jahr. Allah, der
Erhabene, sagt im Qur’an:
Wahrlich, Wir haben ihn (den Qur'an) herabgesandt in der Nacht von Al-Qadr.
[97:1]
Und was lehrt dich wissen, was die Nacht von Al-Qadr ist?
[97:2]
Die Nacht von Al-Qadr ist besser als tausend Monate.
[97:3]
Ibada (Gebet, Quran lesen, Gedenken Allahs etc.) in
dieser Nacht ist besser als ibada in tausend anderen Monaten, in denen
es keine Nacht von Al-Qadr gibt.
Diese Nacht sollte man in den ungeraden Nächten des letzten Drittel von Ramadan
suchen (die letzten zehn Tage des Ramadan).
Die meisten Gelehrten sind der Ansicht, dass diese Nacht,
die vom 26. auf den 27. des Ramadan ist.
Imam Ahmad überliefert einen hadith von Ibn Umar r.a.
mit vertrauenswürdiger Überlieferungskette, dass der Prophet saws sagte:
In einer anderen Überlieferung heisst es:
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Prophet,
Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer immer - aus dem Glauben
heraus und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs - die Nacht der Macht
(Lailatu-l-qadr) im Beten verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden
vergeben. (Buchari, Muslim)
Aischa r.a. fragte den Gesandten saws:
„Was ist, wenn ich erfahre, welche die Nacht Al-Qadr ist.
Was soll ich dann sagen?“
Muhammed
saws sagte:
„Allahumma innaka `afawwun tuhibbul `afwa fa `fu `anni (O
mein Herr, du bist derjenige der vergibt, du liebst die Vergebung, so vergib
mir). (Hadith überliefert von Ahmad, Ibn Madscha, Tirmidhi)
An dieser Stelle sei erwähnt, dass es kein besonderes
„lailatul qadr“ Gebet gibt.
Das freiwillige Gebet in dieser Nacht unterscheidet sich
durch nichts von den anderen freiwilligen Gebeten, für die man nur mit dem
Herzen die Absicht fasst. Das Ziel ist es, ein grossteil der Nacht im Gebet zu
verbringen, Qur’an zu lesen und an Allah zu gedenken.
Es ist die Pflicht eines jeden Fastenden, klein oder groß,
Mann oder Frau, den Freien oder Sklaven zakatul-fitr zu geben. Buchari
und Muslim überlieferten von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm:
"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf
ihm, machte Zakatu-l-fitr * zur Pflicht, und zwar als eine Maßeinheit** Datteln
oder eine Maßeinheit Gerste, welche ausgegeben werden soll für jeden Menschen
(im Haushalt), sei dieser ein Sklave oder ein Freier, männlich oder weiblich,
minderjährig oder volljährig von den Muslimen. Er gab dazu seine Anweisung, daß
diese entrichtet werden solle, bevor sich die Menschen zum Festgebet
begeben."{*Die Zakatu-l-fitr ist eine Abgabe an Bedürftige zum Fest des
Fastenbrechens (‘Idu-l-fitr), welche auch vor dem Fest im Verlauf des
Fastenmonats Ramadan abgegeben werden kann und soll, damit ihre Empfänger
reichlich Zeit haben, etwas für sich und für ihre Kinder zu kaufen. **Die
Maßeinheit (arab.:Sa‘) beträgt etwa 3 kg., und kann für unsere Zeit in einen
Geldbetrag nach dem jeweiligen Zeitwert umgesetzt werden. Im Ramadan 1413
(Februar / März 1993) wurde sie von den islamischen Zentren und Gemeinden in
Deutschland mit DM 10,- festgesetzt}
In einem weiteren hadith von Ibn Abbas wird
überliefert, dass der Prophet saws sadekatul-fitr anordnete, und zwar als
Reinigung für den Fastenden von unnutzem und unschönem Gerede und als Speise
für den Armen.
„Wer es vor dem ’id-Gebet (Festgebet) gibt, dem wird es
als zakatul-fitr angerechnet. Wer es danach tut, nur als sadaka
(Spende).“ (Abu Dawud, Ibn Madscha, Darequtni).
Imam Abu Hanifa erlaubt, den Gegenwert von sa` in
Geld zu geben. Die meisten Gelehrten sagen, dass es erlaubt ist, ein oder zwei
Tage vor dem `id-Gebet zakatul-fitr zu geben.
Sollte man zakatul-fitr nicht gegeben haben, bleibt
es Pflicht, diesen bis zum Ende des Lebens irgendwann zu entrichten.
Die Empfänger von zakatul-fitr sind all diejenigen,
die berechtigt sind, zakat zu empfangen, aber besser ist es, für die
Armen zu spenden, wie im hadith oben aufgeführt.
Der Prophet saws verbrachte in jedem Ramadan die letzten
zehn Tage in der Moschee. Diese Praxis bezeichnet man als `Itikaf (sich
zurückziehen). Seine Frauen taten dies ebenso.
Die Voraussetzungen für den `Itikaf sind, dass der
mutakif (Person die `Itikaf macht) ein ein Muslim, geistig gesund und
rituell rein ist (Waschung nach dem Samenerguss). Für Frauen gilt demnach, dass
sie frei von haidh (Menstruation) oder nifas (Wöchnerin) sind.
Man geht in die Moschee vor dem Abendgebet des 20. oder 21.
Ramadan (je nach dem wie viele Tage Ramadan hat) hinein. Rausgehen darf man
erst nach dem Abendgebet der letzten Ramadannacht (Imam Abu Hanifa, Schafi)
oder nach dem `id-Gebet (Malik, Ahmad)
Es ist empfehlenswert, dass der mutakif viele
freiwillige Gebete verrichtet und im Quran liest. Er soll so oft wie möglich,
die Worte des tasbih (subhanallah), tahmid (alhamdulillah), tahlil
(la ilahe ilaallah) und takbir (Allahu Akbar) sprechen, den Propheten
saws Segenswünsche senden, viel du`a (Bittgebete) machen und die Zeit
für andere `Ibada nutzen.
Man soll auch tafsir (Qur’an-Kommentar) Bücher lesen,
sowie aus dem Bereich des islamischen fiqh und der sira
(Biographie) des Propheten saws.
Der mutakif soll den Kontakt mit anderen Personen
während dieser Zeit pflegen und diesen nicht abbrechen, in der Annahme diese
Tat würde ihn Allah näher bringen.
Es ist nicht selten, dass es Leute gibt, die im Ramadan
ihren Gottesdienst verstärken. Dies ist zu loben.
Es gibt aber etliche, die fasten, jedoch nicht beten. Das
Unterlassen des Gebets ist eine schwere Sünde, sowie in den sahih hadithen
(authentischen Überlieferungen) überliefert.
„Zwischen dem Menschen und dem Unglauben, ist das
Unterlassen des Gebets (Ahmad, Muslim, Abu Dawud, Tirmidhi)
„Der Vertrag zwischen uns und denen, ist das Gebet. Wer
es unterlässt, wird zum kafir (Glaubensverweigerer).“ (Ahmad und die
Verfasser von den sunan Sammlungen)
Nach Imam Ahmad verlässt so einer den Islam, indem er das
Gebet unterlässt. Falls dieser nicht bereut, wird er nach fiqh von Ahmad
getötet. Imam Malik und Schafi meinen, dass wer das Gebet unterlässt, den Islam
nicht verlässt, sondern er wird dadurch zu einem schweren Sünder, von welchem
man verlangt tawba (Reue) zu machen. Sollte er dies ablehnen, wird er
getötet (Malik und Schafi).
Imam Abu Hanifa dagegen ist der Meinung, dass man so eine
Person bestrafen und inhaftieren muss, und zwar solange, bis sie anfängt zu
beten.
In folgenden Punkten wird nochmals die Wichtigkeit des
Gebets verdeutlicht:
„Das Erste, wonach man am Jüngsten Tag gefragt wird , ist
das Gebet. Wenn das Gebet in Ordnung ist, sind es die anderen Taten auch. Wenn
nichtn sind es die anderen Taten auch nicht.“ (Tabarani)
Was soll man im Lichte des Gesagten von demjenigen halten,
der fastet und nicht betet?
Wenn wir die hadithe in Betracht ziehen, dann wird die Gültigkeit des
Fastens ernsthaft in Frage gestellt.
Deswegen sei jedem Muslim geraten, auf seine Gebete zu
achten und sie zu vervollständigen. Der Muslim muss Muslim sein, vor und nach
dem Ramadan .
Diese Welt ist vergänglich. Jeder ist Zeuge seiner eigenen
Vergänglichkeit.
Jede Seele wird den Tod kosten; zu Uns werdet ihr dann
zurückgebracht. [29:57]
Dem Ramadan sollte man sechs Monate nachtrauern, dass so ein
großartiges Ereignis vorbei ist und sich fünf Monate für seine Wiederkunft
vorbereiten.
Alhamdulillahi rabbil alemin.