Vorschlag eines     ORGANISATIONSKONZEPTES

                                   für das ISLAMISCHE SCHLACHTEN in O.Ö. und SBG

 

 

Um für die Muslime und andere Konsumenten, ein, nach islamischen und österreichischen Richtlinien, in jeder Hinsicht einwandfreies Frischfleisch auf den Markt bringen und vertreiben zu können, erscheint es wesentlich, ein durchorganisiertes Schlacht-, Produktions- und Vertriebskonzept zu erstellen.

Die zur Kooperation aufgerufenen Partner sind:     

 

                                                           Vertreter der   1. Islamischen Religionsgemeinden

                                                                                  2. Landesregierungen

                                                                                  3. Produzenten

 

 

Aufgabenverteilung:

 

 

1. Islamische Religionsgemeinden:

 

1.1   Sie legen die islamischen Rahmenbedingungen fest, für die              

a. Schlachtung

b. Produktion

                                                                                                         

Im allgemeinen sollten sich die Rahmenbedingungen für diese und andere Bereiche, mit den gesetzlichen Erfordernissen der jeweiligen Landes­regierung decken.

 

zu a.    Um für das gewerbliche islamische Schlachten die Zulassung zu erwerben, wird der Besuch eines, von den Religionsgemeinden betreuten Kurses erforderlich. Der erfolgte und erfolg­reiche Besuch wird mit einem Zertifikat, einer persönlichen Prüfungsnummer und Übergabe eines persönlichen Schlacht­stempels o.ä. bestätigt.

            Der Kurs, welcher über eine Kursgebühr und ev. Landeszuschüssen finanziert wird, hat sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse zu vermitteln. Neben der korrekten islamischen Schlachtweise wird das entsprechende islamische Recht und die korres­pondierende österreichische Gesetzgebung (Veterinärgesetze, Hygienevor­schriften, Entsorgung der Schlachtabfälle etc.) zur Kenntnis gebracht.

            Den genauen Kursablauf sollten die Religionsgemeinde und die Landesre­gierung ge­mein­­sam ausarbeiten.

 

zu b.    Die für das Inland und Ausland vorgesehene Produktion unterliegt grundsätzlich den österreichischen gesetzlichen Bestimmungen. Gewisse Additivstoffe und Gebräuche dürften jedoch aus islamischer Sicht nicht zugelassen werden.

            Um ein, ev. von der Religionsgemeinde aprobiertes Qualitäts­zeichen tragen zu dürfen, sind noch näher festzulegende Qualitätskriterien zu erfüllen. Regelmäßige Kontrollen sollten den Standard garantieren.

 

 

1.2. Die Religionsgemeinden kümmern sich um die Abhaltung des oben genannten Kurses. Als Organ einer öffentlich rechtlichen Körperschaft, welche die Anliegen der Muslime zu vertreten haben, halten sie den regelmäßigen Kontakt zu allen, mit dieser Sache verbundenen Stellen und übernehmen es, die Muslime über alle diesbezüglichen Erfordernisse entsprechend zu informieren, um ein reibungsloses Zusammenarbeiten der österreichischen und islamischen Beteiligten zu erreichen.

 

 

2. Landesregierung:

 

2.1. In erster Linie erstellt die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Religions­gemeinde die einschlägigen Verordnungen, um für das rechte gegenseitige Verständnis zu sorgen.

 

2.2. In Zusammenarbeit mit der Religionsgemeinde kann sie den vereinbarten, oben erwähnten Unter­richts­kurs gestalten. Eventuell stellt sie auch Referenten oder Räumlichkeiten zu Verfügung und gewährt finanzielle Zuschüsse.

 

 

3. Produzenten:

 

Produzenten, welche mit HALALPRODUKTEN (unbedenklich; nach islamischen Speisevorschriften), welche von der Religionsgemeinde als solche bestätigt wurde, werden von dieser betreut und haben das Recht auf die Führung eines entsprechenden Zeichens. Bei der Produktion soll ein, von der Religionsgemeinde bestätigter Fachmann die Kontrolle ausüben. Für diesen sollte der Besuch des oben angeführten Kurses vorgeschrieben sein.