Vorschlag
eines ORGANISATIONSKONZEPTES
für das ISLAMISCHE SCHLACHTEN in
O.Ö. und SBG
Um für die Muslime und andere Konsumenten, ein, nach
islamischen und österreichischen Richtlinien, in jeder Hinsicht einwandfreies
Frischfleisch auf den Markt bringen und vertreiben zu können, erscheint es
wesentlich, ein durchorganisiertes Schlacht-, Produktions- und Vertriebskonzept
zu erstellen.
Die zur Kooperation aufgerufenen Partner sind:
Vertreter
der 1. Islamischen
Religionsgemeinden
2.
Landesregierungen
3.
Produzenten
Aufgabenverteilung:
1. Islamische Religionsgemeinden:
1.1 Sie legen die islamischen
Rahmenbedingungen fest, für die
a. Schlachtung
b. Produktion
Im allgemeinen sollten sich die
Rahmenbedingungen für diese und andere Bereiche, mit den gesetzlichen
Erfordernissen der jeweiligen Landesregierung decken.
zu a. Um
für das gewerbliche islamische Schlachten die Zulassung zu erwerben, wird der
Besuch eines, von den Religionsgemeinden betreuten Kurses erforderlich. Der
erfolgte und erfolgreiche Besuch wird mit einem Zertifikat, einer persönlichen
Prüfungsnummer und Übergabe eines persönlichen Schlachtstempels o.ä. bestätigt.
Der Kurs, welcher über eine Kursgebühr und ev.
Landeszuschüssen finanziert wird, hat sowohl praktische als auch theoretische
Kenntnisse zu vermitteln. Neben der korrekten islamischen Schlachtweise wird
das entsprechende islamische Recht und die korrespondierende österreichische
Gesetzgebung (Veterinärgesetze, Hygienevorschriften, Entsorgung der
Schlachtabfälle etc.) zur Kenntnis gebracht.
Den genauen Kursablauf sollten die Religionsgemeinde
und die Landesregierung gemeinsam ausarbeiten.
zu b. Die
für das Inland und Ausland vorgesehene Produktion unterliegt grundsätzlich den
österreichischen gesetzlichen Bestimmungen. Gewisse Additivstoffe und Gebräuche
dürften jedoch aus islamischer Sicht nicht zugelassen werden.
Um ein, ev. von der Religionsgemeinde
aprobiertes Qualitätszeichen tragen zu dürfen, sind noch näher festzulegende
Qualitätskriterien zu erfüllen. Regelmäßige Kontrollen sollten den Standard
garantieren.
1.2. Die Religionsgemeinden kümmern sich um die Abhaltung des oben genannten Kurses.
Als Organ einer öffentlich rechtlichen Körperschaft, welche die Anliegen der
Muslime zu vertreten haben, halten sie den regelmäßigen Kontakt zu allen, mit
dieser Sache verbundenen Stellen und übernehmen es, die Muslime über alle
diesbezüglichen Erfordernisse entsprechend zu informieren, um ein reibungsloses
Zusammenarbeiten der österreichischen und islamischen Beteiligten zu erreichen.
2. Landesregierung:
2.1. In erster Linie erstellt die
Landesregierung in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Religionsgemeinde die
einschlägigen Verordnungen, um für das rechte gegenseitige Verständnis zu
sorgen.
2.2. In Zusammenarbeit mit der
Religionsgemeinde kann sie den vereinbarten, oben erwähnten Unterrichtskurs
gestalten. Eventuell stellt sie auch Referenten oder Räumlichkeiten zu
Verfügung und gewährt finanzielle Zuschüsse.
3. Produzenten:
Produzenten, welche mit HALALPRODUKTEN (unbedenklich; nach
islamischen Speisevorschriften), welche von der Religionsgemeinde als solche
bestätigt wurde, werden von dieser betreut und haben das Recht auf die Führung
eines entsprechenden Zeichens. Bei der Produktion soll ein, von der
Religionsgemeinde bestätigter Fachmann die Kontrolle ausüben. Für diesen sollte
der Besuch des oben angeführten Kurses vorgeschrieben sein.