Seelsorge
Seelsorge im Islam
Von TROSCHL M. MARIAM
Seelsorge, Moral und Ethik im
islamischen Sinn, gesetzl.Vorgaben.
Das österr.Gesetz kennt den Begriff
eines Seelsorgers bislang aus der Definition der christlichen Kirchen .Nach
Artikel § 15 des Staatsgrundgesetzes ist das Seelsorgeamt eine sogenannte
"Innere Angelegenheit" einer anerkannten religiösen Institution.
Trotzdem hat die Ernennung zu diesem Amt auch gewisse öffentliche (in den
Gesetzen für Menschenrechte) Rechte und Pflichten. Zum Ersten sind Seelsorger
Vertreter Ihrer Glaubensgemeinschaften in der Öffentlichkeit und sind in dieser
Position im Blickpunkt und ihre Meinungen und Aussagen werden mit der Meinung
der Glaubensgemeinschaft gleichgesetzt, welche sie vertreten.
Wenn wir Muslime in Österreich
Seelsorger von den zuständigen Gremien ernannt bekommen, so müssen wir damit
sehr sorgsam umgehen, da sie den Islam und die "Islamische Glaubensgemeinschaft"
in der Öffentlichkeit nach Außen hin vertreten.
Die Tätigkeit eines Seelsorgers im
islamischen Sinn unterscheidet sich wesentlich von der christlicher Seelsorger,
da im Prinzip jeder im Islam lebender und aufrichtig praktizierender Moslem,
gleich ob Mann oder Frau, seelsorgerischen Beistand leisten kann, immer aber
die Gesetze des Islam beachtend. Wie wir aus der islamischen Geschichte wissen,
waren z.B. bei den Verteidigungskriegen auch Frauen dabei, welche sich um die
Verwundeten in bester Weise kümmerten und somit sowohl pflegliche als auch
seelsorgerische Aufgaben übernahmen. Als seelsorgerische Tätigkeit kann man
auch die Beratungen der Sahaba aus Qur'an und Sunna, sowie besonders die Überlieferungen
von Ayscha (Friede mit ihnen allen) betrachten. An diesen besonderen Vorgaben
sollten die Kriterien zur Ernennung eines(r) Seelsorgers(in) angelehnt sein.
Es ist schon klar, dass dies einen
sehr hohen Anspruch darstellt, der in der Praxis kaum erreichbar ist, jedoch
muss auch die Position eines Amtes beachtet werden, auf welches die Blicke der
Öffentlichkeit besonders kritisch blicken.
Die Auswahl der Muslime, welche als Seelsorger ernannt
werden, muss daher besonders kritisch gehandhabt werden:
Es müssen zuerst die allgemeinen
Regeln für die Pflichten gelten: Erwachsene Muslime im Besitz ihrer geistigen
Kräfte, ein im islamischen Sinn vorbildlicher Lebenswandel im privaten wie im
öffentlichen Bereich (Schwächen müssen bis zu einem gewissen Grad tolerierbar
sein, offensichtliche Verfehlungen gegen die Vorschriften des Islam müssen
ermahnt und vom Obersten Rat sanktioniert werden, notfalls mit Entzug der
gewährten Ämter), Kenntnisse aus Qur'an und Sunna müssen nicht nur bei
islamischen Religionslehrern sondern auch bei den Imamen der verschieden
"Islamischen Vereinen", die ja in großer Verantwortung als
Privatlehrer agieren, vorhanden sein. Ferner ist auch eine Beachtung der
Fähigkeit im Umgang mit anderen,
besonders mit Kindern zu beachten. Selbstverständlich ist unter den
"Amtsträgern" eine lebendige, miteinander kommunizierende Umma zu
pflegen. Aufrufen - von den österreichischen offiziellen islamischen Organen
zur Zusammenkunft folge zu leisten - gilt natürlich auch für Imame oder
Vereinsleiter, wenn es um Koordinationsgespräche mit den Islamischen Religionsgemeinden
oder der Islam. Gemeinschaft geht-; die Loyalität muss integer sein und sich in
Wort und Tat (Beiträge), freiwillige unentgeltliche Seelsorgerische Sozialarbeit
in annehmbarem Zeitausmaß, zu erkennen sein. Weiterbildung, nicht nur in
Qur'an und Sunna, sondern in der Bewältigung der spezifischen Aufgaben als
Lehrer oder Seelsorger sind ebenfalls zu erstreben, anzubieten und anzunehmen.
Dies sind vielleicht nur einige der
geforderten Bedingungen zu einer Ernennung für eine öffentliche Tätigkeit, die
natürlich mit einer inneren Tätigkeit im Islam konform zu gehen hat.
Seelsorger stehen also im Blickpunkt
der kritischen österreichischen Öffentlichkeit. Daher ist jeder Aussage und
Tätigkeit ein besonderes Gewicht gegeben. Bei der Aussage von privaten
Meinungen genauso wie bei "amtlichen". (welche mit der obersten
Instanz - der Islamischen
Glaubensgemeinschaft abgestimmt werden muss).
Ein(e) Seelsorger(in) hat auch
bestimmte Rechte:
Wenn es um eine Aussage bei Gericht
geht, gibt es die Möglichkeit einer Aussageverweigerung mit Berufung auf das
sogenannte "Beichtgeheimnis". Im Islam ist jedoch jede Mitteilung
vertraulich zu behandeln; Seelsorger haben auch das Recht, in öffentlichen
Institutionen wie Krankenhäusern, Verwahrungsanstalten (auf Wunsch der
Verwahrten) oder auch anderen Plätzen (auf der Straße bei Unfällen) ihrer
Tätigkeit nachzugehen.
Die einzelnen islam. Gemeinden oder
die Islam. Glaubensgemeinschaft hat die Pficht, ihre als Seelsorger ernannten
Personen dem jeweiligen Landeshauptmann zu melden.
Sollte sich ein(e) Seelsorger(in)
eines Verbrechens schuldig gemacht haben, so sind die öffentlichen Behörden
verpflichtet, dies bei den islamischen Gemeinden oder der Islamischen
Glaubensgemeinschaft umgehend zu melden, nötigenfalls sogar deren Amtsenthebung
zu fordern (BMUK).
Es gibt außerdem für Kriegs- und
humanitätsrechtliche Abkommen weitere
Sonderbestimmungen für Religionsdiener und Seelsorger laut Genfer
Konvention aus dem Jahre 1949, sowie ein
Abkommen für Zivilpersonen in besetzten Gebieten, welche ja ein Recht auf freie
Religionsausübung haben und daher auch das Recht auf religiöse Betreuung.
Für die seelsorgerische Tätigkeit
sollte eventuell eine Art Protokoll
geführt werden, es müssen keine Namen der Betreuten, wohl aber eine Zuordnung
angegeben werden, wenn möglich auch ein Zeitaufwand.
Da Seelsorge auch Sterbebegleitung
bedeutet, ist für diesen besonderen Fall immer eine Begleitung der Familie zu
suchen, wenn dies abgelehnt wird, vielleicht eine andere islamische Person des
Vertrauens vorzuschlagen, damit auch die
Möglichkeit einer islamischen Bestattung in Österreich angesprochen wird ( Bei
den ersten Muslimen wurden die Verstorbenen auch nicht in die Heimat
zurückgebracht, sondern am Ort bestattet).
Es gibt im Islam zwar den konkreten
Ort des Gottes-Dienstes, nämlich die Moschee bzw die Gebetsräume, doch kann man
jede Tätigkeit im Namen des Einzigen, im Namen von ALLAH, als segenbringenden
Gottesdienst betrachten.
Wer von den Schwestern und Brüdern
sich also zu einem Amt berufen fühlt, wird von einer Kommission angehört und
hat damit sowohl Rechte wie Pflichten zu erfüllen, Vorbild gemäß Qur'an und
Sunna zu sein, die Familie nicht über Gebühr zu vernachlässigen, seinen
Lebenswandel frei von Verunreinigung zu halten, die Glaubensgemeinschaft in
Österreich als oberste religiöse Instanz anzuerkennen und die Gesetze des
Staates zu befolgen!
Möge, inscha-Allah, die Niyah von
ALLAH belohnt werden und die Taten unsere Hinterlassenschaft auf dieser Welt
sein, um uns ins Paradies zu begleiten.