Seltsam, daß ein Zehn-Mark-Schein so groß
aussieht, wenn man ihn in einer Moschee spendet, aber so klein, wenn man ihn
ins Einkaufszentrum bringt.
Seltsam, wie lange es dauert, Allah für eine Stunde zu dienen, aber wie schnell
eine Mannschaft sich vorbereitet, um stundenlang zu spielen.
Seltsam, wie lang ein paar Stunden bei religiösen Pflichten scheinen, aber wie
kurz sie sind, wenn man einen Film anschaut.
Seltsam, daß wir beim Bittgebet nicht wissen, was wir
sagen sollen, aber keine Schwierigkeiten haben, etwas zu finden, über das wir
im Gespräch mit einem Freund sprechen.
Seltsam, wie gespannt wir werden, wenn ein Fußballspiel in die Verlängerung
geht, aber wie ärgerlich wir werden, wenn ein islamischer Vortrag länger als die
vorgesehene Zeit dauert.
Seltsam, wie schwer es ist, einen Vers aus dem Qur'an zu lesen, aber wie leicht
es ist, mehrere Seiten eines Bestsellerromans zu lesen.
Seltsam, wie sehr die Leute bei einem Spiel oder Konzert in der ersten Reihe
sitzen wollen, sich aber in der hintersten Reihe der Moschee drängeln.
Seltsam, daß wir zwei oder drei Wochen vorausplanen
müssen, um ein religiöses Ereignis in unseren Terminkalender unterzubringen, daß wir jedoch für eine Unterhaltung unsere Termine selbst
im letzten Moment ändern können.
Seltsam, wie schwer es manchen Leuten fällt, einen einfachen islamischen
Artikel gut genug zu lernen, um ihn anderen mitzuteilen, aber wie leicht es
denselben Leuten fällt, Klatsch über jemanden zu verstehen und zu wiederholen.
Seltsam, wie sehr wir einer Zeitung Glauben schenken, aber das, was der Qur'an
sagt, in Frage stellen.
Seltsam, wie sehr alle in den Himmel kommen wollen, vorrausgesetzt,
daß sie nicht irgend etwas
glauben, denken, sagen oder tun brauchen, was Allahs Wille ist.
Seltsam, nicht wahr? Nicht wirklich.
Es ist ein ernster Denkanstoß für unseren Verstand.
Möge Allah uns vergeben.
Amin.
"ISLAM
und EUROPA"
Prof. Dr. Mahmoud
ZAKZOUK
Es ist mir eine große Freude, wieder einmal an einer Veranstaltung der Wiener
Islamischen Religionspädagogischen Akademie teilzunehmen. Nebenbei gesagt, ist
dies seit meiner Teilnahme an der Eröffnung dieser Akademie im letzten Jahr
meine erste deutsche Rede, da ich alle anderen Einladungen aus Zeitgründen absagen
mußte.
Das Thema dieser Tagung ist sehr wichtig und dringender je zuvor, da die Probleme für die Muslime in Europa sich von Tag zu Tag vervielfachen. Dies ist nicht zuletzt deswegen, weil immer noch das in den Massenmedien propagierte Bild von den Muslimen häufig sehr negativ ist.
In Europa leben heutzutage über 10 Millionen Muslime. Ihr Hauptproblem - das auch ihre Gastländer sehr beschäftigt, besteht zweifellos für viele von ihnen in der Frage ihrer Integrierung in die westlichen Gesellschaften. Sie bemühen sich trotzalledem weiterhin um eine Anpassung, welche ihnen aber gleichwohl die Beibehaltung ihres Glaubens ermöglicht. Das Land Österreich spielt in diesem Zusammenhang eine positive Rolle, da hier der Islam seit langem rechtlich anerkannt ist und der Religionsdialog gepflegt wird. Diese Tatsache ermöglichte ja auch die Gründung der Islamischen Religionspädagogischen Akademie in Wien.
Von der Geschichte der Beziehungen zwischen der westlichen und der islamischen Kultur her betrachtet, steht jedenfalls grundsätzlich einer Anpassung der Muslime in Europa nichts im Wege. Die Aufklärung hierüber und im Zusammenhang damit die notwendigen Bildungsbemühungen könnten daher sehr viel leisten.
Beide Kulturen blicken auf eine lange Geschichte gegenseitiger Beeinflussung zurück und weisen bei näherer Betrachtung doch weitaus mehr Gemeinsamkeiten als Verschiedenheiten auf. Daher möchte ich zunächst einen kurzen Blick auf die Geschichte der Beziehungen dieser beiden Welten werfen. Vom Boden der Kultur her gesehen wird tatsächlich ein besseres Verständnis der Situation der Muslime in Europa möglich. Es gab ja nicht nur Kriege zwischen Europa und den islamischen Ländern, sondern auch starke kulturelle Beziehungen zwischen ihnen, welche bleibende Einflüsse ausübten.
Als die Muslime ihre Kultur aufbauten, wurde ihnen dies möglich, weil sie
aufgeschlossen und tolerant waren und ständig in einem regen Austausch mit
anderen Kulturen standen, vor allem auch mit der griechischen Kultur. Sie
übersetzten bekanntlich die griechischen philosophischen und wissenschaftlichen
Werke ins Arabisch und unterzogen sie gleichzeitig auch einer wissenschaft-lichen Kritik.
Europa hat dann seinerseits im Mittelalter, zur Zeit der Hoch-blüte
der islamischen Kultur, die islamischen wissenschaftlichen Werke ins
Lateinische übersetzt, welche im Gefolge einen großen Einfluß
auf das europäische mittelalterliche Denken ausübten.
Vor allem in Spanien, aber auch in Sizilien, gab es fruchtbare kulturelle
Begegnungen zwischen dem islamischen Osten und dem Westen. Es ist eine
interessante Tatsache, daß Europa die grie-chische Philosophie doch erst auf dem Wege über die
arabischen Übersetzungen kennenlernte.
Wie auch die beiden französischen Gelehrten Carra de Vaux und Renan lehrten, wäre der
Rationalismus in Europa zur Zeit der Renaissance ohne den Einfluß
der rezipierten islamischen Wissenschaften nicht
möglich gewesen.
Dieser kurze Hinweis auf die wechselseitigen starken Einflüsse zwischen dem Westen und der islamischen Welt soll in diesem Zusammenhang genügen.
Im letzten Jahrhundert gab es ein ganz neues Phänomen in den Beziehungen
beider Kulturen. Nach dem 2. Weltkrieg kamen viele Muslime als Arbeitskräfte
nach Europa. Sie halfen mit ihrer Arbeit, Europa wieder aufzubauen. Für diese
Muslime selber aber entwickelten sich zunehmend mehr Probleme, vor allem
bezüglich der Ausübung ihrer Religion, der Erziehung ihrer Kinder und ganz
allgemein der Integrierung in die westlichen säkularisierten Gesellschaften.
Schwerpunkte dieser problematischen Situation der Muslime in Europa, die in
dieser Tagung diskutiert werden, sind vor allem ihre wirtschaftliche, soziale,
politische und rechtliche Situation, die Ausübung ihres Glaubens, die Erziehung
der muslimischen Kinder, der islamische Religionsunterricht an den Schulen
sowie das Bild Bild der Muslime in den
westlichen Massenmedien.
Die Muslime in Europa sehen es als ihre Aufgabe, sich in den Gastländern, für
die sie arbeiten, zwar anzupassen, aber in einer solchen Weise, daß sie ihren Glauben und ihre traditio-nellen
Werte nicht aufzugeben haben. Sie dürfen sich nicht als eine subkulturelle
Gruppe isolieren und ins Ghetto gehen. Damit wäre beiden Seiten nicht gedient.
Von dieser Problemlage her gesehen, sind zweifellos Tagungen wie die heutige
Veranstaltung sehr wichtig, damit auf sachliche Weise die Hindernisse für eine
fruchtbare Integration der Muslime in Europa studiert und durch gemeinsame
Bemühungen beseitigt werden können. Vor allem sollte die Aufmerksamkeit darauf gerich-tet sein, die Auffassungen der anderen Seite zu
klären und richtig zu verstehen.
Die Frage ist also, wie die Muslime in Europa in Harmonie mit ihrer
Umwelt leben können und wie es ihnen möglich gemacht werden kann, der Gefahr,
Außenseiter der Gesellschaft zu werden, aus dem Weg zu gehen.
Es gibt keinen Zweifel daran, daß eines der
Haupthindernisse für die meisten Muslime in Europa die vielen islamischen
Splittergruppen darstellen, d.h. die Tatsache, daß
sie sich häufig nicht hinreichend organisieren.
Die Lösung der vielen Probleme der Muslime in den westlichen Ländern ist auch,
wie schon gesagt, eine Priorität für die Gast-länder
selber. Daher sind sachliche und intensive Dialoge zwischen beiden Seiten von
großer Bedeutung. Nur so wird eine
positive Bewältigung der Zukunft, die immer schneller auf uns zukommt, möglich.
Zweifellos gibt es immer noch viele Vorurteile auf beiden Seiten - zum Teil
durch die Massenmedien hochgezüchtet - die aber
abgebaut werden müssen, damit die notwendige Atmosphäre für ein besseres
gegenseitiges Verständnis geschaffen werden kann.
Verbot der rituellen Schächtung verfassungswidrig
NL 99/1/15 B 3028/97
Vorarlberger Landesgesetz zum Schutz der Tiere vor Quälerei und mutwilliger
Tötung (Tierschutzgesetz), Vbg. LGBl.
31/1982 idF. Vbg. LGBl. 46/1996 (im folgenden: Vbg. TierschutzG 1982)
Art. 14 (1) StGG
Art. 15 StGG
Art. 63 StV von St. Germain
Art. 9 EMRK
Sachverhalt:
Mit Straferkenntnis vom 29.11.1996 wurde über den Bf. eine Geldstrafe von ATS
3.000,-- wegen Beihilfeleistung zu nach dem Vbg. TierschutzG 1982 verbotenen Schächtungen
verhängt. Der dagegen erhobenen Berufung gab der UVS des Landes Vorarlberg
keine Folge; das angefochtene Straferkenntnis wurde mit der Maßgabe bestätigt, daß die Tatumschreibung wie folgt zu lauten hat: "Sie
haben es gewußt und zugelassen, daß
auf ihrem landwirtschaftlichen Anwesen in ... am ... 26 Stück Schafe, die sie
zuvor an türk . Staatsangehörige verkauft haben, ohne Betäubung vor dem
Blutentzug von den türk. Staatsangehörigen [es folgen die Namen] geschlachtet
wurden (Schächtung). Sie haben dadurch vorsätzlich
Beihilfe zur Begehung dieser Tat geleistet."
Rechtsausführungen:
Der Bf. behauptet, durch die Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes -
nämlich § 11 (1) erster Satz Vbg. TierschutzG
1982 - in seinen durch Art. 14 (1) StGG, Art. 63 (2) StV von St. Germain und Art. 9
EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden zu sein.
Die Schächtung ist eine im Judentum und im Islam weit verbreitete Form der rituellen Schlachtung von Tieren zum Zwecke der vollständigen Entblutung durch Durchschneiden von Halsschlagader, Luftröhre und Speiseröhre, welches ohne vorherige Betäubung des Tieres erfolgt. Es ist in der bisherigen Lehre und Rspr. nahezu unbestritten, daß die Schächtung als religiöser Brauch und damit als Teil der Religionsausübung in den Schutzbereich der Art. 14 StGG, Art. 62 (2) StV von St. Germain und Art. 9 (1) EMRK fällt. Auch der OGH hat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (15 Os 27, 28/96 = JBl. 1998, 196) das Schächten als im Schutzbereich des Grundrechtes liegend angesehen.
Gegen diese Auffassung spricht nicht, daß es
innerhalb des Islam Lehren gibt, die eine Betäubung des Tieres vor der
Schlachtung zulassen wollen. Vor dem Hintergrund der in Art. 15 StGG verfassungsgesetzlich verbürgten Autonomie der
Religionsgemeinschaften in ihren inneren Angelegenheiten kann es nämlich nicht
Aufgabe eines staatl. Organs - und sei es auch eines Höchstgerichtes - sein,
einen Lehrenstreit, der innerhalb einer Religionsgemeinschaft hinsichtlich
einer religiösen Übung besteht, dadurch zu entscheiden, daß
nur eine der Richtungen als vom Grundrecht geschützt und damit als gleichsam
"rechtmäßig" anerkannt würde. Es kann daher für den Schutz einer der
Religionsausübung dienenden Handlung nicht darauf ankommen, ob innerhalb einer
gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft
einheitliche Auffassungen über deren Modalitäten bestehen.
Im übrigen kommt es, wie auch der OGH in der vorzitierten Entscheidung
zutreffend ausführt, bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verhalten
Religionsausübung darstellt, nicht darauf an, ob es auf einer zwingenden
religiösen Vorschrift beruht oder gar Ausdruck eines unabdingbaren
Glaubenssatzes ist; vielmehr
unterliegen nicht nur rituelle Vorgänge, sondern auch bloß religiöse Gebräuche
dem Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Entscheidend ist nur, daß es sich nicht bloß um eine von einer Einzelperson
behauptete oder vorgeschobene, sondern um die tatsächliche Übung eines
bestimmten Glaubens oder eines
Bekenntnissen handelt, daß sich also eine bestimmte
Form der gemeinsamen religiösen Betätigung herausgebildet hat (VfSlg. 2002/1950). Dies ist hinsichtlich des Schächtens unbestritten.
Der VfGH ist daher der Auffassung, daß die Vornahme einer Schächtung nach islamischem ebenso wie nach israelitischem Ritus unter die durch die vorerwähnten Bestimmungen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Ausübung der Religion fällt. Ein Schächtungsverbot stellt daher einen Eingriff in die vorerwähnten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte dar.
Ob dieser Eingriff gerechtfertigt werden kann, ist nach Maßgabe der
einschlägigen Grundrechtsschranken zu beurteilen. Nach der Rspr. des VfGH sind die genannten Verfassungsbestimmungen insofern
als eine Einheit anzusehen, als Art. 14 StGG durch
Art. 63 (2) StV von St. Germain
ergänzt wird und die dort genannten Schranken in Art. 9 (2) EMRK näher
umschrieben werden (VfSlg. 10647/1985). Es darf daher
die Ausübung der Religion auch bei Vorliegen der
materiellen Voraussetzungen des Art. 63 (2) StV von
St. Germain keinen Beschränkungen unterworfen werden,
die nicht durch Gesetz vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft zum
Schutz der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten notwendig sind. Unter der
öffentlichen Ordnung iSd. Art. 63 (2) StV von St.
Germain ist der Inbegriff der die Rechtsordnung
beherrschenden Grundgedanken zu verstehen. Dieser Begriff bezeichnet nicht
dasselbe wie die allgemeinen Staatsgesetze in Art. 15 StGG.
Vielmehr fallen unter den Begriff der öffentlichen Ordnung nur Regelungen, die
für das Funktionieren des Zusammenlebens der
Menschen im Staate wesentlich sind. Daß der Ritus der
Schächtung eine Handlung sei, die dieses
Zusammenleben stört, kann demnach nicht behauptet werden.
Auch ist die Schächtung nicht mit den guten Sitten
iSd. Art. 63 (2) StV von
St. Germain unvereinbar. Diese bezeichnen nur jene in
der Bevölkerung verankerten Vorstellungen von einer "richtigen"
Lebensführung, die durch ausdrückliche gesetzliche Anordnungen geschützt sind.
Das Schächten nach islamischem Ritus ist daher
weder mit der öffentlichen Ordnung noch mit den guten Sitten unvereinbar. Ein
Verbot des (fachgerechten) Schächtens ist daher in
einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.
Dennoch bedarf es hinsichtlich § 11 Vbg. TierschutzG 1982 nicht der Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens, weil dieser Bestimmung nach ihrem klaren Wortlaut nicht zwingend ein verfassungswidriger Inhalt unterstellt werden muß. Der Bescheid war dennoch aufzuheben.
Erkenntnis vom 17. Dezember 1998
P.R.
http://www.sbg.ac.at/oim/docs/99_1_15.htm
E U R O P A K U L T U R
http://dip.bundestag.de/btd/14/045/1404530.pdf
Islam in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 14/4530 Der Text (96 Seiten) ist im pdf-Format im Internet:
14. Wahlperiode 08. 11. 2000 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit
Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. November 2000
übermittelt.Die Drucksache enthält zusätzlich - in
kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen
Rüttgers, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Wolfgang Zeitlmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 14/2301 -
Christians
of the world should be ashamed
by Catholic priest, Father Labib Kobti
5.2.2002
I am devastated about what is happening to the HOLIEST PLACE IN
CHRISTIANITY:
The Church of the Nativity,
Christians of the WORLD have lost their dignity and lost the moral
courage it takes to defend their holiest places. Defending does not mean
sending an army, it means to stand with what is right, true and fair for the
Church and the people besieged in the church without food, water, electricity
and put
pressure on their governments, on the USA and Israel. It is taking too
long.
It is unfair. It calls for people of conscience.
Unfortunately, Christians of the worlds have been duped by
Yet, most American Christians and the Christians of the West are
ignorantly being fed lies that they accept as a God given truth--that
Palestinian Christians of the
There is little that their Muslim blood brothers and sisters can do to
console and defend the Palestinian Christians. Muslims from
In fact, in the Church of the Nativity, Palestinian Muslims and
Christians are sharing the same food, water and defending the place against the
Israelis. They are not terrorists, it is their right
by international law to defend their city from occupation. The Palestinians are
fighting against the evils and frustrations of Israeli occupation for over 35
years. It is a right, it is not at all a crime. That
Christians of the world are unable to see this reality and exercise any
pressure to save the priests, the people, and the defenders of their
Palestinian Christians are angry at Western Christians who have
abandoned them. Palestinian Christians feel that Western Christians have
left them alone to face this brutal Israeli occupation simply because they are
Arab Christians. This at least what many Arab-Christians have said to me as
their
pastor. If we were Italian, English, Irish, Americans, Germans, French
would they do the same? Imagine if Jews would besiege Notre Dame of
At his visit on March 2000 Pope Paul II was proud of the Palestinian
Christians and their history and thanked them for what they have given to the
world and praised the harmony between Muslims and Christians in the
How we can as Arab Christians recall with pride these words of the Pope? How
we can recall the many other speeches of the Cardinals, Archbishops, Bishops, pastors preachers of the Catholic, Orthodox, Anglican and
They seem to many of the Arab Christians as
just all these were words to the public opinion. But when there should be some
actions, everybody finds a way to step back and try to think what to do and
when to act. What a shame?
There is a kind of acceptance between the people in the West that
killing Arabs, Muslims or Christians is a good things for the world. Our people
say this and repeat it. And I can understand, as an Arab Catholic priest, their
frustration and after months of destruction and massacres by
world is waiting for? For a holocaust against Arabs?
The Christian Palestinian population fleeing the Holy Land are saying to
me: When Sharon visited the Al-Aqsa Mosque, Muslims
from around the world stood proudly to defend their Holy Place and they were so
angry that Sharon had to leave immediately in front to the world wide
condemnation.
But what have the Christians of the world done for the holiest place on
earth, the place of the Birth of our Lord Jesus Christ? Nothing. Never before in the history of the Church of the
Nativity has it been
attacked in this way. Even when the Persians conquered
In 1948 20% of Palestinians in the
Palestinian Christians feel that the Christians of the West lack the
courage and morality to stand united with them,
Christian Palestinians feel that the utter contempt and disregard that Western
Christians have for Christian Palestinians stems from a kind of racism against
all Arab peoples.
I am so afraid that Christians of the Holy Land will be forced to
abandon the land because they themselves feel so alone, so depressed so unhappy
to be called Christians at the same level of the Christian of the West.
I was sent to the
What a shame?
Arab-Christians at the end are the losers, they
lost their prestige, their future and their hopes. I am very concerned for
them, perhaps I am so concerned because I am also an Arab Christian, I cannot rely on the non-Arab world to give a damn about the
Palestinian-Christians.
I feel so ashamed of the Christians of the World.
Father Labib Kobti
San Francisco
Falsches Verständnis von Toleranz
Kopftuch Fall zwei: Gefährlicher Stoff / SZ vom 30. März
Im Stuttgarter Verwaltungsgerichtsverfahren der abgewiesenen Lehramtsbewerberin Fereshta Ludin gegen das Land Baden-Württemberg wurde dem Bericht Wulf Reimers zufolge bekannt, dass in Stuttgart bereits eine zum Islam konvertierte Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet.
In der Klosterschule, die ich Ende der sechziger Jahre in München besuchte, war es Mädchen nicht erlaubt, in Hosen zum Unterricht zu kommen – es sei denn, sie trugen über der Hose eine Kittelschürze(!), die bis zu den Knien reichte. Diesen Anachronismus haben wir in den vergangenen Jahrzehnten endlich hinter uns gelassen dank des Einsatzes der Frauen für Emanzipation und für Gleichberechtigung. Und das soll auch so bleiben.
Ich wünsche für meine Kinder und erst recht für meine Enkelkinder keine weiblichen Vorbilder, die wieder anfangen, sich zu verhüllen – ganz egal, ob sie das freiwillig tun oder nicht. Wie kann eigentlich eine Lehrerin Sportunterricht geben, wenn sie ein Kopftuch auf hat? Wie können Schülerinnen mit Kopftuch am Sportunterricht teilnehmen? Und was würde passieren, wenn eine Lehrerin ihren Körper freiwillig aus so genannten religiösen Gründen völlig verhüllte, mit Gitternetz vor den Augen, so wie es in Afghanistan den Frauen aufgezwungen wird. Mit welcher Begründung wollte man ihr dies verwehren? Sie könnte mit dem Recht auf Gleichbehandlung auf ihre Kollegin mit dem Kopftuch verweisen.
Ich bin für eine multikulturelle Gesellschaft, aber mit dem Vorbehalt: Es gibt Bereiche, in denen die Kultur der Einwanderer sich den hier gegebenen kulturellen Gegebenheiten anzupassen hat. Eine bestimmte Haltung, die mit persönlich-religiöser Anschauung begründet wird, hat immer auch eine politisch-gesellschaftliche Wirkung, vor allem wenn sie in einem öffentlichen Raum, wie es die Schule ist, zur Darstellung kommt. Dieser Tatsache sollte auch entsprochen werden. Deshalb finde ich die politische und die gerichtliche Auseinandersetzung in Baden-Württemberg angemessen.
Wir Frauen haben zu lange gekämpft und noch nicht genug gewonnen, als dass wir es uns leisten könnten, an der falschen Stelle um eines falschen Verständnisses von Toleranz willen Zugeständnisse zu machen.
E.B. Schwabhausen
Köln, den 23. März 2000
(ZMD-Vorsitzender Dr. Nadeem Elyas,
Tel.: 02403/24434)
Gerichtsverhandlung i.S.
Fereshta Ludin
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland erwartet mit großem Interesse die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart i.S. Fereshta Ludin.
An der Verhandlung am 24. März 2000 wird der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Dr. Nadeem Elyas, teilnehmen.
In dem Beschluss des Oberschulamtes Stuttgart, die deutsche muslimische Lehrerin Fereshta Ludin wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg zu übernehmen sah der ZMD faktisch ein Berufsverbot für praktizierende Muslimas und bewertete ihn als einen Fall einer gravierenden Diskriminierung von Menschen, die nach ihrer Glaubensüberzeugung leben.
Am 14. Juli 1998 formulierte der ZMD-Vorsitzende seine Haltung wie folgt:
" Die Kleidervorschriften für Männer und Frauen gehören zum
wesentlichen Inhalt der islamischen Lehre. Das Tragen des Kopftuches ist für
die muslimische Frau nicht nur Teil ihrer religiösen Überzeugung, sondern auch
religiöse Pflicht, die durch den Koran, die prophetische Tradition und denKonsens aller islamischen Rechtsschulen belegt ist.
Vernachlässigung dieser Pflicht durch einige ändert nichts an ihrer
grundsätzlichen Bedeutung im Islam.
" Die Bedeckung der muslimischen Frauen und Mädchen, hier das Kopftuch,
ist für praktizierende Muslimas weder Symbol der
Religion noch Mittel der Missionierung. Noch weniger ist es für sie ein
politisches Mittel.
Missbrauch durch einige darf nicht allen Muslimen zur Last gelegt werden.
" Die Existenz unterschiedlicher Ausdrucksformen verschiedener
Religionen nebeneinander ist Teil des Pluralismus dieses Staates und der
Multikultur dieser Gesellschaft. Dies erleben Schülerinnen und Schüler
tagtäglich und überall.
Auch im Schulalltag können Schülerinnen und Schüler diese Vielfalt als Teil der
Normalität unbeschadet wahrnehmen.
" Die positiven Erfahrungen mit muslimischen kopftuchtragenden Lehrerinnen in anderen Bundesländern beweisen, dass die Sorgen der Kultusministerin unbegründet sind. Viele Konflikte lassen sich ohne Ministerialerlässe durch die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger vermeiden und besser lösen. Bei dieser überzogenen Reaktion müssen wir uns mit Recht fragen, wird hier auf Kosten der Muslime Wahlkampf getrieben?
" Die Kultusministerin fordert Toleranz und erwartet von der
muslimischen Gemeinschaft, dass sie gegen die religiöse Überzeugung und das
eigene Gewissen handelt.
Toleranz bedeutet aber, die anderen trotz ihres Andersseins zu akzeptieren, und
ihre Grundrechte nicht wegen ihres Fremdseins zu beschneiden.
" Das Kopftuch ist nicht Mittel der kulturellen Ausgrenzung, wie das
friedliche Zusammenleben Abertausender Kopftuchträgerinnen im deutschen Alltag
beweist. Ausgrenzung erfahren diese muslimischen Frauen gerade durch solche
Beschlüsse, die sie ins gesellschaftliche Abseits drängen.
Köln, den 23. März 2000
(ZMD-Vorsitzender Dr. Nadeem Elyas,
Tel.: 02403/24434)
Brief des Vorsitzenden der HDR,Recep
Karagöz, an den Herrn Bundeskanzler Gerhard
Schröder, hinsichtlich des drastigen Anstiegs der
rassistischen Ausschreitungen.Es wird aufgefordert
mit den Vertretern der Muslime zusammen zu arbeiten um für diese Problematik
eine Lösung zu finden.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wie Sie wissen beruht das rassistische Überlegenheitsgefühl der europäischen Nationen, besonders aber der deutschen Nation, auf einen historischen Hintergrund. Nachdem die Rassismus-Bewegung Europa und die übrige Welt in eine große, irreparable Katastrophe hineingezogen hat, erscheint sie von neuem in der Aktualität.
Es ist kein Geheimnis, dass aus der Rassismus-Bewegung, die vor dem II.
Weltkrieg eine "anti-semitische", nach dem Krieg eine
"anti-kommunistische" Richtung verfolgte, jetzt versucht wird eine
"anti-islamische" Bewegung zu machen. Aus diesem Aspekt heraus kann
man die Grundlagen für den Antiislamismus keinesfalls mit einfachen Hinweisen
auf Randgruppen und einigen ihrer
Anschläge erläutern.
Konkreter Beweis dafür sind die rassistischen Anschläge gegen Moscheen und ähnliche islamische Institutionen und die Tatsache, dass unter den Ausländern die Muslime als besonders gefährlich gelten und Organisationen als potentielle Terror- Gruppen dargestellt und beobachtet werden.
Allein in Deutschland wurden innerhalb von 5 Jahren 24.000 rassistische
Ausschreitungen registriert, bei denen 30 türkische Migranten
ums Leben gekommen sind. In dem Bericht über Zuwanderer von 1997,welches zwei
mal jährlich von der Regierung veröffentlicht wird, ist dir Rede von
"befreiten Zonen" in den neuen Bundesländern, wo kein Ausländer sich
sicher aufhalten kann. Die letzte
Publikation (1999) des Zuwanderungs-Berichts beinhaltet nichts von einer
positiven Entwicklung zu diesem Problem.
Die Shell- Untersuchung, nach der mehr als ein Viertel aller deutschen Jugendlichen in Deutschland als "hoch ausländerfeindlich" eingestuft werden, hat in der Öffentlichkeit und unter den Migranten einen Schock ausgelöst. Auch nach dem NRW Verfassungsschutzbericht von 1999 hat Landesinnenminister Behrens erklärt, dass sich unter den deutschen Jugendlichen rassistische Tendenzen verbreiten.
Herr Bundeskanzler,
der rassistischen Bewegung, die in der deutschen Geschichte als Quelle des
Unheils steht und sich heute wie eine Lawine vergrößert muss ein Ende gesetzt
werden, bevor sie neues Unheil stiftet. Wir sind der Meinung, dass es
vernünftig wäre, gemeinsam mit Vertretern der betroffenen Gruppen eine Lösung
für dieses Problem zu suchen.
Allerdings sind wir erstaunt, dass Sie sich seit Ihrer Amtsübernahme nicht einmal mit Vertretern der in Deutschland lebenden 3 Millionen Muslime getroffen haben, um diese Problematik zu besprechen.
Die Bemühungen die oben erwähnte rassistische Bewegung, in eine antiislamische Richtung zu führen, kann durch die gemeinsame Arbeit mit Vertretern der erwähnten Gruppen verhindert werden.
Wir hoffen auf Ihr Engagement in diesem Bereich und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Recep Karagöz
Betreff: Format 24/2000, Interview „Neger ist nicht bös` gemeint“ Wien, 17.06.2000
Sehr geehrter Herr Simon Karavagna!
Sehr geehrte Redaktion!
Als Stammleser des „Format“ senden wir Ihnen eine kurze Stellungnahme
mit der Bitte um Veröffentlichung als Leserbrief.
Bei eventuellen Fragen bitte ich um Kontaktaufname.
Wir danken für Ihr Bemühen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
K O M M E N T A R
„Neger ist nicht bös‘ gemeint“
Herr Stadler bestimmt als führender Funktionär der Freicheitlichen, was bös` gemeint ist und was nicht. Dass solche Aussagen bei Politik, Medien aber auch bei religiösen Institutionen unkommentiert durchkommen, zeigt wie in unserer Gesellschaft ein Gewöhnungseffekt eintritt, der gefährliche Dimensionen hat. Man kann sich nicht auf eine subjektive Absicht herausreden, wenn es eine objektive Wirkung gibt.
Jeder der offenen Auges und Ohrs unterwegs ist erfährt, dass mit der
Verwendung solcher Begriffe das eigene Überlegenheitsgefühl und die Verachtung
gegenüber dem anderen zum Ausdruck gebracht wird. Dass sich betroffene
Mitmenschen durch solches Verhalten diskriminiert und verletzt fühlen, ist wohl
nachvollziehbar. Stellen wir uns nur vor, ein Landeshauptmann begrüßte bei
Afrikareisen seine Gastgeber mit den Wörtern „Lange nicht gesehen,
Neger!“
Dies ist kein Phänomen, das lediglich unsere schwarzafrikanischen Freunde
angeht. Jeder der anders wirkt, ist davon betroffen: Obdachlose, Behinderte,
Angehörige von Ethnien und Religionen, die sich durch
die Kleidung abheben, sei es islamisches Kopftuch, Turban oder Nonnenhabit.
Die Verwendung von Redeweisen, die anderen Menschen wehtun, ist eine offene Form des Alltagsrassismus, der unser gesellschaftliches Klima vergiftet. Sensiblilität, Aufmerksamkeit aber vor allem Zivilcourage ist im Sinne eines besseren Miteinanders angebracht.
Dipl. Ing. Tarafa BAGHAJATI
baghajati@surfeu.at,
Tel. 259 54 49, Mobil 0664- 521 50 80
Theodor Kramer Str. 10/3/28 1220 Wien
Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen für mehr
gegenseitiges Verständnis und Toleranz