FRAUEN im ISLAM und in der JÜDISCH-CHRISTLICHEN TRADITION
Eine Gegenüberstellung

MYTHOS & REALITÄT
von Dr. Sherif Abdel Azeem

WOMEN IN ISLAM VERSUS WOMEN IN THE  JUDAEO-CHRISTIAN TRADITION:

 


INHALT

1. EINFÜHRUNG     2. EVA'S SCHULD     3. EVA'S VERMÄCHTNIS
4. SCHÄNDLICHE TÖCHTER     5. FRAUEN AUSBILDUNG     6. UNREINE FRAU
7. ZEUGENSCHAFT     8. EHEBRUCH     9. EIDE     10. FRAUEN EIGENTUM
11. SCHEIDUNG



WEITER zu TEIL ZWEI


 
 


 
1. EINFÜHRUNG

 

Vor fünf Jahren las ich in der 3. Juli Ausgabe 1990 des Toronto Star einen Artikel von Gwyn Dyer mit dem Titel: "Der Islam ist mit patriachalen Grundsätzen nicht alleine". Dieser Artikel beschreibt die fulminanten Reaktionen der Teilnehmer an einem Kongress in Montreal zur Frage: "Frauen und Macht" auf die Äußerungen Dr. Nawal Saadawis, der bekannten ägyptischen Feministin. Ihre "politisch nicht korrekte" Aussage beinhaltete unter anderem: "die am stärksten die Frau einengenden Elemente werden zuerst im Judentum im Alten Testament gefunden, dann im Christentum und dann im Qur’an;" "alle Religionen sind patriachalisch, denn sie stammen aus patriachalischen Gesellschaften"; und "die Verhüllung der Frau ist nicht eine dem Islam vorbehaltene Sache, sondern ein altes kulturelles Erbe mit Analogien in Geschwisterreligionen.


Die Teilnehmer hielt es nur schwer auf ihren Sitzen wurde doch ihr Glaube gewissermaßen mit dem Islam gleichgesetzt. Daraufhin konnte sich Dr. Saadawi nicht über mangelnde Kritik beklagen. "Dr. Saadawis Äußerungen seien nicht hinnehmbar. Ihre Antworten belegen eine Menge Nichtwissen über den Glauben anderer Menschen", erklärte Bernice Dubois von der Weltbewegung der Mütter. "Ich muss protestieren", meinte die Diskussions­teilnehmerin Alice Shalvi vom Israelischen Frauen Netzwerk, "es gibt keine bestimmte Konzeption der Verhüllung im Judentum." Dieser Artikel schrieb diese aufgebrachten Äußerungen der starken Tendenz im Westen zu, den Islam für unliebsame Praktiken verantwortlich zu machen, welche - mindestens in gleichem Maße, auch Bestandteil des eigenen kulturellen Erbes sind. "Christliche und jüdische Feministen waren ganz und gar nicht bereit, sich in die gleiche Kategorie einteilen zu lassen, wie diese unangenehmen Muslime", schrieb Gwynne Dyer.


Ich war nicht überrascht, dass die Konferenzteilnehmer so ein übles Bild vom Islam hatten, besonders wenn es sich um Fragen zur Frau dreht. Im Westen glaubt man, der Islam stehe als bestes Beispiel für die Unterordnung der Frau schlechthin. Damit man auch versteht wie stark diese Meinung vorherrscht, genügt es zu erwähnen, dass der
Erziehungs- und Unterrichtsminister Frankreichs, dem Lande Voltaires, erst kürzlich alle muslimische Frauen aus den französischen Schulen geworfen hat, die ihren Kopf verhüllen. Einer jungen muslimischen Studentin wird ihr Recht auf Bildung vorenthalten auf Grund des Tragen eines Kopftuches, wohin­gegen das Tragen des Kreuzes einer katholischen Studentin oder das Käppchen eines jüdischen Studenten keinerlei Ausschlussgrund darstellt. Das Bild der französischen Polizisten, wie sie die jungen, kopfbedeckten Musliminnen daran hindern die Hochschule zu betreten, bleibt unvergessen.


Sie erinnert an eine weitere, gleichermaßen beschämende Szene, als Gouverneur George Wallace von Alabama 1962 vor einer Schultür postierte und schwarze Studenten nicht einließ, um die Aufhebung der Rassentrennung in den Schulen in Alabama zu verhindern.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Szenen ist, dass damals die schwarzen Studenten sehr viel Sympathien unter der amerikanischen Bevölkerung und auf der ganzen Welt hatten. Die muslimischen Mädchen, eben andererseits, bekamen Hilfe von nirgendwo. Ihr Anliegen scheint sich wenig Zuneigung und Sympathie, weder innerhalb noch außerhalb Frankreichs zu erfreuen. Der Grund liegt im weit verbreiteten Missverständnis gegenüber dem Islam und in der Angst vor allem Islamischen in der heutigen Welt.


Was mich am meisten im Zusammenhang mit dieser Konferenz in Montreal beschäftigte, war eine Frage: Wurden die Aussagen Saadawis und ihrer Kritiker auch tatsächlich in dieser Form so gemacht? Oder mit anderen Worten: Teilen Judaismus, Christentum und Islam ihre Auffassungen bezüglich der Frau? Oder unterscheiden sie sich in ihrer Bezugnahme auf das Weibliche? Eröffnen denn Judaismus und Christentum wahrhaftig der Frau eine bessere Behandlung, als ihr im Islam teilhaftig ist? Was ist die Wahrheit?


Es ist nicht leicht nach den Antworten auf diese schwierigen Fragen zu suchen und sie auch zu finden. Die erste Hürde ist, dass man fair und objektiv zu sein hat oder, zumindest das äußerst Mögliche zu dazu zu tun verpflichtet ist. Das ist es, was der Islam lehrt. Der Qur’an hat die Muslime angewiesen, stets die Wahrheit zu sagen, auch wenn es den Nächsten nicht gefällt: "… Wir fordern von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Und wenn ihr eine Aussage macht, so übt Gerechtigkeit, auch wenn es einen nahen Verwandten (betrifft) …" (6:152)
O ihr, die ihr glaubt, seid auf der Hut bei der Wahrnehmung der Gerechtigkeit und seid Zeugen für Allah, auch dann, wenn es gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte geht. Ob der eine reich oder arm ist, so ist Allah beiden näher; darum folgt nicht der persönlichen Neigung, auf dass ihr gerecht handeln könnt. Und wenn ihr aber (die Wahrheit) verdreht oder euch von (der Wahrheit) abwendet, so ist Allah eures Tuns kundig. [4:135]


Die andere große Schwierigkeit ist die überwältigende Weite dieser Angelegenheit. Daher habe ich während der letzten paar Jahre einige Stunden damit verbracht, die Bibel zu lesen, die Encyclopedia der Religionen und das judäische Nachschlagewerk und nach Antworten gesucht. Ich habe auch mehrere Bücher gelesen, welche die Rolle der Frau in den verschiedenen Religionen zum Thema haben, geschrieben von Wissenschaftlern, Befür­wortern und oppositionellen Kritikern. Das auf den folgenden Seiten vorgestellte Material ist die Zusammen­stellung der wesentlichen Erkenntnisse dieser bescheidenen Untersuchungen. Ich behaupte nicht völlig objektiv zu sein. Das übersteigt meine begrenzten Fähigkeiten. Alles was ich sagen kann ist, dass ich durch diese ganze Untersuchung hindurch versuchte, mich dem qur’anischen Ideal "in Gerechtigkeit sprechen" anzunähern.


Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Ziel meiner Studie nicht die Herabwürdigung des Juden- oder Christentums war. Als Muslime glauben wir an den göttlichen Ursprung beider. Niemand kann ein Muslim sein ohne an Moses und Jesus als große Gesandte Gottes zu glauben. Mein Ziel ist allein den Islam zu rehabilitieren und einen im Westen längst überfällig gewordenen Tribut an die endgültige, wahrhafte Botschaft Gottes an die menschliche Rasse zu zollen.


Ebenfalls möchte ich betonen, dass ich mich nur mit der Lehre befasste. Das bedeutet in der Hauptsache die Position der Frau in diesen drei Religionen zu untersuchen, so wie sie in den ursprünglichen Quellen zu Tage tritt und nicht, was von Milliarden Gläubigen in der Welt heutzutage daraus gemacht wird. Daher sind die meisten angeführten Belege aus Qur’an, von den Aussprüchen des Propheten, aus der Bibel, dem Talmud und den Überlieferungen einflussreicher Kirchenväter, deren Sicht ja außerordentlich dazu beigetragen hat das Christentum zu definieren und ihm Gestalt zu geben. Das Interesse an solchen Quellen verweist auf die Tatsache, dass es wohl irreführend ist, eine Religion auf Grund der Einstellung und Praxis einfacher Gläubiger verstehen zu wollen. Viele Menschen verwechseln und vermischen Kultur mit Religion, viele andere wissen gar nicht was ihr Offenbarungsbuch sagt und viele andere wiederum sind nicht einmal daran interessiert.


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2. EVA'S SCHULD


Die drei Religionen stimmen in einer grundlegenden Sache überein: Beide, Frauen und Männer sind von Gott erschaffen, dem Schöpfer allen Seins. Doch die Uneinigkeit beginnt gleich kurz nach der Erschaffung des ersten menschlichen Wesens, Adam und der ersten Frau - Eva. Die jüdisch-christliche Auffassung zur Schöpfung Adams und Evas ist detailliert in
Genesis 2:4-3:24 erzählt. Gott hatte beiden untersagt von den Früchten des verbotenen Baumes zu essen. Die Schlange verführte allerdings Eva davon zu essen und in weiterer Folge verführte Eva ihrerseits den Adam, mit ihr gemeinsam davon zu essen. Als Gott ihn für das was er getan hatte zurechtwies, schob Adam die ganze Schuld und Verantwortung dafür auf Eva, "die Frau die Du mir hier zur Seite gesetzt hast – sie gab mir Früchte von dem Baum zu essen und so habe ich sie gegessen." Darauf sprach Gott zu Eva:


"Ich will Deine Geburtsschmerzen vergrößern; mit Schmerz wirst du Kinder gebären. Dein Begehr wird Dein Mann sein und er wird über dich herrschen."


Zu Adam sagte Er:


"Weil du auf deine Frau gehört hast und von dem Baum gegessen hast … verflucht sei der Boden wegen dir; über schmerzhafte Mühen wirst du dich von ihm nähren alle deine Tage ..."


Die islamische Sicht auf die erste Schöpfung findet sich in mehreren Stellen im Qur’an, zum Beispiel:


"O Adam wohne mit deinem Weib im Garten und ergehe dich wie es dir gefällt, doch nähere dich nicht diesem Baum oder du läufst in Leid und Übertretung. Dann raunte ihnen der Satan zu um sie auf ihre Blöße aufmerk­sam zu machen und auf anderes was vor ihnen verborgen war und sagte: "Euer Herr hat euch diesen Baum verboten, da ihr sonst Engel würdet oder solch Wesen die da ewig leben." Und er schwor beiden, dass er ihnen ein aufrichtiger Berater sei. So brachte er sie durch Betrug zu Fall: und als sie vom Baum gekostet hatten, wurden sie ihrer Blöße gewahr und sie begannen Blätter des Gartens zu Kleidern über ihren Körper zusammen zu heften. Und ihr Herr sprach zu ihnen: "Habe ich euch diesen Baum nicht verboten und euch nicht gesagt, dass der Teufel eurer offensichtlicher Feind ist?" Sie sagten: "O Herr, wir haben unsere eigene Seele betrogen und wenn Du uns nicht vergibst und über uns Dein Erbarmen ausschüttest, so sind wir wahrlich verloren.""  (7:19:23).


Ein sorgfältiger Blick auf diese beiden Aufzeichnungen der Schöpfungsgeschichte offenbart einige wesentliche Unterschiede.
Der Qur’an, im Gegensatz zur Bibel, wirft gleiche Schuld auf Adam wie auf Eva ob ihres Vergehens. Nirgendwo im Qur’an ist der leiseste Hinweis darauf zu finden, Eva hätte Adam verführt vom Baum zu essen oder dass sie vor ihm davon gegessen hätte. Eva ist keine Verführerin im Qur’an, keine Betrügerin. Darüber hinaus werden Eva ihre Geburtsschmerzen nicht zum Vorwurf gemacht. Gott bestraft gemäß Qur’an niemanden für die Sünde eines anderen. Beide, Adam und Eva hatten eine Sünde begangen und haben dann von Gott Verzeihung erfleht und Gott hat ihnen beiden vergeben.


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3. EVA'S VERMÄCHTNIS


Das
Bild Evas als Verführerin in der Bibel zog die gesamte juden-christliche Tradition hindurch äußerst schädliche Folgen für die Frau nach sich. Es war allgemeiner Glaube, alle Frauen hätten von ihrer Mutter, der biblischen Eva auch ihre Schuld und Sünde geerbt. Konsequenterweise waren somit alle Frauen un­glaub­würdig, moralisch minder und gemein. Menstruation, Schwangerschaft und Geburt wurden als gerechte Bestrafung für die ewige Schuld des verfluchten weiblichen Geschlechts angesehen. Um auch richtig zu verstehen, wie negativ diese Auswirkungen der Handlung der biblischen Eva auf und für alle ihre weiblichen Nachkommen waren, müssen wir in die Bücher aller Epochen einiger der wichtigsten Christen und Juden sehen. Lassen Sie uns mit dem Alten Testament beginnen und Auszüge aus den so genannten Weisheitsschriften betrachten, in welchen wir folgendes geschrieben finden:


"Und ich fand, bitterer als der Tod sei ein Weib, das ein Fangnetz ist und Stricke ihr Herz und Fesseln ihre Hände. Wer Gott gefällt, der wird ihr entrinnen; aber der Sünder wird durch sie gefangen" (Der Prediger Salomo (Kohelet), Ecclesiastes 7:26-28).


In einem anderen Teil der hebräischen Bibel, der in der katholischen Bibel zu finden ist, lesen wir:


"Keine Gemeinheit kommt der einer Frau gleich … Sünde begann mit einer Frau und ihr verdanken wir, dass wir alle sterben müssen" (Sirach 25:19,24).


Jüdische Rabbiner listen neun Flüche auf, welche die Frau aufgrund des Sündenfalls auf sich zieht:


"Über die Frau verhängte er neun Flüche und den Tod; die Last der Menstruationsblutung und der Jungfräulichkeit, die Last des Gebärens; die Last der Kinderaufzucht, ihr Kopf sei bedeckt wie der einer Trauernden; sie durchsticht ihr Ohr wie ein Sklave auf Lebenszeit oder ein Sklavenmädchen, welches sich ihrem Herren andient; als Zeugin hat sie keinerlei Glaubwürdigkeit; und nach alledem – Tod." 2


Bis zum heutigen Tag beten orthodoxe männliche Juden in ihrem täglichen Morgengebet: "Gesegnet sei Gott, der König der Welten, dass Er mich nicht als Frau erschaffen hat."
Die Frauen, andererseits, danken Gott dafür, dass "Du mich gemäß Deines Willens erschufst.” 3
Ein weiteres Gebet in vielen jüdischen Gebetsbüchern: "Gott sei gepriesen, dass Er mich nicht zum Ungläubigen gemacht hat. Und Preis sei Gott, dass Er mich nicht als Frau erschaffen hat. Gott sei gepriesen, dass Er mich nicht zu einem Unwissenden gemacht hat." 4


Eine weit größere Rolle hat allerdings die
biblische Eva im Christentum und nicht im Judentum gespielt. Ihre Sünde ist der Schlüsselpunkt des ganzen christlichen Glaubens, denn nach christlicher Auffassung ist der Grund für das Auftreten Jesu auf Erden, die Ungehorsamkeit Evas gegenüber Gott. Sie hatte gesündigt und dann ihrem Gehabe folgend den Adam verführt. Als Antwort darauf verwies Gott sie beide aus dem Himmel auf die Erde, die ihretwegen verflucht wurde. Sie vererbten diese Sünde, die ihnen von Gott nicht vergeben worden war, an all ihre Nachkommen und daher sind alle Menschen in Sünde geboren. Um die Menschenwesen von dieser "Ursünde, Erbsünde"  zu reinigen, hatte Gott Seinen Sohn zu opfern, der für den Sohn Gottes am Kreuz gehalten wird. Daher ist Eva für ihren eigenen Fehler verantwortlich, für die Sünde ihres Mannes, für die Erbsünde aller Menschen und für den Tod des Sohns Gottes. Mit anderen Worten hat das eigenmächtige Verhalten einer Frau den Fall der gesamten Menschheit verursacht. 5 Und was ist mit ihren Töchtern? Sie sind Sünder wie sie und haben als solche behandelt zu werden. Achten Sie auf den strengen Ton des Heiligen Paulus im Neuen Testament.


"Eine (Frau) sollte in Stille und völliger Ergebung (Unterwerfung) lernen. Ich erlaube keiner Frau das Lehramt oder irgendeine andere Autorität über den Mann auszuüben; sie hat zu schweigen. Denn Adam wurde zuerst gemacht, danach Eva. Und Adam wurde nicht verführt, die Frau aber hat sich zur Übertretung verführen lassen" (I Timothy 2:11-14).


Der Heilige Tertullian war noch direkter als Sankt Peter, wie er zu seinen "geliebtesten Schwestern" im Glauben sprach, als er sagte: 6


"Wisst ihr nicht, dass ihr alle eine Eva seid? Das Urteil Gottes auf dieses Geschlecht lebt in dieser Zeit: daher muss die Schuld notwendigerweise auch am Leben sein. Ihr seid des Teufels Einlass: ihr seid die Entweiher des verbotenen Baumes: ihr seid die ersten Verräter am Gesetz Gottes: ihr seid sie, die ihn überredet hat, jenen, den anzugreifen der Teufel nicht mächtig genug war. So leichtfertig habt ihr das Abbild Gottes zerstört, den Mann. Auf Grund eurer Abkehr musste selbst der Sohn Gottes sterben."


Der Heilige Augustinus war dem Vermächtnis seiner Vorgänger ergeben. Er schrieb an einen Freund:


"Wo liegt der Unterschied ob es in einer Frau oder einer Mutter steckt, es bleibt immer Eva, die Verführerin, vor der wir uns in jeder Frau zu hüten haben … Ich vermag nicht zu erkennen, zu welchem Nutzen die Frau dem Manne sein könnte, wenn man von der Funktion Kinder zu gebären absieht. "


Jahrhunderte später erachtete Thomas von Aquin die Frau nach wie vor als defektes Wesen:


 "Was die individuelle Natur betrifft, so ist die Frau mangelhaft und missgezeugt, da die aktive Kraft des männlichen Samens nach der Vollkommenheit wie der im männlichen Geschlecht strebt; die Erzeugung der Frau jedoch kommt von einem Defekt in der aktiven Kraft oder einem materiellen Fehler oder sogar aufgrund äußeren Einflusses. "


Letztlich konnte der bekannte Reformer
Martin Luther keinen Nutzen an einer Frau für die Welt erkennen, außer möglichst bedenkenlos viele Kinder in die Welt zu setzen:


"Wenn sie müde werden oder sogar sterben, so macht das nichts aus. Lasst sie im Kindbett sterben, dafür sind sie da."


Immer und immer wieder wurden dank der Genesis alle Frauen erniedrigt und zwar aufgrund des Bildes von Eva als Verführerin. Um es auf den Punkt zu bringen: die
jüdisch-christliche Vorstellung bezüglich der Frau wurde durch den Glauben an die sündhafte Natur Evas und ihrer weiblichen Nachkommen vergiftet. 


Wenn wir nun unsere Aufmerksamkeit darauf lenken, was der Qur’an über die Frau zu sagen hat, werden wir bald erkennen, dass die islamische Sicht der Frau sich grundlegend von der jüdischen und christlichen unterscheidet. Lassen wir den Qur’an selbst sprechen:


 "Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die geduldigen Männer und die geduldigen Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die (Allahs häufig) gedenken - Allah hat ihnen (allen) Vergebung und großen Lohn bereitet.[33:35].


"Und die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen Beschützer: Sie gebieten das Gute und verbieten das Böse und verrichten das Gebet und entrichten die Zakah und gehorchen Allah und Seinem Gesandten. Sie sind es, derer Allah Sich erbarmen wird. Wahrlich, Allah ist Erhaben, Allweise." [9:71]).


"Da erhörte sie ihr Herr (und sprach): "Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verloren gehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen. Und diejenigen, die da auswanderten und aus ihren Häusern vertrieben wurden und auf Meinem Weg litten und kämpften und fielen - wahrlich, tilgen will Ich ihre Missetaten, und wahrlich, führen will Ich sie in Gärten, durch die Bäche fließen, als Lohn von Allah." Und bei Allah ist die beste Belohnung.”[3:195]


"Dem, der recht handelt - ob Mann oder Frau - und gläubig ist, werden Wir gewiss ein gutes Leben gewähren; und Wir werden gewiss solchen (Leuten) ihren Lohn nach der besten ihrer Taten bemessen."[16:97]


Es ist eindeutig, dass die Sicht des Qur’ans auf die Frau gleich der auf den Mann ist
. Sie beide sind die Geschöpfe Gottes, deren erhabenes Ziel in der Verehrung ihres Herren liegt, gute Taten zu vollbringen und das Schlechte zu meiden und beide werden demgemäß beurteilt. Niemals erwähnt der Qur’an, dass die Frau die Pforte des Bösen oder von Natur aus betrügerisch veranlagt wäre. Auch erwähnt der Qur’an niemals, der Mensch wäre das Abbild Gottes; alle Männer und Frauen sind Seine Geschöpfe, das ist alles. Nach dem Qur’an ist die Rolle der Frau auf Erden nicht nur aufs Kinderkriegen beschränkt. Es wird von ihr genau wie von jedem anderen Mann auch verlangt, viele gute Taten zu vollbringen. Der Qur’an behauptet nicht, es hätten niemals aufrechte Frauen existiert. Ganz im Gegenteil dazu hat der Qur’an alle Gläubigen angewiesen, Frauen wie Männer, dem Beispiel solch vorzüglicher Frauen, wie der Jungfrau Maria und der Frau des Pharaos zu folgen.


"Und Allah legt denen, die glauben, das Beispiel von Pharaos Frau vor, als sie sagte: "Mein Herr! Baue mir ein Haus bei Dir im Paradies und befreie mich von Pharao und seinen Taten und befreie mich von dem Volk der Ungerechten!"[66:11]
Und (Allah legt das Beispiel) von Maria, der Tochter 'Imrans, (vor,) die ihre Scham bewahrte - darum hauchten Wir von Unserem Geist in diese ein; und sie glaubte an die Worte ihres Herrn und an Seine Schrift und war eine der Gehorsamen.[66:12]


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4. SCHÄNDLICHE TÖCHTER?


Tatsächlich beginnt der Unterschied zwischen biblischer und qur’anischer Haltung zum weiblichen Geschlecht gleich nach der Geburt eines Mädchens. Zum Beispiel hält die Bibel daran fest, dass
die Zeit der rituellen Unreinheit nach der Geburt einer Tochter doppelt so lange ist wie nach der eines Sohnes. (Lev. 12:2-5). Die katholische Bibel sagt ausdrücklich, dass:


"Die Geburt einer Tochter ist ein Verlust" (Sirach 22:3).


Im Gegensatz zu dieser schockierenden Aussage, empfangen Buben besonderes Lob:


"Ein Mann welcher einen Sohn erzieht, wird von seinem Feind beneidet werden." (Ecclesiasticus 30:3)


Jüdische Rabbiner erklärten es für jüdische Männer verpflichtend, Nachkommen zu zeugen, um die Rasse zu vermehren. Gleichzeitig verhehlten sie jedoch nicht ihre eindeutige Bevorzugung männlicher Nachkommen. "Es ist gut für jene, deren Nachkommen männlich sind, jedoch schlecht für jene, deren Nachkommen weiblich sind,"
"Bei der Geburt eines Knaben sind alle vergnügt … bei der Geburt eines Mädchens sind alle bekümmert", und "wenn ein Knabe auf die Welt kommt, kommt Friede auf die Erde … wenn ein Mädchen auf die Welt kommt, kommt nichts." 7


Eine Tochter wird als schmerzhafte Last empfunden, als mögliche Quelle der Schande für ihren Vater:


"Deine Tochter ist halsstarrig? Halte sie streng, damit sie dich nicht lächerlich vor deinen Feinden macht, zum Gespött der Stadt, zum Mittelpunk gemeinen Tratsches und dich öffentlich bloßstellt." (Sirach 42:11).


"Haltet eine halsstarrige Tochter unter strenger Aufsicht oder sie wird jede Nachsicht die man ihr gewährt missbrauchen. Beobachtet ihren schamlosen Blick scharf und seid nicht enttäuscht wenn sie Schande über euch bringt." (Sirach 26:10-11).


Es waren genau dieselben Vorstellungen welche die heidnischen Araber vor dem Auftreten des Islams dazu verführten, aus Furcht vor Schande ihre neugeborenen Töchter zu töten.


 Der Qur'an verdammte diese unmenschliche Praxis aufs Schärfste:


"Und wenn einem von ihnen die Nachricht von (der Geburt) einer Tochter überbracht wird, so verfinstert sich sein Gesicht, und er unterdrückt den inneren Schmerz .[16:58] Er verbirgt sich vor den Leuten aufgrund der schlimmen Nachricht, die er erhalten hat: Soll er sie behalten trotz der Schande, oder (soll er sie) in der Erde verscharren? Wahrlich, übel ist, wie sie urteilen!" [16:59]


Es muss an dieser Stelle gesagt sein, dass diese finstere Verbrechen auf der arabischen Halbinsel nicht geendet hätten, hätte der Qur'an diese Praxis nicht mit solch vernichtender Kritik bedacht (16:59, 43:17, 81:8-9).
Darüber hinaus macht der Qur'an keinen Unterschied zwischen Knaben und Mädchen. Im Gegensatz zur Bibel erachtet er die Geburt einer Tochter als ein Geschenk und Segen von Gott, genauso wie die Geburt eines Knaben. Der Qur'an erwähnt sogar das Geschenk der Geburt eines Mädchens zuerst:


"Allahs ist das Königreich der Himmel und der Erde. Er schafft, was Er will. Er beschert Mädchen, wem Er will, und Er beschert Knaben, wem Er will. [42:49]"


Um alle Spuren dieser weiblichen Kindsmorde in der jungen islamischen Gesellschaft auszulöschen, versprach der Prophet Muhammad all jenen großen Lohn, welche ihre Töchter in Güte erzogen:


"Wer seine Töchter in Wohlwollen aufzieht und sie entsprechend behandelt, den werden sie vor dem Höllenfeuer bewahren." (Bukhari und Muslim).


"Wer für den Lebensunterhalt zweier Mädchen bis zu ihrer Reife aufkommt, mit dem werde ich am Tag der Auferstehung so zusammen sein; und er fügte seine Finger zusammen" (Muslim).


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5. FRAUEN AUSBILDUNG


Der Unterschied zwischen biblischer und qur'anischer Sicht der Frau beschränkt sich nicht auf das Neuge­borene, sondern erstreckt sich weit darüber hinaus. Sehen wir uns die Stellung jener Frau an, welche ihre Religion zu erlernen versucht. Das Herz des Judentums ist die Torah, das Gesetz. Gemäß dem Talmud jedoch:
"sind die Frauen vom Studium der Torah ausgeschlossen."


Einige jüdische Rabbis erklärten eindeutig: "
Lasst die Worte der Torah eher der Zerstörung durch Feuer anheim fallen, denn sie den Frauen mitzuteilen" und "wer seiner Tochter die Torah lehrt ist, als hätte er ihr die Obszönität beigebracht." 8


Die Einstellung des Heiligen Paulus im Neuen Testament ist nicht viel glänzender:


"Wie [es] in allen Gemeinden der Heiligen [ist], sollen eure Frauen in den Gemeinden schweigen, denn es wird ihnen nicht erlaubt, zu reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt. Wenn sie aber etwas lernen wollen, so sollen sie daheim ihre eigenen Männer fragen; denn es ist schändlich für eine Frau, in der Gemeinde zu reden
." (I Kointher 14:34-35)


Wie soll eine Frau lernen, wenn es ihr verboten ist zu sprechen? Wie kann sich eine Frau intellektuell entfalten, wenn sie ständig in völliger Unterwerfung gehalten wird? Wie kann sie ihren Horizont erweitern, wenn die einzige Quelle ihres Wissens ihr Gatte zu Hause ist?


Nun sollten wir uns der Fairness halber fragen, ob sich die qur'anische Position davon wohl unterscheidet? Eine kurze Begebenheit im Qur'an fasst diese Position knapp zusammen. Khawla musste sich folgende Worte ihres Mannes anhören, welche er im Zorn zu ihr gesprochen hatte: "Du bist mir wie der Rücken meiner Mutter." Bei den heidnischen Arabern galten diese Worte als Ausspruch der Scheidung, welche den Mann von jeglicher weiterer Verantwortung gegenüber seiner Frau freisprach, doch der Frau nicht erlaubte, das Haus ihres Mannes zu verlassen oder einen anderen Mann zu heiraten. Nach diesen Worten ihres Mannes befand sich Khawla in einer kläglichen Situation. Sie wandte sich direkt an den Propheten, um ihm ihren Fall vorzutragen. Der Prophet empfahl ihr Geduld, denn es schien keinen Ausweg zu geben. Khawla gab jedoch nicht auf mit dem Propheten zu debattieren, um ihre ausgesetzte Ehe zu retten. Nach kurzer Zeit griff der Qur'an ein. Khawla's Eingabe war angenommen worden. Der göttliche Spruch machte dieser Unsitte ein Ende. Ein ganzes Kapitel (Sure 58) des Qur'ans "Almujadilah" oder "Der Streit" wurde nach dieser Begebenheit benannt:


"Allah hat doch das Wort jener gehört, die mit dir wegen ihres Mannes stritt und sich vor Allah beklagte. Und Allah hat euer Gespräch gehört. Wahrlich, Allah ist Allhörend, Allsehend. [58:1]


Eine Frau hat nach qur'anischer Auffassung selbst das Recht mit dem Propheten zu argumentieren. Niemand hat das Recht ihr zu befehlen zu schweigen. Keineswegs ist sie dazu verpflichtet, ihren Mann als einzige Quelle des Wissens über Gesetz und Religion anzuerkennen.


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6. UNREINE FRAU?


Die jüdischen Vorschreibungen und Gesetze zur Menstruation sind außerordentlich beschränkend. Das Alte Testament erachtet jede menstruierende Frau als unrein und schmutzig. Darüber hinaus "berührt" ihre Unreinheit auch andere. Alles und jeden den sie berührt wird für einen Tag unrein:


"Wenn aber eine Frau den Blutfluss eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein. Jedes Lager, worauf sie liegt die ganze Zeit ihres Blutflusses, soll gelten wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer gewöhnlichen Zeit. Wer davon etwas anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend." (Lev. 15:19-23).


Wegen ihrer "verunreinigenden" Natur wurde die menstruierende Frau bisweilen "verbannt", um jede Möglichkeit einer Berührung mit ihr zu vermeiden. Sie wurde für die ganze Zeit ihrer Unreinheit in ein dafür bestimmtes Gebäude geschickt "dem Haus der Unreinheit". 9 Der Talmud erachtet eine menstruierende Frau sogar ohne körperliche Berührung als "tödlich und verhängnisvoll":


"Unsere Rabbiner lehrten: … wenn eine menstruierende Frau zwischen zwei (Männer) tritt, und es ist am Beginn ihrer Blutung, wird sie einen der beiden ermorden und ist es am Ende ihrer Blutung, wird sie Zwietracht zwischen den beiden säen." (bPes. 111a.)


Darüber hinaus war es dem Ehemann einer menstruierenden Frau verboten die Synagoge zu betreten, wenn er durch irgendetwas, wie etwa den Staub unter den Füßen seiner Frau, unrein gemacht worden war. Ein Priester, dessen Frau, Tochter oder Mutter menstruierte, durfte in der Synagoge den priesterlichen Segen nicht sprechen. 10 Kein Wunder, dass viele jüdische Frauen noch immer ihre Menstruation als "Fluch" betrachten. 11


Der Islam betrachtet keine menstruierende Frau als "ansteckend unrein". Weder ist sie "unberührbar" noch "verflucht". Sie lebt ihr ganz alltägliches Leben mit nur einer Einschränkung: Den Eheleuten ist der eheliche Verkehr während der Menstruationszeit untersagt. Jeder andere zwischenmenschliche körperliche Kontakt ist ihnen gestattet. Eine menstruierende Frau ist von einigen Riten des Gottesdienstes wie den täglichen Gebeten oder dem Fasten befreit.


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7. ZEUGENSCHAFT


In einer anderen Frage unterscheiden sich der Qur'an und die Bibel, nämlich in der nach der Zeugenschaft der Frau. Es ist wahr, dass der Qur'an die Gläubigen dahingehend unterrichtet hat, in finanziellen Angelegenheiten die Zeugenschaft von zwei Männern oder einem Mann und zweier Frauen anzunehmen. (2:282)


Dennoch ist es auch war, dass in jeder anderen Angelegenheit der Qur'an die Zeugenschaft einer Frau der Zeugen­schaft eines Mannes gleichstellt. In Wahrheit kann die Aussage einer Frau die Gültigkeit der des Mannes aufheben. Wenn ein Mann seine Frau der Unzucht bezichtigt, so verlangt der Qur'an von ihm fünf heilige Eide abzulegen, um ihre Schuld zu belegen. Wenn die Frau allerdings leugnet und ebenfalls fünf heilige Eide ablegt, wird ihr keine Schuld angelastet und die Ehe in diesem Fall jedenfalls geschieden. (24:6-11)


Im Gegenteil dazu war es den Frauen in der frühen jüdischen Gesellschaft verboten, Eide abzulegen.12 Die Rabbiner betrachteten die Frauen als nicht geeignet Eide abzulegen. Dies ist einer der neun Flüche über die Frau wegen ihrem Sündenfall. (siehe Kapitel "Evas Vermächtnis") Im heutigen Israel ist es den Frauen nicht erlaubt in den Gerichten der Rabbiner auszusagen.13 Die Rabbiner rechtfertigen dies mit Genesis 18:9-16, wo geschrieben steht, dass Sarah, die Frau Abrahams gelogen hatte. Die Rabbiner verwenden diesen Vorfall als Argument dafür, dass Frauen als Zeugen nicht geeignet sind. An dieser Stelle sei angemerkt, dass diese Ge­schichte (Genesis 18:9-16) mehr als einmal Erwähnung im Qur'an findet, jedoch ohne irgend einen Hinweis auf eine Lüge Sarahs (11:69-74, 51:24-30). Im christlichen Westen war es sowohl nach kirchlichem wie auch zivilem Recht bis ins späte neunzehnte Jahrhundert den Frauen verboten vor Gericht Zeugenschaft abzulegen.14


Wenn ein Mann seine Frau der Unzucht bezichtigt, wird ihre Aussage dazu von der Bibel völlig ignoriert. Die angeklagte Frau wird einem Foltergericht ausgeliefert. In diesem Prozess sieht sie sich einem komplexen Verfahren gegenüber, welches ihre Schuld oder Unschuld beweisen sollte. (Num. 5:11-31). Wenn sie nach der Folter für schuldig befunden wurde, wurde sie zum Tode verurteilt. Wenn sich ihre Unschuld herausstellte, so wurde dem Ehemann kein Vergehen zur Last gelegt.


Auch wenn ein Mann eine Frau ehelichte und sie beschuldigte keine Jungfrau mehr gewesen zu sein, wird ihre Aussage dazu nicht gehört. Ihre Eltern hatten den Beweis für ihre Unschuld vor die Ältesten der Gemeinde zu bringen. Sollten die Eltern den Beweis der Unschuld ihrer Tochter nicht erbringen können, wurde sie auf der Schwelle ihres Vaters Tür zu Tode gesteinigt. Konnten die Eltern ihre Unschuld beweisen, wurde der Ehemann zu Bezahlung von hundert Schekel verurteilt und konnte sich von seiner Frau bis zum Lebensende nicht mehr scheiden lassen:


 "Wenn jemand ein Mädchen zur Frau nimmt und wird ihrer überdrüssig, nachdem er zu ihr gegangen ist, und legt ihr etwas Schändliches zur Last und bringt ein böses Gerücht über sie auf und spricht: Dies Mädchen hab ich geheiratet, und als ich zu ihr ging, fand ich sie nicht als Jungfrau, so sollen Vater und Mutter des Mädchens die Zeichen ihrer Jungfräulichkeit nehmen und vor die Ältesten der Stadt im Tor bringen. Und der Vater des Mädchens soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben; nun ist er ihrer überdrüssig geworden und legt ihr Schändliches zur Last und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau gefunden. Hier aber sind die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter. Und sie sollen die Decke vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. Und die Ältesten der Stadt sollen den Mann nehmen und züchtigen und ihm eine Buße von hundert Silberstücken auferlegen und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er über eine Jungfrau in Israel ein böses Gerücht aufgebracht hat. Und er soll sie als Frau behalten und darf sie sein Leben lang nicht entlassen. Ist's aber die Wahrheit, dass das Mädchen nicht mehr Jungfrau war, so soll man sie heraus vor die Tür des Hauses ihres Vaters führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und in ihres Vaters Hause Hurerei getrieben hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun." (5. Moses 22:13-21)


Vorstellung im Qur’an über Heirat: Liebe, Barmherzigkeit, Zuneigung und friedliche Ruhe. Nicht Eigentum und Doppelstandards.


"Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden nicht zur Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch für das Rechenschaft fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür sei dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure Eide. So macht euch Allah Seine Zeichen klar, auf dass ihr dankbar sein möget. [5:89]"


Die männlichen und weiblichen Zeitgenossen Prophet Muhammads pflegten persönlich ihren Treueid ihm gegen­über abzugeben. Frauen kamen genauso wie die Männer unabhängig von diesen zu ihm und legten den Eid ab:


"O Prophet! Wenn gläubige Frauen zu dir kommen und dir den Treueid leisten, dass sie Allah nichts zur Seite stellen, und dass sie weder stehlen noch Unzucht begehen, noch ihre Kinder töten, noch Untreue begehen zwischen ihren Händen und Beinen, die sie selbst wissentlich ersonnen haben, noch dir ungehorsam sein werden in dem, was rechtens ist, dann nimm ihren Treueid an und bitte Allah um Vergebung für sie. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig." [60:12]


Ein Mann konnte nicht anstatt seiner Tochter oder Frau einen Eid ablegen, noch konnte ein Mann den Schwur irgendeiner seiner weiblichen Verwandten aufheben.


Die drei Religionen teilen den unerschütterlichen Glauben an die Wichtigkeit von Ehe- und Familienleben. Auch sind sie einig, was den Mann als Haushaltsvorstand betrifft. Dennoch bestehen eklatante Unterschiede darin, wie weit diese Vorstandsrechte reichen. Die jüdisch-christliche Tradition, ganz anders wie der Islam, lässt sie praktisch bis zur Verfügungsgewalt über die Ehefrau als Eigentum reichen.


Die jüdische Tradition der Rolle des Ehemannes gegenüber seiner Frau, stammt von der Vorstellung, dass er sie besitzt, wie er einen Sklaven besitzt.19 Diese Auffassung sind der Grund hinter den Doppelstandards bei Ehe­bruch und der Möglichkeit des Mannes die Eide seiner Frau aufzulösen. Diese Auffassungen sind auch dafür verantwortlich, dass man der Frau jegliche Verfügungsgewalt über ihr eigenes Vermögen oder ihre Einkünfte vorenthielt. Im Moment der Heirat verlor ein jüdisches Mädchen die gesamte Kontrolle über ihr Eigentum und ihre Einkünfte an ihren Mann. Jüdische Rabbiner behaupten, dass des Ehemanns Verfügungsgewalt über das Eigentum der Frau, quasi eine Draufgabe auf sein Eigentumsrecht über sie selbst darstellt: "Wenn jemand in den Besitz einer Frau gekommen ist, folgt nicht daraus, dass er ebenfalls in den Besitz ihres Eigentums gelangen sollte?" "Da jemand eine Frau erworben hat, sollte er dadurch nicht auch ihren Besitz erwerben?" 20  Auf diese Weise verursachte die Heirat für die reichste Frau völlige Mittellosigkeit. Der Talmud beschreibt die finanzielle Situation einer Ehefrau wie folgt:


"Wie kann eine Frau irgendetwas besitzen; was immer ihr gehört, gehört ihrem Mann. Was immer ihm gehört, gehört ihm und was ihr gehört, gehört auch ihm… Ihre Einkünfte und was sie auf der Straße findet, gehört ebenfalls ihm. Der Hausrat und selbst die Brotkrümel auf dem Tisch gehören ihm. Sollte sie einen Gast nach Hause einladen und ihn bewirten, wäre dies Diebstahl an ihrem Mann … (San. 71a, Git. 62a)


Die Tatsache ist, dass das Eigentum einer jüdischen Frau Heiratskandidaten anziehen sollte. Eine jüdische Familie überschrieb der Tochter einen Teil des väterlichen Besitzes, welches im Falle einer Heirat als Mitgift diente. Es war diese Mitgift, welche die jüdischen Töchter zur unwillkommenen Last für ihre Väter werden ließ. Der Vater musste eine Tochter über Jahre hin großziehen und dann die Hochzeit für sie vorbereiten, indem er eine großzügige Mitgift bereitstellte. So war ein Mädchen für ihre Familie kein Gewinn, sondern ein Negativ­posten.21 Diese Verbindlichkeit erklärt, warum die Geburt einer Tochter in der alten jüdischen Gesellschaft nicht mit Freude gefeiert wurde (siehe Kapitel "Schändliche Tochter"). Die Mitgift war das Hochzeitsgeschenk welches dem Bräutigam überschrieben wurde. Der Ehemann war der praktische Eigentümer der Mitgift, durfte sie allerdings nicht verkaufen. Die Braut verlor ab der Verheiratung jegliche Kontrolle über ihre Mitgift. Darüber hinaus wurde von ihr die Ausübung eines Berufes erwartet, dessen Einkünfte an den Mann gingen, als Ausgleich für ihren Unterhalt, für welchen aufzukommen seine Pflicht war. Sie konnte nur in zwei Fällen wieder in den Besitz ihres Eigentums gelangen: Scheidung oder Tod des Gatten. Sollte sie zuerst sterben, erbte der Ehemann ihr Vermögen. Im Falle des Todes des Ehemannes konnte die Frau ihr voreheliches Vermögen zurückbekommen, war jedoch nicht erbberechtigt am Vermögen ihres verstorbenen Mannes. Es muss hinzugefügt werden, dass auch der Bräutigam verpflichtet war der Braut ein Hochzeitsgeschenk zu überreichen, doch gleichwohl war er wieder der praktische Besitzer so lange sie verheiratet waren.22


Bis vor kurzem folgte auch das Christentum dieser jüdischen Tradition. Im christlich römischen Reich (nach Konstantin) verlangten sowohl Zivil- wie auch Kirchenrecht eine Eigentumsübereinkunft als Heiratsanerken­nungs­bedingung. Die Familien statteten ihre Töchter mit höherer Mitgift aus und als Folge wollten die Männer früher heiraten, wohingegen die Familien die Heirat ihrer Töchter weiter hinausschoben als es der Brauch gewesen war.23 Unter kanonisiertem Recht hatte die Frau nach Annullierung ihrer Ehe Recht auf Rückerstattung ihrer Mitgift, ausgenommen sie war des Ehebruchs für schuldig befunden. In diesem Falle verwirkte sie dieses Recht und ihr Eigentum verblieb in den Händen ihres Ehemannes.24 Unter kanonisiertem und zivilem Recht hatte eine verheiratete Frau im christlichen Europa und Amerika ihre Eigentumsverfügungsrechte bis ins späte neun­zehnte und frühe zwanzigste Jahrhundert verloren gehabt. Zum Beispiel wurden unter englischem Gesetz die Frauenrechte zusammengestellt und 1632 veröffentlicht. Diese "Rechte" schlossen mit ein: "Was der Ehemann besitzt gehört ihm. Was die Ehefrau besitzt gehört ihrem Mann." 25 Die Frau hatte nicht nur ihr Eigentum bei der Hochzeit verloren, sondern auch ihre Persönlichkeit. Keine ihrer Handlungen besaß gesetzliche Relevanz. Ihr Mann konnte jedes ihrer Geschäfte rückgängig machen oder Geschenke zurückfordern, da ihre Handlungen keinerlei bindende Rechtskraft hatten. Die Person mit welcher sie einen Vertag eingegangen war, wurde als Gesetzesbrecher angesehen, der an einem Betrug beteiligt war. Darüber hinaus konnte sie in eigenem Namen weder jemanden verklagen, noch verklagt werden, auch ihren Ehemann durfte sie nicht verklagen.26 Eine Frau wurde im Auge des Gesetzes praktisch wie ein Kind behandelt. Die Frau gehört ganz einfach ihrem Mann und daher hatte sie ihr Eigentum, ihre gesetzliche persönliche Identität und ihren Familiennamen verloren.27


Islam hat seit dem siebten Jahrhundert der Frau eine eigenständige Persönlichkeit zuerkannt, was ihr im christlich-jüdischen Westen bis erst vor kurzem zugestanden wurde. Im Islam haben die Braut und ihre Familie keinerlei Verpflichtung dem Bräutigam ein Geschenk zu machen. In einer muslimischen Familie ist das Mädchen kein Passivposten. Im Islam wird eine Frau derart gewürdigt, dass sie kein Geschenk zu geben braucht, um mögliche Ehemänner anzuziehen. Der Bräutigam muss die Braut mit einem Geschenk ausstatten. Dieses Geschenk wird als ihr Eigentum betrachtet und weder der Bräutigam oder die Familie der Braut haben irgendeinen Anteil oder Verfügungsgewalt daran. In einigen heutigen muslimischen Gesellschaften ist ein Hochzeitsgeschenk von hunderttausend Dollar in Diamanten nicht unüblich.28  Die Frau behält dieses Geschenk selbst im Falle einer erfolgten Scheidung. Dem Mann steht keinerlei Anteil am Vermögen seiner Frau zu, ausgenommen was sie ihm bereitwillig überlässt.29 Der Qur'an hat sich hierüber ziemlich deutlich ausgedrückt:


"Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen". [4:4]


Das Eigentum und Einkommen der Frau unterliegen vollständig ihrer Kontrolle und stehen ihrem Eigenverbrauch zu Verfügung und ihr und der Kinder Unterhalt obliegen alleine dem Ehemann.30 Ohne Rücksicht auf den Reichtum der Frau, ist sie nicht verpflichtet zum Familienunterhalt beizutragen, außer aus freien Stücken. Eheleute beerben einander. Darüber hinaus behält eine verheiratete Frau ihre unabhängige Persönlichkeit und ihren Familiennamen.31 Ein amerikanischer Richter merkte zu den Rechten der muslimischen Frau folgendes an: "Ein muslimisches Mädchen mag 10 mal geheiratet haben, aber ihre Individualität wurde durch keinen ihrer verschiedenen Ehemännern angetastet. Sie ist ein Sonnenplanet mit eigenem Namen und gesetzlicher Persönlichkeit."
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 8. EHEBRUCH


Ehebruch wird in allen Religionen als Sünde verachtet. Die Bibel sieht die Todesstrafe für den Ehebrecher wie die Ehebrecherin vor (Lev. 20:10). Auch der Islam bestraft sowohl den Ehebrecher wie die Ehebrecherin (24:2).


Allerdings unterscheidet sich die Definition von Ehebruch im Qur'an von der in der Bibel. Gemäß dem Qur'an bezieht sich Ehebruch auf eine außereheliche Beziehung eines verheirateten Mannes oder einer verheirateten Frau. Die Bibel erachtet nur die außereheliche Beziehung einer Frau als Ehebruch (Leviticus 20:10, Deuteronomy 22:22, Proverbs 6:20-7:27).


"Wenn ein Mann gefunden wird, welcher der Frau eines anderen beischlief, müssen beide, der Mann der mit ihr schlief und die Frau sterben. Ihr müsst das Üble ausmerzen aus Israel." (Deut. 22:22).


"Wenn ein Mann Ehebruch mit eines anderen Mannes Frau begeht, müssen der Ehebrecher und die Ehebrecherin zu Tode gebracht werden." (Lev. 20:10).


Gemäß biblischer Definition wird es als gar kein Verbrechen angesehen, wenn ein verheirateter Mann mit einer unverheirateten Frau schlief. Der Ehemann, der eine außereheliche Beziehung zu einer unverheirateten Frau unterhält, ist kein Ehebrecher und die unverheiratete Frau, die sich mit ihm einlässt, keine Ehebrecherin. Kurz um, Ehebruch ist jeder unerlaubte Geschlechtsverkehr, bei welchem eine verheiratete Frau involviert ist. Die außereheliche Affäre eines verheirateten Mannes ist in der Bibel nicht an sich ein Vergehen. Warum gibt es diesen doppelten moralischen Maßstab? Laut der Encyclopaedia Judaica, wurde die Frau als Eigentum des Mannes betrachtet und Ehebruch als eine Verletzung der ihm exklusiv zustehenden Verfügungsrechte über sie; die Frau als Eigentum des Mannes hatte keine gleichen Rechte über ihn.15 Das bedeutet, dass ein Mann, der außerehelichen Geschlechtsverkehr mit einer verheirateten Frau hatte, dafür bestraft wurde, weil er das Eigentumsrecht eines anderen Mannes verletzt hatte.


Wenn ein verheirateter Mann im heutigen Israel außerehelich mit einer unverheirateten Frau geschlechtlich verkehrt, werden seine daraus hervorgehenden Kinder als ehelich angesehen. Wenn hingegen eine verheiratete Frau eine entsprechende Beziehung zu einem anderen Mann hat, egal ob dieser verheiratet ist oder nicht, werden ihre Kinder als nicht nur unehelich, sondern als Bastarde angesehen und ihnen ist es nicht erlaubt andere Juden zu heiraten außer Konvertiten oder andere Bastarde. Diese Auflage reicht bis ins zehnte Glied ihrer Nachkommen bis die Schande des Ehebruchs vermutlich getilgt ist.16


Der Qur'an hingegen hat die Frau niemals als Eigentum irgendeines Mannes angesehen. Der Qur'an beschreibt beredt die Beziehung zwischen Eheleuten:


" Und unter Seinen Zeichen ist dies, dass Er Gattinnen für euch aus euch selber schuf, auf dass ihr Frieden bei ihnen finden möget; und Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Hierin liegen wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt." [30:21]


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9. EIDE


Gemäß der Bibel hat ein Mann jeden Eid einzulösen, welchen er Gott gegeben hat. Er darf sein Wort nicht brechen. Hingegen ist der Schwur einer Frau nicht unbedingt bindend für sie. Er muss von ihrem Vater, wenn sie in seinem Haus lebt und von ihrem Ehemann, wenn sie verheiratet ist, genehmigt werden. Wenn ein Vater oder Ehemann den Schwur seiner Tochter oder Ehefrau nicht billigt, werden alle ihre Eide und Schwüre null und nichtig:


"Doch wenn ihr Vater davon hört und es ihr verbietet, keine ihrer Eide und Schwüre mit welchen sie sich verpflichtete bleiben gültig … Ihr Ehemann mag sie gutheißen oder aufheben Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder hat sie unbedacht etwas versprochen, durch das sie sich gebunden hat, und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie sich auferlegt hat. Wenn aber ihr Mann ihr's verwehrt an dem Tage, da er's hört, so macht er sie ihres Gelübdes ledig, das auf ihr liegt, und ihres unbedachten Versprechens, durch das sie sich gebunden hat" (4 Moses 30:2-15)


Warum ist das so, dass das Wort einer Frau grundsätzlich nichts gilt? Die Antwort ist einfach: Weil sie Eigentum des Vaters ist oder das ihres Ehemanns nach einer Heirat. Die väterliche Kontrolle über seine Tochter war absolute und ging soweit, dass er sie verkaufen konnte, so er dies wünschte! Es wird in den Schriften der Rabbiner darauf hingewiesen, dass: "Der Mann darf seine Tochter verkaufen, doch die Frau darf ihre Tochter nicht verkaufen; der Mann darf seine Tochter verloben, eine Frau darf ihre Tochter nicht verloben." 17 Die Texte der Rabbiner verweisen auch darauf, dass die Heirat die Übertragung der Verfügungsgewalt vom Vater auf den Ehemann bedeutet: " Verlobung, eine Frau als geheiligtes Eigentum der Hand des Ehemannes überschreiben …" Somit ist klar, dass eine Frau als Eigentum von jemand anders, keinerlei verbindliche Versprechen abgeben darf, welche nicht die Billigung ihres Eigentümers haben.


Bemerkenswert ist, dass diese biblischen Vorschreibungen bezüglich der Eide der Frauen negative Auswirkungen auf die jüdisch-christlichen Frauen bis in die Anfänge des zwanzigsten Jahrhunderts hatten. Eine verheiratete Frau hatte in der westlichen Welt keinen gesetzlichen Status. Keine ihrer Handlungen hatte irgendeine recht­liche Verbindlichkeit. Ihr Ehemann konnte jeden Vertrag, jeden Handel oder Kauf den sie getätigt hatte rückgängig machen. Frauen im Westen (das größte Stück des jüdisch-christlichen Erbes) wurde es nicht ermöglicht einen rechtsverbindlichen Vertrag zu schließen, denn sie waren praktisch Eigentum von jemand anderem. Aufgrund der biblischen Haltung bezüglich ihres Verhältnisses zu ihren Vätern und Ehemännern, mussten westliche Frauen ca. 2000 Jahre lang leiden- 18


Im Islam ist jeder Eid eines Muslims, sei er männlich oder weiblich für ihn/sie bindend. Niemand hat die Macht den Schwur eines anderen aufzulösen. Im Falle der Uneinlösbarkeit eines heiligen Eides muss wie im Qur'an angezeigt vorgegangen werden:


"Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden nicht zur Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch für das Rechenschaft fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür sei dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure Eide. So macht euch Allah Seine Zeichen klar, auf dass ihr dankbar sein möget. [5:89]"


Die männlichen und weiblichen Zeitgenossen des Propheten Muhammad pflegten ihren Gefolgschaftseid persönlich ihm gegenüber abzugeben. Frauen, genauso wie die Männer kamen unabhängig zu ihm und legten den Eid ab:


"O Prophet! Wenn gläubige Frauen zu dir kommen und dir den Treueeid leisten, dass sie Allah nichts zur Seite stellen, und dass sie weder stehlen noch Unzucht begehen, noch ihre Kinder töten, noch Untreue begehen zwischen ihren Händen und Beinen, die sie selbst wissentlich ersonnen haben, noch dir ungehorsam sein werden in dem, was rechtens ist, dann nimm ihren Treueeid an und bitte Allah um Vergebung für sie. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig." [60:12]


Ein Mann konnte nicht anstatt seiner Tochter oder Frau einen Eid ablegen, noch konnte ein Mann den Schwur irgendeiner seiner weiblichen Verwandten aufheben.


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10. EIGENTUM der FRAU


Die drei Religionen teilen den starken Glauben an die Wichtigkeit von Ehe und Familienleben. Sie stimmen auch mit dem Mann als Haushaltsvorstand überein


Die drei Religionen teilen den unerschütterlichen Glauben an die Wichtigkeit von Ehe- und Familienleben. Auch sind sie einig, was den Mann als Haushaltsvorstand betrifft. Dennoch bestehen eklatante Unterschiede darin, wie weit diese Vorstandsrechte reichen. Die jüdisch-christliche Tradition, ganz anders wie der Islam, lässt sie praktisch bis zur Verfügungsgewalt über die Ehefrau als Eigentum reichen.


Die jüdische Tradition der Rolle des Ehemannes gegenüber seiner Frau, stammt von der Vorstellung, dass er sie besitzt, wie er einen Sklaven besitzt. 19 Diese Auffassung sind der Grund hinter den Doppelstandards bei Ehebruch und der Möglichkeit des Mannes die Eide seiner Frau aufzulösen. Diese Auffassungen sind auch dafür verantwortlich, dass man der Frau jegliche Verfügungsgewalt über ihr eigenes Vermögen oder ihre Einkünfte vorenthielt. Im Moment der Heirat verlor ein jüdisches Mädchen die gesamte Kontrolle über ihr Eigentum und ihre Einkünfte an ihren Mann. Jüdische Rabbiner behaupten, dass des Ehemanns Verfügungsgewalt über das Eigentum der Frau, quasi eine Draufgabe auf sein Eigentumsrecht über sie selbst darstellt: "Wenn jemand in den Besitz einer Frau gekommen ist, folgt nicht daraus, dass er ebenfalls in den Besitz ihres Eigentums gelangen sollte?" "Da jemand eine Frau erworben hat, sollte er dadurch nicht auch ihren Besitz erwerben?" 20  Auf diese Weise verursachte die Heirat für die reichste Frau völlige Mittellosigkeit. Der Talmud beschreibt die finanzielle Situation einer Ehefrau wie folgt:


"Wie kann eine Frau irgendetwas besitzen; was immer ihr gehört, gehört ihrem Mann. Was immer ihm gehört, gehört ihm und was ihr gehört, gehört auch ihm… Ihre Einkünfte und was sie auf der Straße findet, gehört ebenfalls ihm. Der Hausrat und selbst die Brotkrümel auf dem Tisch gehören ihm. Sollte sie einen Gast nach Hause einladen und ihn bewirten, wäre dies Diebstahl an ihrem Mann … (San. 71a, Git. 62a)


Die Tatsache ist, dass das Eigentum einer jüdischen Frau Heiratskandidaten anziehen sollte. Eine jüdische Familie überschrieb der Tochter einen Teil des väterlichen Besitzes, welches im Falle einer Heirat als Mitgift diente. Es war diese Mitgift, welche die jüdischen Töchter zur unwillkommenen Last für ihre Väter werden ließ. Der Vater musste eine Tochter über Jahre hin großziehen und dann die Hochzeit für sie vorbereiten, indem er eine großzügige Mitgift bereitstellte. So war ein Mädchen für ihre Familie kein Gewinn, sondern ein Negativposten. 21 Diese Verbindlichkeit erklärt, warum die Geburt einer Tochter in der alten jüdischen Gesellschaft nicht mit Freude gefeiert wurde (siehe Kapitel "Schändliche Tochter"). Die Mitgift war das Hochzeitsgeschenk welches dem Bräutigam überschrieben wurde. Der Ehemann war der praktische Eigentümer der Mitgift, durfte sie allerdings nicht verkaufen. Die Braut verlor ab der Verheiratung jegliche Kontrolle über ihre Mitgift. Darüber hinaus wurde von ihr die Ausübung eines Berufes erwartet, dessen Einkünfte an den Mann gingen, als Ausgleich für ihren Unterhalt, für welchen aufzukommen seine Pflicht war. Sie konnte nur in zwei Fällen wieder in den Besitz ihres Eigentums gelangen: Scheidung oder Tod des Gatten. Sollte sie zuerst sterben, erbte der Ehemann ihr Vermögen. Im Falle des Todes des Ehemannes konnte die Frau ihr voreheliches Vermögen zurückbekommen, war jedoch nicht erbberechtigt am Vermögen ihres verstorbenen Mannes. Es muss hinzugefügt werden, dass auch der Bräutigam verpflichtet war der Braut ein Hochzeitsgeschenk zu überreichen, doch gleichwohl war er wieder der praktische Besitzer so lange sie verheiratet waren.
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Bis vor kurzem folgte auch das Christentum der gleichen jüdischen Tradition. Im christlich römischen Reich (nach Konstantin) verlangten sowohl Zivil- wie auch Kirchenrecht eine Eigentumsübereinkunft als Heiratsanerkennungsbedingung. Die Familien statteten ihre Töchter mit höherer Mitgift aus, und als Folge wollten die Männer früher heiraten, wohingegen die Familien die Heirat ihrer Töchter weiter hinausschoben als es der Brauch gewesen war. 23 Unter kanonisiertem Recht hatte die Frau nach Annullierung ihrer Ehe Recht auf Rückerstattung ihrer Mitgift, ausgenommen sie war des Ehebruchs für schuldig befunden. In diesem Falle verwirkte sie dieses Recht und ihr Eigentum verblieb in den Händen ihres Ehemannes. 24 Unter kanonisiertem und zivilem Recht hatte eine verheiratete Frau im christlichen Europa und Amerika ihre Eigentumsverfügungsrechte bis ins späte neunzehnte und frühe zwanzigste Jahrhundert verloren gehabt. Zum Beispiel wurden unter englischem Gesetz die Frauenrechte zusammengestellt und 1632 veröffentlicht. Diese "Rechte" schlossen mit ein: "Was der Ehemann besitzt gehört ihm. Was die Ehefrau besitzt gehört ihrem Mann." 25 Die Frau hatte nicht nur ihr Eigentum bei der Hochzeit verloren, sondern auch ihre Persönlichkeit. Keine ihrer Handlungen besaß gesetzliche Relevanz. Ihr Mann konnte jedes ihrer Geschäfte rückgängig machen oder Geschenk zurückfordern, da ihre Handlungen keinerlei bindende Rechtskraft hatten. Die Person mit welcher sie einen Vertag hielt, wurde als Gesetzesbrecher angesehen, der an einem Betrug beteiligt war. Darüber hinaus konnte sie in eigenem Namen weder jemanden verklagen, noch verklagt werden, auch ihren Ehemann durfte sie nicht verklagen. 26 Eine Frau wurde im Auge des Gesetzes praktisch wie ein Kind behandelt. Die Frau gehört ganz einfach ihrem Mann und daher hatte sie ihr Eigentum, ihre gesetzliche persönliche Identität und ihren Familiennamen verloren. 27


Islam hat seit dem siebten Jahrhundert der Frau eine eigenständige Persönlichkeit zuerkannt, was ihr im christlich-jüdischen Westen bis erst vor kurzem zugestanden wurde. Im Islam haben die Braut und ihre Familie keinerlei Verpflichtung dem Bräutigam ein Geschenk zu machen. In einer muslimischen Familie ist das Mädchen kein Passivposten. Im Islam wird eine Frau derart gewürdigt, dass sie kein Geschenk zu geben braucht, um mögliche Ehemänner anzuziehen. Der Bräutigam muss die Braut mit einem Geschenk ausstatten. Dieses Geschenk wird als ihr Eigentum betrachtet und weder der Bräutigam oder die Familie der Braut haben irgendeinen Anteil oder Verfügungsgewalt daran. In einigen heutigen muslimischen Gesellschaften ist ein Hochzeitsgeschenk von hunderttausend Dollar in Diamanten nicht unüblich. 28  Die Frau behält dieses Geschenk selbst im Falle einer erfolgten Scheidung. Dem Mann steht keinerlei Anteil am Vermögen seiner Frau zu, ausgenommen was sie ihm bereitwillig überlässt. 29 Der Qur'an hat sich hierüber ziemlich deutlich ausgedrückt:


"Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen". [4:4]


Das Eigentum und Einkommen der Frau unterliegen vollständig ihrer Kontrolle und stehen ihrem Eigenverbrauch zu Verfügung und ihr und der Kinder Unterhalt obliegen alleine dem Ehemann.30 Ohne Rücksicht auf den Reichtum der Frau, ist sie nicht verpflichtet zum Familienunterhalt beizutragen, außer aus freien Stücken. Eheleute beerben einander. Darüber hinaus behält eine verheiratete Frau ihre unabhängige Persönlichkeit und ihren Familiennamen.31 Ein amerikanischer Richter merkte zu den Rechten der muslimischen Frau folgendes an: "Ein muslimisches Mädchen mag 10 mal geheiratet haben, aber ihre Individualität wurde durch keinen ihrer verschiedenen Ehemännern angetastet. Sie ist ein Sonnenplanet mit eigenem Namen und gesetzlicher Persönlichkeit."
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11. SCHEIDUNG


Die drei Religionen weisen bemerkenswerte Unterschiede in ihren Einstellungen zur Ehescheidung auf. Das Christentum verabscheut die Scheidung völlig. Das neue Testament befürwortet einmütig die Unauflöslichkeit der Ehe. Es schreibt Jesus zu, gesagt zu haben: "Aber ich sage euch, dass jeder der sich von seiner Frau scheidet, außer wegen ehelicher Untreue, sie dazu zwingt eine Ehebrecherin zu sein und jeder der eine geschiedene Frau heiratet, verübt Ehebruch." (Math. 5:32) Dieses kompromisslose Ideal ist, wohl ohne Zweifel, unrealistisch. Es setzt eine moralische Vollkommenheit menschlicher Gesellschaften voraus, welche diese niemals erreicht haben. Wenn ein Ehepaar erkennt, dass ihr Eheleben irreparabel geworden ist, tut ihm das Verbot einer Scheidung nichts Gutes. Einander übel gesinnte Ehepaare gegen ihren Willen zu zwingen zusam­men­­­zubleiben, ist weder der Sache dienlich noch vernünftig. Kein Wunder, dass die ganze christliche Welt genötigt ist die Scheidung zu sanktionieren.


Das Judentum auf der anderen Seite, erlaubt die Scheidung selbst ohne irgendeinen Grund. Das Alte Testament gibt dem Ehemann das Recht sich von seiner Frau zu scheiden und sei es, dass sie ihm nicht mehr gefällt:


"Wenn ein Mann eine Frau heiratet, die ihm unlieb wird, weil er etwas unanständiges an ihr findet, und er schreibt und überreicht ihr den Scheidungsbrief und weist sie aus dem Haus und sie wird, nachdem sie das Haus verlassen hat, eines anderen Mannes Frau, und ihr zweiter Mann mag sie nicht mehr und schreibt und übergibt ihr den Scheidungsbrief und weist sie aus dem Haus, oder wenn er stirbt, dann darf sie ihr erster Mann, der sie geschieden hatte, nicht noch einmal heiraten, nachdem sie beschmutzt wurde." (Deut. 24:14).


Dieser obige Vers hat beträchtliche Debatten im Kreis der jüdischen Gelehrten verursacht, wegen ihrer Uneinigkeit über die Bedeutung der Worte "unlieb", "unanständig" und "nicht mögen", die darin vorkommen. Der Talmud zeichnet ihre unterschiedlichen Meinungen auf:


"Die Schule des Shammai hielt es, dass ein Mann seine Frau nicht scheiden sollte, außer er fand sie sexuellen Fehlverhaltens schuldig, wohingegen die Schule des Hillel sagte, dass er sie sogar scheiden konnte, wenn sie ihm bloß eine Tasse zerbrach. Rabbi Akiba sagt, er könne sie scheiden, und wenn er nur eine andere Frau findet, die ihm besser gefällt" (Gittin 90a-b).


Das Neue Testament folgt in der Tradition der Meinung des Shammai, wohingegen die Juden der Meinung der Hilleliten und des R. Akiba folgen.33 Seit dem die Sicht der Hilleliten die Oberhand gewann, wurde diese die ungebrochene Tradition jüdischen Rechts, welches dem Ehemann die Freiheit gibt, selbst ohne jeglichen Grund seine Frau zu scheiden. Das Alte Testament gibt dem Ehemann nicht nur das Recht der Scheidung von seiner "unliebsamen" Frau, es erachtet die Scheidung von einer "schlechten" Frau als Pflicht:


"Eine schlechte Frau bringt Erniedrigung, niedergeschlagene Blicke und ein wundes Herz. Kraftlose Arme und schlaffe Knie sind jenem Mann, dessen Frau ihn nicht glücklich zu machen vermag. Die Frau ist der Ursprung der Sünde, und wegen ihr ist es, dass wir alle sterben müssen. Lass eine leckende Zisterne nicht tröpfeln oder lass eine schlechte Frau nicht sagen was sie will. Will sie deine Autorität nicht anerkennen, scheide sie und schicke sie fort." (Ecclesiasticus 25:25).


Der Talmud berichtet über bestimmte, verschiedene Handlungen, welche Ehemänner verpflichtete sich von ihnen zu scheiden: "Wenn sie auf der Straße aß, wenn sie gierig auf der Straße trank, wenn sie das Baby auf der Straße säugte, in jedem dieser Fälle, sagt Rabbi Meir, muss sie ihren Mann verlassen." (Git. 89a). Der Talmud schrieb auch die Scheidung von einer unfruchtbaren Frau vor (die innerhalb von 10 Jahren kein Kind geboren hatte): "Unsere Rabbiner lehrten: Wenn ein Mann sich eine Frau nahm und mit ihr zehn Jahre gelebt hatte und sie kein Kind geboren hatte, muss er sie scheiden" (Yeb. 64a).


Andererseits können Frauen unter jüdischem Gesetz keine Scheidung einleiten. Eine jüdische Frau konnte ihre Scheidung vor einem jüdischen Gericht beantragen, vorausgesetzt sie konnte auf schwerwiegende Gründe verweisen. Sehr wenige Gründe gab es, welche die Frau zu einem Scheidungsantrag berechtigten. Diese Gründe sind unter anderen: körperliche Unzulänglichkeit oder Hautkrankheit, Vernachlässigung der ehelichen Pflichten, usw. Das Gericht kann den Antrag der Frau unterstützen, doch die Ehe nicht auflösen. Dies ist nur dem Ehemann möglich, indem er ihr den Scheidungsbrief aushändigt. Das Gericht konnte den Mann geißeln, zu einer Geldstrafe verurteilen, einsperren und ihn aus der Gemeinschaft ausschließen, um ihn dazu zu zwingen, den erforderlichen Scheidungsbrief seiner Frau zu übergeben. Sollte der Ehemann hartnäckig bleiben, konnte er sich weigern seiner Frau die Scheidung zu erlauben und sie für alle Zeiten an sich binden. Und noch schlimmer, konnte er sie im Stich lassen, ohne ihr die Scheidung zu gewähren und sie derart quasi unverheiratet und ungeschieden zu lassen. Er kann irgendeine andere Frau heiraten oder sogar mit irgendeiner anderen Frau außerhalb der ehelichen Bande zusammenleben und Kinder mit ihr haben (im jüdischen Recht gelten diese Kinder als ehelich). Die verlassene Frau durfte hingegen nicht wieder heiraten, da sie rechtlich noch als verheiratet galt und somit mit keinem Manne leben konnte, ohne als Ehebrecherin zu gelten und ihre Kinder aus solcher Verbindung bis ins zehnte Glied als illegitim galten. Eine Frau in solcher Position wird Agunah (gekettete Frau) genannt.34 In Amerika gibt heute in etwa 1000 bis 1500 solcher jüdischer Frauen (Agunot; Pl. von Agunah) und in Israel könnten es an die 16000 sein. Ehemänner können so tausende von Dollars von ihren, in die Falle geratenen Frauen für eine Scheidung erpressen.35


Der Islam nimmt in der Frage der Ehescheidung den mittleren Standpunkt zwischen Christentum und Judentum ein. Die Ehe ist ein geheiligter Bund, der nicht gebrochen werden sollte, außer aus zwingenden Gründen. Eheleute werden angewiesen, alle Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um Gefahren von ihrer Ehe abzu­wenden und diese abzustellen. Die Scheidung darf nur dann in Betracht kommen, wenn kein Ausweg mehr besteht. In Kürze, der Islam anerkennt die Scheidung, doch rät er von ihr in aller Strenge ab. Betrachten wir die Anerkennung zuerst. Der Islam bestätigt das Recht beider Partner, die eheliche Gemeinschaft aufzulösen. Der Islam gibt dem Ehemann das Recht zu Talaq (Scheidung). Anders wie im Judentum erlaubt der Islam der Frau die Scheidung durch Khula'.36 Wenn der Ehemann die Ehe durch Scheidung auflöst, kann er keine seiner Hochzeitsgaben an die Frau zurückfordern. Der Qur'an verbietet es den scheidungswilligen Ehemännern strikt, ihre Hochzeitsgeschenke zurückzunehmen, egal wie teuer sie waren:


"Und wenn ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt der einen ein Talent (als Brautgabe) gegeben, so nehmt nichts von ihm fort. Wollt ihr es etwa in Verleumdung und offenbarer Sünde fortnehmen?" [4:20]


Sollte die Frau entscheiden die Ehe zu beenden, kann sie ihre Brautgabe zurückerstatten. Die Brautgabe in diesem Falle zurückzugeben mag einen fairen Ausgleich dafür darstellen, dass der Ehemann sie weiterhin in der Zeit aushält, in welcher sie die Ehe aufzulösen im Begriff steht. Der Qur'an hat die muslimischen Männer angewiesen, keine Geschenke an die Frau von ihr zurückzufordern, außer in dem Fall, dass die Frau entschieden hat die Ehe aufzulösen:


"Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, dass sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt - das sind diejenigen, die Unrecht tun." [2:229]


Auch kam einst eine Frau zu dem Propheten Muhammad, um die Auflösung ihrer Ehe zu verlangen und teilte ihm auch mit, dass sie keinerlei Klagen gegen ihren Mann vorzubringen hätte. Ihr einziges Problem war, dass sie ihn wirklich nicht so liebte, um mit ihm weiter im gleichen Haushalt leben zu können. "Der Prophet fragte sie: "Würdest du ihm den Garten (den sie von ihrem Mann als Brautgabe erhalten hatte) zurückgeben?" Sie sagte: "Ja". Der Prophet wies dann den Mann an den Garten zurückzunehmen und die Auflösung der Ehe zu akzeptieren. (Buchari)


In einigen Fällen kann sich eine muslimische Ehefrau aus bestimmten Gründen gezwungen sehen, die Auflösung der Ehe zu verlangen, obgleich sie die Fortsetzung der Ehe weiterhin wünscht: Zu diesen Gründen zählen: Grausamkeit des Ehemannes, grundloses Verlassen, Nichterfüllung ehelicher Pflichten, etc. In diesen Fällen löst das Gericht die Ehe auf.37


Kurz gesagt, der Islam hat der muslimischen Frau unübertroffene Rechte zugestanden: sie kann die Ehe durch Khula' beenden und sie kann auf Scheidung klagen. Eine muslimische Frau kann niemals durch einen widerspens­tigen Ehemann angekettet werden. Es waren diese Rechte, welche die jüdischen Frauen in den frühen islam­ischen Gesellschaften des siebten Jahrhunderts anzog und sie über die muslimischen Gerichte die Scheidungs­briefe von ihren Ehemännern zu erlangen trachteten. Die Rabbiner erklärten diese Briefe für null und nichtig. Um diese Praxis zu beenden erließen die Rabbiner neue Rechte und Privilegien für die jüdische Frau, um damit den Ansturm auf die muslimischen Gerichte abzuschwächen. Den jüdischen Frauen welche in christlichen Ländern lebten, wurden keinerlei solche Rechte zugestanden und seit der Einführung des römischen Scheidungsrechtes gab es kein besseres Gesetz als das jüdische.38


Wollen wir nun sehen, wie der Islam von der Scheidung abhält. Der Prophet des Islams sagte den Gläubigen:


 "unter den erlaubten Handlungen, ist die Scheidung die Gott am verhassteste.“ (Abu Dawood).


Ein muslimischer Mann sollte seine Frau nicht scheiden, nur weil er sie nicht mag. Der Qur'an weist die muslimischen Männer an, zärtlich zu ihren Frauen zu sein, selbst bei lauwarmen oder Gefühlen der Abneigung:


"Verkehrt in Zärtlichkeit und Gleichheit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat." [4:19]


Der Prophet Muhammad gab eine ähnliche Anweisung:


"Ein gläubiger Mann darf eine gläubige Frau nicht hassen. Wenn er ein Verhalten an ihr nicht mag, so mag er ein anderes dafür." (Muslim).


Der Prophet hatte auch betont, dass die besten Muslime jene seien, die am besten zu ihren Frauen sind:


"Die Gläubigen mit dem vollkommensten Glauben sind jene welchen den besten Charakter haben und am besten zu ihren Frauen sind." (Tirmidthi).


Dennoch ist der Islam eine praktische Religion und anerkennt, dass es Umstände gibt, durch welche eine Ehe an den Rand des Zusammenbruchs gerät. In solchen Fällen sind nette Ermahnungen oder Selbstbeherrschung keine gangbare Lösung. Was also in solch einer Situation tun? Der Qur'an bietet dem Ehepartner (Mann/Frau) einige praktische Lösungen für den Übeltäter (Mann/Frau) an. Für den Ehemann, der unter dem Fehlverhalten seiner Frau leidet gibt der Qur'an folgende vier Arten der angebrachten Reaktion vor:


"… Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.
Und wenn ihr einen Bruch zwischen beiden befürchtet, dann sendet einen Schiedsrichter von seiner Familie und einen Schiedsrichter von ihrer Familie. Wollen sie sich aussöhnen, so wird Allah Frieden zwischen ihnen stiften. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig." (4:34-35).


Die ersten drei zuerst. Wenn die versagen, sollte die Hilfe der verwandten Familien gesucht werden. Es sollte im Lichte obigen Verses deutlich sein, dass das Schlagen der aufsässigen Frau eine zeitlich begrenzte Maßnahme darstellt, zu der man nur im äußersten Notfall Zuflucht nehmen darf, mit der Hoffnung damit das üble Tun der Frau abzustellen. Ist dies möglich, hat der Ehemann unter keinen Umständen das Recht, seine Frau weiter zu behelligen, wie dies ausdrücklich im Vers auch geschrieben steht. Wenn die Maßnahme nichts genützt hat, so darf er damit aber auch nicht fortsetzen, sondern die Möglichkeiten einer, durch die Familien unterstützten Versöhnung, sind auszuloten.


Der Prophet Muhammad hat die muslimischen Ehemänner angewiesen, auf diese Maßnahme, außer im Extremfall, nicht zurückzugreifen, wie zum Beispiel im Falle öffentlicher  Schandtat der Frau. Selbst in diesem Fall hat die Bestrafung leicht auszufallen und wenn die Frau davon ablässt, ist es dem Manne nicht mehr weiter gestattet die Frau zu belästigen:


"Im Falle der Schuld offenkundiger Schändlichkeit, könnt ihr sie im Bett alleine lassen und sie leicht züchtigen. Sind sie euch dann wieder gehorsam, so sucht sie nicht weiter zu belästigen" (Tirmidthi)


Darüber hinaus hat der Prophet jegliches ungebührliche Schlagen verdammt. Einige muslimische Frauen beklagten sich bei ihm über ihre schlagenden Ehemänner. Dazu stellte der Prophet unmissverständlich fest:


"Jene die (ihre Frauen) schlagen, sind nicht die besten unter euch" (Abu Dawood).


An diesem Punkt sollte man sich erinnern, dass der Prophet auch gesagt hatte:


"Der beste unter euch ist jener, der am besten zu seiner Familie ist, und ich bin unter euch am besten zu meiner Familie". (Tirmidthi).


Der Prophet riet einer muslimischen Frau, ihr Name war Fatimah bint Qais, einen Mann nicht zu heiraten, denn der war bekannt dafür Frauen zu schlagen:


"Ich ging zum Propheten und sagte: Abu Jahm und Mu'awiah haben um meine Hand angehalten. Der Prophet (riet ihr und) sagte (als Ratschlag): Was Mu'awiah betrifft ist er sehr arm und Abu Jahm pflegt Frauen zu schlagen. (Muslim)


Es soll angemerkt werden, dass der Talmud die Züchtigung der Frau als Disziplinierungsmaßnahme billigt.39 Der Ehemänner wird nicht auf Ausnahmefälle, wie offenkundige Schamlosigkeit beschränkt. Er darf seine Frau schlagen, selbst wenn sie sich weigert, ihre Hausarbeit zu verrichten. Darüber hinaus wird er nicht auf leichte Züchtigung beschränkt. Ihm ist es gestattet die Sturheit seiner Frau auch durch die Peitsche oder durch Hungern zu brechen.40


Für die Frau, welche den Bestand ihrer Ehe durch das Missverhalten ihres Ehemannes bedroht sieht, hält der Qur'an folgenden Rat bereit:


"Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann rohe Behandlung oder Gleichgültigkeit befürchtet, so soll es keine Sünde für beide sein, wenn sie sich auf geziemende Art miteinander versöhnen; denn Versöhnung ist gut...[4:128]"


In diesem Falle wird der Frau empfohlen, die Versöhnung mit ihrem Mann zu suchen (mit oder ohne Familienunterstützung). Es ist bemerkenswert, dass der Qur'an der Frau nicht zu den ersten beiden Maßnahmen rät; Enthaltung von ehelichen Geschlechtverkehr und Schlagen. Der Grund für diese Ungleichheit mag der Schutz der Frau vor physischen Reaktionen des ohnehin sich schon schlecht benehmenden Ehemannes sein. Solche eine gewalttätige Reaktion tut sowohl der Frau wie auch der Ehe mehr Schlechtes als Gutes. Einige Gelehrte haben vorgeschlagen, dass das Gericht, im Namen der Frau, diese Maßnahmen über den Ehemann verhängen könnte. Was bedeutet, dass das Gericht zuerst den rebellischen Ehemann verwarnt, ihm dann das Bett seiner Frau verwehrt und letztlich ein symbolisches Schlagen vollzieht.41
 


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Islam Ehepaaren empfiehlt, ihre Ehe in Tagen der Anfechtung und Spannung zu behüten und aufrechtzuerhalten. Wenn einer der Partner die Ehe gefährdet, so empfiehlt der Qur'an dem anderen Partner das äußerst Mögliche und Wirksamste zu unternehmen, um diesen geheiligten Bund zu retten. Versagen all diese Maßnahmen, erlaubt der Islam den Eheleuten sich in Frieden und Freundschaft zu trennen.


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Übersetzung: Muhammad M. HANEL, Österreich 2003



 

PART TWO