FRAUEN im ISLAM und in der JÜDISCH-CHRISTLICHEN
TRADITION
Eine Gegenüberstellung
MYTHOS & REALITÄT
von Dr. Sherif
Abdel Azeem
WOMEN
IN ISLAM VERSUS WOMEN IN THE JUDAEO-CHRISTIAN
TRADITION:
1. EINFÜHRUNG
2. EVA'S SCHULD
3. EVA'S VERMÄCHTNIS
4. SCHÄNDLICHE TÖCHTER
5. FRAUEN AUSBILDUNG
6. UNREINE FRAU
7. ZEUGENSCHAFT
8. EHEBRUCH
9. EIDE 10. FRAUEN EIGENTUM
11. SCHEIDUNG
WEITER zu TEIL ZWEI
Vor fünf Jahren las ich in der 3. Juli Ausgabe 1990 des Toronto Star
einen Artikel von Gwyn Dyer
mit dem Titel: "Der Islam ist mit patriachalen Grundsätzen nicht alleine". Dieser
Artikel beschreibt die fulminanten Reaktionen der Teilnehmer an einem Kongress
in Montreal zur Frage: "Frauen und
Macht" auf die Äußerungen Dr. Nawal Saadawis, der bekannten ägyptischen Feministin. Ihre
"politisch nicht korrekte" Aussage beinhaltete unter anderem: "die
am stärksten die Frau einengenden Elemente werden zuerst im Judentum im Alten
Testament gefunden, dann im Christentum und dann im Qur’an;" "alle
Religionen sind patriachalisch, denn sie stammen aus patriachalischen Gesellschaften"; und "die
Verhüllung der Frau ist nicht eine dem Islam vorbehaltene Sache, sondern ein
altes kulturelles Erbe mit Analogien in Geschwisterreligionen.“
Die Teilnehmer hielt es nur schwer auf
ihren Sitzen wurde doch ihr Glaube gewissermaßen mit dem Islam gleichgesetzt. Daraufhin konnte sich Dr. Saadawi
nicht über mangelnde Kritik beklagen. "Dr. Saadawis
Äußerungen seien nicht hinnehmbar. Ihre Antworten belegen eine Menge
Nichtwissen über den Glauben anderer Menschen", erklärte Bernice Dubois von der
Weltbewegung der Mütter. "Ich muss protestieren", meinte die
Diskussionsteilnehmerin Alice Shalvi vom
Israelischen Frauen Netzwerk, "es gibt keine bestimmte Konzeption der
Verhüllung im Judentum." Dieser Artikel schrieb diese aufgebrachten
Äußerungen der starken Tendenz im Westen zu, den Islam für unliebsame Praktiken
verantwortlich zu machen, welche - mindestens in gleichem Maße, auch
Bestandteil des eigenen kulturellen Erbes sind. "Christliche und jüdische Feministen waren ganz und gar nicht
bereit, sich in die gleiche Kategorie einteilen zu lassen, wie diese
unangenehmen Muslime", schrieb Gwynne Dyer.
Ich war nicht überrascht, dass die Konferenzteilnehmer so ein übles Bild vom
Islam hatten, besonders wenn es sich um Fragen zur Frau dreht. Im Westen glaubt
man, der Islam stehe als bestes Beispiel für die Unterordnung der Frau
schlechthin. Damit man auch versteht wie stark diese Meinung vorherrscht,
genügt es zu erwähnen, dass der Erziehungs-
und Unterrichtsminister Frankreichs, dem Lande Voltaires, erst kürzlich alle
muslimische Frauen aus den französischen Schulen geworfen hat, die ihren Kopf
verhüllen. Einer jungen muslimischen Studentin
wird ihr Recht auf Bildung vorenthalten auf Grund des
Tragen eines Kopftuches, wohingegen das Tragen des Kreuzes einer katholischen
Studentin oder das Käppchen eines jüdischen Studenten keinerlei Ausschlussgrund
darstellt. Das Bild der französischen Polizisten,
wie sie die jungen, kopfbedeckten Musliminnen daran
hindern die Hochschule zu betreten, bleibt unvergessen.
Sie erinnert an eine weitere, gleichermaßen beschämende Szene, als Gouverneur
George Wallace von Alabama 1962 vor einer Schultür postierte und schwarze
Studenten nicht einließ, um die Aufhebung der Rassentrennung in den Schulen in
Alabama zu verhindern. Der Unterschied
zwischen diesen beiden Szenen ist, dass damals die schwarzen Studenten sehr viel Sympathien unter der amerikanischen Bevölkerung und auf
der ganzen Welt hatten. Die muslimischen Mädchen, eben andererseits, bekamen
Hilfe von nirgendwo. Ihr Anliegen scheint sich wenig Zuneigung und Sympathie,
weder innerhalb noch außerhalb Frankreichs zu erfreuen. Der Grund liegt im weit
verbreiteten Missverständnis gegenüber dem Islam und in der Angst vor allem
Islamischen in der heutigen Welt.
Was mich am meisten im Zusammenhang mit dieser Konferenz in Montreal
beschäftigte, war eine Frage: Wurden die Aussagen Saadawis
und ihrer Kritiker auch tatsächlich in dieser Form so gemacht? Oder mit anderen
Worten: Teilen Judaismus, Christentum und Islam ihre Auffassungen bezüglich der
Frau? Oder unterscheiden sie sich in ihrer Bezugnahme auf das Weibliche?
Eröffnen denn Judaismus und Christentum wahrhaftig der Frau eine bessere
Behandlung, als ihr im Islam teilhaftig ist? Was ist die Wahrheit?
Es ist nicht leicht nach den Antworten auf diese schwierigen Fragen zu suchen
und sie auch zu finden. Die erste Hürde ist, dass man fair und objektiv zu sein
hat oder, zumindest das äußerst Mögliche zu dazu zu tun verpflichtet ist. Das ist es, was der Islam lehrt. Der
Qur’an hat die Muslime angewiesen, stets die Wahrheit zu sagen, auch wenn es
den Nächsten nicht gefällt: "… Wir
fordern von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Und
wenn ihr eine Aussage macht, so übt Gerechtigkeit, auch wenn es einen nahen
Verwandten (betrifft) …" (6:152) O ihr, die ihr
glaubt, seid auf der Hut bei der Wahrnehmung der Gerechtigkeit und seid Zeugen
für Allah, auch dann, wenn es gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte
geht. Ob der eine reich oder arm ist, so ist Allah beiden näher; darum folgt
nicht der persönlichen Neigung, auf dass ihr gerecht handeln könnt. Und wenn
ihr aber (die Wahrheit) verdreht oder euch von (der Wahrheit) abwendet, so ist
Allah eures Tuns kundig. [4:135]
Die andere große Schwierigkeit ist die überwältigende Weite dieser
Angelegenheit. Daher habe ich während der letzten paar Jahre einige Stunden
damit verbracht, die Bibel zu lesen, die Encyclopedia der Religionen und das judäische Nachschlagewerk und nach Antworten gesucht. Ich
habe auch mehrere Bücher gelesen, welche die Rolle der Frau in den
verschiedenen Religionen zum Thema haben, geschrieben von Wissenschaftlern,
Befürwortern und oppositionellen Kritikern. Das auf den folgenden Seiten
vorgestellte Material ist die Zusammenstellung der wesentlichen Erkenntnisse
dieser bescheidenen Untersuchungen. Ich behaupte nicht völlig objektiv zu sein.
Das übersteigt meine begrenzten Fähigkeiten. Alles was ich sagen kann ist, dass
ich durch diese ganze Untersuchung hindurch versuchte, mich dem qur’anischen Ideal "in Gerechtigkeit sprechen" anzunähern.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Ziel meiner Studie nicht die
Herabwürdigung des Juden- oder Christentums war. Als Muslime glauben wir an den
göttlichen Ursprung beider. Niemand kann ein Muslim sein ohne an Moses und
Jesus als große Gesandte Gottes zu glauben. Mein Ziel ist allein den Islam zu rehabilitieren und einen im Westen längst überfällig
gewordenen Tribut an die endgültige, wahrhafte Botschaft Gottes an die
menschliche Rasse zu zollen.
Ebenfalls möchte ich betonen, dass ich mich nur mit der Lehre befasste. Das
bedeutet in der Hauptsache die Position der Frau in diesen drei Religionen zu
untersuchen, so wie sie in den ursprünglichen Quellen zu Tage tritt und nicht,
was von Milliarden Gläubigen in der Welt heutzutage daraus gemacht wird. Daher
sind die meisten angeführten Belege aus
Qur’an, von den Aussprüchen des Propheten, aus der Bibel, dem Talmud und den
Überlieferungen einflussreicher Kirchenväter, deren Sicht ja außerordentlich
dazu beigetragen hat das Christentum zu definieren und ihm Gestalt zu geben.
Das Interesse an solchen Quellen verweist auf die Tatsache, dass es wohl
irreführend ist, eine Religion auf Grund der Einstellung und Praxis einfacher
Gläubiger verstehen zu wollen. Viele Menschen verwechseln und vermischen Kultur
mit Religion, viele andere wissen gar nicht was ihr Offenbarungsbuch sagt und
viele andere wiederum sind nicht einmal daran interessiert.
Die drei Religionen stimmen in einer grundlegenden Sache überein: Beide, Frauen
und Männer sind von Gott erschaffen, dem Schöpfer allen Seins. Doch die
Uneinigkeit beginnt gleich kurz nach der Erschaffung des ersten menschlichen
Wesens, Adam und der ersten Frau - Eva. Die jüdisch-christliche Auffassung zur
Schöpfung Adams und Evas ist detailliert in Genesis 2:4-3:24 erzählt. Gott hatte
beiden untersagt von den Früchten des verbotenen Baumes zu essen. Die Schlange
verführte allerdings Eva davon zu essen und in weiterer Folge verführte Eva
ihrerseits den Adam, mit ihr gemeinsam davon zu essen. Als Gott ihn für das was er getan hatte zurechtwies,
schob Adam die ganze Schuld und Verantwortung dafür auf Eva, "die Frau die
Du mir hier zur Seite gesetzt hast – sie gab mir Früchte von dem Baum zu essen
und so habe ich sie gegessen." Darauf sprach Gott zu Eva:
"Ich will Deine Geburtsschmerzen vergrößern; mit Schmerz wirst du Kinder
gebären. Dein Begehr wird Dein Mann sein und er wird über dich herrschen."
Zu Adam sagte Er:
"Weil du auf deine Frau gehört hast und von dem Baum gegessen hast …
verflucht sei der Boden wegen dir; über schmerzhafte Mühen wirst du dich von
ihm nähren alle deine Tage ..."
Die islamische Sicht auf die erste Schöpfung findet sich in mehreren Stellen im
Qur’an, zum Beispiel:
"O Adam wohne mit deinem Weib im Garten und ergehe dich wie es dir
gefällt, doch nähere dich nicht diesem Baum oder du läufst in Leid und
Übertretung. Dann raunte ihnen der Satan zu um sie auf ihre Blöße aufmerksam
zu machen und auf anderes was vor ihnen verborgen war und sagte: "Euer
Herr hat euch diesen Baum verboten, da ihr sonst Engel würdet oder solch Wesen
die da ewig leben." Und er schwor beiden, dass er ihnen ein aufrichtiger
Berater sei. So brachte er sie durch Betrug zu Fall: und als sie vom Baum
gekostet hatten, wurden sie ihrer Blöße gewahr und sie begannen Blätter des
Gartens zu Kleidern über ihren Körper zusammen zu heften. Und ihr Herr sprach
zu ihnen: "Habe ich euch diesen Baum nicht verboten und euch nicht gesagt,
dass der Teufel eurer offensichtlicher Feind ist?" Sie sagten: "O Herr,
wir haben unsere eigene Seele betrogen und wenn Du uns nicht vergibst und über
uns Dein Erbarmen ausschüttest, so sind wir wahrlich verloren."" (7:19:23).
Ein sorgfältiger Blick auf diese beiden Aufzeichnungen der Schöpfungsgeschichte
offenbart einige wesentliche Unterschiede. Der Qur’an, im Gegensatz zur Bibel, wirft gleiche Schuld auf Adam wie
auf Eva ob ihres Vergehens. Nirgendwo im Qur’an ist der leiseste Hinweis darauf
zu finden, Eva hätte Adam verführt vom Baum zu essen oder dass sie vor ihm davon
gegessen hätte. Eva ist keine Verführerin im
Qur’an, keine Betrügerin. Darüber hinaus werden Eva ihre Geburtsschmerzen nicht
zum Vorwurf gemacht. Gott bestraft gemäß Qur’an niemanden für die Sünde eines
anderen. Beide, Adam und Eva hatten eine Sünde begangen und haben dann von Gott
Verzeihung erfleht und Gott hat ihnen beiden vergeben.
Das Bild Evas als Verführerin in der Bibel zog die gesamte juden-christliche Tradition
hindurch äußerst schädliche Folgen für die Frau nach sich. Es war allgemeiner Glaube, alle Frauen hätten von
ihrer Mutter, der biblischen Eva auch ihre Schuld und Sünde geerbt. Konsequenterweise waren somit alle Frauen unglaubwürdig,
moralisch minder und gemein. Menstruation, Schwangerschaft und Geburt wurden
als gerechte Bestrafung für die ewige Schuld des verfluchten weiblichen Geschlechts angesehen. Um auch richtig zu verstehen, wie negativ diese Auswirkungen der Handlung
der biblischen Eva auf und für alle ihre weiblichen Nachkommen waren, müssen
wir in die Bücher aller Epochen einiger der wichtigsten Christen und Juden
sehen. Lassen Sie uns mit dem Alten Testament beginnen und Auszüge aus den so
genannten Weisheitsschriften betrachten, in welchen wir folgendes geschrieben
finden:
"Und ich fand, bitterer als der Tod sei ein Weib, das ein Fangnetz ist und
Stricke ihr Herz und Fesseln ihre Hände. Wer Gott gefällt, der wird ihr
entrinnen; aber der Sünder wird durch sie gefangen" (Der Prediger Salomo (Kohelet), Ecclesiastes 7:26-28).
In einem anderen Teil der hebräischen Bibel, der in der katholischen Bibel zu
finden ist, lesen wir:
"Keine Gemeinheit kommt der einer Frau gleich … Sünde begann mit einer
Frau und ihr verdanken wir, dass wir alle sterben müssen" (Sirach 25:19,24).
Jüdische Rabbiner listen neun Flüche auf, welche die Frau aufgrund des
Sündenfalls auf sich zieht:
"Über die Frau verhängte er neun Flüche und den Tod; die Last der
Menstruationsblutung und der Jungfräulichkeit, die Last des Gebärens; die Last
der Kinderaufzucht, ihr Kopf sei bedeckt wie der einer Trauernden; sie
durchsticht ihr Ohr wie ein Sklave auf Lebenszeit oder ein Sklavenmädchen,
welches sich ihrem Herren andient; als Zeugin hat sie keinerlei
Glaubwürdigkeit; und nach alledem – Tod." 2
Bis zum heutigen Tag beten orthodoxe männliche Juden in ihrem täglichen
Morgengebet: "Gesegnet sei Gott, der König der Welten, dass Er mich nicht
als Frau erschaffen hat." Die Frauen, andererseits,
danken Gott dafür, dass "Du mich gemäß Deines Willens erschufst.” 3
Ein weiteres Gebet in vielen jüdischen Gebetsbüchern: "Gott sei gepriesen,
dass Er mich nicht zum Ungläubigen gemacht hat. Und Preis sei Gott, dass Er
mich nicht als Frau erschaffen hat. Gott sei gepriesen, dass Er mich nicht zu
einem Unwissenden gemacht hat." 4
Eine weit größere Rolle hat allerdings die biblische Eva im Christentum und
nicht im Judentum gespielt. Ihre Sünde ist der Schlüsselpunkt des ganzen
christlichen Glaubens, denn nach christlicher Auffassung ist der Grund für das
Auftreten Jesu auf Erden, die Ungehorsamkeit Evas gegenüber Gott. Sie hatte
gesündigt und dann ihrem Gehabe folgend den Adam verführt. Als Antwort darauf
verwies Gott sie beide aus dem Himmel auf die Erde, die ihretwegen verflucht
wurde. Sie vererbten diese Sünde, die ihnen von Gott nicht vergeben worden war,
an all ihre Nachkommen und daher sind alle Menschen in Sünde geboren. Um die
Menschenwesen von dieser "Ursünde, Erbsünde" zu reinigen, hatte Gott Seinen Sohn zu
opfern, der für den Sohn Gottes am Kreuz gehalten wird. Daher ist Eva für ihren eigenen Fehler
verantwortlich, für die Sünde ihres Mannes, für die Erbsünde aller Menschen und
für den Tod des Sohns Gottes. Mit anderen Worten hat das eigenmächtige
Verhalten einer Frau den Fall der gesamten Menschheit verursacht. 5
Und was ist mit ihren Töchtern? Sie sind Sünder wie sie und haben als solche
behandelt zu werden. Achten Sie auf den
strengen Ton des Heiligen Paulus im Neuen Testament.
"Eine (Frau) sollte in Stille und völliger Ergebung (Unterwerfung) lernen.
Ich erlaube keiner Frau das Lehramt oder irgendeine andere Autorität über den
Mann auszuüben; sie hat zu schweigen. Denn Adam wurde zuerst gemacht, danach
Eva. Und Adam wurde nicht verführt, die Frau aber hat sich zur Übertretung
verführen lassen" (I Timothy 2:11-14).
Der Heilige Tertullian war noch direkter als Sankt
Peter, wie er zu seinen "geliebtesten
Schwestern" im Glauben sprach, als er sagte: 6
"Wisst ihr nicht, dass ihr alle eine Eva seid? Das Urteil Gottes auf
dieses Geschlecht lebt in dieser Zeit: daher muss die Schuld notwendigerweise
auch am Leben sein. Ihr seid des Teufels Einlass: ihr seid die Entweiher des verbotenen Baumes: ihr seid die ersten
Verräter am Gesetz Gottes: ihr seid sie, die ihn überredet hat, jenen, den
anzugreifen der Teufel nicht mächtig genug war. So leichtfertig habt ihr das
Abbild Gottes zerstört, den Mann. Auf Grund eurer Abkehr musste selbst der Sohn
Gottes sterben."
Der Heilige Augustinus war dem Vermächtnis seiner Vorgänger ergeben. Er schrieb
an einen Freund:
"Wo liegt der Unterschied ob es in einer Frau oder einer Mutter steckt, es
bleibt immer Eva, die Verführerin, vor der wir uns in jeder Frau zu hüten haben
… Ich vermag nicht zu erkennen, zu welchem Nutzen die Frau dem Manne sein
könnte, wenn man von der Funktion Kinder zu gebären absieht. "
Jahrhunderte später erachtete Thomas von Aquin die
Frau nach wie vor als defektes Wesen:
"Was die individuelle Natur betrifft,
so ist die Frau mangelhaft und missgezeugt, da die
aktive Kraft des männlichen Samens nach der Vollkommenheit wie der im
männlichen Geschlecht strebt; die Erzeugung der Frau jedoch kommt von einem
Defekt in der aktiven Kraft oder einem materiellen Fehler oder sogar aufgrund
äußeren Einflusses. "
Letztlich konnte der bekannte Reformer Martin Luther keinen Nutzen an
einer Frau für die Welt erkennen, außer möglichst bedenkenlos viele Kinder in
die Welt zu setzen:
"Wenn sie müde werden oder sogar sterben, so macht das nichts aus. Lasst
sie im Kindbett sterben, dafür sind sie da."
Immer und immer wieder wurden dank der Genesis alle Frauen erniedrigt und zwar
aufgrund des Bildes von Eva als Verführerin. Um es auf den Punkt zu bringen:
die jüdisch-christliche Vorstellung
bezüglich der Frau wurde durch den Glauben an die sündhafte Natur Evas und
ihrer weiblichen Nachkommen vergiftet.
Wenn wir nun unsere Aufmerksamkeit darauf lenken, was der Qur’an über die Frau
zu sagen hat, werden wir bald erkennen, dass die islamische Sicht der Frau sich
grundlegend von der jüdischen und christlichen unterscheidet. Lassen wir den
Qur’an selbst sprechen:
"Wahrlich, die muslimischen Männer
und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die
gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die
wahrhaftigen Frauen, die geduldigen Männer und die geduldigen Frauen, die
demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und
die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die
fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre
Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die
(Allahs häufig) gedenken - Allah hat ihnen (allen) Vergebung und großen Lohn
bereitet.[33:35].
"Und die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen
Beschützer: Sie gebieten das Gute und verbieten das Böse und verrichten das
Gebet und entrichten die Zakah und gehorchen Allah
und Seinem Gesandten. Sie sind es, derer Allah Sich erbarmen wird. Wahrlich,
Allah ist Erhaben, Allweise." [9:71]).
"Da erhörte sie ihr Herr (und sprach): "Seht, Ich lasse kein Werk der
Wirkenden unter euch verloren gehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von
euch sind von den anderen. Und diejenigen, die da auswanderten und aus ihren
Häusern vertrieben wurden und auf Meinem Weg litten und kämpften und fielen -
wahrlich, tilgen will Ich ihre Missetaten, und wahrlich, führen will Ich sie in
Gärten, durch die Bäche fließen, als Lohn von Allah." Und bei Allah ist
die beste Belohnung.”[3:195]
"Dem, der recht handelt - ob Mann oder Frau - und gläubig ist, werden Wir
gewiss ein gutes Leben gewähren; und Wir werden gewiss solchen (Leuten) ihren
Lohn nach der besten ihrer Taten bemessen."[16:97]
Es ist eindeutig, dass die Sicht des Qur’ans auf die
Frau gleich der auf den Mann ist. Sie beide
sind die Geschöpfe Gottes, deren erhabenes Ziel in der Verehrung ihres Herren liegt, gute Taten zu vollbringen und das
Schlechte zu meiden und beide werden demgemäß beurteilt. Niemals erwähnt der Qur’an, dass die Frau die Pforte
des Bösen oder von Natur aus betrügerisch veranlagt wäre. Auch erwähnt der Qur’an niemals, der Mensch wäre das
Abbild Gottes; alle Männer und Frauen sind Seine Geschöpfe, das ist alles. Nach dem Qur’an ist die Rolle der Frau auf Erden
nicht nur aufs Kinderkriegen beschränkt. Es wird von ihr genau wie von jedem anderen Mann auch verlangt, viele
gute Taten zu vollbringen. Der Qur’an behauptet nicht, es hätten niemals
aufrechte Frauen existiert. Ganz im Gegenteil dazu hat der Qur’an alle
Gläubigen angewiesen, Frauen wie Männer, dem Beispiel solch vorzüglicher
Frauen, wie der Jungfrau Maria und der Frau des Pharaos zu folgen.
"Und Allah legt denen, die glauben, das Beispiel von Pharaos Frau vor, als
sie sagte: "Mein Herr! Baue mir ein Haus bei Dir im Paradies und befreie
mich von Pharao und seinen Taten und befreie mich von dem Volk der
Ungerechten!"[66:11] Und (Allah legt das Beispiel) von Maria,
der Tochter 'Imrans, (vor,) die ihre Scham bewahrte -
darum hauchten Wir von Unserem Geist in diese ein; und sie glaubte an die Worte
ihres Herrn und an Seine Schrift und war eine der Gehorsamen.[66:12]
Tatsächlich beginnt der Unterschied zwischen biblischer und qur’anischer
Haltung zum weiblichen Geschlecht gleich nach der Geburt eines Mädchens. Zum
Beispiel hält die Bibel daran fest, dass die Zeit der rituellen Unreinheit nach der Geburt einer Tochter doppelt
so lange ist wie nach der eines Sohnes. (Lev. 12:2-5). Die katholische Bibel sagt ausdrücklich, dass:
"Die Geburt einer Tochter ist ein Verlust" (Sirach
22:3).
Im Gegensatz zu dieser schockierenden Aussage, empfangen Buben besonderes Lob:
"Ein Mann welcher einen Sohn erzieht, wird von seinem Feind beneidet
werden." (Ecclesiasticus 30:3)
Jüdische Rabbiner erklärten es für jüdische Männer verpflichtend, Nachkommen zu
zeugen, um die Rasse zu vermehren. Gleichzeitig verhehlten sie jedoch nicht
ihre eindeutige Bevorzugung männlicher Nachkommen. "Es ist gut für jene,
deren Nachkommen männlich sind, jedoch schlecht für jene, deren Nachkommen
weiblich sind," "Bei der
Geburt eines Knaben sind alle vergnügt … bei der Geburt eines Mädchens sind
alle bekümmert", und "wenn ein Knabe auf die Welt kommt, kommt Friede
auf die Erde … wenn ein Mädchen auf die Welt kommt, kommt nichts." 7
Eine Tochter wird als schmerzhafte Last empfunden, als mögliche Quelle der
Schande für ihren Vater:
"Deine Tochter ist halsstarrig? Halte sie streng, damit sie dich nicht
lächerlich vor deinen Feinden macht, zum Gespött der Stadt, zum Mittelpunk
gemeinen Tratsches und dich öffentlich bloßstellt." (Sirach
42:11).
"Haltet eine halsstarrige Tochter unter strenger Aufsicht oder sie wird
jede Nachsicht die man ihr gewährt missbrauchen. Beobachtet ihren schamlosen
Blick scharf und seid nicht enttäuscht wenn sie Schande über euch bringt."
(Sirach 26:10-11).
Es waren genau dieselben Vorstellungen welche die heidnischen Araber vor dem
Auftreten des Islams dazu verführten, aus Furcht vor Schande ihre neugeborenen
Töchter zu töten.
Der Qur'an verdammte diese unmenschliche
Praxis aufs Schärfste:
"Und wenn einem von ihnen die Nachricht von (der Geburt) einer Tochter
überbracht wird, so verfinstert sich sein Gesicht, und er unterdrückt den
inneren Schmerz .[16:58] Er verbirgt sich vor den Leuten aufgrund der schlimmen
Nachricht, die er erhalten hat: Soll er sie behalten trotz der Schande, oder
(soll er sie) in der Erde verscharren? Wahrlich, übel ist, wie sie
urteilen!" [16:59]
Es muss an dieser Stelle gesagt sein, dass diese finstere Verbrechen auf der
arabischen Halbinsel nicht geendet hätten, hätte der Qur'an diese Praxis nicht
mit solch vernichtender Kritik bedacht (16:59, 43:17, 81:8-9). Darüber hinaus macht der Qur'an keinen Unterschied
zwischen Knaben und Mädchen. Im Gegensatz zur Bibel erachtet er die Geburt
einer Tochter als ein Geschenk und Segen von Gott, genauso wie die Geburt eines
Knaben. Der Qur'an erwähnt sogar das Geschenk der Geburt eines Mädchens zuerst:
"Allahs ist das Königreich der Himmel und der Erde. Er schafft, was Er
will. Er beschert Mädchen, wem Er will, und Er beschert Knaben, wem Er will.
[42:49]"
Um alle Spuren dieser weiblichen Kindsmorde in der jungen islamischen
Gesellschaft auszulöschen, versprach der Prophet Muhammad all jenen großen Lohn,
welche ihre Töchter in Güte erzogen:
"Wer seine Töchter in Wohlwollen aufzieht und sie entsprechend behandelt,
den werden sie vor dem Höllenfeuer bewahren." (Bukhari
und Muslim).
"Wer für den Lebensunterhalt zweier Mädchen bis zu ihrer Reife aufkommt,
mit dem werde ich am Tag der Auferstehung so zusammen sein; und er fügte seine
Finger zusammen" (Muslim).
Der Unterschied zwischen biblischer und qur'anischer
Sicht der Frau beschränkt sich nicht auf das Neugeborene, sondern erstreckt
sich weit darüber hinaus. Sehen wir uns die Stellung jener Frau an, welche ihre
Religion zu erlernen versucht. Das Herz des Judentums ist die Torah, das Gesetz. Gemäß dem Talmud jedoch: "sind die Frauen vom Studium der Torah ausgeschlossen."
Einige jüdische Rabbis erklärten eindeutig: "Lasst die Worte der Torah eher der Zerstörung
durch Feuer anheim fallen, denn sie den Frauen mitzuteilen" und "wer seiner Tochter die Torah lehrt ist, als
hätte er ihr die Obszönität beigebracht." 8
Die Einstellung des Heiligen Paulus im Neuen Testament ist nicht viel
glänzender:
"Wie [es] in allen Gemeinden der Heiligen [ist], sollen eure Frauen in den
Gemeinden schweigen, denn es wird ihnen nicht erlaubt, zu reden, sondern sie
sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt. Wenn sie aber etwas lernen
wollen, so sollen sie daheim ihre eigenen Männer fragen; denn es ist schändlich
für eine Frau, in der Gemeinde zu reden." (I Kointher 14:34-35)
Wie soll eine Frau lernen, wenn es ihr verboten ist zu sprechen? Wie kann sich
eine Frau intellektuell entfalten, wenn sie ständig in völliger Unterwerfung
gehalten wird? Wie kann sie ihren Horizont erweitern, wenn die einzige Quelle
ihres Wissens ihr Gatte zu Hause ist?
Nun sollten wir uns der Fairness halber fragen, ob sich die qur'anische
Position davon wohl unterscheidet? Eine kurze Begebenheit im Qur'an fasst diese
Position knapp zusammen. Khawla musste sich folgende
Worte ihres Mannes anhören, welche er im Zorn zu ihr gesprochen hatte: "Du
bist mir wie der Rücken meiner Mutter." Bei den heidnischen Arabern galten
diese Worte als Ausspruch der Scheidung, welche den Mann von jeglicher weiterer
Verantwortung gegenüber seiner Frau freisprach, doch der Frau nicht erlaubte,
das Haus ihres Mannes zu verlassen oder einen anderen Mann zu heiraten. Nach
diesen Worten ihres Mannes befand sich Khawla in
einer kläglichen Situation. Sie wandte sich direkt an den Propheten, um ihm
ihren Fall vorzutragen. Der Prophet empfahl ihr
Geduld, denn es schien keinen Ausweg zu geben. Khawla
gab jedoch nicht auf mit dem Propheten zu debattieren, um ihre ausgesetzte Ehe
zu retten. Nach kurzer Zeit griff der Qur'an ein. Khawla's
Eingabe war angenommen worden. Der göttliche Spruch machte dieser Unsitte ein
Ende. Ein ganzes Kapitel (Sure 58) des Qur'ans "Almujadilah" oder "Der Streit" wurde nach
dieser Begebenheit benannt:
"Allah hat doch das Wort jener gehört, die mit dir wegen ihres Mannes
stritt und sich vor Allah beklagte. Und Allah hat euer Gespräch gehört.
Wahrlich, Allah ist Allhörend, Allsehend. [58:1]
Eine Frau hat nach qur'anischer Auffassung selbst das
Recht mit dem Propheten zu argumentieren. Niemand hat das Recht ihr zu befehlen
zu schweigen. Keineswegs ist sie dazu verpflichtet, ihren Mann als einzige
Quelle des Wissens über Gesetz und Religion anzuerkennen.
Die jüdischen Vorschreibungen und Gesetze zur Menstruation sind außerordentlich
beschränkend. Das Alte Testament erachtet jede menstruierende Frau als unrein
und schmutzig. Darüber hinaus "berührt" ihre Unreinheit auch andere.
Alles und jeden den sie berührt wird für einen Tag unrein:
"Wenn aber eine Frau den Blutfluss eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher
Zeit oder über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein, solange sie ihn
hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein. Jedes
Lager, worauf sie liegt die ganze Zeit ihres Blutflusses, soll gelten wie ihr
Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein wie
bei der Unreinheit ihrer gewöhnlichen Zeit. Wer davon etwas anrührt, der wird
unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein
sein bis zum Abend." (Lev. 15:19-23).
Wegen ihrer "verunreinigenden" Natur wurde die menstruierende Frau
bisweilen "verbannt", um jede Möglichkeit einer Berührung mit ihr zu
vermeiden. Sie wurde für die ganze Zeit ihrer Unreinheit in ein dafür
bestimmtes Gebäude geschickt "dem Haus der Unreinheit". 9
Der Talmud erachtet eine menstruierende Frau sogar ohne körperliche Berührung
als "tödlich und verhängnisvoll":
"Unsere Rabbiner lehrten: … wenn eine menstruierende Frau zwischen zwei
(Männer) tritt, und es ist am Beginn ihrer Blutung, wird sie einen der beiden
ermorden und ist es am Ende ihrer Blutung, wird sie Zwietracht zwischen den
beiden säen." (bPes. 111a.)
Darüber hinaus war es dem Ehemann einer menstruierenden Frau verboten die
Synagoge zu betreten, wenn er durch irgendetwas, wie etwa den Staub unter den
Füßen seiner Frau, unrein gemacht worden war. Ein Priester, dessen Frau,
Tochter oder Mutter menstruierte, durfte in der Synagoge den priesterlichen
Segen nicht sprechen. 10 Kein Wunder, dass viele jüdische Frauen
noch immer ihre Menstruation als "Fluch" betrachten. 11
Der Islam betrachtet keine menstruierende Frau als "ansteckend
unrein". Weder ist sie "unberührbar" noch "verflucht".
Sie lebt ihr ganz alltägliches Leben mit nur einer Einschränkung: Den Eheleuten
ist der eheliche Verkehr während der Menstruationszeit untersagt. Jeder andere
zwischenmenschliche körperliche Kontakt ist ihnen gestattet. Eine menstruierende
Frau ist von einigen Riten des Gottesdienstes wie den täglichen Gebeten oder
dem Fasten befreit.
In einer anderen Frage unterscheiden sich der Qur'an und die Bibel, nämlich in
der nach der Zeugenschaft der Frau. Es ist wahr, dass
der Qur'an die Gläubigen dahingehend unterrichtet hat, in finanziellen
Angelegenheiten die Zeugenschaft von zwei Männern
oder einem Mann und zweier Frauen anzunehmen. (2:282)
Dennoch ist es auch war, dass in jeder anderen Angelegenheit der Qur'an die Zeugenschaft einer Frau der Zeugenschaft
eines Mannes gleichstellt. In Wahrheit kann die Aussage einer Frau die
Gültigkeit der des Mannes aufheben. Wenn ein Mann seine Frau der Unzucht
bezichtigt, so verlangt der Qur'an von ihm fünf heilige Eide abzulegen, um ihre
Schuld zu belegen. Wenn die Frau allerdings leugnet und ebenfalls fünf heilige
Eide ablegt, wird ihr keine Schuld angelastet und die Ehe in diesem Fall
jedenfalls geschieden. (24:6-11)
Im Gegenteil dazu war es den Frauen in der frühen jüdischen Gesellschaft
verboten, Eide abzulegen.12 Die Rabbiner betrachteten die Frauen als
nicht geeignet Eide abzulegen. Dies ist einer der neun Flüche über die Frau
wegen ihrem Sündenfall. (siehe Kapitel "Evas Vermächtnis") Im
heutigen Israel ist es den Frauen nicht erlaubt in den Gerichten der Rabbiner
auszusagen.13 Die Rabbiner rechtfertigen dies mit Genesis 18:9-16,
wo geschrieben steht, dass Sarah, die Frau Abrahams gelogen hatte. Die Rabbiner
verwenden diesen Vorfall als Argument dafür, dass Frauen als Zeugen nicht
geeignet sind. An dieser Stelle sei angemerkt, dass diese Geschichte (Genesis
18:9-16) mehr als einmal Erwähnung im Qur'an findet, jedoch ohne irgend einen
Hinweis auf eine Lüge Sarahs (11:69-74, 51:24-30). Im christlichen Westen war
es sowohl nach kirchlichem wie auch zivilem Recht bis ins späte neunzehnte
Jahrhundert den Frauen verboten vor Gericht Zeugenschaft
abzulegen.14
Wenn ein Mann seine Frau der Unzucht bezichtigt, wird ihre Aussage dazu von der
Bibel völlig ignoriert. Die angeklagte Frau wird einem Foltergericht
ausgeliefert. In diesem Prozess sieht sie sich einem komplexen Verfahren
gegenüber, welches ihre Schuld oder Unschuld beweisen sollte. (Num. 5:11-31). Wenn sie nach der Folter für schuldig
befunden wurde, wurde sie zum Tode verurteilt. Wenn sich ihre Unschuld
herausstellte, so wurde dem Ehemann kein Vergehen zur Last gelegt.
Auch wenn ein Mann eine Frau ehelichte und sie beschuldigte keine Jungfrau mehr
gewesen zu sein, wird ihre Aussage dazu nicht gehört. Ihre Eltern hatten den
Beweis für ihre Unschuld vor die Ältesten der Gemeinde zu bringen. Sollten die
Eltern den Beweis der Unschuld ihrer Tochter nicht erbringen können, wurde sie
auf der Schwelle ihres Vaters Tür zu Tode gesteinigt. Konnten die Eltern ihre
Unschuld beweisen, wurde der Ehemann zu Bezahlung von hundert Schekel verurteilt und konnte sich von seiner Frau bis zum
Lebensende nicht mehr scheiden lassen:
"Wenn jemand ein Mädchen zur Frau
nimmt und wird ihrer überdrüssig, nachdem er zu ihr gegangen ist, und legt ihr
etwas Schändliches zur Last und bringt ein böses Gerücht über sie auf und
spricht: Dies Mädchen hab ich geheiratet, und als ich zu ihr ging, fand ich sie
nicht als Jungfrau, so sollen Vater und Mutter des Mädchens die Zeichen ihrer
Jungfräulichkeit nehmen und vor die Ältesten der Stadt im Tor bringen. Und der
Vater des Mädchens soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine
Tochter zur Frau gegeben; nun ist er ihrer überdrüssig geworden und legt ihr
Schändliches zur Last und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau
gefunden. Hier aber sind die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter. Und
sie sollen die Decke vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. Und die Ältesten
der Stadt sollen den Mann nehmen und züchtigen und ihm eine Buße von hundert
Silberstücken auferlegen und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er über
eine Jungfrau in Israel ein böses Gerücht aufgebracht hat. Und er soll sie als
Frau behalten und darf sie sein Leben lang nicht entlassen. Ist's aber die
Wahrheit, dass das Mädchen nicht mehr Jungfrau war, so soll man sie heraus vor
die Tür des Hauses ihres Vaters führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu
Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und in ihres Vaters
Hause Hurerei getrieben hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte
wegtun." (5. Moses 22:13-21)
Vorstellung im Qur’an über Heirat:
Liebe, Barmherzigkeit, Zuneigung und friedliche Ruhe. Nicht Eigentum und
Doppelstandards.
"Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden nicht zur
Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch für das
Rechenschaft fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür sei
dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im
Durchschnitt speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer
es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne für eure
Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure Eide. So macht euch Allah
Seine Zeichen klar, auf dass ihr dankbar sein möget. [5:89]"
Die männlichen und weiblichen Zeitgenossen Prophet Muhammads pflegten
persönlich ihren Treueid ihm gegenüber abzugeben. Frauen kamen genauso wie die
Männer unabhängig von diesen zu ihm und legten den Eid ab:
"O Prophet! Wenn gläubige Frauen zu dir kommen und dir den Treueid
leisten, dass sie Allah nichts zur Seite stellen, und dass sie weder stehlen
noch Unzucht begehen, noch ihre Kinder töten, noch Untreue begehen zwischen
ihren Händen und Beinen, die sie selbst wissentlich ersonnen haben, noch dir
ungehorsam sein werden in dem, was rechtens ist, dann nimm ihren Treueid an und
bitte Allah um Vergebung für sie. Wahrlich, Allah ist Allvergebend,
Barmherzig." [60:12]
Ein Mann konnte nicht anstatt seiner Tochter oder Frau einen Eid ablegen, noch
konnte ein Mann den Schwur irgendeiner seiner weiblichen Verwandten aufheben.
Die drei Religionen teilen den unerschütterlichen Glauben an die Wichtigkeit
von Ehe- und Familienleben. Auch sind sie einig, was den Mann als
Haushaltsvorstand betrifft. Dennoch bestehen eklatante Unterschiede darin, wie
weit diese Vorstandsrechte reichen. Die jüdisch-christliche Tradition, ganz
anders wie der Islam, lässt sie praktisch bis zur Verfügungsgewalt über die
Ehefrau als Eigentum reichen.
Die jüdische Tradition der Rolle des Ehemannes gegenüber seiner Frau, stammt
von der Vorstellung, dass er sie besitzt, wie er einen Sklaven besitzt.19
Diese Auffassung sind der Grund hinter den Doppelstandards bei Ehebruch und
der Möglichkeit des Mannes die Eide seiner Frau aufzulösen. Diese Auffassungen
sind auch dafür verantwortlich, dass man der Frau jegliche Verfügungsgewalt
über ihr eigenes Vermögen oder ihre Einkünfte vorenthielt. Im Moment der Heirat
verlor ein jüdisches Mädchen die gesamte Kontrolle über ihr Eigentum und ihre
Einkünfte an ihren Mann. Jüdische Rabbiner behaupten, dass des Ehemanns
Verfügungsgewalt über das Eigentum der Frau, quasi eine Draufgabe auf sein
Eigentumsrecht über sie selbst darstellt: "Wenn jemand in den Besitz einer
Frau gekommen ist, folgt nicht daraus, dass er ebenfalls in den Besitz ihres
Eigentums gelangen sollte?" "Da jemand eine Frau erworben hat, sollte
er dadurch nicht auch ihren Besitz erwerben?" 20 Auf diese Weise verursachte die Heirat
für die reichste Frau völlige Mittellosigkeit. Der Talmud beschreibt die
finanzielle Situation einer Ehefrau wie folgt:
"Wie kann eine Frau irgendetwas besitzen; was immer ihr gehört, gehört
ihrem Mann. Was immer ihm gehört, gehört ihm und was ihr gehört, gehört auch
ihm… Ihre Einkünfte und was sie auf der Straße findet, gehört ebenfalls ihm.
Der Hausrat und selbst die Brotkrümel auf dem Tisch gehören ihm. Sollte sie
einen Gast nach Hause einladen und ihn bewirten, wäre dies Diebstahl an ihrem
Mann … (San. 71a, Git. 62a)
Die Tatsache ist, dass das Eigentum einer jüdischen Frau Heiratskandidaten
anziehen sollte. Eine jüdische Familie überschrieb der Tochter einen Teil des
väterlichen Besitzes, welches im Falle einer Heirat als Mitgift diente. Es war
diese Mitgift, welche die jüdischen Töchter zur unwillkommenen Last für ihre
Väter werden ließ. Der Vater musste eine Tochter über Jahre hin großziehen und
dann die Hochzeit für sie vorbereiten, indem er eine großzügige Mitgift bereitstellte.
So war ein Mädchen für ihre Familie kein Gewinn, sondern ein Negativposten.21
Diese Verbindlichkeit erklärt, warum die Geburt einer Tochter in der alten
jüdischen Gesellschaft nicht mit Freude gefeiert wurde (siehe Kapitel
"Schändliche Tochter"). Die Mitgift war das Hochzeitsgeschenk welches
dem Bräutigam überschrieben wurde. Der Ehemann war der praktische Eigentümer
der Mitgift, durfte sie allerdings nicht verkaufen. Die Braut verlor ab der
Verheiratung jegliche Kontrolle über ihre Mitgift. Darüber hinaus wurde von ihr
die Ausübung eines Berufes erwartet, dessen Einkünfte an den Mann gingen, als
Ausgleich für ihren Unterhalt, für welchen aufzukommen seine Pflicht war. Sie
konnte nur in zwei Fällen wieder in den Besitz ihres Eigentums gelangen: Scheidung
oder Tod des Gatten. Sollte sie zuerst sterben, erbte der Ehemann ihr Vermögen.
Im Falle des Todes des Ehemannes konnte die Frau ihr voreheliches Vermögen
zurückbekommen, war jedoch nicht erbberechtigt am Vermögen ihres verstorbenen
Mannes. Es muss hinzugefügt werden, dass auch der Bräutigam verpflichtet war
der Braut ein Hochzeitsgeschenk zu überreichen, doch gleichwohl war er wieder
der praktische Besitzer so lange sie verheiratet waren.22
Bis vor kurzem folgte auch das Christentum dieser jüdischen Tradition. Im
christlich römischen Reich (nach Konstantin) verlangten sowohl Zivil- wie auch
Kirchenrecht eine Eigentumsübereinkunft als Heiratsanerkennungsbedingung. Die
Familien statteten ihre Töchter mit höherer Mitgift aus und als Folge wollten
die Männer früher heiraten, wohingegen die Familien die Heirat ihrer Töchter
weiter hinausschoben als es der Brauch gewesen war.23 Unter
kanonisiertem Recht hatte die Frau nach Annullierung ihrer Ehe Recht auf
Rückerstattung ihrer Mitgift, ausgenommen sie war des Ehebruchs für schuldig
befunden. In diesem Falle verwirkte sie dieses Recht und ihr Eigentum verblieb
in den Händen ihres Ehemannes.24 Unter kanonisiertem und zivilem
Recht hatte eine verheiratete Frau im christlichen Europa und Amerika ihre
Eigentumsverfügungsrechte bis ins späte neunzehnte und frühe zwanzigste
Jahrhundert verloren gehabt. Zum Beispiel wurden unter englischem Gesetz die
Frauenrechte zusammengestellt und 1632 veröffentlicht. Diese "Rechte"
schlossen mit ein: "Was der Ehemann besitzt gehört ihm. Was die Ehefrau
besitzt gehört ihrem Mann." 25 Die Frau hatte nicht nur ihr
Eigentum bei der Hochzeit verloren, sondern auch ihre Persönlichkeit. Keine
ihrer Handlungen besaß gesetzliche Relevanz. Ihr Mann konnte jedes ihrer
Geschäfte rückgängig machen oder Geschenke zurückfordern, da ihre Handlungen
keinerlei bindende Rechtskraft hatten. Die Person mit welcher sie einen Vertag
eingegangen war, wurde als Gesetzesbrecher angesehen, der an einem Betrug
beteiligt war. Darüber hinaus konnte sie in eigenem Namen weder jemanden
verklagen, noch verklagt werden, auch ihren Ehemann durfte sie nicht verklagen.26
Eine Frau wurde im Auge des Gesetzes praktisch wie ein Kind behandelt. Die Frau
gehört ganz einfach ihrem Mann und daher hatte sie ihr Eigentum, ihre gesetzliche
persönliche Identität und ihren Familiennamen verloren.27
Islam hat seit dem siebten Jahrhundert der Frau eine eigenständige
Persönlichkeit zuerkannt, was ihr im christlich-jüdischen Westen bis erst vor
kurzem zugestanden wurde. Im Islam haben die Braut und ihre Familie keinerlei
Verpflichtung dem Bräutigam ein Geschenk zu machen. In einer muslimischen
Familie ist das Mädchen kein Passivposten. Im Islam wird eine Frau derart
gewürdigt, dass sie kein Geschenk zu geben braucht, um mögliche Ehemänner
anzuziehen. Der Bräutigam muss die Braut mit einem Geschenk ausstatten. Dieses
Geschenk wird als ihr Eigentum betrachtet und weder der Bräutigam oder die
Familie der Braut haben irgendeinen Anteil oder Verfügungsgewalt daran. In
einigen heutigen muslimischen Gesellschaften ist ein Hochzeitsgeschenk von
hunderttausend Dollar in Diamanten nicht unüblich.28 Die Frau behält dieses Geschenk selbst im
Falle einer erfolgten Scheidung. Dem Mann steht keinerlei Anteil am Vermögen
seiner Frau zu, ausgenommen was sie ihm bereitwillig überlässt.29
Der Qur'an hat sich hierüber ziemlich deutlich ausgedrückt:
"Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern
etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein
verbrauchen". [4:4]
Das Eigentum und Einkommen der Frau unterliegen vollständig ihrer Kontrolle und
stehen ihrem Eigenverbrauch zu Verfügung und ihr und der Kinder Unterhalt
obliegen alleine dem Ehemann.30 Ohne Rücksicht auf den Reichtum der
Frau, ist sie nicht verpflichtet zum Familienunterhalt beizutragen, außer aus
freien Stücken. Eheleute beerben einander. Darüber hinaus behält eine
verheiratete Frau ihre unabhängige Persönlichkeit und ihren Familiennamen.31
Ein amerikanischer Richter merkte zu den Rechten der muslimischen Frau
folgendes an: "Ein muslimisches Mädchen mag 10 mal geheiratet haben, aber
ihre Individualität wurde durch keinen ihrer verschiedenen Ehemännern
angetastet. Sie ist ein Sonnenplanet mit eigenem Namen und gesetzlicher
Persönlichkeit." 32
Ehebruch wird in allen Religionen als Sünde verachtet. Die Bibel sieht die
Todesstrafe für den Ehebrecher wie die Ehebrecherin vor (Lev. 20:10). Auch der Islam
bestraft sowohl den Ehebrecher wie die Ehebrecherin (24:2).
Allerdings unterscheidet sich die Definition von Ehebruch im Qur'an von der in
der Bibel. Gemäß dem Qur'an bezieht sich Ehebruch auf eine außereheliche
Beziehung eines verheirateten Mannes oder einer verheirateten Frau. Die Bibel
erachtet nur die außereheliche Beziehung einer Frau als Ehebruch (Leviticus 20:10, Deuteronomy
22:22, Proverbs 6:20-7:27).
"Wenn ein Mann gefunden wird, welcher der Frau eines anderen beischlief,
müssen beide, der Mann der mit ihr schlief und die Frau sterben. Ihr müsst das
Üble ausmerzen aus Israel." (Deut. 22:22).
"Wenn ein Mann Ehebruch mit eines anderen Mannes Frau begeht, müssen der
Ehebrecher und die Ehebrecherin zu Tode gebracht werden." (Lev. 20:10).
Gemäß biblischer Definition wird es als gar kein Verbrechen angesehen, wenn ein
verheirateter Mann mit einer unverheirateten Frau schlief. Der Ehemann, der
eine außereheliche Beziehung zu einer unverheirateten Frau unterhält, ist kein
Ehebrecher und die unverheiratete Frau, die sich mit ihm einlässt, keine
Ehebrecherin. Kurz um, Ehebruch ist jeder unerlaubte Geschlechtsverkehr, bei
welchem eine verheiratete Frau involviert ist. Die außereheliche Affäre eines
verheirateten Mannes ist in der Bibel nicht an sich ein Vergehen. Warum gibt es
diesen doppelten moralischen Maßstab? Laut der Encyclopaedia
Judaica, wurde die Frau als Eigentum des Mannes
betrachtet und Ehebruch als eine Verletzung der ihm exklusiv zustehenden
Verfügungsrechte über sie; die Frau als Eigentum des Mannes hatte keine
gleichen Rechte über ihn.15 Das bedeutet, dass ein Mann, der
außerehelichen Geschlechtsverkehr mit einer verheirateten Frau hatte, dafür
bestraft wurde, weil er das Eigentumsrecht eines anderen Mannes verletzt hatte.
Wenn ein verheirateter Mann im heutigen Israel außerehelich mit einer
unverheirateten Frau geschlechtlich verkehrt, werden seine daraus
hervorgehenden Kinder als ehelich angesehen. Wenn hingegen eine verheiratete
Frau eine entsprechende Beziehung zu einem anderen Mann hat, egal ob dieser
verheiratet ist oder nicht, werden ihre Kinder als nicht nur unehelich, sondern
als Bastarde angesehen und ihnen ist es nicht erlaubt andere Juden zu heiraten
außer Konvertiten oder andere Bastarde. Diese Auflage reicht bis ins zehnte
Glied ihrer Nachkommen bis die Schande des Ehebruchs vermutlich getilgt ist.16
Der Qur'an hingegen hat die Frau niemals als Eigentum irgendeines Mannes
angesehen. Der Qur'an beschreibt beredt die Beziehung zwischen Eheleuten:
" Und unter Seinen Zeichen ist dies, dass Er Gattinnen für euch aus euch
selber schuf, auf dass ihr Frieden bei ihnen finden möget; und Er hat Liebe und
Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Hierin liegen wahrlich Zeichen für ein
Volk, das nachdenkt." [30:21]
Gemäß der Bibel hat ein Mann jeden Eid einzulösen, welchen er Gott gegeben hat.
Er darf sein Wort nicht brechen. Hingegen ist der Schwur einer Frau nicht
unbedingt bindend für sie. Er muss von ihrem Vater, wenn sie in seinem Haus
lebt und von ihrem Ehemann, wenn sie verheiratet ist, genehmigt werden. Wenn
ein Vater oder Ehemann den Schwur seiner Tochter oder Ehefrau nicht billigt,
werden alle ihre Eide und Schwüre null und nichtig:
"Doch wenn ihr Vater davon hört und es ihr verbietet, keine ihrer Eide und
Schwüre mit welchen sie sich verpflichtete bleiben gültig … Ihr Ehemann mag sie
gutheißen oder aufheben Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein
Gelübde auf ihr oder hat sie unbedacht etwas versprochen, durch das sie sich
gebunden hat, und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt
ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie sich auferlegt hat. Wenn aber ihr
Mann ihr's verwehrt an dem Tage, da er's hört, so macht er sie ihres Gelübdes
ledig, das auf ihr liegt, und ihres unbedachten Versprechens, durch das sie
sich gebunden hat" (4 Moses 30:2-15)
Warum ist das so, dass das Wort einer Frau grundsätzlich nichts gilt? Die
Antwort ist einfach: Weil sie Eigentum des Vaters ist oder das ihres Ehemanns
nach einer Heirat. Die väterliche Kontrolle über seine Tochter war absolute und
ging soweit, dass er sie verkaufen konnte, so er dies wünschte! Es wird in den
Schriften der Rabbiner darauf hingewiesen, dass: "Der Mann darf seine
Tochter verkaufen, doch die Frau darf ihre Tochter nicht verkaufen; der Mann
darf seine Tochter verloben, eine Frau darf ihre Tochter nicht verloben." 17
Die Texte der Rabbiner verweisen auch darauf, dass die Heirat die Übertragung
der Verfügungsgewalt vom Vater auf den Ehemann bedeutet: " Verlobung, eine
Frau als geheiligtes Eigentum der Hand des Ehemannes überschreiben …"
Somit ist klar, dass eine Frau als Eigentum von jemand anders, keinerlei
verbindliche Versprechen abgeben darf, welche nicht die Billigung ihres
Eigentümers haben.
Bemerkenswert ist, dass diese biblischen Vorschreibungen bezüglich der Eide der
Frauen negative Auswirkungen auf die jüdisch-christlichen Frauen bis in die
Anfänge des zwanzigsten Jahrhunderts hatten. Eine verheiratete Frau hatte in
der westlichen Welt keinen gesetzlichen Status. Keine ihrer Handlungen hatte
irgendeine rechtliche Verbindlichkeit. Ihr Ehemann konnte jeden Vertrag, jeden
Handel oder Kauf den sie getätigt hatte rückgängig machen. Frauen im Westen
(das größte Stück des jüdisch-christlichen Erbes) wurde es nicht ermöglicht
einen rechtsverbindlichen Vertrag zu schließen, denn sie waren praktisch
Eigentum von jemand anderem. Aufgrund der biblischen Haltung bezüglich ihres
Verhältnisses zu ihren Vätern und Ehemännern, mussten westliche Frauen ca. 2000
Jahre lang leiden- 18
Im Islam ist jeder Eid eines Muslims, sei er männlich oder weiblich für ihn/sie
bindend. Niemand hat die Macht den Schwur eines anderen aufzulösen. Im Falle
der Uneinlösbarkeit eines heiligen Eides muss wie im Qur'an angezeigt
vorgegangen werden:
"Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden nicht zur
Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch für das
Rechenschaft fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür sei
dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im
Durchschnitt speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer
es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne für eure
Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure Eide. So macht euch Allah
Seine Zeichen klar, auf dass ihr dankbar sein möget. [5:89]"
Die männlichen und weiblichen Zeitgenossen des Propheten Muhammad pflegten
ihren Gefolgschaftseid persönlich ihm gegenüber
abzugeben. Frauen, genauso wie die Männer kamen unabhängig zu ihm und legten
den Eid ab:
"O Prophet! Wenn gläubige Frauen zu dir kommen und dir den Treueeid leisten, dass sie Allah nichts zur Seite stellen,
und dass sie weder stehlen noch Unzucht begehen, noch ihre Kinder töten, noch
Untreue begehen zwischen ihren Händen und Beinen, die sie selbst wissentlich
ersonnen haben, noch dir ungehorsam sein werden in dem, was rechtens ist, dann
nimm ihren Treueeid an und bitte Allah um Vergebung
für sie. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig." [60:12]
Ein Mann konnte nicht anstatt seiner Tochter oder Frau einen Eid ablegen, noch
konnte ein Mann den Schwur irgendeiner seiner weiblichen Verwandten aufheben.
Die drei Religionen teilen den starken Glauben an die Wichtigkeit von Ehe und
Familienleben. Sie stimmen auch mit dem Mann als Haushaltsvorstand überein
Die drei Religionen teilen den unerschütterlichen Glauben an die Wichtigkeit
von Ehe- und Familienleben. Auch sind sie einig, was den Mann als
Haushaltsvorstand betrifft. Dennoch bestehen eklatante Unterschiede darin, wie
weit diese Vorstandsrechte reichen. Die jüdisch-christliche Tradition, ganz
anders wie der Islam, lässt sie praktisch bis zur Verfügungsgewalt über die
Ehefrau als Eigentum reichen.
Die jüdische Tradition der Rolle des Ehemannes gegenüber seiner Frau, stammt
von der Vorstellung, dass er sie besitzt, wie er einen Sklaven besitzt. 19
Diese Auffassung sind der Grund hinter den Doppelstandards bei Ehebruch und der
Möglichkeit des Mannes die Eide seiner Frau aufzulösen. Diese Auffassungen sind
auch dafür verantwortlich, dass man der Frau jegliche Verfügungsgewalt über ihr
eigenes Vermögen oder ihre Einkünfte vorenthielt. Im Moment der Heirat verlor
ein jüdisches Mädchen die gesamte Kontrolle über ihr Eigentum und ihre
Einkünfte an ihren Mann. Jüdische Rabbiner behaupten, dass des Ehemanns
Verfügungsgewalt über das Eigentum der Frau, quasi eine Draufgabe auf sein
Eigentumsrecht über sie selbst darstellt: "Wenn jemand in den Besitz einer
Frau gekommen ist, folgt nicht daraus, dass er ebenfalls in den Besitz ihres Eigentums
gelangen sollte?" "Da jemand eine Frau erworben hat, sollte er
dadurch nicht auch ihren Besitz erwerben?" 20 Auf diese Weise verursachte die Heirat
für die reichste Frau völlige Mittellosigkeit. Der Talmud beschreibt die
finanzielle Situation einer Ehefrau wie folgt:
"Wie kann eine Frau irgendetwas besitzen; was immer ihr gehört, gehört
ihrem Mann. Was immer ihm gehört, gehört ihm und was ihr gehört, gehört auch
ihm… Ihre Einkünfte und was sie auf der Straße findet, gehört ebenfalls ihm.
Der Hausrat und selbst die Brotkrümel auf dem Tisch gehören ihm. Sollte sie
einen Gast nach Hause einladen und ihn bewirten, wäre dies Diebstahl an ihrem
Mann … (San. 71a, Git. 62a)
Die Tatsache ist, dass das Eigentum einer jüdischen Frau Heiratskandidaten
anziehen sollte. Eine jüdische Familie überschrieb der Tochter einen Teil des
väterlichen Besitzes, welches im Falle einer Heirat als Mitgift diente. Es war
diese Mitgift, welche die jüdischen Töchter zur unwillkommenen Last für ihre
Väter werden ließ. Der Vater musste eine Tochter über Jahre hin großziehen und
dann die Hochzeit für sie vorbereiten, indem er eine großzügige Mitgift
bereitstellte. So war ein Mädchen für ihre Familie kein Gewinn, sondern ein
Negativposten. 21 Diese Verbindlichkeit erklärt, warum die Geburt
einer Tochter in der alten jüdischen Gesellschaft nicht mit Freude gefeiert
wurde (siehe Kapitel "Schändliche Tochter"). Die Mitgift war das
Hochzeitsgeschenk welches dem Bräutigam überschrieben wurde. Der Ehemann war
der praktische Eigentümer der Mitgift, durfte sie allerdings nicht verkaufen.
Die Braut verlor ab der Verheiratung jegliche Kontrolle über ihre Mitgift.
Darüber hinaus wurde von ihr die Ausübung eines Berufes erwartet, dessen
Einkünfte an den Mann gingen, als Ausgleich für ihren Unterhalt, für welchen
aufzukommen seine Pflicht war. Sie konnte nur in zwei Fällen wieder in den
Besitz ihres Eigentums gelangen: Scheidung oder Tod des Gatten. Sollte sie
zuerst sterben, erbte der Ehemann ihr Vermögen. Im Falle des Todes des
Ehemannes konnte die Frau ihr voreheliches Vermögen zurückbekommen, war jedoch
nicht erbberechtigt am Vermögen ihres verstorbenen Mannes. Es muss hinzugefügt
werden, dass auch der Bräutigam verpflichtet war der Braut ein
Hochzeitsgeschenk zu überreichen, doch gleichwohl war er wieder der praktische
Besitzer so lange sie verheiratet waren. 22
Bis vor kurzem folgte auch das Christentum der gleichen jüdischen Tradition. Im
christlich römischen Reich (nach Konstantin) verlangten sowohl Zivil- wie auch
Kirchenrecht eine Eigentumsübereinkunft als Heiratsanerkennungsbedingung. Die
Familien statteten ihre Töchter mit höherer Mitgift aus, und als Folge wollten
die Männer früher heiraten, wohingegen die Familien die Heirat ihrer Töchter
weiter hinausschoben als es der Brauch gewesen war. 23 Unter
kanonisiertem Recht hatte die Frau nach Annullierung ihrer Ehe Recht auf
Rückerstattung ihrer Mitgift, ausgenommen sie war des Ehebruchs für schuldig
befunden. In diesem Falle verwirkte sie dieses Recht und ihr Eigentum verblieb
in den Händen ihres Ehemannes. 24 Unter kanonisiertem und zivilem
Recht hatte eine verheiratete Frau im christlichen Europa und Amerika ihre
Eigentumsverfügungsrechte bis ins späte neunzehnte und frühe zwanzigste
Jahrhundert verloren gehabt. Zum Beispiel wurden unter englischem Gesetz die
Frauenrechte zusammengestellt und 1632 veröffentlicht. Diese "Rechte"
schlossen mit ein: "Was der Ehemann besitzt gehört ihm. Was die Ehefrau
besitzt gehört ihrem Mann." 25 Die Frau hatte nicht nur ihr
Eigentum bei der Hochzeit verloren, sondern auch ihre Persönlichkeit. Keine
ihrer Handlungen besaß gesetzliche Relevanz. Ihr Mann konnte jedes ihrer
Geschäfte rückgängig machen oder Geschenk zurückfordern, da ihre Handlungen
keinerlei bindende Rechtskraft hatten. Die Person mit welcher sie einen Vertag
hielt, wurde als Gesetzesbrecher angesehen, der an einem Betrug beteiligt war.
Darüber hinaus konnte sie in eigenem Namen weder jemanden verklagen, noch
verklagt werden, auch ihren Ehemann durfte sie nicht verklagen. 26
Eine Frau wurde im Auge des Gesetzes praktisch wie ein Kind behandelt. Die Frau
gehört ganz einfach ihrem Mann und daher hatte sie ihr Eigentum, ihre
gesetzliche persönliche Identität und ihren Familiennamen verloren. 27
Islam hat seit dem siebten Jahrhundert der Frau eine eigenständige
Persönlichkeit zuerkannt, was ihr im christlich-jüdischen Westen bis erst vor
kurzem zugestanden wurde. Im Islam haben die Braut und ihre Familie keinerlei
Verpflichtung dem Bräutigam ein Geschenk zu machen. In einer muslimischen
Familie ist das Mädchen kein Passivposten. Im Islam wird eine Frau derart
gewürdigt, dass sie kein Geschenk zu geben braucht, um mögliche Ehemänner
anzuziehen. Der Bräutigam muss die Braut mit einem Geschenk ausstatten. Dieses
Geschenk wird als ihr Eigentum betrachtet und weder der Bräutigam oder die
Familie der Braut haben irgendeinen Anteil oder Verfügungsgewalt daran. In
einigen heutigen muslimischen Gesellschaften ist ein Hochzeitsgeschenk von
hunderttausend Dollar in Diamanten nicht unüblich. 28 Die Frau behält dieses Geschenk selbst im
Falle einer erfolgten Scheidung. Dem Mann steht keinerlei Anteil am Vermögen
seiner Frau zu, ausgenommen was sie ihm bereitwillig überlässt. 29
Der Qur'an hat sich hierüber ziemlich deutlich ausgedrückt:
"Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern
etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein
verbrauchen". [4:4]
Das Eigentum und Einkommen der Frau unterliegen vollständig ihrer Kontrolle und
stehen ihrem Eigenverbrauch zu Verfügung und ihr und der Kinder Unterhalt
obliegen alleine dem Ehemann.30 Ohne Rücksicht auf den Reichtum der
Frau, ist sie nicht verpflichtet zum Familienunterhalt beizutragen, außer aus
freien Stücken. Eheleute beerben einander. Darüber hinaus behält eine
verheiratete Frau ihre unabhängige Persönlichkeit und ihren Familiennamen.31
Ein amerikanischer Richter merkte zu den Rechten der muslimischen Frau
folgendes an: "Ein muslimisches Mädchen mag 10 mal geheiratet haben, aber
ihre Individualität wurde durch keinen ihrer verschiedenen Ehemännern
angetastet. Sie ist ein Sonnenplanet mit eigenem Namen und gesetzlicher
Persönlichkeit." 32
Die drei Religionen weisen bemerkenswerte Unterschiede in ihren Einstellungen
zur Ehescheidung auf. Das Christentum verabscheut die Scheidung völlig. Das
neue Testament befürwortet einmütig die Unauflöslichkeit der Ehe. Es schreibt
Jesus zu, gesagt zu haben: "Aber ich sage euch, dass jeder der sich von
seiner Frau scheidet, außer wegen ehelicher Untreue, sie dazu zwingt eine
Ehebrecherin zu sein und jeder der eine geschiedene Frau heiratet, verübt
Ehebruch." (Math. 5:32) Dieses kompromisslose Ideal ist, wohl ohne
Zweifel, unrealistisch. Es setzt eine moralische Vollkommenheit menschlicher
Gesellschaften voraus, welche diese niemals erreicht haben. Wenn ein Ehepaar
erkennt, dass ihr Eheleben irreparabel geworden ist, tut ihm das Verbot einer
Scheidung nichts Gutes. Einander übel gesinnte Ehepaare gegen ihren Willen zu
zwingen zusammenzubleiben, ist weder der Sache dienlich noch vernünftig.
Kein Wunder, dass die ganze christliche Welt genötigt ist die Scheidung zu
sanktionieren.
Das Judentum auf der anderen Seite, erlaubt die Scheidung selbst ohne
irgendeinen Grund. Das Alte Testament gibt dem Ehemann das Recht sich von
seiner Frau zu scheiden und sei es, dass sie ihm nicht mehr gefällt:
"Wenn ein Mann eine Frau heiratet, die ihm unlieb wird, weil er etwas
unanständiges an ihr findet, und er schreibt und überreicht ihr den
Scheidungsbrief und weist sie aus dem Haus und sie wird, nachdem sie das Haus
verlassen hat, eines anderen Mannes Frau, und ihr zweiter Mann mag sie nicht
mehr und schreibt und übergibt ihr den Scheidungsbrief und weist sie aus dem
Haus, oder wenn er stirbt, dann darf sie ihr erster Mann, der sie geschieden
hatte, nicht noch einmal heiraten, nachdem sie beschmutzt wurde." (Deut.
24:14).
Dieser obige Vers hat beträchtliche Debatten im Kreis der jüdischen Gelehrten
verursacht, wegen ihrer Uneinigkeit über die Bedeutung der Worte
"unlieb", "unanständig" und "nicht mögen", die
darin vorkommen. Der Talmud zeichnet ihre unterschiedlichen Meinungen auf:
"Die Schule des Shammai hielt es, dass ein Mann
seine Frau nicht scheiden sollte, außer er fand sie sexuellen Fehlverhaltens
schuldig, wohingegen die Schule des Hillel sagte,
dass er sie sogar scheiden konnte, wenn sie ihm bloß eine Tasse zerbrach. Rabbi
Akiba sagt, er könne sie scheiden, und wenn er nur
eine andere Frau findet, die ihm besser gefällt" (Gittin
90a-b).
Das Neue Testament folgt in der Tradition der Meinung des Shammai,
wohingegen die Juden der Meinung der Hilleliten und des R. Akiba
folgen.33 Seit dem die Sicht der Hilleliten die Oberhand gewann,
wurde diese die ungebrochene Tradition jüdischen Rechts, welches dem Ehemann
die Freiheit gibt, selbst ohne jeglichen Grund seine Frau zu scheiden. Das Alte
Testament gibt dem Ehemann nicht nur das Recht der Scheidung von seiner "unliebsamen"
Frau, es erachtet die Scheidung von einer "schlechten" Frau als
Pflicht:
"Eine schlechte Frau bringt Erniedrigung, niedergeschlagene Blicke und ein
wundes Herz. Kraftlose Arme und schlaffe Knie sind jenem Mann, dessen Frau ihn
nicht glücklich zu machen vermag. Die Frau ist der Ursprung der Sünde, und
wegen ihr ist es, dass wir alle sterben müssen. Lass eine leckende Zisterne
nicht tröpfeln oder lass eine schlechte Frau nicht sagen was sie will. Will sie
deine Autorität nicht anerkennen, scheide sie und schicke sie fort." (Ecclesiasticus 25:25).
Der Talmud berichtet über bestimmte, verschiedene Handlungen, welche Ehemänner
verpflichtete sich von ihnen zu scheiden: "Wenn sie auf der Straße aß,
wenn sie gierig auf der Straße trank, wenn sie das Baby auf der Straße säugte,
in jedem dieser Fälle, sagt Rabbi Meir, muss sie ihren Mann verlassen." (Git. 89a). Der Talmud schrieb auch die Scheidung von einer
unfruchtbaren Frau vor (die innerhalb von 10 Jahren kein Kind geboren hatte):
"Unsere Rabbiner lehrten: Wenn ein Mann sich eine Frau nahm und mit ihr
zehn Jahre gelebt hatte und sie kein Kind geboren hatte, muss er sie
scheiden" (Yeb. 64a).
Andererseits können Frauen unter jüdischem Gesetz keine Scheidung einleiten.
Eine jüdische Frau konnte ihre Scheidung vor einem jüdischen Gericht
beantragen, vorausgesetzt sie konnte auf schwerwiegende Gründe verweisen. Sehr
wenige Gründe gab es, welche die Frau zu einem Scheidungsantrag berechtigten.
Diese Gründe sind unter anderen: körperliche Unzulänglichkeit oder Hautkrankheit,
Vernachlässigung der ehelichen Pflichten, usw. Das Gericht kann den Antrag der
Frau unterstützen, doch die Ehe nicht auflösen. Dies ist nur dem Ehemann
möglich, indem er ihr den Scheidungsbrief aushändigt. Das Gericht konnte den
Mann geißeln, zu einer Geldstrafe verurteilen, einsperren und ihn aus der
Gemeinschaft ausschließen, um ihn dazu zu zwingen, den erforderlichen
Scheidungsbrief seiner Frau zu übergeben. Sollte der Ehemann hartnäckig
bleiben, konnte er sich weigern seiner Frau die Scheidung zu erlauben und sie
für alle Zeiten an sich binden. Und noch schlimmer, konnte er sie im Stich
lassen, ohne ihr die Scheidung zu gewähren und sie derart quasi unverheiratet
und ungeschieden zu lassen. Er kann irgendeine andere Frau heiraten oder sogar
mit irgendeiner anderen Frau außerhalb der ehelichen Bande zusammenleben und
Kinder mit ihr haben (im jüdischen Recht gelten diese Kinder als ehelich). Die
verlassene Frau durfte hingegen nicht wieder heiraten, da sie rechtlich noch
als verheiratet galt und somit mit keinem Manne leben konnte, ohne als
Ehebrecherin zu gelten und ihre Kinder aus solcher Verbindung bis ins zehnte
Glied als illegitim galten. Eine Frau in solcher Position wird Agunah (gekettete Frau) genannt.34 In Amerika
gibt heute in etwa 1000 bis 1500 solcher jüdischer Frauen (Agunot;
Pl. von Agunah) und in Israel könnten es an die 16000
sein. Ehemänner können so tausende von Dollars von ihren, in die Falle
geratenen Frauen für eine Scheidung erpressen.35
Der Islam nimmt in der Frage der Ehescheidung den mittleren Standpunkt zwischen
Christentum und Judentum ein. Die Ehe ist ein geheiligter Bund, der nicht
gebrochen werden sollte, außer aus zwingenden Gründen. Eheleute werden
angewiesen, alle Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um Gefahren von ihrer Ehe
abzuwenden und diese abzustellen. Die Scheidung darf nur dann in Betracht
kommen, wenn kein Ausweg mehr besteht. In Kürze, der Islam anerkennt die
Scheidung, doch rät er von ihr in aller Strenge ab. Betrachten wir die
Anerkennung zuerst. Der Islam bestätigt das Recht beider Partner, die eheliche
Gemeinschaft aufzulösen. Der Islam gibt dem Ehemann das Recht zu Talaq (Scheidung). Anders wie im Judentum erlaubt der Islam
der Frau die Scheidung durch Khula'.36 Wenn der Ehemann die Ehe
durch Scheidung auflöst, kann er keine seiner Hochzeitsgaben an die Frau
zurückfordern. Der Qur'an verbietet es den scheidungswilligen Ehemännern
strikt, ihre Hochzeitsgeschenke zurückzunehmen, egal wie teuer sie waren:
"Und wenn ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt
der einen ein Talent (als Brautgabe) gegeben, so nehmt nichts von ihm fort.
Wollt ihr es etwa in Verleumdung und offenbarer Sünde fortnehmen?" [4:20]
Sollte die Frau entscheiden die Ehe zu beenden, kann sie ihre Brautgabe zurückerstatten.
Die Brautgabe in diesem Falle zurückzugeben mag einen fairen Ausgleich dafür
darstellen, dass der Ehemann sie weiterhin in der Zeit aushält, in welcher sie
die Ehe aufzulösen im Begriff steht. Der Qur'an hat die muslimischen Männer
angewiesen, keine Geschenke an die Frau von ihr zurückzufordern, außer in dem
Fall, dass die Frau entschieden hat die Ehe aufzulösen:
"Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in
angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht
erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe)
gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken
Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, dass sie die
Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide
in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken
Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken
Allahs übertritt - das sind diejenigen, die Unrecht tun." [2:229]
Auch kam einst eine Frau zu dem Propheten Muhammad, um die Auflösung ihrer Ehe
zu verlangen und teilte ihm auch mit, dass sie keinerlei Klagen gegen ihren
Mann vorzubringen hätte. Ihr einziges Problem war, dass sie ihn wirklich nicht
so liebte, um mit ihm weiter im gleichen Haushalt leben zu können. "Der
Prophet fragte sie: "Würdest du ihm den Garten (den sie von ihrem Mann als
Brautgabe erhalten hatte) zurückgeben?" Sie sagte: "Ja". Der
Prophet wies dann den Mann an den Garten zurückzunehmen und die Auflösung der Ehe
zu akzeptieren. (Buchari)
In einigen Fällen kann sich eine muslimische Ehefrau aus bestimmten Gründen
gezwungen sehen, die Auflösung der Ehe zu verlangen, obgleich sie die
Fortsetzung der Ehe weiterhin wünscht: Zu diesen Gründen zählen: Grausamkeit des
Ehemannes, grundloses Verlassen, Nichterfüllung ehelicher Pflichten, etc. In
diesen Fällen löst das Gericht die Ehe auf.37
Kurz gesagt, der Islam hat der muslimischen Frau unübertroffene Rechte
zugestanden: sie kann die Ehe durch Khula' beenden
und sie kann auf Scheidung klagen. Eine muslimische Frau kann niemals durch
einen widerspenstigen Ehemann angekettet werden. Es waren diese Rechte, welche
die jüdischen Frauen in den frühen islamischen Gesellschaften des siebten
Jahrhunderts anzog und sie über die muslimischen Gerichte die Scheidungsbriefe
von ihren Ehemännern zu erlangen trachteten. Die Rabbiner erklärten diese
Briefe für null und nichtig. Um diese Praxis zu beenden erließen die Rabbiner
neue Rechte und Privilegien für die jüdische Frau, um damit den Ansturm auf die
muslimischen Gerichte abzuschwächen. Den jüdischen Frauen welche in
christlichen Ländern lebten, wurden keinerlei solche Rechte zugestanden und
seit der Einführung des römischen Scheidungsrechtes gab es kein besseres Gesetz
als das jüdische.38
Wollen wir nun sehen, wie der Islam von der Scheidung abhält. Der Prophet des
Islams sagte den Gläubigen:
"unter den erlaubten Handlungen,
ist die Scheidung die Gott am verhassteste.“ (Abu Dawood).
Ein muslimischer Mann sollte seine Frau nicht scheiden, nur weil er sie nicht
mag. Der Qur'an weist die muslimischen Männer an, zärtlich zu ihren Frauen zu
sein, selbst bei lauwarmen oder Gefühlen der Abneigung:
"Verkehrt in Zärtlichkeit und Gleichheit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu
gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah
reiches Gut gelegt hat." [4:19]
Der Prophet Muhammad gab eine ähnliche Anweisung:
"Ein gläubiger Mann darf eine gläubige Frau nicht hassen. Wenn er ein
Verhalten an ihr nicht mag, so mag er ein anderes dafür." (Muslim).
Der Prophet hatte auch betont, dass die besten Muslime jene seien, die am
besten zu ihren Frauen sind:
"Die Gläubigen mit dem vollkommensten Glauben sind jene welchen den besten
Charakter haben und am besten zu ihren Frauen sind." (Tirmidthi).
Dennoch ist der Islam eine praktische Religion und anerkennt, dass es Umstände
gibt, durch welche eine Ehe an den Rand des Zusammenbruchs gerät. In solchen
Fällen sind nette Ermahnungen oder Selbstbeherrschung keine gangbare Lösung.
Was also in solch einer Situation tun? Der Qur'an bietet dem Ehepartner
(Mann/Frau) einige praktische Lösungen für den Übeltäter (Mann/Frau) an. Für
den Ehemann, der unter dem Fehlverhalten seiner Frau leidet gibt der Qur'an
folgende vier Arten der angebrachten Reaktion vor:
"… Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet
sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen
sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß. Und wenn ihr einen Bruch zwischen beiden befürchtet, dann sendet einen
Schiedsrichter von seiner Familie und einen Schiedsrichter von ihrer Familie.
Wollen sie sich aussöhnen, so wird Allah Frieden zwischen ihnen stiften.
Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig."
(4:34-35).
Die ersten drei zuerst. Wenn die versagen, sollte die Hilfe der verwandten
Familien gesucht werden. Es sollte im Lichte obigen Verses deutlich sein, dass
das Schlagen der aufsässigen Frau eine zeitlich begrenzte Maßnahme darstellt,
zu der man nur im äußersten Notfall Zuflucht nehmen darf, mit der Hoffnung
damit das üble Tun der Frau abzustellen. Ist dies möglich, hat der Ehemann
unter keinen Umständen das Recht, seine Frau weiter zu behelligen, wie dies
ausdrücklich im Vers auch geschrieben steht. Wenn die Maßnahme nichts genützt
hat, so darf er damit aber auch nicht fortsetzen, sondern die Möglichkeiten
einer, durch die Familien unterstützten Versöhnung, sind auszuloten.
Der Prophet Muhammad hat die muslimischen Ehemänner angewiesen, auf diese
Maßnahme, außer im Extremfall, nicht zurückzugreifen, wie zum Beispiel im Falle
öffentlicher Schandtat der Frau. Selbst
in diesem Fall hat die Bestrafung leicht auszufallen und wenn die Frau davon
ablässt, ist es dem Manne nicht mehr weiter gestattet die Frau zu belästigen:
"Im Falle der Schuld offenkundiger Schändlichkeit, könnt ihr sie im Bett
alleine lassen und sie leicht züchtigen. Sind sie euch dann wieder gehorsam, so
sucht sie nicht weiter zu belästigen" (Tirmidthi)
Darüber hinaus hat der Prophet jegliches ungebührliche Schlagen verdammt.
Einige muslimische Frauen beklagten sich bei ihm über ihre schlagenden
Ehemänner. Dazu stellte der Prophet unmissverständlich fest:
"Jene die (ihre Frauen) schlagen, sind nicht die besten unter euch"
(Abu Dawood).
An diesem Punkt sollte man sich erinnern, dass der Prophet auch gesagt hatte:
"Der beste unter euch ist jener, der am besten zu seiner Familie ist, und
ich bin unter euch am besten zu meiner Familie". (Tirmidthi).
Der Prophet riet einer muslimischen Frau, ihr Name war Fatimah
bint Qais, einen Mann nicht
zu heiraten, denn der war bekannt dafür Frauen zu schlagen:
"Ich ging zum Propheten und sagte: Abu Jahm und Mu'awiah haben um meine Hand angehalten. Der Prophet (riet
ihr und) sagte (als Ratschlag): Was Mu'awiah betrifft
ist er sehr arm und Abu Jahm pflegt Frauen zu
schlagen. (Muslim)
Es soll angemerkt werden, dass der Talmud die Züchtigung der Frau als
Disziplinierungsmaßnahme billigt.39 Der Ehemänner wird nicht auf
Ausnahmefälle, wie offenkundige Schamlosigkeit beschränkt. Er darf seine Frau
schlagen, selbst wenn sie sich weigert, ihre Hausarbeit zu verrichten. Darüber
hinaus wird er nicht auf leichte Züchtigung beschränkt. Ihm ist es gestattet
die Sturheit seiner Frau auch durch die Peitsche oder durch Hungern zu brechen.40
Für die Frau, welche den Bestand ihrer Ehe durch das Missverhalten ihres
Ehemannes bedroht sieht, hält der Qur'an folgenden Rat bereit:
"Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann rohe Behandlung oder
Gleichgültigkeit befürchtet, so soll es keine Sünde für beide sein, wenn sie
sich auf geziemende Art miteinander versöhnen; denn Versöhnung ist
gut...[4:128]"
In diesem Falle wird der Frau empfohlen, die Versöhnung mit ihrem Mann zu
suchen (mit oder ohne Familienunterstützung). Es ist bemerkenswert, dass der
Qur'an der Frau nicht zu den ersten beiden Maßnahmen rät; Enthaltung von
ehelichen Geschlechtverkehr und Schlagen. Der Grund für diese Ungleichheit mag
der Schutz der Frau vor physischen Reaktionen des ohnehin sich schon schlecht
benehmenden Ehemannes sein. Solche eine gewalttätige Reaktion tut sowohl der
Frau wie auch der Ehe mehr Schlechtes als Gutes. Einige Gelehrte haben
vorgeschlagen, dass das Gericht, im Namen der Frau, diese Maßnahmen über den
Ehemann verhängen könnte. Was bedeutet, dass das Gericht zuerst den
rebellischen Ehemann verwarnt, ihm dann das Bett seiner Frau verwehrt und
letztlich ein symbolisches Schlagen vollzieht.41
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Islam Ehepaaren empfiehlt, ihre
Ehe in Tagen der Anfechtung und Spannung zu behüten und aufrechtzuerhalten.
Wenn einer der Partner die Ehe gefährdet, so empfiehlt der Qur'an dem anderen
Partner das äußerst Mögliche und Wirksamste zu unternehmen, um diesen
geheiligten Bund zu retten. Versagen all diese Maßnahmen, erlaubt der Islam den
Eheleuten sich in Frieden und Freundschaft zu trennen.
Übersetzung: Muhammad M. HANEL, Österreich 2003