Vortrag der Schwester Monika Mariam TROSCHL

Thema:
DIE RECHTLICHE SITUATION DES ISLAM IN ÖSTERREICH

 

Bismillahi ar Rahmani ar Rahim, As Salaamu Alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuh!

Zuerst einige geschichtliche Daten:

Schon im 11. JD. Der christlichen Zeitrechnung waren im heutigen Burgenland und Ungarn muslimische Geschäftsleute (oft in direkter Nachbarschaft mit jüdischen Gemeinden) niedergelassen. Das Reichsgesetz von Kaiser KARL IV hat im Jahre 1222 n.Chr. (goldene Bulle) Nichtchristen vom Staatsdienst ausgeschlossen und so mußten die Muslime in folge bis zum 14. JD. Entweder das Land verlassen oder den christlichen Glauben annehmen. Daß Muslime weiterhin vereinzelt ansäßig waren geht aus einer Gedenktafel im burgenländischen Ort LANDSEE hervor, wo auf eine Rechristianisierung hingewiesen wird.

Im Berliner Kongress 1878 wurden von den Vertretern der damaligen Großmächte unter der Teilnahme der Türkei und dem Vorsitz von BISMARK die staatlichen Verhältnisse der Balkanhalbinsel neu geordnet. Dabei wurde BOSNIEN-HERZEGOWINA ÖSTERREICH-UNGARN zugeteilt.
Nun war es notwendig, die Religion der Bosniaken anzuerkennen, was auch per Staatsgesetz im Jahre 1912 (unter Berufung auf das Anerkennungsgesetz von 1874 geschah, und zwar als "Anhänger des Islams nach hanifitischem Ritus". Bosnien stellte einen Teil der Garde zum persönlichen Schutz des Kaisers sowie eine Polizeieinheit, die in Wien stationiert war.
Es existierten Gebetsstätten und der Bau einer Moschee war vorgesehen, vom Kaiser auch finanzielle Unterstützung zugesagt, doch der 1. Weltkrieg machte die Pläne leider zunichte und im sogenannten 3. Reich war die Fremdenfeindlichkeit Bestandteil der "Nationalsozialistischen Ideologie" und eine Weiterführung des Projektes nicht mehr möglich.

Durch die Konstituierung einer oder mehrerer "Islamischer Religionsgemeinden", was im Anerkennungsgesetz von 1912 bereits gesetzlich vorgesehen war, aber nicht bis zur Gründung der Islamischen Religionsgemeinde Wien für Niederösterreich und Burgenland geschehen war, hat sich die einfache Anerkennung in eine "Öffentlich rechtliche Körperschaft", die "ISLAMISCHE GLAUBENSGEMEINSCHAFT IN ÖSTERREICH" gewandelt, die mit ähnlichen Rechten ausgestattet ist, wie die übrigen Glaubens- oder Kultusgemeinschaften bzw. Kirchen.

Es ist jenen Brüder, (federführend waren Dr. SMAIL BALIC und Dr. AHMAD ABDELRAHIMSAI) die sich zusammengefunden haben, um eine Verfassung auszuarbeiten, gelungen, am 2. Mai 1979 die offizielle Anerkennun vom österreichischen Staat zu erwirken und damit den Grundstein zu legen für viele Möglichkeiten.

So ist es möglich, für moslemische Kinder Religionsunterricht zu halten, gesetzlich geregelt im Schulorganisationsgesetz mit einer Vorlage des Lehrplanes für den "Islamischen Religionsunterricht" auch innerhalb des Schulunterrichtsgesetzes. Ferner ist es möglich, in den verschiedenen Bundesländern "Islamische Gemeinden" zu gründen, welche dann dem Schurarat in Wien unterstellt sind, der wiederum direkt dem Staat Österreich verantwortlich für seine Tätigkeiten ist.
In Oberösterreich haben wir die Islamische Religionsgemeinde Linz für Oberösterreich und Salzburg seit dem 8. August 1988; ich selbst bin im Dezember 1988 in den Islam eingetreten.

Die Verfassung der ISLAMISCHEN GLAUBENSGEMINSCHAFT ist so abgefaßt, daß sie den Gesetzen Österreichs entspricht (sonst wäre keine Anerkennung möglich gewesen) und dies bedeutet, daß alle unter den Muslimen anerkannte Rechtsschulen der hanifitischen gleichgestellt sind. (Eine Verfassungsänderung wurde vom Schurarat im Februar 1999 beschlossen.)

Das Recht der freien Religionsausübung ist aber in Österreich für Muslime nur soweit gestattet, daß damit keine Staats- oder Ländergesetze verletzt werden. So ist das Schächten als religiöse Handlung per Verfassungsgesetz erlaubt, da es sich um eine religiöse Vorschrift handelt, aber von den jeweiligen Landesgesetzen (ausser in Wien) laut Tierschutzgesetz wiederum verboten. (In der Zwischenzeit wurde aber auf Grund einer Eingabe an den Verfassungsgerichtshof das islamische Schächten in ganz Österreich generell gestattet)
Ähnlich ist es bei der Einrichtung von "Islamischen Friedhöfen". Ein Friedhof einer Gemeinde ist verpflichtet, für Muslime Gräber zu Verfügung zu stellen. Da aber in Österreich vielfach die Friedhöfe den ansässigen christlichen Kirchengemeinden gehören, so ist es jenen gestattet, konfessionslosen oder -fremden Verstorbenen eine Beerdigung zu untersagen.

Nicht unerwähnt möchte ich auch lassen, daß eine Mehrehe, gültig nach islamischem Recht ebenfalls vom Gesetz nicht anerkannt wird, wenn sie nicht bereits in einem "islamischen" Land legal geschlossen wurde. Die Begründung für die Anerkennung liegt in den Gesetzen des Herkunftslandes und der Staatsbürgerschaft. Ob mit der Annahme der österreichische Staatsbürgerschaft eine Mehrehe aufgelöst werden muß ist nicht geklärt, es gibt dazu keinen bekannten Fall.

In letzter Zeit wurde viel, vor allem auch im deutschen Raum über die Vorteile und Nachteile der offiziellen Anerkennung des ISLAM diskutiert.

Meiner Meinung nach überwiegen letztlich die Vorteile den Nachteilen, so daß die Muslime bestrebt sein sollten eine diesbezügliche Einheit zu erreichen.

Wir Religionslehrer an den öffentlichen Schulen und alle, die im Dienste der ISLAMISCHEN GLAUBENSGEMEINSCHAFT stehen, sind ziemlich einhellig der Auffassung, daß uns Muslimen von Seiten des österreichischen Staates kaum Schwierigkeiten oder Probleme in den Weg gelegt werden, die nicht einer islamisch akzeptablen Lösung zugeführt werden könnten.

Wir bekennen freimütig, daß wir der Auffassung sind, daß die Muslime ihren Glauben in weit größerer Freiheit üben können, als in so manch sogenanntem "islamischen Land".

Im Prinzip liegt es an uns Muslimen ganz allein, welchen Grad an Vollkommenheit des geschwisterlichen Zusammenlebens, der sozialen Einheit oder des intellektuellen Niveaus wir in Österreich erreichen. Ganz gewiß sind diese erwähnten Kriterien maßgeblich dafür, wie weit die Muslime eine gesellschaftlich Akzeptanz unter der österreichischen Bevölkerung erreichen können.

Der Österreicher ist prinzipiell konservativ und leicht geneigt das Fremde abzulehnen.

Doch im aufrichtig gelebten Islam werden alle jene menschlichen Grundwerte zur Entfaltung gebracht, die gleich hohen Stellenwert in den christlichen Gesellschaften einnehmen, aber zum Leidwesen vieler abgewertet und durch moderne Neuerungen ersetzt werden.

Es bestünde daher eine große Chance für die Muslime darin, die Grundwerte des Islam in reiner Form beispielgebend darzustellen, um von den Einheimischen mit Respekt und sogar ein wenig Neid angesehen zu werden. Denn das gute Beispiel ist die weit bessere DAWA (Verkündigung) als große Worte, die durch die Praxis in keinster Weise abgedeckt sind.

Der Islam realisiert eine Staatsform der Einheit und Einigkeit, selbst hinter einem Führer, dessen Aussehn einer "vertrockneten Rosine" gleicht oder einem "unausgeglichenen" Herrscher, solange er das Gebet aufrecht erhält.

Die Vielheit der Meinungen wird erst dann ein Segen für die Gemeinschaft, wenn sie in EINER Gesellschaft frei und um des Gewinns des Wohlgefallen Allahs zum Ausdruck kommen, nicht aber, wenn sie egozentrisch und wichigtuerisch als allein seligmachend mit Gewalt durchgesetzt werden wollen.

Ich wünsche daher uns Muslimen in Österreich noch viel Geduld miteinander auf daß wir aus gutem Grund und auf gutem Boden die Schönheit unseres Glaubens miteinander entwickeln und zum Ausdruck bringen. Dies zum Wohlgefallen Allahs und als schönes Beispiel für SEINE Schöpfung.

Ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit und verabschiede mich mit

As Salaamu Alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuh!