Bestätigung durch Verwaltungsgerichtshof
Wien(der Standart/apa)- Pragmatisierung schützt vor Strafe nicht: Diese Erfahrung musste nun ein Berufsschuloberlehrer in Wien machen, der - laut Zeugen - des öfteren Schüler ausländischer Herkunft beschimpft hatte. Ein Vorfall am 22. November 1995 führte zu seiner Entlassung, die nun vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) als gerechtfertigt beurteilt wurde.
Es war während der zweiten und dritten Einheit des Laborunterrichts, als der Beschuldigte wieder einmal ausfällig wurde. "Es, mit Eicherer scheiß-balkanesischen Moral", "Wenn i a Puffn in der Hand hätt', wa i der Erste, der Euch daschießen tät" und "Ihr seids nur zu Besuch da, Ihr derfats ned amoi scheißn geh" soll der jahrzehntelang im Dienst stehende Lehrer unter anderem zu einigen Schülern gesagt haben. Gemäß Paragraf 70 Abs. 1 Zif. 4 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes wurde daraufhin die Disziplinarstrafe der Entlassung des Beschuldigten ausgesprochen.
Herabwürdigendes Verhalten
Der vom Lehrer dagegen angerufene VwGH bestätigte diese Entscheidung.
"Ausländerfeindliche Äußerungen eines Lehrers, Beschimpfungen
der (ausländischen) Schüler stellen in dieser Hinsicht ein herabwürdigendes
Verhalten gegen Schüler mit ausländischer Muttersprache und einen
schwer
wiegenden Vertrauensbruch gegenüber dem Dienstgeber dar, der geeignet
ist, diesen Lehrer des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen
zu lassen", begründete die Höchstinstanz das Urteil.
Der beschuldigte Lehrer sah sich in der Beschwerde ungerecht behandelt: So etwas sei "nur" ein einziges Mal vorgekommen. Außerdem entschuldigte er sich damit, dass die Schüler schließlich Lehrlinge seien und auf den Baustellen ein rauer Umgangston herrsche.
All das genügte dem VwGH nicht. Ob derartige Beschimpfungen einmal
oder mehrmals vorgekommen seien, sei "für sich genommen noch nicht
entscheidend, kann doch ein einmaliger derartiger Vorfall im konkreten
Einzelfall bereits einen zur Unwürdigkeit als Lehrer führenden
Charaktermangel hinreichend dartun".
information von Levent Ötztürk---Juli 2000