----- Original Message -----

From: "Maureen Trachsel" <

o: "M.M.Hanel" <m.hanel@gmail.com

Sent: Wednesday, June 24, 2009 8:08 PM

Subject: Re: VIOZ-Homepage Feedback Info

 

 Ich danke Ihnen, dass sie mir geantwortet haben. Mir ist sehr wichtig, dass ich viele Sichten  und Informationen habe. Damit ich eine sachliche und faire Arbeit schreiben kann. Wie Sie anhand der Fragen merken werden, habe ich mich auf das Thema Frau fixiert. Ich schicke voraus, dass ich mich mittlerweile recht ausgiebig mit verschiedenen Regelungen der Scharia über diverse Lebensbereiche informiert habe. Mich beschäftigen insbesondere die nachstehenden Themen:
 
 Fragen:
 
 Bekleidung der islamischen Frau
 
 • Mir ist aufgefallen, dass in der Schweiz immer mehr jüngere Mädchen Kopftücher tragen. Meines Wissens müssen die Mädchen schon im Alter von  sieben bis acht Jahren ein Kopftuch tragen, ist das korrekt?

 

Nach islamischer Auffassung, sollen Frauen (also weibliche Wesen, welche in die Menstruationsphase eingetreten sind und somit in die Lage versetzt wurden, Leben weiter zu geben) ihre Reize in der Öffentlichkeit nicht mehr zur Schau stellen.

Die Haare, als sekundäre weibliche Geschlechtsmerkmale zählen zu diesen Reizen. Auch wenn die Zeit der Pubertät immer früher eintritt, scheint es mir doch eher die Ausnahme, denn die Regel zu sein, dass mit sieben oder acht Jahren die Geschlechtsreife eingetreten wäre. Allerdings ist es durchaus zulässiger Teil islamischer Schamerziehung die Mädchen, welche da auch gerne mitmachen, auch schon früher eine Kopfbedeckung tragen zu lassen.



 • Stimmt es, dass Mädchen ohne Kopftuch nicht so respektiert wie jene mit und weshalb?

 

So unangebracht die Gepflogenheit ist, Mädchen mit Kopftuch als zurückgeblieben oder unterdrückt anzusehen, so unangebracht ist es auch einem Mädchen ohne Kopftuch weniger Respekt entgegenzubringen.

Respekt ist nicht von irgendwelchen korrekt oder nicht korrekt wahrgenommenen Äußerlichkeiten abhängig zu machen, sondern eine Pflicht, welche den Muslimen vorgeschrieben ist, jedem anderen Menschen grundsätzlich entgegenzubringen.

Aus muslimischer Sicht lautet die Frage:
"Warum werden Mädchen mit Kopftuch nicht die gleichen Chancen eingeräumt, wie Mädchen ohne Kopftuch?"

 
 
 • Werden die Mädchen die kein Kopftuch tragen von ihren Verwandten unter Druck gesetzt?

 

Dies ist nicht ganz auszuschließen. Solches Vorgehen ist aber keines, welche die schweizerische muslimische Gemeinschaft im Allgemeinen als islamisch vorbildlich erachtet.

Ganz gewiss gibt es Mädchen die ein Kopftuch tragen und deswegen unter Druck gesetzt werden.
 


 • Wie ist das in islamischen Ländern? Ab wann sollen/müssen die Mädchen einen Schleier tragen?

 

Welche Länder meinen sie mit islamischen Ländern?

In der Islamischen Republik Iran gibt es staatlich verordnete und durchgesetzte Bekleidungsvorschriften (siehe oben, ab dem Einsetzen der Pubertät).

In der Islamischen Republik Pakistan gibt es keine staatlich verordnete und durchgesetzte Bekleidungsvorschriften.

 

Die Welt ist nicht so einfach in schwarz und weiß, richtig und falsch zu teilen! Dinge sind ein wenig komplexer, als dass sie durch eine polarisierende Weltsicht halbwegs korrekt erfasst werden könnten.
 
 • Wie werden die Bekleidungsvorschriften im Islam begründet und welche gelten für den Mann / die Frau?

 

Alle Vorschriften, nicht nur die Bekleidungsvorschriften werden durch die entsprechenden Textaussagen der primären Rechtsquellen – also in erster Linie Qur'an und Sunna - gleicherweise für Mann wie für Frau begründet.


 
 • Wo ist dies festgehalten?

Siehe oben.


 
 • Was ist ausschlaggebend für das Tragen einer Burka/Tschador?

Ein sehr spezielles Islamverständnis und ein sehr begrenzter lokaler Brauch.

 

 
 Erbrecht:
 
 • Die erbrechtlichen Regelungen in der Scharia geben in der Westwelt ziemlich zu reden. Warum steht der Frau nur ein Drittel des Erbes zu?

 

Qur'anische Vorschriften werden von Muslimen grundsätzlich unhinterfragt befolgt.

Wenn man aber die Sinnhaftigkeit nun dieser speziellen Regelung hinterfragt (was ja ganz und gar nicht verboten ist, sondern befürwortet wird), kommt man auf folgende Antwort.

Der (Ehe)Frau sind keinerlei finanzielle Verpflichtungen in Hinblick auf die Kosten für den gemeinsamen Haushalt oder für die Versorgung der eigenen oder einer anderen Person (auch gegenüber den eigenen Kindern nicht) auferlegt. Diese Verpflichtung kommt einzig und alleine dem Ehemann zu.

Zusätzlich ist die Frau auch nicht verpflichtet, selbstständig erworbenen Besitz oder Ererbtes oder Mitgebrachtes in das gemeinsame eheliche Vermögen einzubringen, sondern bleibt alleinige Verfügungsberechtigte darüber. Der Mann hingegen, ich wiederhole, ist mit seinem Vermögen alleine verantwortlich für den Unterhalt der Familie und der Befriedigung aller Bedürfnisse der Ehefrau.

 

 
 • Was halten Sie davon, dass Knaben doppelt so viel wie Mädchen erben?

 

Siehe oben. Dazu ist noch zu sagen, dass es jedem Menschen freigestellt ist, sein Vermögen noch zu Lebzeiten an wen auch immer zu vergeben oder zu verteilen und niemand hat das Recht, wäre der Begünstigte eine Ehefrau (die z.B. vom eigenen Vater oder Schwiegervater ein Zuwendung bekommen hätte) ihr diese Zuwendungen abzufordern. 

 

Und zusätzlich bringe ich zur Anmerkung:

Gleicher Verdienst für gleiche Leistung ist im Islam schon seit 1400 Jahren selbstverständlich. In der Schweiz (und übrigens auf der GANZEN WELT!) - so liest man in den Medien - heute noch nicht oder eben nicht mehr!

 

Und begehrt nicht das, womit Allah die einen von euch vor den anderen ausgezeichnet hat. Die Männer sollen ihren Anteil nach ihrem Verdienst erhalten, und die Frauen sollen ihren Anteil nach ihrem Verdienst erhalten. Und bittet Allah um Seine Huld. Wahrlich, Allah hat vollkommene Kenntnis von allen Dingen. (Qur'an 4:32)


 
 Eherecht
 
 • Ist es nicht unfair, wenn Männer mehrere Ehefrauen haben dürfen?

 

Nein, es ist nicht unfair, wenn es aus bestimmten demographischen Gründen mehr Frauen als Männer gibt und der Gesellschaft nur die Wahl bleibt, zwischen: ein Mann sorgt für mehrere Frauen oder einige Frauen haben ohne Ehemann zu bleiben oder rechtlich angetraute Ehefrau und außereheliche Geliebte konkurrieren einander, wobei nicht nur die Geliebte einen schlechteren rechtlichen Stand einzunehmen hat (siehe Erbrecht, etc.) sondern auch noch andere, zur Genüge negative soziale Effekte Platz greifen.

 

Unfair ist es dann, wenn der Ehemann nicht sein Äußerstes gibt, in aller Gerechtigkeit und Billigkeit mit seinen Ehefrauen zu verfahren. Doch Gott der Allmächtige warnt die Menschen (Männer) und sagt dazu:

 

"Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden. (Qur'an: 4:3)

Und ihr könnt zwischen den Frauen keine Gerechtigkeit üben, so sehr ihr es auch wünschen möget. Aber neigt euch nicht gänzlich (einer) zu, so dass ihr die andere gleichsam in der Schwebe lasst. Und wenn ihr es wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig. (Qur'an: 4:129)


 
 • Warum dürfen Männer Jüdinnen, Christinnen und weitere andere Religionszugehörige heiraten? Und Frauen ausschließlich Muslime?

 

Weil dadurch die Integrität der Religion der Frauen eher gewährleistet ist.

Muslime sind verpflichtet, die Religion der jüdischen oder christlichen Frau als offenbarte Religion vom Ein- und Einzigen Gott anzuerkennen. Auch genießen alle Propheten dieser beiden Religionen ungeteilte Wertschätzung von Seiten der Muslime.

Umgekehrt ist dies leider - wie Sie nur allzu gut wissen - nicht der Fall. Dies gilt für den Islam als anerkannte Religion an sich, wie auch für die Person Muhammad, als tatsächlichen Gesandten und Propheten jenes Gottes, welchen die Juden und/oder die Christen den "ihren" nennen.

 

Und die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen Beschützer: Sie gebieten das Gute und verbieten das Böse und verrichten das Gebet und entrichten die Zakah und gehorchen Allah und Seinem Gesandten. Sie sind es, derer Allah Sich erbarmen wird. Wahrlich, Allah ist Erhaben, Allweise. (Qur'an: 9:71)


 
 Mutterschaft
 
 • „Eine Matte in einem Winkel des Hauses ist besser als eine Frau die nicht gebiert.“ Dies wirkt sehr herablassend. Oder ist dieses Zitat anders gemeint?

 

Ich kenne dieses Zitat nicht. Wo haben Sie es her?
 
 Zeugenrecht
 
 • Können Sie es nachvollziehen, dass eine Frauen Zeugenaussage halb so viel zählt wie die eines Mannes?

 

Natürlich ist dies nachzuvollziehen, wenn man den historischen Hintergrund berücksichtigt, in welchem dieser Vers offenbart wurde und wenn man die Absicht hinter dieser Offenbarung zur Kenntnis nimmt, die ja ganz offensichtlich zum Ausdruck kommt. Es geht hier um geschäftliche, finanzielle Transaktionen. Und zur damaligen Zeit waren Frauen im Allgemeinen in diesen Dingen nicht so bewandert. Ausnahmen bestätigen die Regel (die Ehefrau des Propheten war eine sehr erfolgreiche Geschäftsfrau und ich denke, dass kein Muslim auf die Idee käme, der Prophet hätte ihrem Wort keinen Glauben geschenkt).

 

O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und laßt zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben - (seien es) große oder kleine (Beträge) - bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Allah und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah. Und Allah lehrt euch, und Allah ist über alles kundig.[2:282]

 


 
 Strafrecht
 
 • Ist es wahr, dass man als ehemaliger Muslim gesteinigt wird? Können Sie das nachvollziehen?

 

Nein, es ist nicht wahr, dass man als ehemaliger Muslim gesteinigt wird. Ich selbst habe in zuständiger und verantwortlicher Position schon vor mehr als 10 Jahren einige offizielle, staatlich anerkannte Austrittserklärungen von Muslimen zur Bearbeitung zugestellt bekommen.

Und soweit mir bekannt ist, erfreuen sich alle diese Personen bester Gesundheit und leben ihr Leben völlig frei und unbehelligt.

Ja, es ist wahr, dass nicht nur der "Heilige Stefanus" gesteinigt wurde, sondern dies auch in Gesellschaften noch vorkommt, welche als ihre Religion den Islam angeben.

Was Sie mit "nachvollziehen" meinen, ist mir nicht eindeutig klar.


 
 Gemäss Sure 5 Vers 38 „ Und hackt dem Dieb und der Diebin die Hände ab.“ werden einem Dieb die Hände abgehackt. Heisst dies, dass man wegen einem Fehler schon so hart bestraft wird?

 

Auch dieser Vers muss im gesamtreligiösen, sozialen und historischen Kontext verstanden werden. Dazu sollte man z.B. unter anderem wissen, dass diese drakonische Strafe im Osmanischen Reich über Jahrhunderte nicht einmal ein Dutzend mal exekutiert wurde, resp. zur Anwendung gebracht werden musste.

Und der Sinn einer in Aussicht gestellten effektiven Strafe besteht ja darin, möglichst NIE exekutiert werden zu müssen.

 
 • Nach welchem Prinzip geht das Strafrecht in der Scharia?

 

Nach dem Prinzip der Gerechtigkeit.


 
 Andere Fragen
 • Gilt die Frau in dem Koran und der Sunna als gleichberechtigt?

 

Diese Frage ist hier im Ablauf zu eigenwillig und verkürzt gestellt, um kurz und korrekt beantwortet zu werden. Es wäre besser Sie fragen nach den korrekten Bedeutungen jener Textstellen, die Sie veranlassen, das Gegenteil zu denken. Denn gleich, das ist ja wohl ziemlich selbstverständlich, ist bei relativ Ungleichem nicht oder kaum absolut gleich. Und selbstverständlich werden Frauen nicht nur auf einem sinkenden Schiff bevorzugt behandelt und dürfen als erstes die Rettungsboote besteigen. Ungerechtigkeit gegen die Männer?

Höfliches, zuvorkommendes Betragen gegenüber Frauen ist eine zutiefst islamische Tugend. Leider ist einzugestehen, dass wir in einer Zeit leben, in welcher Tugenden und schöne Normen weltweit (zum Teil ganz bewusst) einem extremen Werteverlust ausgesetzt sind und werden.

Wussten Sie, dass z.B. die mittelalterliche Liebeslyrik, der Minnedienst der Troubadoure maßgeblich aus dem islamischen Raum initiiert und inspiriert wurde?

 

Siehe schon z.B. oben:

Und die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen Beschützer: Sie gebieten das Gute und verbieten das Böse und verrichten das Gebet und entrichten die Zakah und gehorchen Allah und Seinem Gesandten. Sie sind es, derer Allah Sich erbarmen wird. Wahrlich, Allah ist Erhaben, Allweise. [9:71]

 

Und begehrt nicht das, womit Allah die einen von euch vor den anderen ausgezeichnet hat. Die Männer sollen ihren Anteil nach ihrem Verdienst erhalten, und die Frauen sollen ihren Anteil nach ihrem Verdienst erhalten. Und bittet Allah um Seine Huld. Wahrlich, Allah hat vollkommene Kenntnis von allen Dingen. [4:32]

 
 
 • Wird die Frau auch gleichbehandelt wie der Mann?

 

Da bleibt mir als Mensch und Muslim, der in der heutigen Zeit lebt und diese auch kennt, nur mit John Lennon zu antworten:

"Woman is the nigger of the world."

 

Eine beschämende Sache für Juden, Christen, Muslime, Atheisten und alle anderen - ja die ganze Menschheit!
 
 • Wird die Frau in der Scharia gleichbehandelt?

 

Auch diese Frage scheint an dieser Stelle nicht mehr richtig formuliert und platziert.

Natürlich wird ein Mensch der schwanger werden kann und schwanger ist, anders behandelt wie ein Mensch der nicht schwanger werden kann und auch nicht ist.

Auch über das Erbrecht haben wir schon gesprochen und die Zeugenschaft bei bestimmten finanziellen Angelegenheiten.

 

Auch im modernen, westlichen Scheidungsrecht säkularer Staaten wird doch definitiv die Frau bevorzugt vor dem Mann behandelt - das bedeutet nun was?

Im gelebten Arbeitsrecht hat sich auch im modernen Westen noch nicht gleicher Lohn für gleiche Arbeit durchgesetzt (leider auch nicht im Osten) - die SCHARIA allerdings schriebe die Gleichbehandlung vor.

Frauenhandel und Prostitution sind eine der einträglichsten Geschäfte nicht nur im ("christlichen"?) Westen. Auch (das "buddhistische"?) Asien ist beträchtlich in diesem, offensichtlich sehr lukrativen Geschäftszweig tätig.

 

Lassen Sie mich nun nur noch anmerken, dass die Verbrechen an der Menschlichkeit, wurden/werden diese nun in Ländern verübt, die mehrheitlich von Mitgliedern der einen oder anderen Religionsgesellschaft bewohnt werden … und dies geschieht wahrlich über jedes Maß und jedes Gebühr … doch nicht der Religion angelastet werden dürfen.

Ein informierter, gebildeter Mensch muss doch (oder wenigstens sollte letztlich) zur Erkenntnis gelangen, dass ALLE Religionen – ohne Ausnahme - gestiftet wurden, um diesem üblen Hang des Menschen, sich dem Schlechten hinzugeben, ENTGEGENZUTRETEN.

 

Qur'an 5: 48

Und dir [O Prophet] haben Wir diese göttliche Schrift offenbart, die Wahrheit verbreitend, die Wahrheit dessen bestätigend, was von übrigen Offenbarungen noch übrig ist und die darüber entscheidet, was wahr in ihnen ist.[1] Richte daher zwischen den Anhängern früherer Offenbarungen in Übereinstimmung darin, was Gott herabgesandt hat,[2] und folge nicht ihren irrigen Ansichten, welche die Wahrheit verwerfen, die zu ihnen gekommen ist. Und für jeden von euch haben Wir ein [verschiedenes] Gesetz (shir'ah) und eine Lebensart (din)[3] bestimmt. Und wenn Gott gewollt hätte, hätte Er euch gewiss nur zu einer einzigen Gemeinschaft machen können; doch [Er wollte anders] um euch durch das zu prüfen, was Er euch gewährt hat.[4] Wetteifert also miteinander im Tun guter Werke! Zu Gott müsst ihr alle zurückkehren; und dann wird Er euch wirklich verstehen lassen, worüber ihr unterschiedliche Auffassungen zu haben pflegtet.[5]



Fussnoten Qur'an und Tafsir nach einer Übersetzung M. Hanels von Muhammad Asads Koranübersetzung:

 

[1] Das Partizip muhaymin kommt vom Verb haymana, "er wachte [über eine Sache]" oder "kontrollierte [sie]", und wird hier gebraucht, um den Qur'an als die entscheidende Instanz dafür zu erklären, was in den früheren Schriften als echt und was als falsch anzusehen ist. (siehe Manar VI, 410 ff.).

 

2 Wörtl., "richte also zwischen ihnen. . .", etc. Dies bezieht sich offensichtlich nicht nur auf Rechtsfälle, sondern auch auf die Ansichten über richtig und falsch im moralischen Sinn (siehe zweite Anmerkung zu Vers 42 oben). Wie aus der Erwähnung von "die Anhänger der Evangelien" im vorigen Vers, und von der Thora in den früheren Abschnitten, hervorgeht, wird hier sowohl von Juden wie Christen gesprochen.

 

3 Der Ausdruck "jedem von euch" meint die unterschiedlichen Gemeinschaften, welche die Menschheit ausmachen. Der Ausdruck shir'ah (oder shar'iah) heißt wörtlich, "der Pfad zur Wasserstelle" (aus der Mensch und Tier das für ihr Leben unverzichtbare Element beziehen), und wird im Qur'an gebraucht, um ein gesetzliches Regelwerk zu bezeichnen, welches für ihre gesellschaftliche soziale und spirituelle Wohlfahrt notwendig ist. Der Begriff minhaj andererseits bezeichnet eine "breite, offene Strasse", meist im abstrakten Sinn; d.h., "eine Lebensweise". Die Begriffe shir'ah und minhaj sind in ihren Bedeutungen eingeschränkter, als der Ausdruck din, der nicht nur die auf eine bestimmte Religion bezogene Gesetze bezeichnet,, sondern auch die grundlegenden, unabänderlichen spirituellen Wahrheiten, die gemäß Qur'an von jedem Gesandten Gottes gepredigt wurden, wohingegen der bestimmte Rechtskörper (shir'ah oder shar'iah), der durch sie verkündet wird und die Lebensweise (minhaj), welche durch sie empfohlen wird, sich entsprechend der Anforderungen der Zeit und der kulturellen Entwicklung unterschied. Diese "Einheit in der Verschiedenheit" wird öfter im Qur'an betont (z.B., im ersten Satz von 2:148, in 21:92-93, oder in 23:52 ff.). Aufgrund der universellen Anwendbarkeit und der textlichen Unversehrtheit seiner Lehren – wie auch aufgrund der Tatsache, dass Prophet Muhammad "das Siegel der Propheten" ist, d.h., der letzte von ihnen (siehe 33:40) – stellt der Qur'an den Höhepunkt aller Offenbarung dar und bietet den letzten, vollkommenen Weg zur spirituellen Erfüllung. Dies Einzigartigkeit der qur'anischen Bot­schaft schließt allerdings die Anhänger früherer Glauben nicht von der Gnade Gottes aus; denn, wie der Qur'an so oft hervorhebt, werden jene von ihnen, welche kompromisslos an den Einen Gott und den Tag des Gerichts glauben (d.h., an die individuelle moralische Verantwortung) und rechtschaffen gelebt haben, "keine Angst zu haben brauchen, noch traurig sein werden".

 

4 D.h., "um durch die verschiedenen, euch auferlegten religiösen Gesetze, eure Bereitschaft zu prüfen, euch Gott zu unterwerfen und Ihm zu gehorchen" (Zamakhshari, Razi), und euch so die Gelegenheit zur spirituellen und sozialen Entwicklung in Übereinstimmung mit dem Gott gewollten Evolution zu geben", (Manar VI, 418 f.).

 

5 Wörtl., "euch darüber zu informieren, worin ihr euch zu unterscheiden pflegtet" (vgl. die zweite Anmerkung zu Sure 2:113). So drückt der Qur'an für alle die an Gott glauben – Muslime und Nichtmuslime – gleicherweise aus, dass die Unterschiede in ihrer religiösen Praxis sie "miteinander im gute Werke tun, wetteifern" lassen soll, anstatt sich in gegenseitiger Feindschaft zu verlieren.